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#EUgunban: Am 29.01.16 entscheidet der Bundesrat


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Am 18.01.2016 sprachen die verantwortlichen Ausschüsse des Bundesrates eine Empfehlung gegen den #EUgunban aus.

Prolegal schreibt:

Noch keine Entwarnung

aber ein Hoffnungsschimmer und ein gutes Zeichen können wir erblicken.

Am 18.01.2016 sprachen die verantwortlichen Ausschüsse des Bundesrates eine Empfehlung zu der geplanten Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie 91/477/EG aus.

Klick – Drucksache 584/1/15

In dieser Empfehlung sprachen sich die Ausschüsse gegen den Richtlinienvorschlag aus. Wenn diese Empfehlung am 29.01.2016 im Bundesrat angenommen wird, dann arbeitet dieser wesentlich überlegter als die diversen Innenminister der EU-Länder, welche die neue EU-Richtlinie in Brüssel ohne genaue Prüfung des Inhalts freudig „begrüßten“ – darunter auch der promovierte Jurist Thomas de Maizière.

Die Empfehlung richtet sich vor allem gegen folgende Punkte der Pläne der EU-Kommission:

  • Zeitliche Begrenzung der Waffenerlaubnisse
  • Verpflichtende medizinische Untersuchungen
  • Registrierungspflicht von Deko-Waffen
  • Verbot halbautomatische Feuerwaffen, die dem Aussehen einer Kriegswaffe ähneln. (Kat B7)

Die Ausschüsse (und hoffentlich auch der Bundesrat) sehen in dem Richtlinienvorschlag keine Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Stattdessen werden nach ihrer Ansicht die Behörden nur unverhältnismäßig stark mit weiteren Aufgaben belastet, so dass „[…] die Erfüllung vorrangiger Aufgaben erschwert wäre.“

Bleibt abzuwarten, wie der Bundesrat am 29.01.2016 entscheidet.

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