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Der Strack

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vor 16 Stunden, Medizinmann sagte:

Hm, ein Anarchist.

Thomas Fischer wuchs von 1953 bis 1969 als Kind eines sudetendeutschen Vaters in Finnentrop-Rönkhausen auf. Er besuchte das Gymnasium in Plettenberg und ab dem 16. Lebensjahr in Friedberg (Hessen). Dort brach er das Gymnasium in der 12. Klasse ab und ging einer zwischenzeitlichen Berufstätigkeit, u. a. als Schreiner, Musiker und Kraftfahrer, nach. Zwei Jahre wohnte er in einer Musikkommune in Worms und versuchte, als Popmusiker Karriere zu machen. Später meldete er sich in Friedberg wieder am Gymnasium an und legte im Jahr 1975 das Abitur ab. Danach wurde er als Panzerjäger zur Bundeswehr eingezogen, wurde aber nach vier Monaten als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Seinen Zivildienst absolvierte er als Rettungssanitäter beim Arbeiter-Samariter-Bund in Frankfurt-Höchst. Fischer studierte dann von 1976 bis 1978 Germanistik an der Goethe-Universität Frankfurt, um Schriftsteller zu werden. Nachdem er ein Jahr als Paketzusteller gearbeitet hatte, studierte er von 1980 bis 1984 Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg und erlangte 1984 das Erste Staatsexamen. 1986 promovierte er zum Thema Öffentlicher Friede und Gedankenäußerung an der Universität Würzburg, wo er von 1990 bis 1993 auch Soziologie studierte.

Fischer ist verheiratet und hat zwei erwachsene Söhne.

Keine fragen Euer Ähren....:hysterical: Dies Land ist so kaputt, das ist unglaublich....

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Dieser Richter ist anscheinend richtig "unabhängig".

Mir scheint das Ganze eher eine Satire zu sein.

 

Und ein "Nestbeschmutzer" ist er auch noch:

 

Die Entscheidung erging gegen (mindestens) zwei abweichende Stimmen. Dem Kolumnisten ist unbekannt, wie es um den Alkohol-, Nikotin- und sonstigen Drogenkonsum der damals mitwirkenden Senatsmitglieder bestellt war. Der Beschluss betraf ein Vorlageverfahren, in dem eine Strafkammer aus Lübeck es wagte, die Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Erwerb, Besitz und Einfuhr von Cannabisprodukten zum Zweck des Eigenkonsums infrage zu stellen (2 BvL 43/92).

Ach, was haben wir gelacht! "Recht auf Rausch" aus Artikel 2 Absatz 1! Grundgesetz! Da erbricht sich der deutsche Verfassungsrechtler vor Lachen hinter das Hacker-Pschorr-Zelt oder unter die Kamellen-Kanone am Heumarkt in Köln.

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