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Verschärfung des Schweizerischen Waffengesetz


asc

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Hallo Gunboardler

Wie heute in diversen Schweizer Internetplatformen zu vernehemen war wird das Schweizerische Waffengesetz verschärft.

Hier ein Zitat von Bluewin News:

11:38 11.01.2006

Der Bundesrat verschärft das Waffengesetz

Der Bundesrat will das Waffengesetz verschärfen. Mit der Umsetzung des Schengen-Abkommens mit der EU ist neu auch ein Erwerbsschein beim Waffenhandel unter Privaten nötig. Hingegen verzichtet die Regierung auf ein Waffenregister. [sda] - In dem Register, das in der Vernehmlassung zur Diskussion stand, würden alle Besitzer von Feuerwaffen in der Schweiz erfasst. In der Vernehmlassung hätten aber 93 Prozent der Teilnehmer das Register abgelehnt, schrieb der Bundesrat in seiner veröffentlichten Botschaft zur Änderung des Waffengesetzes.

Bemängelt wurde laut Bundesrat vor allem das Missverhältnis zwischen dem zu erwartenden enormen Aufwand zur Erfassung und dem tatsächlichen Nutzen. Auch die meisten Kantone und Vollzugsorgane würden ein Register deshalb ablehnen.

Das Waffengesetz wird vor allem durch das Ja zum Schengenabkommen mit der EU um wesentliche Punkte ergänzt. Sobald das Abkommen in Kraft tritt, wird etwa der unberechtigte Besitz von Schusswaffen - wie bereits der Erwerb - unter Strafe gestellt.

Neu ist auch bei Handänderungen unter Privaten ein behördlicher Erwerbsschein nötig - bisher war dies nur im kommerziellen Handel vorgeschrieben. Zudem wird die Bewilligungspraxis schweizweit vereinheitlicht und Schusswaffen müssen zur besseren Rückverfolgung individuell markiert werden.

Gruss aus der Schweiz Alessandro

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So ich habe mir das vorgeschlagene Gesetz durchgelesen.

Es geht und steht im Rahmen der Erwartungen.

Hier übrigens im Volltext zu lesen: http://www.ejpd.admin.ch

Wichtig für mich als Voll-automaten sammler, Alles bleibt beim alten:

Art. 5 Verbote im Zusammenhang mit Waffen und Waffenbestandteilen6

1 Verboten sind die Übertragung, der Erwerb, das Vermitteln an Empfänger und

Empfängerinnen im Inland sowie das Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet

von:

a. Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen

sowie ihren wesentlichen und besonders konstruierten Bestandteilen;

b militärischen Abschussgeräten von Munition, Geschossen oder Flugkörpern

mit Sprengwirkung sowie von ihren wesentlichen Bestandteilen;

c Messern und Dolchen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c;

d. Schlag- und Wurfgeräten nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d, mit Ausnahme

der Schlagstöcke;

e Elektroschockgeräten nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e;

f Waffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen sowie ihren wesentlichen

Bestandteilen;

g Waffenzubehör.

2 Verboten ist der Besitz von:

a. Seriefeuerwaffen und Abschussgeräten nach Absatz 1 Buchstabe b sowie

ihren wesentlichen und besonders konstruierten Bestandteilen;

b. Feuerwaffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen sowie ihren wesentlichen

Bestandteilen;

c. Granatwerfern nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c.

3 Verboten ist das Schiessen mit:

a. Seriefeuerwaffen;

b. Abschussgeräten nach Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe

c;

c. Feuerwaffen ausserhalb der behördlich zugelassenen Schiessanlagen.

4 Die Kantone können Ausnahmen bewilligen. Das ist gut, sonst haben wir mit Sicherheit eine Verschärfung.

Art. 12 Voraussetzungen

Zum Besitz einer Waffe, eines wesentlichen oder eines besonders konstruierten

Waffenbestandteils ist berechtigt, wer den Gegenstand rechtmässig erworben hat.

Also schnell noch legal nach WfG 99 erwerben (hat zeit bis 2007)

Art. 28c (neu) Ausnahmebewilligungen

Die Ausnahmebewilligungen nach diesem Gesetz können nur erteilt werden, wenn:

a. achtenswerte Gründe vorliegen, insbesondere:

1. berufliche Erfordernisse,

2. die Verwendung zu industriellen Zwecken,

3. die Kompensation körperlicher Behinderungen,

4. Sammlertätigkeit;

b. keine Hinderungsgründe nach Artikel 8 Absatz 2 vorliegen; und

c. die vom Gesetz vorgesehenen besonderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Hier noch für den Altbesitz:

Wer bereits im Besitz von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten

Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition oder Munitionsbestandteilen nach

Artikel 5 Absatz 2 ist, muss diese innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten

dieser Bestimmung den für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen zuständigen

kantonalen Behörden melden.

