Jump to content

Notwehr oder Körperverletzung? Schreien, Schlagen, Schießen: Wie darf ich mich gegen Einbrecher wehren?


Der Strack

Recommended Posts

vor 4 Stunden, Anthrax sagte: "...Versuch auch mal mit Schützen eine sachliche Diskussion darüber zu führen. ..."

Um mich hier mal einzuklinken. Ein Schütze der seine Waffen nach dem deutschen Waffengesetz konform aufbewahrt wird nicht in der Lage sein sie zur Selbstverteidigung ein zu setzen.

Wie sieht die Tippeltappel Tour dazu aus?

1.       Realisierung der Bedrohung von Leib und Leben

2.       Waffenschrank öffnen

3.       Waffe entnehmen

4.       Munitionsfach /-schrank öffnen und Munition entnehmen

5.       Waffe laden

6.       Waffe zu Einsatz bringen und sich zur Wehr setzen      

Zwischen Pkt. 1 und 2 wird die Notwehrlage bereits beendet sein, weil man dann bereits verletzt am Boden liegt und nicht mehr in der Lage ist sich zur Wehr zu setzen.

 

Eben. Deswegen muss eine Metallkassette im Nachtschrank auch ausreichen. Für die SV Waffe

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

vor 25 Minuten, rennstädter sagte:

Um mich hier mal einzuklinken. Ein Schütze der seine Waffen nach dem deutschen Waffengesetz konform aufbewahrt wird nicht in der Lage sein sie zur Selbstverteidigung ein zu setzen.

Wie sieht die Tippeltappel Tour dazu aus?

1.       Realisierung der Bedrohung von Leib und Leben

2.       Waffenschrank öffnen

3.       Waffe entnehmen

4.       Munitionsfach /-schrank öffnen und Munition entnehmen

5.       Waffe laden

6.       Waffe zu Einsatz bringen und sich zur Wehr setzen      

Zwischen Pkt. 1 und 2 wird die Notwehrlage bereits beendet sein, weil man dann bereits verletzt am Boden liegt und nicht mehr in der Lage ist sich zur Wehr zu setzen.

 

Punkt 4 geht schneller - denn es ist m. E. noch nicht verboten, gefüllte Magazine zu lagern und mit ein bißchen Phantasie . . . . . . .

  • Like 2
Link to comment
Share on other sites

vor 7 Stunden, Anthrax sagte:

Also mir wäre eine öffentliche sachliche ernsthafte Diskussion definitiv lieber als in den deutschen Extremen zwischen "Ich leg mich auf den Rücken und piss mich ein, dann denken die ich bin tot" und "WAAAAAAAAS!!!!

Im Rahmen der Argumentation für Heimverteidigung könnte man die Waffengesetze diverser Nachbarländer (Nach meinem Wissensstand, Tschechien, Polen Schweiz und Österreich) anführen, die sogar das Bereithalen geladener Waffen am Nachtkästchen gutheißen.

Link to comment
Share on other sites

vor 5 Stunden, Anthrax sagte: Also mir wäre eine öffentliche sachliche ernsthafte Diskussion definitiv lieber als in den deutschen Extremen zwischen "Ich leg mich auf den Rücken und piss mich ein, dann denken die ich bin tot" und "WAAAAAAAAS!!!! Da is jemand in meinem Garten!!! AHHHH die Albaner sin da! *Tür auf* -Selbstverteidigungschießen auf 25 Meter - Ziel Hochflüchtiger 17-Jähriger - Zielzone: Egal, Hauptsache Rücken!"

Versuch auch mal mit Schützen eine sachliche Diskussion darüber zu führen. Da herrscht teilweiße irgendwie die Auffassung, dass in dem Moment, in dem ich meine Waffe zuhause mit ein bisschen Stress in die Hand nehme, die Kriegsgötter der alten Germanen mein Großhirn rauben und ich wie der T-800 alles bekämpfen muss, was mir über den Weg läuft....

 

Nochmal bitte

Link to comment
Share on other sites

vor 6 Stunden, Anthrax sagte:

...

Sorry, an diesem blöden Puter geht momentan nix, ohne, daß er mir dieses Zitat einfügt.

Was ich schrieb und hier nicht wiederfand:

Im Rahmen der Argumentation für Heimverteidigung könnte man die Waffengesetze diverser Nachbarländer (Nach meinem Wissensstand, Tschechien, Polen Schweiz und Österreich) anführen, die sogar das Bereithalen geladener Waffen am Nachtkästchen gutheißen.

