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Petition Waffenscheine für Frauen


DirtyHarriett

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So.

Argumentationssammlung für die einzureichende Petition

Punkte: 

Schwere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Leib und Leben von Frauen

Massenvergewaltigungen in mehreren Großstädten

Schutz von Frauen gegen Übergriffe

 

HIntergrund: 

Unfähigkeit der Polizei und Behörden, diese Übergriffe zu unterbinden

Notwendigkeit, Frauen wirkungsvoll gegen Übergriffe zu schützen

Empfehlung des Chefs von Interpol zur Reduzierung von Gewalt

 

Forderung:

Waffenscheine für Frauen für scharfe Waffen.

Anerkennung eines Bedürfnisses für das Führen von Waffen zum Selbstschutz

 

Voraussetzung:

Mindestalter

Zuverlässigkeit

Eignung

sichere Aufbewahrung zu Hause

Training in Handhabung

Sachkunde

Erwerb einer geeigneten Waffe und Munition mit besonderem Augenmerk auf Minimierung der Umfeldgefährdung (z.B. Glock 19 mit EMB oder Frangibles)

Defensivschießtraining (ein Bedürfnis hierfür ist anzuerkennen)

Haftpflichtversicherung

 

 

Ergänzungen bitte anfügen.

 

 

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Meine 2 cents:

1) Die meisten Frau die angegriffen wurden, waren zwischen 18 und 24 (soweit ich weiss, kann mich irren), das Mindestalter sollte also nicht zu hoch sein. Polizistinnen muessen ja auch nicht erst 24 sein bevor sie eine Waffe führen dürfen (gibt es für diese ein Mindestalter über 18?)

2) Aufbewarung zuhause sollte sicher sein, aber die Möglichkeit erlauben eine Waffe geladen zu lagern, Frauen werden auch mal zuhause überfallen.

3) Bei der Waffe würde ich nicht zu genau vorschreiben was erlaubt sein soll, das wichtigste ist, dass die Besitzerin sie gut nutzen kann, Hollowpoints erlaubt sind (hier in CH verboten, ausser für Polizisten) oder andere Munition erlaubt ist.

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@ Doom:

 

In Deutschland gilt folgendes:

 

  • Für Jäger gilt grundsätzlich die Altersbeschränkung von 18 Jahren. Ab dem Alter von 14 Jahren ist die Ausbildung zum Jäger möglich, allerdings ohne die Möglichkeit, eine eigene Schusswaffe zu erwerben.
  • Für Sportschützen gelten mehrere Altersgrenzen: Grundsätzlich darf man als Sportschütze erst ab 21 Jahren eine Waffe erwerben. Eine Ausnahme sind Kleinkaliberwaffen oder Flinten bis Kaliber 12. Hierbei gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Die erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für großkalibrige Schusswaffen ist grundsätzlich erst ab 25 Jahren möglich. Unter 25 Jahren muss ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorgelegt werden. Hierunter versteht man ein fachärztliches Gutachten eines Arztes für Psychiatrie und Neurologie oder Fachpsychologie nach § 6 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes, in dem unter anderem geklärt wird, ob man verantwortungsvoll in der Lage ist, Waffen und Munition zu besitzen und die Gewalt über sie auszuüben, oder ob die Gefahr besteht, dass Waffen und Munition missbräuchlich, leichtfertig oder unsachgemäß verwendet werden

 

 

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Danke für die Info, also ist es Frauen ab 18 erlaubt eine Waffe zur Jagd zu führen und zu besitzen (wenn sie einen Jagdschein hat).

EDIT:

auf der Webseite des Freistaats Bayern, was für ein Waffenschein gebraucht wird:

Zitat
  • Zuverlässigkeit
  • Persönliche Eignung
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Sachkunde
  • Bedürfnis
  • Versicherung
  • bei Kleinem Waffenschein: nur Mindestalter 18 Jahre, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit

Die Zuverlässigkeit wird durch die Kreisverwaltungsbehörde überprüft. Der Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses sowie der Nachweis einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.

Bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis ist der Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - zu erbringen.

Es gibt also keinen Grund Frauen zu benachteiligen und ein Mindestalter vorzuschreiben welches höher als 18 ist. Das 'einzige' was geändert werden muss ist die Bedürfnis Klausel.

Edited by Doom
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vor einer Stunde, Jägermeister sagte:

Das Bedürfnisprinzip ist das große Hemmnis!

"Mehr gefährdet als die Allgemeinheit"

bedeutet: Die Allgemeinheit hat kein Recht auf Schutz.

Das verstößt in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz.

Ursache dieses Textes ist die Annahme: Mehr Waffen im Volk = mehr Kriminalität.

Das können wir heute aber widerlegen.

 

Mein Vorschlag:

Mehrere Frauen stellen Antrag auf Waffenschein....

Nach Ablehnung- Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Dann die feministischen Zeitungen (Emma etc.)informieren.

Und dann die Petition!

