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VL-Kanonen gegen Auto!


jerrycan

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Hi all,

mit echten 1:1 Kopien wird es in DE tatsächlich schwierig! Zunächst einmal gibt es sehr wenige Stände, wo man die Dinger tatsächlich schießen kann.

Dann hapert' s auch mit den Verbänden! Selbst bei der SPI ist die Rohrlänge auf maximal 1m festgelegt. Das größte regelmäßig geschossene Kaliber ist 35mm.

Zum Beitrag im TV:

ich habe den Beitrag auch gesehen. Allerdings hätte man bei den Beschusstests auf die Holzwand ruhig erwähnen können, dass man Schiffskanonen nicht nur mit Rundkugeln geschossen hat (mit entsprechender Wirkung!)

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Erstens: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Amt ausstellen lassen (kein polizeiliches Führungszeugnis!)

Zweitens: Einen Kurs besuchen (z.B. im örtlichen Waffngeschäft nachfragen, wo man das in deiner Nähe machen kann)

Drittens: Zum Sachbearbeiter gehen, um eine Erlaubnis nach §27 SprenG für das sportliche Schiessen mit Vorderladern (möglichst noch: Perkussionshinterladern und Zündnadelwaffen) und zu beantragen.

Dort legst du eine Bescheinigung deines Schützenvereines vor, dass du mindestens ein halbes Jahr am regelmässigen Schiesstraining teilgenommen hast.

Es gibt auch andere Wege, dieser ist jedoch der aus meiner Sicht einfachste.

Das mit dem Schießtraining als Bedürfnisdokumentation steht aber nicht im SprengG sondern in der entspr. Verordnung.

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Beim Regierungspräsidium Gießen gibt es eine Auflistung aller möglichen Formulare - nur mal so, dass du weisst, was abgefragt wird:

http://www.rp-giessen.de/me_in/medien/arbeitsschutz/b_arbeitsschutz.htm

Davon sind für Sportschützen (u.ä.) diese beiden Formulare relevant:

Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung (pdf)

Antrag auf Erlaubnis nach §27 - für Sportschützen (pdf)

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Als kleine Ergänzung zu den Postings von Califax:

1. Bei der Beantragung von Schwarzpulver sollte man bereits im Besitz einer frei erwerbaren Vorderladerwaffe sein, die man im Antrag aufführt. Sonst kann es zu Rückfragen von der Behörde kommen.

2. Bei der Beantragung von Treibladungspulver muss die Kopie einer WBK beigelegt werden, die wenigsten eine Waffe in einem Zentralfeuerkaliber enthält.

(ist ja so auch im Formular vorgesehen)

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Als kleine Ergänzung zu den Postings von Califax:

1. Bei der Beantragung von Schwarzpulver sollte man bereits im Besitz einer frei erwerbaren Vorderladerwaffe sein, die man im Antrag aufführt. Sonst kann es zu Rückfragen von der Behörde kommen.

2. Bei der Beantragung von Treibladungspulver muss die Kopie einer WBK beigelegt werden, die wenigsten eine Waffe in einem Zentralfeuerkaliber enthält.

(ist ja so auch im Formular vorgesehen)

Ad1) Das hat mich damals keiner gefragt. Aber ich hatte trotzdem eine.

Ad2) Es ging hier um SP, aber du hast recht.

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:cry: Mist! :cry:

Dann habe ich wohl die Wiederholung jetzt auch verpasst! So ne Kanone wär die Wucht! Könnte da glatt die Zustimmung meiner Frau bekommen! Endlich mal ein Hobby für uns beide! Sie ist dann für das fortkommen zuständig (Quatsch mit 7,5 Tonner, 6 Pferde und 'ne Protze sollten reichen :mrgreen: ) !

Aber spass beiseite hab das mal in den Staaten bei einer Organisation die sich mit dem CW beschäftigt gesehen! Die können das auch jetzt noch ganz gut! Da wird auch noch Abteilungsweise mit Gewehren auf hängende Tontauben oder so etwas geschossen! Und Uniformen haben die auch dabei an! Sieht echt klasse aus, so lange man noch was von denen sieht! :wink:

Gruss Jerrycan

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Beim Regierungspräsidium Gießen gibt es eine Auflistung aller möglichen Formulare - nur mal so, dass du weisst, was abgefragt wird:

http://www.rp-giessen.de/me_in/medien/arbeitsschutz/b_arbeitsschutz.htm

Davon sind für Sportschützen (u.ä.) diese beiden Formulare relevant:

Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung (pdf)

Antrag auf Erlaubnis nach §27 - für Sportschützen (pdf)

im letzten formular müssen megen eingetragen werden, die beantragt werden.

wie ist das zu verstehen? geht es hier um die menge, die man zu lagern wünscht, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß man jedesmal neu beantragt, wenn man pulver kaufen will.

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Hi,

bei der Menge geht es nicht um die Menge, die du lagern darfst. Die maximale Lagermenge richtet sich nach der Lagerstätte (unbewohnter Nebenraum: 1kg SP, unbewohntes Nebengebäude: 3 kg SP). Genau ist das in der SprengLR 410 beschrieben.

In dem Antrag geht es um die maximale Menge, die du insgesamt kaufen darfst/willst. Dazu muss man wissen, dass die Erlaubnis auf 5 Jahre befristet ausgestellt wird und danach immer um je 5 Jahre verlängert wird. Die im Antrag beschriebene Menge bezieht sich also auf die Menge SP, die du in 5 Jahren insgesamt kaufen willst. In der Regel ist die Gesamtmenge der Explosivstoffe (also NC, SP und Böllerpulver zusammen) auf maximal 20kg begrenzt.

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Den Ausführungen des alten Herrn möchte ich noch hinzufügen, dass es - je nach Behörde (Bundesland, Landkreis, Sonnenscheindauer, Laune des SB...) - auch unterschiedliche Gebühren geben kann in Abhängigkeit von der beantragten / genehmigten Menge. Denn die §27-Gebühren sind nicht fest (wie bei der WBK), sondern in einem sehr weiten Rahmen festgelegt.

(Anm: letztere 2 Gründe entspringen natürlich nur meiner boshaften Fantasie)

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