Link to comment
Share on other sites

vor 57 Minuten, Glockologe sagte:

Im Rahmen der Argumentation für Heimverteidigung könnte man die Waffengesetze diverser Nachbarländer (Nach meinem Wissensstand, Tschechien, Polen Schweiz und Österreich) anführen, die sogar das Bereithalen geladener Waffen am Nachtkästchen gutheißen.

Geladene Waffen im Nachtkästchen - in Deutschland ganz ganz böse. Fachkräfte für spontane Eigentumswandlung könnten bei ihrer Tätigkeit behindert werden.

  • Like 3
Link to comment
Share on other sites

vor 3 Stunden, Der Reservist sagte:

Punkt 4 geht schneller - denn es ist m. E. noch nicht verboten, gefüllte Magazine zu lagern und mit ein bißchen Phantasie . . . . . . .

Es hat sich noch keiner weiter dazu geäußert.

Es ist doch gestattet in einem VDS I Schrank Waffen und Mun zusammen zu lagern.

Wenn dort neben leeren Magazinen zufällig ein gefülltes liegt, ist das doch legal.

Nicht in sondern neben der Waffe.  Richtig oder falsch ???

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

vor 4 Stunden, Medizinmann sagte:

Und der Weg ist falsch. Beinahe auf der ganze Welt dürfen Menschen Schrotflinten und/oder KK Einzellader kaufen. Einfach so, oder weil sie alt genug sind oder weil sie beim Kauf einen Zettel ausgefüllt haben. Nur die depperten Deitschen scheißen sich ein bei dem bloßen Gedanken daran.

Das war mal anders. Dann hat sich die grüne Zunft aber "eingeschissen", dass Hinz und Kunz damit wildern gehen könnte. Aus derselben Ecke kam das Verbot von Langwaffen die "über das normale Maß hinaus" zusammengeklappt werden können, das Verbot der "Schrotspazierstöcke", ebenso die Erwerbscheinpflicht für KK. Das waren unsere "eigenen Leute", nicht die pösen Politiker mit der Waffenphobie.

Edited by Zylinderbohrung
  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Keine Ahnung was der Hering gemacht hat. Uwe Kotthaus hat ein schönes Buch herausgebracht "Die Landmänner" da wird beschrieben wie das neue WaffG 1973 die Firma Landmann kaput gemacht hat, weil die sich auf schnell zerlegbare KK-Gewehre (mit Überwurfmutter an der Laufwurzel) spezialisiert hatte. Die konnte man ruck-zuck auf 30cm zerlegen und in den Rucksack stecken.

Das wurde dann natürlich alles wegen der RAF gemacht. Die haben ja massenhaft Anschläge mit 180° klappbaren Flinten und KK-Gewehren gemacht. (Sarkasmus OFF)

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

 

Zitat

Also mir wäre eine öffentliche sachliche ernsthafte Diskussion definitiv lieber als in den deutschen Extremen zwischen "Ich leg mich auf den Rücken und piss mich ein, dann denken die ich bin tot" und "WAAAAAAAAS!!!! Da is jemand in meinem Garten!!! AHHHH die Albaner sin da! *Tür auf* -Selbstverteidigungschießen auf 25 Meter - Ziel Hochflüchtiger 17-Jähriger - Zielzone: Egal, Hauptsache Rücken!"

Versuch auch mal mit Schützen eine sachliche Diskussion darüber zu führen. ....

Die meisten Leute in Deutschland haben ein völlig gestörtes Verhältnis zu Schusswaffen, je weniger sie davon wissen umso schlimmer.

Bedanken kann man sich bei Erziehung und Medien die ins kollektivbewusstsein geschissen haben.

Das eine ist Panik und Urangst die selbst Dienstwaffenträger haben, das andere Extrem sind irgendwelche "Allmachtsphantasien" und was man plötzlich alles kann was man ohne Schusswaffe nicht könnte oder sonstwas...

Wenn man das auf die geliebten Autos übertragen würde...

"Du kaufst dir größere Felgen? Boah... du fährst sicher gefährliche Straßenrennen wo du Leute totfahren willst"

"Einen Sportwagen kaufen... pah. kein Pendler oder sonst jemand braucht einen Porsche... Bedürfnis blah..."