6 Innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Verbots nach Artikel 5 Absatz

2 kann ein Gesuch um eine Ausnahmebewilligung eingereicht werden. Ausgenommen

von dieser Bestimmung ist, wer bereits eine gültige Ausnahmebewilligung zum

Erwerb der Waffe hat. Wer kein Gesuch einreichen will, muss die Gegenstände

innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Verbots einer berechtigten

Person übertrag

So jeder kann sich jetzt seine Meinung bilden. Bis jetzt haben wir Blocher zu verdanken, das ausgenomen die Softair's nicht mehr reingepackt worden ist als in Schengen vorgesehen. Wundern tut mich, das der Erwerb von Munition nicht näher beschrieben ist.

Joker

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Egal ob es einen selber nicht betrifft, sollte JEDER Waffenbesitzer in der Schweiz jede Verschaerfung von jeglichen Gesetzen aufs Harteste bekaempfen.

Antis sind wie ein Wassertropfen. Nicht viel alleine, aber ueber Zeit hoehlen Sie jeden Stein aus!

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11. Januar 2006, 14:16, NZZ Online

Auch Imitationswaffen unterstehen dem Waffengesetz

Bundesrat verabschiedet Botschaft

Softair- und Imitationswaffen sollen künftig dem Waffengesetz unterstehen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Revision des Waffengesetzes ans Parlament verabschiedet. Sie ergänzt die mit dem Schengen-Abkommen bereits beschlossenen Änderungen. Ein zentrales Waffenregister will der Bundesrat nicht mehr einführen.

chs./(sda/ap) Die Landesregierung legte dem Parlament am Mittwoch das revidierte Waffengesetz vor. Die Botschaft dazu hatte mehrere Jahre auf sich warten lassen. Dafür verantwortlich war einerseits das Schengener Abkommen mit der EU, deren Bestimmungen über die Waffen die Schweiz übernehmen muss. Andererseits verzögerte sich die Gesetzesrevision wegen des grossen Widerstands in der Vernehmlassung.

Daran ist das von der früheren Justizministerin Ruth Metzler vorgeschlagene nationale Feuerwaffenregister gescheitert. In der Vernehmlassung sei das Register fast ausnahmslos abgelehnt worden, schreibt der Bundesrat. Kritisiert worden sei vor allem das Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag.

EU gibt Stossrichtung vor

Mit einer Reihe anderer Massnahmen will der Bundesrat jedoch Lücken im bisherigen Gesetz schliessen und den Missbrauch von Waffen verhindern. Nach dem Ja zu Schengen vom 5. Juni sind mehrere Änderungen im Waffengesetz bereits vorgegeben. Übereinstimmend mit der EU wird zum Beispiel die Pflicht für einen Waffenerwerbsschein ausgeweitet: Nicht nur beim Kauf einer Waffe im Fachhandel, sondern auch m Handel unter Privaten ist künftig ein Erwerbsschein nötig.

Zuständig für die Erteilung des Erwerbsscheins sind die kantonalen Behörden. Laut Jean-Luc Vez, Direktor des Bundesamts für Polizei, müssen Antragssteller begründen, weshalb sie eine Waffe kaufen wollen. Zudem wird geprüft, ob ihnen der Waffenbesitz etwa wegen Vorstrafen untersagt werden muss.

Markierung vorgeschrieben

Ebenfalls im Abkommen von Schengen festgeschrieben ist, dass Schusswaffen künftig markiert sein müssen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Auf diese Weise sollen Tatwaffen bei Verbrechen zurückverfolgt werden können. Sobald Schengen in Kraft tritt, wird zudem der unberechtigte Besitz von Schusswaffen unter Strafe gestellt.

Ein Schwerpunkt der Vorlage ist die Vereinheitlichung der Anwendung des Waffenrechts. Bisher legten die Kantone das Gesetz bei Bewilligungen sehr unterschiedlich aus.

Strenge Vorschriften für Imitationen

Eine weitere Neuerung betrifft Imitations-, Schreckschuss-, Druckluft- und Soft-Air-Waffen. Für sie gelten künftig dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für normale Waffen, wenn etwa eine Schreckschusspistole einer echten Waffe zum Verwechseln ähnlich sieht.

Verboten werden soll der anonyme Verkauf von Waffen über Internet oder Inserate. Wer eine Waffe verkaufen möchte, muss für die Behörden identifizierbar sein. Der Datenaustausch zwischen dem Bundesamt für Polizei und der Armee soll verhindern, dass Armeewaffen an Personen abgegeben werden, die wegen Waffenmissbrauch registriert sind.

Demonstranten auf Waffen kontrollieren

Vorgesehen ist auch ein Verbot für missbräuchliches Tragen von gefährlichen Gegenständen. Die Polizei bekäme dadurch die Möglichkeit, Demonstranten Baseballschläger, Metallrohre oder Veloketten abzunehmen, bevor sie damit Straftaten begangen haben.

http://www.nzz.ch/2006/01/11/il/newzzEIBI6PPM-12.html

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Art. 5 Abs 3 lit. c:

"Verboten ist das Schiessen mit Feuerwaffen ausser-

halb der behördlich zugelassenen Schiessanlagen."

