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Illegaler Waffentransport


Hoss

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Das Urteil ist schon gut so! :!:

Schließlich kennen die meisten Grünfinken auch nicht das geringste bißchen Gnade, wenn ein "Zivilist" auch nur den geringsten Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffrecht begeht (ob versehentlich oder nicht).

Die sollen ruhig mal sehen, wie das ist, mit der harten Hand des Gesetzes! :twisted:

Summum ius, summa iniuria. :roll:

GRUß

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naja, mit den Worten von Cicero würde ich das nicht gerade begründen.

Schliesslich wollte der "Grünfink" ja was für die Einhaltung des Gesetzes tun.

Also da bin ich mir sicher, wenn es denn so gewesen sein sollte wird das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben - ich habe bis jetzt nur tolerante Polizisten bei den wenigen Kontrollen, die ich in Bezug auf Waffen hatte, angetroffen.

Gruß

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Ich habe kein Mitleid, wer das Gesetz so bricht egal, ob Polizist, Richter, Staatsanwalt usw, muss mit entsprechenden Strafen rechnen und soll sie auch bekommen. :twisted:

Nur lebst du in der CH und dort wäre es nicht strafbar gewesen, aus dieser gemütlichen Position ist es einfach jemanden abzuurteilen.

Warten wir mal ab auf das kommende WaffG und alles was dann strafbar ist obwohl bis jetzt niemand ein Problem hatte.

Ich denke man sollte schon unterscheiden zwischen Kriminellen und normalen Bürgern die manchmal Sch.. bauen wegen abstruzen Gesetzen.

PS: Das ein Urteil gefällt werden musste in diesem Fall ist für mich darüber hinaus selbstverständlich in einem Rechtsstaat

Joker

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also ich halte das urteil auch für sehr merkwürdig, zumal der besitzer sie ja innerhalb der schonfrist abgeben wollte.

den bürgern war bei einer abgabe der illegalen waffen bis zum stichtag straffreiheit zugesagt, wobei die bürger dann die waffen ja auch zur entsorgung hätten transportieren müssen.

verwunderlich finde ich aber, daß sie zu einem kollegen, der nebenher ein waffengeschäft betreibt, geleitet werden sollten. imho war es so, daß die waffen abgeben werden mußte, was für mich behörde oder dienststelle bedeutet.

was hätte der händler damit anfangen sollen, zumal sie ja illegal waren und er sie somit nicht hätte legal erwerben können?

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Leider gibt der kurze Artikel nicht sehr viel über die Umstände zu dem Fall her, deshalb ist es für mich sehr schwierig hier gleich den großen Knüppel zu schwingen. Fakt scheint wohl zu sein, dass illegale Waffen im Rahmen einer Amnestieregelung einer geregelten Verwendung zugeführt werden sollten. Von wem und wie genau geht aus dem Bericht eben nicht hervor. Weiter schein es so zu sein, dass der Beamte ob des Transport ebenjener Waffen irgendwie auffällig geworden ist ?!?

Nur mal so am Rande:

Wenn irgendjemand im Rahmen dieser Regelung mit einer illegalen gerade auf dem Weg zu einer entsprechenden Dienststelle gewesen und dabei in eine Kontrolle geraten wäre, oder u.U. (möglichgerweise nachträglich) angezeigt worden wäre, was gibt das WaffG dazu her ?

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IMHO "Pech gehabt" - das WaffG lässt sich eben nicht vernünftig dazu aus.

Was erwartest du von einem solchen Menschen wie Sluggy dem Schleimigen?

In einigen Bundesländern wurden damals anonyme Tonnen aufgestellt, in die man sein Zeugs reinwerden konnte und die Polizei hatte versprochen, dort im Umkreis nicht zu kontrollieren.

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