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Notwehr - Eine aufgezwungenen Handlungen


edegrei

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Hallo Freunde,

in den Kommentaren zur Waffenschein-Petition habe ich eine Ansicht gefunden,

die ich für so bedeutend halte, daß wir mal darüber reden sollten:

 

Beispiel:

Als Waffenbesitzer seit Ihr alle ehrliche, friedliche Menschen.

Niemand von Euch käme auf die Idee einem anderen Menschen ins Gesicht zu boxen.

Wenn ich euch aber mit den Fäusten angreife, dann würde sich natürlich JEDER wehren.

Ich bekäme einen Kinnhaken, oder ein blaues Auge.....

Sollte ich dabei zu Tode kommen, oder z.B. blind geschlagen werden, dann habt ihr ein Problem.

Soweit die Situation.

Ihr kennt das alle, man darf sich nicht schützen!

Wenn mein Hund einen Einbrecher beißt, dann ist das Körperverletzung......

 

Der oben genannte Kommentar führt nun aus, daß dem Verteidiger die Notwehrsituation vom Angreifer aufgezwungen wurde.

Der ANGREIFER ist damit der Verursacher der Situation, der Verteidiger ist unschuldig, er reagiert nur.

Zurück zum Beispiel:

Niemand von Euch will mich blind schlagen oder umbringen, aber Ihr hattet keine andere Wahl.

ICH habe Euch dazu gezwungen, weil ich angegriffen habe.

Es war mein Risiko, ich bin verantwortlich! Nicht Ihr!

 

Diese Ansicht einer Notwehrsituation halte ich für revolutionär, sie sollte, meiner Meinung nach schnellstens in unser Rechtssystem einfließen.

Damit könnte schlagartig der Kuschel-Justiz ein Ende bereitet werden.

Der ehrliche Mensch bekäme seine Rechte zurück, er wäre einem Angreifer nicht mehr gleichgestellt.

Wie ist Eure Meinung dazu?

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vor einer Stunde, DirtyHarriett sagte:

revolutionär wäre, wenn z.B. in Sittensen die Komplizen des erschossenen EInbrechers wegen Mordes verknackt worden wären, und nicht der Rentner.

Das ist ja genau das was ich meine.

Der Rentner ist doch erst durch die Tat der Einbrecher zu dieser Handlung genötigt worden.

Ohne diese Nötigung hätte er doch nie so gehandelt.

Ich glaube nicht, daß unser Rechtssystem das auch so sieht:

Notwehr ist eine, durch Nötigung, hervorgerufene Handlung.

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es geht darum, daß die Komplizen wegen der Folgen des Raubüberfalls verknackt werden. Gibt es so nur in USA.

Das wäre dann Verschwörung zum Raubüberfall, gemeinschaftlicher schwerer Raub mit einer Waffe..., und zusätzlich 1st degree murder.

also conspiracy to commit an armed robbery, armed robbery with a deadly weapon, aggravated assault with a deadly weapon und 1st degree murder.

Das wäre für die 3 überlebenden Eigentumswandler dann life without gewesen.

 

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vor 8 Minuten, Jägermeister sagte:

"Notwehr ist die Handlung, die nötig ist, eine Gefahr von sich oder einem Dritten abzuwenden. ..."

Ja diesen Satz kennt man aus der Waffensachkunde. Das Paradoxe ist, auf der einen Seite wird einen eingetrichtert was Notwehr ist und auf der anderen Seite wird alles unternommen damit man sich ja nicht effektiv verteidigen kann.

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Wenn jemand "verletzt wird" passiert automatisch ein Ermittlungsverfahren weil jede "zugefügte Verletzung" eine "mögliche Straftat" ist - und da gibt es dann einen Strafverfolgungszwang, ob die durch Notwehr dann nun gerechtfertig war (oder nicht) spielt dafür erstmal keine Rolle.

Der Staatsanwalt war ja nicht dabei...  und kann ja nicht wissen ob das nicht ganz anders war usw.

Was die dann drauß machen (können) ist ne ganz andere Geschichte... (z.B. Notwehr angeblich nicht erforderlich, Angreifer macht auf Opfer, Richter Volldiot)

und "so einfach" wars ja beim "Sittensen-Rentner" ja auch nicht... weil weglaufende in den Rücken schießen ist ja keine Notwehr... ne ausgesetzte Bewährungsstrafe für nen Rentner ist dann angesichts der Umstände aber auch nur ein "Klapps aufs Handgelenk" deswegen ist der trotzdem kein Schnitzel weniger.  - Was weniger thematisiert wird:

Imho ist der eigentlich auch mit selber Schuld wenn der sich unbedingt billige Assi-Nutten nicht nur nach Hause bestellt, sondern denen dann auch noch teure auffällige Geschenke macht, und bei "Doppelbesuchen" sich dann noch ausspähen lässt. Das ist einfach nur noch dämlich.

