Heikoweh Posted December 27, 2015 at 11:24 PM Share Posted December 27, 2015 at 11:24 PM Mein SB hat ein Fax für die Meldung auf gelb und wann der einträgt ist mir dann eigentlich Schnuppe, auf welche WBK auch, sein Problem Link to comment Share on other sites More sharing options...
Alaska Posted December 29, 2015 at 07:10 PM Share Posted December 29, 2015 at 07:10 PM passt hier auch super rein. http://svbb.org/aktuelles/2015/Infobrief_2.pdf man beachte die Forderungen nach dem Bedürfnisnachweis von 18/12 Trainigstagen je Waffenart Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anthrax Posted December 29, 2015 at 07:23 PM Share Posted December 29, 2015 at 07:23 PM Na also ich trainiere grundsätzlich bei jedem Training IMMER ---- ALLES Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Strack Posted December 30, 2015 at 04:07 PM Share Posted December 30, 2015 at 04:07 PM vor 20 Stunden, Alaska sagte: passt hier auch super rein. http://svbb.org/aktuelles/2015/Infobrief_2.pdf man beachte die Forderungen nach dem Bedürfnisnachweis von 18/12 Trainigstagen je Waffenart Zitat daraus: " Des Weiteren ist zu beachten, dass bei der Regelüberprüfung nach drei Jahren die gleichen Anforderungen gelten wie bei der Neuerteilung". -> Das ist ja klar, aber DANACH eben nicht mehr. Heißt: Erteilung: Pflicht, nach 3 Jahren: Pflicht, aber dann eben nur noch zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte für Wegfall des Bedürfnisses bekannt wurden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Strack Posted December 30, 2015 at 04:09 PM Share Posted December 30, 2015 at 04:09 PM Am 24.12.2015 at 12:12 , erik_fridjoffson sagte: Was auch nicht rechtens ist wenn die Waffen/WBK vor 2003 erworben wurden, da besteht Altbestandsschutz, einzig den Munerwerb dürfen sie streichen Das ist auch NACH 2003 nicht rechtens, sofern die Waffe legal für mind. 10 Jahre besessen wurde. Mit der Muni hast du recht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 30, 2015 at 04:15 PM Share Posted December 30, 2015 at 04:15 PM Wo steht das? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Strack Posted December 30, 2015 at 04:27 PM Share Posted December 30, 2015 at 04:27 PM Da gab´s ein IMS Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Strack Posted December 30, 2015 at 04:37 PM Share Posted December 30, 2015 at 04:37 PM ID5-2131.54-12 vom 03.12.2003, erneuert am 26.10.2009. Jäger und Sportschützen: Bei bedürfnisgerechtem Besitz der Waffen länger als 10 Jahre, soll - sofern der Waffenbesitz nicht durch Missbrauch erfolgte - bei einem endgültigen Wegfall des Bedürfnisses von einem Widerruf durch die Verwaltungsbehörde abgesehen werden. Dies betrifft nicht etwaige Erlaubnisberechtigungen für Munition. -> Wurde vom VG Regensburg letztes Jahr nach einer Klage (RO 4 K 13.1257) auch noch auf Sammler ausgedehnt. Mal eines der wenigen gewonnenen Waffenrechtsverfahren vor einem VG in neuerer Zeit.... und eines wo die KVB KEINE Rechtsmittel bis zum BVerwG durchgefochten hat... Zitat aus der schriftlichen Urteilsbegründung: "Art. 3 Abs. 1 GG schließt die Beschränkung auf bestimmte Personengruppen aus. [...] Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis in Form der Waffenbesitzkarte würde beim Kläger zu einer besonderen Härte führen. [...] Aufgrund des sich aus Art. 3 GG ergebenden Gleichheitsgrundsatzes war das Ermessen hier daher dahingehend auszuüben, dass von einem Widerruf der dem Kläger erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis abzusehen war." 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 30, 2015 at 04:50 PM Share Posted December 30, 2015 at 04:50 PM Innenministerieller Erlass vom BMI oder einem LMI? Und wurde der nach der letzten Waffengesetzverschärfung erneuert? Kann man das Dokument irgendwo einsehen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Strack Posted December 30, 2015 at 04:53 PM Share Posted December 30, 2015 at 04:53 PM vor 10 Minuten, Jägermeister sagte: Innenministerieller Erlass vom BMI oder einem LMI? Und wurde der nach der letzten Waffengesetzverschärfung erneuert? Kann man das Dokument irgendwo einsehen? Zweiteres, ja und ja. Zweites ja: ich weiß nicht, ob man das im Netz findet. Erstes ja: siehe Anhang (Seite 2, Punkt 1, zweite Alternative) ID5-2131.67-21.pdf Und zumindest letztes Jahr noch von einem VG akzeptiert (sogar ausgedehnt) s.o. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted January 27, 2016 at 08:39 AM Share Posted January 27, 2016 at 08:39 AM Und ? Hat Herr Müller sich jetzt gewehrt oder hat er brav seine Kniften verschrotten lassen ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
