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Petition: „Gerechtigkeit für meine ermordete Tochter“


Jägermeister

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Zitat

Hans von Möhlmann kämpft für Gerechtigkeit im Fall seiner 1989 ermordeten Tochter Frederike. Er will erreichen, dass Strafverfahren wieder eröffnet werden können, wenn neue wissenschaftliche Beweise vorliegen. Wenn er 100.00 Unterschriften erreicht, möchte er seine Petition an Justizminister Heiko Maas übergeben. Helfen Sie ihm?

https://www.change.org/p/gerechtigkeit-f%C3%BCr-meine-ermordete-tochter-frederike-der-mord-muss-ges%C3%BChnt-werden-k%C3%B6nnen?recruiter=42246149&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink

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 Es müsste doch nur logisch sein, das ein Strafverfahren neu gestartet wird wenn neue wissenschaftliche Beweise vorliegen!!

Da Mord nicht verjährt, halte ich das eigentlich auch ohne Unterschriften für selbstverständlich.

GP

Ein Urteil ist ja ergangen. Der Verdächtige für unschuldig befunden. Für eine Neuaufnahme braucht es wohl neue Beweise und die fehlen anscheinend.

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vor 4 Stunden, erik_fridjoffson sagte:

Das ist ja der Knackpunkt, das der Täter schon freigesprochen wurde, weil zu der Zeit die Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Jetzt kann man ihn mittels DNA eindeutig überführen, allerdings darf nach geltendem Recht er nicht nochmals für die gleiche Tat vor Gericht gestellt werden.

Dann nützen auch die Unterschriften zumindest in dem Fall nichts mehr, denn selbst bei einer Änderung der Gesetze darf das auf diesen Täter nicht angewendet werden, da es sich dann um eine sgn. "echte Rückwirkung" handeln würde und die ist bei uns im Strafrecht und in Bezug auf Kriminelle zumindest verboten.

Davor, anständige Bürger durch Gesetzesänderungen nachträglich schlechter zu stellen, davor wird in diesem Staat natürlich nicht zurückgeschreckt - wie ich selbst am eigenen Leibe erfahren durfte :angry:

 

GP

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Am ‎09‎.‎01‎.‎2016 at 14:51 , erik_fridjoffson sagte:

Das ist ja der Knackpunkt, das der Täter schon freigesprochen wurde, weil zu der Zeit die Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Jetzt kann man ihn mittels DNA eindeutig überführen, allerdings darf nach geltendem Recht er nicht nochmals für die gleiche Tat vor Gericht gestellt werden.

Hallöchen Kollegen was ist denn das für eine total ungerechte Sache wer macht denn solche idiotischen Gesetze ?? Wenn jetzt eindeutig nachgewiesen kann das er der Täter war gehört der lebenslänglich in das Gefängnis !! Grüsse Martin

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Das haben sich ein paar Politiker ausgedacht, damit sie selber - meistens - nur sehr mäßig abgestraft wurden. Ihre missratenen Plagen konnte man so auch relativ gut schützen.

Grüße

Gunfire

Bevor ich es vergesse, im Mittelalter gab es eine - ungeschriebene - Regel. Wer eine Hinrichtung überlebt hatte, durfte nicht ein zweites mal hingerichtet werden. Gottesurteil!

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vor 55 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

Kommt meines Wissens von den Alliierten nach dem 2. Weltkrieg. Der Paragraph diente dazu den Bürger zu schützen. Die Obrigkeit konnte einen Mann nicht wieder und wieder vor Gericht zerren für dasselbe Verbrechen bis ein passendes Urteil herauskam.

Na ich weiß nicht - -  Sittensen, der alte Rentner,

Winnenden, der Vater

 

 

Ich weiß - die Instanzen waren noch nicht alle ausgeschöpft.

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