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Europäischer Feuerwaffenpaß


MSM

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mich beschäftigt die frage, wer in einen bestehenden europäischen feuerwaffenpaß eintragungen vornehmen darf?

also beispiel:

mein feuerwaffenpaß ist in deutschland ausgestellt. darin ist eine faustfeuerwaffe eingetragen.

wenn ich nun z.b. in österreich eine langwaffe erwerbe (die werden dort ja ohne waffenbesitzkarte u.s.w. verkauft), bekomme ich die dann dort von der österreichischen behörde in den feuerwaffenpaß eingetragen, so daß ich sie auch nach deutschland ohne weiteres einführen darf?

und wenn anderer europäische länder (als die ausgestellt landesbehörde) eintragungen vornehmen dürfen, hatte damit schon jemand probs bei der einfuhr?

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Selbst wenn die Behörde in Österreich dir die Waffe eintragen würde, dürftest Du sie damit allein nicht nach Deutschland einführen. Dazu sind laut WaffG nunmal eine Verbringungserlaubnis und eine deutsche Erwerbsberechtigung notwenig.

ist für den transport von deutschland nach österreich eine verbringungsverlaubnis nötig? sorry, wenn ich dumm frage, denn bisher habe ich noch keine waffe mit dem feuerwaffenpaß ins ausland gebracht.

und warum benötige ich eine erwerbsberechtigung? die waffe wird ja nicht in deutschland erworben, sondern wurde in österreich erworben und wird nur zum schießen mit nach deutschland genommen. ungefähr so, wie wenn ein österreicher die waffe mti nach deutschland nimmt oder ich die waffe aus deutschland mit nach österreich.

erwerben darf ich ja in österreich problemlos. und der feuerwaffenpaß ist doch extra dafür, daß man die in einem europäischen land erworbene waffe problemlos in ein anderes europäisches land transportieren kann.

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MSM schrieb:

ist für den transport von deutschland nach österreich eine verbringungsverlaubnis nötig? sorry, wenn ich dumm frage, denn bisher habe ich noch keine waffe mit dem feuerwaffenpaß ins ausland gebracht.

Nein, Du musst aber eine Einladung zum Wettkampf (Sportschießen) oder zur Jagd mitführen. Beachte die Munitionsmengen.

und warum benötige ich eine erwerbsberechtigung? die waffe wird ja nicht in deutschland erworben, sondern wurde in österreich erworben und wird nur zum schießen mit nach deutschland genommen. ungefähr so, wie wenn ein österreicher die waffe mti nach deutschland nimmt oder ich die waffe aus deutschland mit nach österreich.

Wenn Du als deutscher Bürger eine Waffe ohne EWB/WBK nach D verbringst ist das Waffenschmuggel. Sobald Du in D bist, illegaler Waffenbesitz mit allen Konsequenzen!!! Also lass das! Wenn Du eine Waffe nach D holen willst, brauchst Du eine EWB und ein paar EU Formulare. Welche genau weiss ich nicht mehr, ist schon etwas her. Ausserdem musst Du Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen.

erwerben darf ich ja in österreich problemlos. und der feuerwaffenpaß ist doch extra dafür, daß man die in einem europäischen land erworbene waffe problemlos in ein anderes europäisches land transportieren kann.

Das gilt nur für in Deinem Heimatland erworbene Waffen um damit ins / durch EU Reich zu reisen. Nicht für solche Aktionen wie Du sie planst.

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danke für eure antworten ...

hab ich mich halt so praktisch gedacht, daß ich nun mit meinem europäischen feuerwaffenpaß einfach in österreich einen langwaffe kaufen kann und dann dort eintragen lasse. damit hätte ich dann auch in deutschland schießen wollen.

prob ist, daß ich akutell nur einen waffenschein habe und daher keine erwerbsberechtigung für langwaffen bekomme. muß nun dafür extra in einen verein für 12 monate ...

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