xhbkx Posted December 26, 2015 at 10:17 AM Share Posted December 26, 2015 at 10:17 AM Am vergangenen Freitag wurde offenbar auf der A24 Höhe Herzsprung (Brandenburg) ein Wolf von einem Fahrzeug erfasst und auf den Seitenstreifen geschleudert. Der Fahrer fuhr anschließend ohne Meldung zu machen weiter. Weiterlesen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted December 26, 2015 at 12:23 PM Share Posted December 26, 2015 at 12:23 PM er wäre ja auch saublöde sich der Meute zu stellen. Und da es kein Wildunfall ist, ist es eh egal für ihn. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 26, 2015 at 02:05 PM Share Posted December 26, 2015 at 02:05 PM Kommt darauf an. Manche Teilkaskoversicherungen versichern nicht nur den Wildunfall, sondern auch den Unfall mit Tieren (fast aller Art). Es gibt auch Versicherungen gegen Marderbiss und welche gegen Tierbiss. Kleine, aber feine Unterschiede, die man sich in der Police genau angucken sollte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted December 27, 2015 at 11:08 AM Share Posted December 27, 2015 at 11:08 AM Eine rein theoretische Frage, selbstverständlich ohne jeden realen Hintergrund: Darf man sich in unserer im grüner und roter werdenden Republik noch darüber freuen wenn wieder zwei dieser einfach nicht mehr in unsere Zivilisation passenden Tierchen derselben in Form eines PKW erlegen sind - oder gibt es dafür auch schon Paragraphen so nach dem Motto " Wolfsverhetzung, die Mindeststrafe beträgt ........" ? Wundern würde es mich offen gesagt bald nicht mehr ...... GP 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted December 27, 2015 at 11:59 AM Share Posted December 27, 2015 at 11:59 AM mich täte hier auch interessieren, ob der Erleger nur moralisch sich hat etwas zu schulden kommen lassen oder auch rechtlich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 27, 2015 at 12:51 PM Share Posted December 27, 2015 at 12:51 PM Wenn er die beiden Viecher nicht absichtlich plattgemacht hat, wohl eher nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted December 27, 2015 at 01:34 PM Share Posted December 27, 2015 at 01:34 PM vor 39 Minuten, Jägermeister sagte: Wenn er die beiden Viecher nicht absichtlich plattgemacht hat, wohl eher nicht. Sehe ich das richtig, daß Wölfe rechtlich gesehen nicht unter den Begriff "Wild" fallen, da sie nicht dem Jagdrecht unterliegen ?? Sind Wildunfälle ansonsten nicht meldepflichtig ? Ich weiß das nicht sicher und hatte deshalb meinen bisher einzigen Wildunfall (vom Bussard gerammt worden) vorsorglich telefonisch der Polizei mitgeteilt. GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 27, 2015 at 03:51 PM Share Posted December 27, 2015 at 03:51 PM Als Wild ist all das definiert, was unters Jagdrecht fällt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tierart eine Jagdzeit hat oder aber ganzjährig geschont ist. Auerwild zum Beispiel fällt also unter die Wildschadensregel wie Rehwild auch. Der Wolf unterliegt dem Naturschutzrecht und nicht dem Jagdrecht. Somit greift auch nicht die Definition Wild. Deswegen macht es Sinn, seine Versicherungspolice auf den Passus Versicherung greift beim Zusammenstoß mit Wild oder Tieren zu prüfen. Bei Tieren ist der Wolf dabei, bei Wild nicht. Gleiches gilt für den berühmten Marderbiss. Steht dort Tierbiss, ist nicht nur der Marder versichert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted December 27, 2015 at 06:30 PM Share Posted December 27, 2015 at 06:30 PM Hm, da Er nicht unter das Jagdrecht fällt, wäre die Mitnahme des Kadavers ja keine "Wilderei" und somit nicht strafbar. Oder wie ist dies geregelt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted December 27, 2015 at 06:48 PM Share Posted December 27, 2015 at 06:48 PM Ausstopfen und zu Hause hinstellen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted December 27, 2015 at 07:36 PM Share Posted December 27, 2015 at 07:36 PM vor 47 Minuten, greyman sagte: Ausstopfen und zu Hause hinstellen? Oder den Halbwilden als Tippischmuck verhöckern.... 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 27, 2015 at 07:40 PM Share Posted December 27, 2015 at 07:40 PM vor einer Stunde, Mike57 sagte: Oder wie ist dies geregelt? Hmm, keine Ahnung. Ich kenne nur die Bestimmungen bzgl. des Wildes. