MSM Posted November 26, 2005 at 02:04 AM Share Posted November 26, 2005 at 02:04 AM für das bewachungsgewerbe ist es erforderlich, daß man sowohl als arbeitnehmer, als auch als arbeitgeber einen unterrichtung der ihk nach §34a besucht hat. wer türsteher, citystreife oder kaufhausdetektiv machen will, dem reicht die unterrichtung nicht, sondern diese personen müssen eine sachkundeprüfung gemäß Â§ 34 a gewerbeordnung ablegen. nun meine frage: wen man die sachkundeprüfung abgelegt hat, ist diese dann auch gleichzeitig der unterrichtung gemäß 34a gleichzusetzen? heißt also, daß die sachkundeprüfung höherwertig ist? oder müßte jemand, der die sachkunde abgelegt hat, dann ggf. noch die unterrichtung besuchen? hintergrund: die unterrichtung kostet je nach dem ob für an oder ag zwischen 400-800 euro und dauert 1-2 wochen. die sachkunde kann man für 150 euro in einer prüfung erlangen und sich selbst vorbereiten. wenn somit die sachkunde der unterrichtung übergeordnete ist, warum dann aufwändig und langwierig die unterrichtung besuchen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
kosta Posted November 26, 2005 at 07:13 AM Share Posted November 26, 2005 at 07:13 AM Die Sachkundeprüfung nach §32 ist nicht gleichzusetzen mit der Sachkunde nach § 34a ( sie ist viel umfangreicher ). Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted November 26, 2005 at 07:27 AM Share Posted November 26, 2005 at 07:27 AM Wenn du von der waffenrechtlichen Sachkunde sprichst, dann ist diese nicht mit dem Bewachungsschein nach §34a gleichzusetzen. 1998 kostet meiner (IHK Rheinland) 375 DM ...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
MSM Posted November 26, 2005 at 10:19 AM Author Share Posted November 26, 2005 at 10:19 AM Die Sachkundeprüfung nach §32 ist nicht gleichzusetzen mit der Sachkunde nach § 34a ( sie ist viel umfangreicher ). ich spreche von § 34a sachkunde oder unterrichtung nach §34a ... nicht von §32, zumal ich gar nicht weiß, was in diesem § geregelt ist. und nochmal ... ich spreche von §34a gewerbeordnung ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
MSM Posted November 26, 2005 at 10:19 AM Author Share Posted November 26, 2005 at 10:19 AM Wenn du von der waffenrechtlichen Sachkunde sprichst, dann ist diese nicht mit dem Bewachungsschein nach §34a gleichzusetzen. 1998 kostet meiner (IHK Rheinland) 375 DM ...... eben ... ich meine nicht die waffensachkunde, sondern die sachkundeprüfung fürs bewachungsgewerbe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
MSM Posted November 26, 2005 at 10:19 PM Author Share Posted November 26, 2005 at 10:19 PM so ... bin nun zwischenzeitlich selbst mit der antwort auf meine frage fündig geworden: xxxxxxxxxxxxxx Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten nach § 34a Gewerbeordnung Die bestandene Sachkundeprüfung ist vorgeschrieben für Citystreifen (Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich) Kaufhausdetektive Türsteher (vor gastgewerblichen Diskotheken) Abgrenzung: Die Sachkundeprüfung ist nicht nur eine 'abgeprüfte' Unterrichtung. Die Anforderungen und der Aufwand zur Vorbereitung liegen deutlich höher. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt die Unterrichtung für Bewachungspersonal oder für Bewachungsgewerbetreibende. Die Aufnahme aller oben nicht genannten Bewachungstätigkeiten ist damit möglich. xxxxxxxxxxxxxxxxx somit ist die sachkunde ersetzt somit die unterrichtung und ist damit abwärtskompatibel ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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