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Brauche einen Rat!


MSM

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Das habe ich schon öfter gehört, aber wo genau steht das?

Alles was ich bisher gefunden habe bezieht sich auf das Abbrennen von Feuerwerk.

So wie ich das sehe, darf ich an Sylvester nur als Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung auf befriedetem Besitztum mit meinem Gaser schießen. Sobald ich aber einen Schritt auf die Straße mache, ist schluss mit Lustig. (Das gilt allerdings allgemein, nicht nur an Sylvester)

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Klar, allgemeine Schießerlaubnis. Was soll das denn sein? An sich ist auch in der Neujahrsnacht das Ballern mit Gasern verboten. Es soll wohl in die WaffVwV aufgenommen werden, daß man Silvester mal fünfe gerade sein läßt, aber die WaffVwV gibts ja bekannntlich noch nicht ...

Es ist ja auch die Frage, ob ein Gaser überhaupt noch ein Gaser ist, wenn man einen Abschußbecher draufschraubt!?

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Hallo, ihr Waffenspezialisten. Der Ostwestfale hat mit einer Schreckschußwaffe draußen rumgeballert. Dafür braucht man aber einen kleinen Waffenschein. Wenn man den nicht hat, dann nehmen die Behördenboys and girls einem auch die anderen Waffen ab (Entzug der WBK). Vermute mal, der Ostwestfale wollte nur mal wissen, was jetzt kommt.

nicht ganz richtig! auf umfriedetem besitztum und erlaubnis des rechtmäßigen besitzers brauchst du keinen kleinen waffenschein. du könntest hier auch mit der signalwaffe schießen.

mit geschossen die das gelände verlassen können sieht es anders aus. allerdings ist es rechtlich sehr umstritten ob es sich bei solchen sachen wie den 15mm signalpatronen welche aus zusatzläufen verschossen wird um geschosse im eigendlichen sinne handelt.

auch der erwerb der sog.starenschreck munition ist rechtlich umstritten, da es sich hier um feuerwerk der klasse II handelt, welche zudem in der gefahrenklasse 1.4G angesiedelt ist. und hier wäre ein erwerb nicht MES abhängig.

ich weiß es zwar nicht genau, würde daher nochmals um antwort von leuten welche mit dem handel damit zu tun haben freuen!

davon mal abgesehen möchte ich folgendes zu den starenschreck anmerken: diese werden jährlich zu hundertausenden vornehmlich von ZINK oder Silberhütte hergestellt und auch verkauft. wieviele erwerbsberechtigungen dafür haben wir wohl davon in D ?

sind das etwa alle weinbauern, an die diese mun.verkauft werden!?

die von silberhütte z.b. haben sogar noch einen lichtspureffekt sind also wohl speziel für sylvester hergestellt. was sollte ein weinbauer mit diesem effekt anfangen.

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omegahunter,

nicht ganz richtig! auf umfriedetem besitztum und erlaubnis des rechtmäßigen besitzers brauchst du keinen kleinen waffenschein. du könntest hier auch mit der signalwaffe schießen.

ME falsch.

§ 12 Abs. 4 Nr. 1 a) "Kartuschenmunition" meint Waffen wie in § 16.

Signal- und Schreckschußwaffen = § 12 Abs. 4 Nrn 4 und 5. Nix Silvester.

Soll aber (auf Betreiben der Waffenhändler) wie gesagt in der VwV anders geregelt werden.

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Hi,

nicht zwangsläufig. Er kann sie auch zunächst nur verbringen, dann laden und schießen. Erst dann hätte er sie vorübergehend geführt, aber eben nicht schon dann, wenn er den befriedeten Besitz verlässt. Wenn er das Ding zu einem Bekannten verbringt (nicht schussbereit, nicht zugriffsbereit), die Waffe dort erst auspackt und dann dort (auf dem befriedeten Besitztum des bekannten) mit Zustimmung des Bekannten schießt, ist das kein führen und dafür ist dann auch kein kleine WS nötig.

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ME falsch.

§ 12 Abs. 4 Nr. 1 a) "Kartuschenmunition" meint Waffen wie in § 16.

Signal- und Schreckschußwaffen = § 12 Abs. 4 Nrn 4 und 5. Nix Silvester.

Soll aber (auf Betreiben der Waffenhändler) wie gesagt in der VwV anders geregelt werden.

hmmm....ist denn das überhaupt "kartuschenmunition"?

es handelt sich ja eigendlich nur um einen knallkörper, okay dieser wird durch die gase der signalwaffe vom schützen wegbefördert, aber mann könnte das teil ja auch (theoretisch) mit einem feuerzeug anzünden!

wie dem auch sei, es bleibt wohl schwierig!

bei uns in der gemeinde scheint mann das von behördlicher seite wohl nicht so eng zu sehen. da hier etliche mit starenschreck zu sylvester rumknallen.

hier noch ein interessantes urteil zum thema (allerdings aus versicherungstechnischer sicht) trotzdem gut zu definitionszwecken:

http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo106459.htm

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Hi omega,

die Platzpatrone ist natürlich Kartuschenmunition, wie sich das allerdings verhält, wenn man den Abschussbecher drauf schraubt und damit dann Pyrotechnische Munition (so der Terminus im Waffengesetz) verschiesst, ist unklar, wie Till bereits schrieb.

Die Befreiung von der Erlaubnispflicht gilt laut Waffengesetz nur für Kartuschenmunition. Daher müsste es streng genommen so sein, dass ich zwar die Platzpatronen verschießen darf, die Flimmersterne (oder was auch immer) nicht.

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  • 4 weeks later...

deswegen geb ich mich an silvester mit so spielzeug auch nichtmehr ab, das hat mir mit 18 mal spaß gemacht! bei uns hier sind starenschreck an silvester in jedem 2. haushalt denk ich! wir haben von hier aus auch bloss einen weg von 20 min ins elsass! vor knapp 6 jahren hat mal n bekannter nen starenschreck gefangen der auf ihn geschossen wurde ( denk mal aus reflex) und seitdem fehlen ihm 2.5 finger und die hand sieht nicht gerade toll aus!

ich pfeif aufs feuerwerk!

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  • 4 weeks later...

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