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 27, 2015 at 07:42 PM Share Posted December 27, 2015 at 07:42 PM vor 4 Minuten, Mike57 sagte: Oder den Halbwilden als Tippischmuck verhöckern... Verhökern ist wohl nicht ohne Cites. Und eventuell auch nicht wegen Washingtoner Artenschutzabkommen. Da irgendein Anhang, der das regelt. Manches darf verkauft werden, manches nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted December 27, 2015 at 07:43 PM Share Posted December 27, 2015 at 07:43 PM vor 2 Minuten, Jägermeister sagte: Hmm, keine Ahnung. Ich kenne nur die Bestimmungen bzgl. des Wildes. Somit eine Gesetzeslücke welche sofort von Bund Nabu & den Grünen über die EU geregelt gehört. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 27, 2015 at 07:45 PM Share Posted December 27, 2015 at 07:45 PM Nur weil ich etwas nicht kenne, muss es keine Lücke geben. Ich weiß auch nicht alles. Vor allem nicht, wenns nicht ums Jagdrecht geht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted December 27, 2015 at 07:46 PM Share Posted December 27, 2015 at 07:46 PM vor 3 Minuten, Jägermeister sagte: Verhökern ist wohl nicht ohne Cites. Und eventuell auch nicht wegen Washingtoner Artenschutzabkommen. Da irgendein Anhang, der das regelt. Manches darf verkauft werden, manches nicht. Ich weiss, das dürfte ja dann auch das Hauptproblem darstellen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tcheaptrick Posted December 28, 2015 at 09:50 AM Share Posted December 28, 2015 at 09:50 AM (edited) Das Verbot der "Inbesitznahme" bei geschützten und Streng geschützten Arten ist bereits geregelt. Ferner handelt es sich sehr wohl um Wild (auch wenn dort als "wild lebende Tiere" bezeichnet), bei den Jagdgesetzen geht es um JAGDBARES Wild. Das schließt die Existenz von sonstigen wild lebenden Tieren aber nicht aus: Bundesnaturschutzgesetz: § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (1) Es ist verboten, 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, 2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten, 3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. (2) Vorbehaltlich jagd- oder fischereirechtlicher Bestimmungen ist es verboten, wild lebende Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur zu entnehmen. Die Länder können Ausnahmen von Satz 1 unter den Voraussetzungen des § 45 Absatz 7 oder des Artikels 14 der Richtlinie 92/43/EWG zulassen. Edited December 28, 2015 at 10:03 AM by cheaptrick Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 28, 2015 at 10:42 AM Share Posted December 28, 2015 at 10:42 AM Bitte nicht verwechseln! Wild ist nur das, was im Katalog der jagdbaren Arten aufgenommen ist! Wildlebende Tiere mit Ausnahme der Haus- und Nutztiere sind der Rest, der nicht unter das Jagdrecht fällt. Insofern ist der Wolf definitiv kein Wild, sondern nur ein wildlebendes Tier! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tcheaptrick Posted December 28, 2015 at 02:22 PM Share Posted December 28, 2015 at 02:22 PM (edited) Es ging aber doch darum, dass wild lebende Tiere, da kein Wild, mal eben so entnommen werden könnten. Das ist aber eben nach Bundesnaturschutzgesetz eben nicht der Fall. Das Wild die Gesamtmenge der jagdbaren Arten (unabhängig von Schonzeiten oder ganzjährig) ist, ist als Begriff klar. Aber nur weil der Wolf in diesem Sinne nach BJG und LJGs kein Wild ist, ist er ein wild lebendes Tier nach o.a. Gesetz und die Entnahme verboten. Auch Ausnahmen greifen nicht, da ja im Gesetz zusätzlich noch mal auf die geschützten und besonders geschützten Arten verwiesen wird. Ich glaube, für die Mitnahme eines Wolfes wird man mittlerweile übler vor den Richter gezerrt, als nach einem Banküberfall.... Natürlich ist rein vom Begriff her mein obiges "sehr wohl um Wild" falsch. Edited December 28, 2015 at 02:23 PM by cheaptrick Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 28, 2015 at 02:24 PM Share Posted December 28, 2015 at 02:24 PM vor 4 Stunden, cheaptrick sagte: Ferner handelt es sich sehr wohl um Wild (auch wenn dort als "wild lebende Tiere" bezeichnet), bei den Jagdgesetzen geht es um JAGDBARES Wild. Mir ging es um diesen Satz, der inhaltlich falsch ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tcheaptrick Posted December 28, 2015 at 02:25 PM Share Posted December 28, 2015 at 02:25 PM Ok, das er falsch ist, schrubte ich ja eines drüber... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now