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Der Landfrieden ist gebrochen, sehr treffender Beitrag auf der Achse


Medizinmann

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jetzt nicht als Belehrung sondern nur zur weiteren Information

Zitat

Die Landfriedensbewegung erstrebte seit dem 11. Jahrhundert die Fortsetzung der Gottesfrieden. Geschaffen wurde der erste Reichslandfriede von Heinrich IV. als sogenannter Erster Mainzer Reichslandfriede im Jahre 1103, nachdem er bereits 1085 den Mainzer Gottesfrieden der Kirche verkündet hatte. 1152 verkündete Friedrich I. (Barbarossa) den Großen Reichslandfrieden, der auf das ganze Reich ausgedehnt wurde. Es handelte sich dabei um einen Akt der Satzung und stellte ein zeitlich begrenztes Herrschaftsbündnis dar.

Die beiden bedeutendsten Reichslandfrieden (1235 und 1495) waren bereits gesetzesähnliche Erlasse und hatten weniger Bündnischarakter. Den Reichslandfrieden im Jahre 1235 verkündete Friedrich II. (Mainzer Landfrieden). Erstmals wurde ein Reichslandfrieden zweisprachig, also sowohl in lateinischer als auch in deutscher Sprache abgefasst. Es handelte sich um einen Verfassungsakt, der Geltung im ganzen Reich erhielt. Seinen Abschluss fand der Reichslandfriede im Ewigen Landfrieden von 1495, mit dem für das Heilige Römische Reich ein unbefristeter Landfriede konstituiert wurde.

Bis heute ist Landfriedensbruch ein Straftatbestand in Deutschland (§ 125 StGB), Österreich (§ 274 StGB) und der Schweiz (Art. 260 CH-StGB). Die Wahrung des Landfriedens – das Verbot von Faustrecht und Selbstjustiz – ist in der Form des staatlichen Gewaltmonopols Basis jeder modernen Rechtsordnung.

Auszug aus Wikipedia

Zitat

Reichsfrieden / Landfrieden

"Vom 11. Jh. bis 1806 im Deutsche Reich Bezeichnung für diejenigen Gesetze, die dem Schutz des öffentlichen Friedens durch Verbot oder Einschränkung der Fehden sowie anderer gewaltsamer Selbsthilfen dienten (constitutiones pacis)." (Wörterbuch Geschichte)
Dabei wurden 
Fehden entweder völlig verboten oder unter bestimmte Bedingungen gestellt; bei Verstößen drohten Leibes- oder gar Todesstrafen. Unter besonderem Schutz standen dabei bestimmte Personengruppen - Geistliche, Frauen, reisende Kaufleute, Bauern, Jäger, Fischer - sowie bestimmte Gegenstände - Kirchen, Wohnhäuser, Mühlen, Ackergerät, Königsstraßen.
Landfrieden waren immer auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt und wurden durch besondere Landfriedensgerichte überwacht. Landfrieden wurden anfangs nur über einzelne Landschaften verkündet; der erste Reichsfrieden wurde 1103 durch Heinrich IV. erlassen. 1495 verkündete Kaiser Maximilian I. auf dem Wormser Reichstag einen ewigen Landfrieden, der das vordem herrschende Fehderecht endgültig beseitigte.

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vor 2 Stunden, john henry sagte:

1495 verkündete Kaiser Maximilian I. auf dem Wormser Reichstag einen ewigen Landfrieden, der das vordem herrschende Fehderecht endgültig beseitigte.

Und das war die Geburtsstunde des "Gewaltmonopol des Staates". Der Verzicht auf Fehde, also auf Selbstjustiz im Sinne von Ahnung einer Straftat.

Auch wenn es gerne herbei fabuliert wird, hat es nichts damit zu tun, das der Staat als einziges Gewalt anwenden darf, wie Herr Flintenlaufgeschoss es so gerne hätte.

Und wenn wir etwas weiter zurückgehen, so zu Genesis zum Beispiel, hat Gott Adam UND Eva aus dem Paradies geschmissen, weil Eva sich nicht an die örtlichen Spielregeln gehalten hat.

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vor 37 Minuten, Der Reservist sagte:

Vielleicht sollte der Bürger diesen Teil des Vertrages etwas mehr einfordern.

