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Rechtskreatives Anschreiben einer Waffenbehörde


Medizinmann

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vor 20 Stunden, Alaska sagte:

passt hier auch super rein.

 

http://svbb.org/aktuelles/2015/Infobrief_2.pdf

 

man beachte die Forderungen nach dem Bedürfnisnachweis von 18/12 Trainigstagen je Waffenart

Zitat daraus:

" Des Weiteren ist zu beachten, dass bei der Regelüberprüfung

nach drei Jahren die gleichen Anforderungen gelten wie bei der

Neuerteilung".

 

-> Das ist ja klar, aber DANACH eben nicht mehr. Heißt: Erteilung: Pflicht, nach 3 Jahren: Pflicht, aber dann eben nur noch zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte für Wegfall des Bedürfnisses bekannt wurden.

 

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ID5-2131.54-12 vom 03.12.2003, erneuert am 26.10.2009.

Jäger und Sportschützen: Bei bedürfnisgerechtem Besitz der Waffen länger als 10 Jahre, soll - sofern der Waffenbesitz nicht durch Missbrauch erfolgte - bei einem endgültigen Wegfall des Bedürfnisses von einem Widerruf durch die Verwaltungsbehörde abgesehen werden. Dies betrifft nicht etwaige Erlaubnisberechtigungen für Munition.

 

-> Wurde vom VG Regensburg letztes Jahr nach einer Klage (RO 4 K 13.1257) auch noch auf Sammler ausgedehnt. Mal eines der wenigen gewonnenen Waffenrechtsverfahren vor einem VG in neuerer Zeit.... und eines wo die KVB KEINE Rechtsmittel bis zum BVerwG durchgefochten hat...

Zitat aus der schriftlichen Urteilsbegründung: "Art. 3 Abs. 1 GG schließt die Beschränkung auf bestimmte Personengruppen aus. [...] Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis in Form der Waffenbesitzkarte würde beim Kläger zu einer besonderen Härte führen. [...] Aufgrund des sich aus Art. 3 GG ergebenden Gleichheitsgrundsatzes war das Ermessen hier daher dahingehend auszuüben, dass von einem Widerruf der dem Kläger erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis abzusehen war."

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vor 10 Minuten, Jägermeister sagte:

Innenministerieller Erlass vom BMI oder einem LMI? Und wurde der nach der letzten Waffengesetzverschärfung erneuert? Kann man das Dokument irgendwo einsehen?

Zweiteres, ja und ja.

Zweites ja: ich weiß nicht, ob man das im Netz findet.

Erstes ja: siehe Anhang (Seite 2, Punkt 1, zweite Alternative)

ID5-2131.67-21.pdf

 

Und zumindest letztes Jahr noch von einem VG akzeptiert (sogar ausgedehnt) :-) s.o.

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  • 4 weeks later...
Am 30. Dezember 2015 at 17:37 , Der Strack sagte:

Waffenbesitz

Danke für den Tipp,

habe mir das Urteil bei Lexdejur herausgesucht und sofort ausgedruckt und gesichert.

Sollte ich mal körperliche Gebrechen bekommen, die mir das Ausüben des Schießsport unmöglich machen,

dann werde ich mich auf das Urteil beziehen und gegen die Enteignung meiner Waffen klagen.

Bisher war mir diese Ausnahmeregelung nicht bekannt.

Es ist  jedenfalls ein Präzedenzfall auf den man sich berufen kann....

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vor 1 Minute, edegrei sagte:

Danke für den Tipp,

habe mir das Urteil bei Lexdejur herausgesucht und sofort ausgedruckt und gesichert.

Sollte ich mal körperliche Gebrechen bekommen, die mir das Ausüben des Schießsport unmöglich machen,

dann werde ich mich auf das Urteil beziehen und gegen die Enteignung meiner Waffen klagen.

Bisher war mir diese Ausnahmeregelung nicht bekannt.

Es ist  jedenfalls ein Präzedenzfall auf den man sich berufen kann....

Bis wir in den Alter sind, diese Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen zu müssen, haben sie die ganz sicher kassiert. War doch bisher immer so. Was dem LWB nützt hat man gestrichen, oder es zumindest vehement versucht.

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vor 19 Minuten, Forstmeister sagte:

Bis wir in den Alter sind, diese Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen zu müssen, haben sie die ganz sicher kassiert. War doch bisher immer so. Was dem LWB nützt hat man gestrichen, oder es zumindest vehement versucht.

Die Gefahr besteht natürlich.

Aber man hat zumindest etwas in der Hand.

Und ich habe meine Grüne und Rote jetzt seit 35 Jahren.

Da werde natürlich kämpfen bis zum letzten Blutstropfen.....

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vor 4 Stunden, edegrei sagte:

Danke für den Tipp,

habe mir das Urteil bei Lexdejur herausgesucht und sofort ausgedruckt und gesichert.

Kannst Du mir da bitte weiterhelfen, ich stehe irgendwie auf dem Schlauch -

mit welchem Aktenzeichen kann man das Urteil bei Lexdejur finden (ja, ich bin berechtigt, habe Livetime Zutritt) ?

Ich würde mir das auch ausdrucken, denn Du hast vollkommen Recht, man weiß nie, was der nächste Tag bringt

und

"be prepared" schadet trotz mehrfacher Waffenrechtsschutzversicherung auch nie etwas !

Gruß GP

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