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Büchsenmacher wegen "Scharfmachens" von Waffen verurteilt


Jägermeister

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Das Landgericht Meiningen hat einen Büchsenmacher aus Suhl wegen des illegalen Umbaus zweier sogenannter Dekorationswaffen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus muss der Mann 3.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Das Landgericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte anderthalb Jahre Haft auf Bewährung gefordert.

http://www.mdr.de/thueringen/sued-thueringen/prozess-meiningen-buechsenmacher100.html

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die beiden unbrauchbar gemachten Waffen für einen Bekannten wieder schussfähig gemacht zu haben. Er habe dafür kein Geld erhalten.

Ach?

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Dass der Bekannte in Berlin wegen Waffenhandels verurteilt worden ist, habe er nicht gewusst.

Wer will auch mit wem zusammenarbeiten der schonmal aufgeflogen ist...

Und wer weiß wie oft das schon vorher gemacht wurde? :tease:

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vor 14 Stunden, Forstmeister sagte:

Gerade ein Büchsenmacher hätte es besser wissen müssen.

Sehe ich auch so. Das Unschuldslamm kann man dem nicht abnehmen. Wer Kriegswaffen ohne Erlaubnis wieder schussfahig macht und dem Schwarzmarkt zuführt, gehört abgestraft. Ich finde, der ist noch zu milde davon gekommen. Hoffentlich wirken sich die 2 Jahre auf Bewährung wie ein Berufsverbot aus.

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vor 1 Minute, Jägermeister sagte:

Sehe ich auch so. Das Unschuldslamm kann man dem nicht abnehmen. Wer Kriegswaffen ohne Erlaubnis wieder schussfahig macht und dem Schwarzmarkt zuführt, gehört abgestraft. Ich finde, der ist noch zu milde davon gekommen. Hoffentlich wirken sich die 2 Jahre auf Bewährung wie ein Berufsverbot aus.

Zum Großteil bin ich bei Dir. Nur ob ein Berufsverbot, wenn auch befristet, etwas bringt?. Schlimmstenfalls haben wir einen mehr den wir durchfüttern müssen. Man sollte ihm eine Selbstständigkeit in seinem Beruf für eine gewisse Zeit verwehren, seine Arbeit darf er in dieser Zeit nur unter Aufsicht und zu streng vorgegebenen Zeiten (Arbetszeit) tun, so ist eine Kontrolle möglich. Waffenverbot ist selbstverständlich. Wenn das einige Jahre so geht kann er beweisen ob er etwas aus der Sache gelernt hat. Ich denke er wird daraus lernen. Nach und Nach kann man die Einschränkungen dann sicher wieder lockern und später dann aufheben.

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vor 12 Minuten, Forstmeister sagte:

Waffenverbot ist selbstverständlich.

Wie soll das denn gehen? Als BüMa ist er ein speziell qualifizierter Metaller, der locker in anderen Branchen Unterschlupf finden kann, also nix durchfüttern. Als BüMa muss der nie wieder arbeiten, steht er eben als Dreher am Fließband.

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vor 1 Minute, Der Reservist sagte:

Wieso? ist ihm auch die Reisetätigkeit untersagt?

Am Khyberpass und ähnlichen Regionen sind solche handwerklichen Künste sicherlich gefragt und vielleicht gar nicht mal so schlecht bezahlt.

So isses, nur könnte sich seine Lebenszeit drastisch verkürzen, wenn es zu Reklamationen kommt. Mir ist nicht bekannt dass dort jemals eine Zivilklage eingereicht worden wäre.

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