Da hast Du vollkommen Recht. Einfordern, aber wie? alles was man nicht einklagt wird doch von unseren "Führern" ignoriert. Ein Dialog mit denen ist einfach nicht möglich, da stösst man auf arrogante Ignoranz, weil die sich in anderen Sphären bewegen. Das Volk und dessen Rechtsansprüche interessieren da einen Scheißdreck.

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Der Staat kann die (i.e. alle) Bürger nicht schützen, der Staat kann bestenfalls Bürger schützen, aber nicht alle, jedenfalls nicht in einem demokratischen Staat, dies ist statistisch quasi unmöglich, weil nicht an jeder Strassenecke 24/7 ein Polizist (geschweige denn mehrere) stehen können. Die Polizei kommt zu 99% (wenn überhaupt) nach der Tat zum Tatort, sichert die Spuren, und im besten Falle schnappt den Täter bevor er wieder zuschlaegt. Da Kriminelle grösstenteils nicht lebenslänglich bekommen, laufen diese irgendwann wieder frei herum...ein davon Teil wird wieder kriminell. Von denen die nicht geschnappt werden, oder alle Ersttäter ganz zu schweigen.

 

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Am 14. Januar 2016 at 13:43 , Doom sagte:

Der Staat kann die (i.e. alle) Bürger nicht schützen, der Staat kann bestenfalls Bürger schützen, aber nicht alle, jedenfalls nicht in einem demokratischen Staat, dies ist statistisch quasi unmöglich, weil nicht an jeder Strassenecke 24/7 ein Polizist (geschweige denn mehrere) stehen können.

Es hat Zeiten gegeben da war es nicht nötig an jeder Ecke Polizisten in Bereitschaft zu haben. Da konnte unsere Gesellschaft mit dem leben was geschah und was verhindert wurde. Jetzt hat sich die Situation aber grundlegend geändert. Was sich nicht geändert hat ist die Tatsache dass der Staat den inneren Frieden gewährleisten muß. Wie man das macht ist mir lang wie breit. Pflicht ist Pflicht, zumindest fordert das der Staat von uns ein. Also ist es nur legitim wenn wir die gleiche Forderung an den Staat stellen. Wenn dieser Staat dann aber kapituliert, ist die Situation eingetreten in der sich der Bürger selbst schützen muß. Das würde ich dann mit Bürgerwehren tun wie ich sie mir wünsche. Da würden zwei Fliegen mit einer Klatsche gefangen. 1. Die Sicherheit würde wieder hergestellt. 2. Die Polizei bräuchte keinen "Vielfrontenkrieg" führen.

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Lesenswert:

http://german-rifle-association.de/das-gewaltmonopol-des-staates-%E2%80%90-kein-recht-auf-waffenbesitz-fuer-den-buerger/

Zitat

Wann immer der Schutz der Rechtsgüter durch den Staat nicht gewährleistet werden kann, steht dem Bürger das Notwehrrecht zur Verfügung. Daher leuchtet es unmittelbar ein, dass ein Gewaltmonopol nicht automatisch das Monopol auf Waffenbesitz auf den Staat überträgt, denn womit sonst soll sich der Bürger im Falle eines Angriffes verteidigen, wenn staatlicher Schutz nicht zur Verfügung steht? Ebenso steht nirgendwo geschrieben, dass das Gewaltmonopol per se in Händen des Staates liegen müsste. Der Bürger überträgt ihm dieses Recht durch Einverständnis durch den sogenannten Gesellschaftsvertrag (2), dem jeder Bürger quasi zustimmt, wenn er innerhalb der Grenzen dieses Landes geboren wird. Doch wenn erkennbar wird, dass der Staat seine Aufgaben nicht mehr zur Zufriedenheit des Bürgers ausführen kann, muss dem Bürger die Möglichkeit offen stehen, sein Recht auf Schutz seines Eigentums seiner Freiheit und seines Lebens selbst zu gewährleisten.

Es gibt keinen Paragraphen und kein Gesetz welches dem Staat ein Anrecht auf das Gewaltmonopol einräumen würde. Was allerdings per Paragraph geregelt ist, wird im Grundgesetz Artikel 20, Absatz 2 deutlich, nämlich dass alle Gewalt vom Volke ausgeht.