 

 

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Draft

Petition zur Änderung des Waffengesetzes vor dem Hintergrund der exzessiven Gewalt gegen Frauen in der Silvesternacht

Der Bundestag möge zeitnah folgende Änderungen des Waffengesetzes beschließen:

a) Selbstschutz ist ein Bedürfnisgrund für die Erteilung einer Erwerbsberechtigung für eine Schußwaffe.

b ) Frauen, insbesondere Vergewaltigungs- und Stalkingopfern, ist eine besondere Gefährdung anzuerkennen, die bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die rechtlichen Grundlagen für die Ausstellung eines Waffenscheines legt. Gleichzeitig ist ein Lehrgang für den Umgang und das defensive Schießen zu genehmigen.

c)  Zum Selbstschutz sind auch legale Alternativen zu Schußwaffen waffenrechtlich zuzulassen.

Hierzu gehören:

Pfefferspray

Teleskopschlagstock

Taser

Messer

Das Führverbot für o.g. Gegenstände ist aufzuheben. Bisher als verbotene Gegenstände klassifizierte Waffen bleiben hiervon unberührt (d.h. weiterhin verboten). Die Beschränkung des Einsatzes von Pfefferspray zur Tierabwehr wird aufgehoben.

Begründung

Die Vorfälle vom 31.12.2015 in mehreren deutschen Großstädten haben gezeigt, daß die Polizei nicht in der Lage, willens und bereit ist, Frauen vor organisierten Massenvergewaltigungen zu schützen. So war es mir zum Beispiel nicht möglich, eine Vergewaltigung zur Anzeige zu bringen. Die Polizei in Ingelheim am Rhein hat mir, als ich es versuchte, nahegelegt, das Gelände zu verlassen. Es hat über ein Jahr gedauert, bis schließlich die Polizei in Bad Kreuznach die Strafanzeige aufgenommen hat. Der Täter war da nicht mehr zu ermitteln.

Auch hier geborene Frauen haben Grundrechte, zu denen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit gehören. Diese Rechte stehen im Grundgesetz und in der Menschenrechts-Charta, die die Bundesrepublik Deutschland mit unterzeichnet hat. Eine Vergewaltigung hinterläßt schwere Traumata , mit denen eine Frau ihr Leben lang zu kämpfen hat. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar.

Eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ist zwar zu begrüßen, aber sicherlich nicht ausreichend. Es kann nicht sein, daß Frauen, die hier in Deutschland leben, schutzlos Massenvergewaltigungen ausgeliefert sind. Die beste Prävention laut Frau Reker ist, den Täter auf einer Armlänge Abstand zu halten. Das wiederum läßt sich am besten mit einer Schußwaffe durchsetzen, nicht aber, vor dem Täter knien zu müssen und ihn anzuflehen, doch wenigstens ein Kondom zu verwenden.

Insbesondere bieten Gesetze keinen unmittelbaren Schutz, so sie nicht durchgesetzt werden. Sexualstraftaten sind bereits verboten, was die Täter in der Silvesternacht nicht einmal abschreckte.

Auswirkungen auf die innere Sicherheit

Die Anzahl der Frauen, die sich mit einer Schußwaffe schützen wollen, wird vermutlich im niedrigen Prozentbereich liegen. Sämtliche Zugangsvoraussetzungen wie Mindestalter, charakterliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Nachweis der sicheren Aufbewahrung (wenn die Waffe nicht geführt wird), gelten weiterhin.

Die Mißbrauchswahrscheinlichkeit ist äußerst gering, nach der BKA-Statistik gibt es weniger als 100 Straftaten mit legalen Schußwaffen pro Jahr (Dienstwaffen inbegriffen).

Kosten für die Umsetzung

Für die öffentliche Verwaltung: zu vernachlässigen

Für die Antragstellerin: die üblichen Kosten für Beantragung der Genehmigungen, Einholung entsprechender Gutachten, Ausbildung, Training

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vor 19 Minuten, DirtyHarriett sagte:

Die Anzahl der Frauen, die sich mit einer Schußwaffe schützen wollen, wird vermutlich im niedrigen Prozentbereich liegen. Sämtliche Zugangsvoraussetzungen wie Mindestalter, charakterliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Nachweis der sicheren Aufbewahrung, gelten weiterhin.

Wenn schon Schutz, dann bitte auch zu Hause. Diese so genannte "sichere Aufbewahrung", muß anders geregelt werden Oder es muß der Zusatz "bei Abwesenheit" rein.

Was bringt es, wenn ich mich im "öffentlichen Raum" (bedingt) schützen kann, im Haus aber keine Möglichkeit dazu habe.

Es ist für mich genauso schwachsinnig, daß ich in der Wohnung - theoretisch - mit umgeschnallter Waffe herumlaufen kann, im Tresor aber keine - teilgeladene - Waffe lagern kann (zumindest wird dies nicht gern gesehen)

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vor 4 Minuten, Der Reservist sagte:

Wenn schon Schutz, dann bitte auch zu Hause. Diese so genannte "sichere Aufbewahrung", muß anders geregelt werden Oder es muß der Zusatz "bei Abwesenheit" rein.

Was bringt es, wenn ich mich im "öffentlichen Raum" (bedingt) schützen kann, im Haus aber keine Möglichkeit dazu habe.

Es ist für mich genauso schwachsinnig, daß ich in der Wohnung - theoretisch - mit umgeschnallter Waffe herumlaufen kann, im Tresor aber keine - teilgeladene - Waffe lagern kann (zumindest wird dies nicht gern gesehen)

wenn nicht geführt wird. Hab ich ergänzt.

 

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