"Sportautos sind Mordautos"    "Unbeaufsichtigte Autoschlüssel.... Zugriff für Minderjährige..."  "Bambi-Anfahrer"...  :tease:

Zitat

Da herrscht teilweiße irgendwie die Auffassung, dass in dem Moment, in dem ich meine Waffe zuhause mit ein bisschen Stress in die Hand nehme, die Kriegsgötter der alten Germanen mein Großhirn rauben und ich wie der T-800 alles bekämpfen muss, was mir über den Weg läuft

Ausgelöste Urängste, und unrealistische Vorstellungen über die eigene Wehrfähig/losig-keit.   Da die meisten Waffenbesitzer ganz normale Leute sind, haben sie im wesentlichen ähnliche Gedanken wie ganz normale Leute die ihre letzte ernsthaftere Auseinandersetzung auf dem Kinderspielplatz hatten. :butterfly:

Entsprechend wie auf dem Kinderspielplatz werden dann öffentliche Debatten und Diskussionen dazu geführt....

Zitat

Geladene Waffen im Nachtkästchen - in Deutschland ganz ganz böse. Fachkräfte für spontane Eigentumswandlung könnten bei ihrer Tätigkeit behindert werden.

Am besten natürlich auf dem Nachtkästchen, mit ganz leichtem Sportabzug aber gespannten Hahn... neben dem Wecker. :P    Und wenn sich ein Schuss löst knallt der in der Fertig-Reihen-haussiedlung  noch bei beiden Nachbarn weiter durch die Rigipswände.

Ist imho nicht unbedingt ne gute Idee...

Natürlich könnte man wo das Nachtkästchen steht einen B-Würfel mit Munitionsinnenfach hinstellen.  Dann beide Kurzwaffen raus, die Magazine reinknallen und dann kann der "Kriegsgott"  "gesetzeskonform" die Treppe runter zu den bösen Einbrechern...

Hard_Boiled_Chow_Yun_Fat_Midair_Shooting

Sagt ja niemand das man alle Waffen im selben Waffenschrank lagern muss der aus praktischen Gründen bei den meisten Leuten in Flur oder Keller stehen wird.

Link to comment
Share on other sites

vor 2 Stunden, Jägermeister sagte:

Richtig. Zum geladenen Magazin in der Waffe gibt es ein für uns negatives Urteil. Das kostet die waffenrechtliche Zuverlässigkeit.

Richtig. Soviel zum Bestimmtheitsgebot aus dem Grundgesetz. Ginge es nicht um böse Waffen, hätten die Richter genau andersrum entschieden, mit dem Argument "wenn der Gesetzgeber keine geladene Lagerung gewollt hätte, dann hätte er das namentlich ins Gesetz geschrieben".

Jetzt fällt einfach ein Obergericht ein Urteil mit der Aussage: das muss jeder wissen, deswegen ist es verboten. Steht zwar weder im WaffG, noch in der AWaffV, noch in der VwVWaffG, aber ist ja auch egal. :-)   Ach ja, die Tatsache, dass explizit im Gesetz steht "Munition und Waffen dürfen zusammen", die übergehen wir dann halt mal einfach im Urteil. Weil das "macht man nicht", auch mit gesetzlicher Erlaubnis nicht... :-) 

Link to comment
Share on other sites

Bei allem was mit Waffen zu  tun hat sagt man in der Urteilsbegründung dann ganz gerne "der Gesetzgeber will so wenig Waffen wie möglich im Volk, also ...." oder "die Intention des Gesetzgebers war hier dies und das, auch wenn nicht so detailliert im Gesetz geregelt" :-) Und ZACK!

Das reine Gesetz, obwohl mittlerweile auch schon extrem strikt, würde bei entsprechend wohlwollender (notfalls auch neutraler) Auslegung nämlich VIEL, VIEL mehr zulassen! Deutlich ideologischer sind die Verordnungen dazu und die juristischen Auslegungen in neuerer Zeit...

Man denke exemplarisch nur daran, dass laut neuen Urteilen mittlerweile eine Schusswaffe regelmäßig nicht mehr "geeignet ist, einen überraschenden Angriff abzuwehren" und daher Waffenscheine verweigert werden, obwohl alle (!) anderen Anforderungen erfüllt wurden. Mit genau dieser gleichen Begründung der Richter könnte man sofort sämtlichen Sicherheitsbehörden ihre Waffen wegnehmen. 

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)