 

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auf Jura Forum gefunden

Zitat

Der Begriff "Polizei" ist seit dem 01.08.2006 als Wortmarke für bestimmte Waren- und Dienstleistungsgruppen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.
Erfasst sind z. B. Druckerzeugnisse und E-Mail-Dienste. Somit stellt es z. B. eine Markenverletzung dar, wenn man eine Zeitschrift "Polizei" nennt.
Bei Textilwaren ist es noch unklar, ob diese überhaupt diesbezüglich eintragungsfähig sind, wohl eher nicht.
Markeninhaber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Innenministerium. Die übrigen Bundesländer und der Bund sind Lizenznehmer der Wortmarke.
Der bayerische Polizeistern ist als
Geschmacksmuster eingetragen.

 Durch den bestehenden Lizenzvertrag zwischen Bayern und den Bundesländern/Bund dürfen und müssen (Nutzungszwang nach §§ 25, 26 MarkenG) die Polizeien der Länder/des Bundes den Begriff "Polizei" (natürlich unentgeltlich) verwenden.

Der Begriff ist darüber hinaus nicht geschützt. Ordnungsamtler dürfen deshalb auch in Ffm als Ortspolizei rumlaufen.

 

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  Um genau zu sein, die Nizza Klassen für die Marke "POLIZEI" sind:

Klasse(n) Nizza 09:
Registrierkassen, Rechenmaschinen, Brillen
Klasse(n) Nizza 16:
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Schreibwaren; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel)
Klasse(n) Nizza 38:
E-Mail-Datendienste

was das jetzt mit Landfrieden zu tun hat... weiss ich leider nicht.

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Beruhigt mich irgendwie dass das was in dem Artikel steht hier bereits gesagt wurde. Das bestätigt mich in meiner Auffassung dass Leute die sich für legalen Waffenbesitz zu Selbstschutzzwecken einsetzen keine radikalen Spinner sind, obwohl sie gerne als solche bezeichnet werden. Vielleicht kommt es ja wegen der offensichtlichen Machtlosigkeit des Staates zu einer positiven Veränderung. Der Terror der zur Zeit in Deutschland ausgübt wird müsste vielleicht nur einmal die Richtigen treffen.

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Zitat

Und so langsam dämmert es einigen wenigen, wie hart und mit wieviel Blutzoll unsere gesellschaftliche Ordnung geschaffen wurde. Die ist dahin, wenn man (Frau) sich nicht mehr frei bewegen kann.

Die Frauen (und auch viele Männer) haben sich dazu entschlossen auf diese "gesellschaftliche Ordnung" und 1500 Jahre Zivilisation zu spucken.

Wenn du Leute wählst die Millionen von Leuten ins Land holen die von dieser Ordnung (Gesetzen etc) nix halten und geistig auf dem Level der "Mauren" und Osmanen stehengeblieben sind dann bekommste die Quittung.

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Am 14. Januar 2016 at 18:30 , Deckard sagte:

Die Frauen (und auch viele Männer) haben sich dazu entschlossen auf diese "gesellschaftliche Ordnung" und 1500 Jahre Zivilisation zu spucken

In dieser Zivilisation wurden noch vor 70 Jahren Leute umgebracht wegen Ihrer politischen Einstellung. Die Zivilisation ist auf dem Globus erst vor ein paar Jahren eingezogen.

Am 14. Januar 2016 at 18:30 , Deckard sagte:

Wenn du Leute wählst die Millionen von Leuten ins Land holen die von dieser Ordnung (Gesetzen etc) nix halten und geistig auf dem Level der "Mauren" und Osmanen stehengeblieben sind dann bekommste die Quittung.

Ach und diese "Mauren" hatten schon fließend Wasser als unser verehrter europäischer Vater Karl der Große noch in ner Bretterbude wohnte. Ohne festen Wohnsitz übrigens.

Die westliche Zivilisation hat sich die letzten 300 Jahre entwickelt.

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Vermehrt habe ich davon gehört dass nun auch im ländlichen Umfeld Kinder von Asylanten sexuell belästigt werden. Für uns ist nun schluss mit lustig. Ich werde meine Fahrten ins Revier und zurück wohl zeitlich verlegen müssen. Wenn das sonst niemand tut, werden wir nun mit mehreren Kollegen versuchen den Schutz der Kinder weitestgehend sicherzustellen. (an Schulbushaltestellen usw.) Einer meiner Kollegen hat die Polizei über unser Vorhaben unterrrichtet. Kommentar: das ist mit Sicherheit kein Fehler.

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