edegrei Posted January 27, 2016 at 10:26 AM Share Posted January 27, 2016 at 10:26 AM Am 30. Dezember 2015 at 17:37 , Der Strack sagte: Waffenbesitz Danke für den Tipp, habe mir das Urteil bei Lexdejur herausgesucht und sofort ausgedruckt und gesichert. Sollte ich mal körperliche Gebrechen bekommen, die mir das Ausüben des Schießsport unmöglich machen, dann werde ich mich auf das Urteil beziehen und gegen die Enteignung meiner Waffen klagen. Bisher war mir diese Ausnahmeregelung nicht bekannt. Es ist jedenfalls ein Präzedenzfall auf den man sich berufen kann.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Forstmeister Posted January 27, 2016 at 10:30 AM Share Posted January 27, 2016 at 10:30 AM vor 1 Minute, edegrei sagte: Danke für den Tipp, habe mir das Urteil bei Lexdejur herausgesucht und sofort ausgedruckt und gesichert. Sollte ich mal körperliche Gebrechen bekommen, die mir das Ausüben des Schießsport unmöglich machen, dann werde ich mich auf das Urteil beziehen und gegen die Enteignung meiner Waffen klagen. Bisher war mir diese Ausnahmeregelung nicht bekannt. Es ist jedenfalls ein Präzedenzfall auf den man sich berufen kann.... Bis wir in den Alter sind, diese Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen zu müssen, haben sie die ganz sicher kassiert. War doch bisher immer so. Was dem LWB nützt hat man gestrichen, oder es zumindest vehement versucht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
edegrei Posted January 27, 2016 at 10:53 AM Share Posted January 27, 2016 at 10:53 AM vor 19 Minuten, Forstmeister sagte: Bis wir in den Alter sind, diese Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen zu müssen, haben sie die ganz sicher kassiert. War doch bisher immer so. Was dem LWB nützt hat man gestrichen, oder es zumindest vehement versucht. Die Gefahr besteht natürlich. Aber man hat zumindest etwas in der Hand. Und ich habe meine Grüne und Rote jetzt seit 35 Jahren. Da werde natürlich kämpfen bis zum letzten Blutstropfen..... 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Forstmeister Posted January 27, 2016 at 11:01 AM Share Posted January 27, 2016 at 11:01 AM vor 7 Minuten, edegrei sagte: Die Gefahr besteht natürlich. Aber man hat zumindest etwas in der Hand. Und ich habe meine Grüne und Rote jetzt seit 35 Jahren. Da werde natürlich kämpfen bis zum letzten Blutstropfen..... Genau so soll es sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted January 27, 2016 at 03:17 PM Share Posted January 27, 2016 at 03:17 PM vor 4 Stunden, edegrei sagte: Danke für den Tipp, habe mir das Urteil bei Lexdejur herausgesucht und sofort ausgedruckt und gesichert. Kannst Du mir da bitte weiterhelfen, ich stehe irgendwie auf dem Schlauch - mit welchem Aktenzeichen kann man das Urteil bei Lexdejur finden (ja, ich bin berechtigt, habe Livetime Zutritt) ? Ich würde mir das auch ausdrucken, denn Du hast vollkommen Recht, man weiß nie, was der nächste Tag bringt und "be prepared" schadet trotz mehrfacher Waffenrechtsschutzversicherung auch nie etwas ! Gruß GP 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
edegrei Posted January 27, 2016 at 03:48 PM Share Posted January 27, 2016 at 03:48 PM vor 46 Minuten, Gatopardo sagte: Kannst Du mir da bitte weiterhelfen, ich stehe irgendwie auf dem Schlauch - mit welchem Aktenzeichen kann man das Urteil bei Lexdejur finden (ja, ich bin berechtigt, habe Livetime Zutritt) ? Gib mal "Regensburg"ein, da kommen dann 6(?) Urteile, das 2. ist es dann schon. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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