Natürlich stellen sich dann andere Fragen:

Wenn man einen Einbrecher stellt und der in Notwehr zu Tode kommt, und es sonst keiner mitbekommt?  Ist es angesichts von nicht abschätzbaren Risiken für die bürgerliche und ggf berufliche Existenz in einem Strafverfahren eine gute Idee die Polizei zu rufen?

Spätestens wenn die Waffe zur Selbstverteidigung eine von 14+ millionen Illegalen war die für "Notfälle" vorgehalten werden werden viele diese Frage wohl verneinen...

Wenn die Leiche "verschwinden würde", dann wäre das nur eine "Ordnungswidrigkeit gegen das Bestattungsgesetz" oder "Störung der Totenruhe" ... und die wäre in 3 jahren dann verjährt...  "Strafvereitelung" oder sowas wäre schon schwierig.

Wenn der "Rechtsstaat" von "in dubio pro reo" auf "der Ehrliche ist immer der Dumme" wechselt dann braucht man sich nicht wundern...

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vor 7 Minuten, Deckard sagte:

Wenn man einen Einbrecher stellt und der in Notwehr zu Tode kommt, und es sonst keiner mitbekommt?  Ist es angesichts von nicht abschätzbaren Risiken für die bürgerliche und ggf berufliche Existenz in einem Strafverfahren eine gute Idee die Polizei zu rufen?

Spätestens wenn die Waffe zur Selbstverteidigung eine von 14+ millionen Illegalen war die für "Notfälle" vorgehalten werden werden viele diese Frage wohl verneinen...

Wenn die Leiche "verschwinden würde", dann wäre das nur eine "Ordnungswidrigkeit gegen das Bestattungsgesetz" oder "Störung der Totenruhe" ... und die wäre in 3 jahren dann verjährt...  "Strafvereitelung" oder sowas wäre schon schwierig.

 

Häng ein Schild an die Tür "Wer hier spät Nachts angetroffen wird, wird früh Morgens vor der Tür tot aufgefunden

Es gab mal solche Aufkleber (in einer alten Waffenzeitschrift)

Edited by Der Reservist
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Muss lange her sein... als die EInbrecher erst spät Nachts kamen und deutsch konnten...

Aber worauf ich hinaus will:

Wenn erst Kriminelle dir "die Pistole auf die Brust setzen" und "Handlungen aufzwingen"... und die Folge dann ist das der "Rechtsstat" dir ebenfalls eine Pistole auf die Brust setzt... dann braucht man sich nicht wundern wenn er auch hier "Handlungen aufzwingt".

Eine ordentliche Untersuchung ist ganz klar geboten in Notwehrfällen, was daraus aber bisweilen dann für die Opfer gemacht wird ist einem "Rechtsstaat" unwürdig.  Gesetze und Normen sind zu Vermeidung von Konflikten, wenn se mehr Konflikte und Probleme erzeugen als sie lösen dann sind sie nutzlos und wir brauchen sie nicht. .

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Wenn der Sittensen Rentner in seinem Schock nicht gleich bei der Polizei Angaben gemacht hätte, wäre er freigesprochen worden, nachdem bei dem erlegten Täter ja seine Geldbörse mit 4stelliger Eurosumme gefunden wurde. Deshalb in so einem Fall erstmal das Maul halten und erst nach Akteneinsicht vom Anwalt mit diesem zur Aussage

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vor 20 Stunden, DirtyHarriett sagte:

es wird nur einmal bestraft, aber für alle Tatbestände und die Strafen werden addiert.

schützt vor Wiederholungstätern.

Das ist genau richtig. Was sollte den Staatsanwalt daran hindern den Tatbestand der "Verschwörung zu einer Straftat" noch obendrauf zu packen? je höher die Strafe ausfällt um so besser

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vor 2 Minuten, Jägermeister sagte:

Mal einen halben Schritt weiter gedacht: Wie will man das nachweisen? Ist fast genauso unmöglich, wie Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung.

Ich frage mal so: wenn mehrere Leute eine Straftat begehen, haben sie Diese vorher geplant und besprochen. Wäre das nicht schon die besagte Verschwörung?

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