Wäre diese Bestimmung wirklich nötig gewesen?

Muss man in Zukunft mit den Hasen auf den Schiessstand gehen?

Und darf man 4mm nicht mehr hinter dem Haus oder im Keller schiessen..?

Der Bürokratiebaum wächst...

Hier der ganze Erguss:

http://www.ejpd.admin.ch/etc/medialib/data/sicherheit/waffen.Par.0027.File.tmp/WG_gent_060111_d.pdf

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Toll habe es heute in den Tele-Zueri Nachrichten ca. 9 Minuten nach der vollen Stunde jeweils bsp. 21.09 Uhr gesehen und gehört. Das mit den Softairwaffen ist mir ja noch egal, ich habe meine schon. Aber mit der Markierungspflicht bin ich gar nicht einverstanden. Wie schon erwänt auch auf Waffen wie Parabellum, Ordonnanzrevolver usw. da kommen mir die Tränen in den Augen. :( Ob man für den (erleichterten) Erwerb einer Schusswaffe nun eine Militärausbildung sprich Waffenkenntnisse braucht, weiss ich aber nicht. Mir im Prinzip egal, nur tun mir alle diese Leute leid, die dann ihre erste Waffe erwerben möchten und evt. keinen Militärdienst sprich Waffenhandhabungskenntnisse vorweisen können.

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Das gab's alles schon mal! :roll:

Wahrscheinlich werden wir irgendwann blutrote Sterne mit stilisierter schwarzer Kalaschnikow darin tragen müssen.

GRUß

Mir wäre es lieber ich trüge eine schwarze Kalaschnikov mit stilisierten blutroten Stern.

das wäre noch akzeptabel. :mrgreen:

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Und genau wegen solcher Meinungen haben wir heute diese geltende Gesetze!

Auch wenn ich mir hier keine Freunde mit so einer Meinung mache, aber ich finde moderate Gesetze wie in der Schweiz 10x besser als die Gesetze eines Land, in dem man einen Verfassungsartikel derart verfremdet, nur um beinahe allen Bürgern einen Zugang zu Waffen zu verschaffen.

Die USA sind im Bezug auf Waffenrecht aus meiner Sicht kein gelobtes Land, sondern ein Moloch. Das meine ich ganz Ernst. Ich bin froh, dass nicht jeder daher gelaufene bei uns an der nächsten Ecke eine Schrotflinte kaufen kann.

Das hat mit der Sicherung von Bürgerrechten überhaupt nichts zu tun.

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... Ich bin froh, dass nicht jeder daher gelaufene bei uns an der nächsten Ecke eine Schrotflinte kaufen kann.

Das hat mit der Sicherung von Bürgerrechten überhaupt nichts zu tun.

Meinesachtens ist das kein Buergerrecht sondern ein Geburtsrecht.

So wie Luft und Wasser hat ein Mensch das Recht sich zu verteidigen wenn sein Leben bedroht ist. Dieses Recht verliert ein Mensch natuerlich, wenn er kriminell wird, zusammen mit seiner Freiheit!

Man koennte es auch als auch so sehen, dass in den USA nicht jeder unter Generalverdacht steht automatisch ein Krimineller zu sein.

Davon abgesehen, was macht Dich besser das Du Waffen haben willst oder hast, aber anderen Leuten dieses grundsaetzlichen Recht pauschal vom aeusseren Erscheinungsbild absprechen willst??

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Auch wenn ich mir hier keine Freunde mit so einer Meinung mache, aber ich finde moderate Gesetze wie in der Schweiz 10x besser als die Gesetze eines Land, in dem man einen Verfassungsartikel derart verfremdet, nur um beinahe allen Bürgern einen Zugang zu Waffen zu verschaffen.

Die USA sind im Bezug auf Waffenrecht aus meiner Sicht kein gelobtes Land, sondern ein Moloch. Das meine ich ganz Ernst. Ich bin froh, dass nicht jeder daher gelaufene bei uns an der nächsten Ecke eine Schrotflinte kaufen kann.

Das hat mit der Sicherung von Bürgerrechten überhaupt nichts zu tun.

In der CH kann bis jetzt ohne jegliche Papiere jeder dahergelaufenen eine Schrotflinte kaufen.

Haben wir ein Problem??? NEIN.

Soweit ich weiss gibt es in der CH weniger Gewalttaten als Deutschland. Wegen dem Waffengesetz oder vieleicht aus anderen Gründen?

Das Schweizer Gesetz ist liberaler als das Amerikanische bis auf das Waffentragen das in der Hälfte der Staaten erlaubt ist.

Das steht übrigens in unserem Gesetzt:

Art. 3 Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen

Das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen ist im Rahmen dieses

Gesetzes gewährleistet.

Joker

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Meinesachtens ist das kein Buergerrecht sondern ein Geburtsrecht.

So wie Luft und Wasser hat ein Mensch das Recht sich zu verteidigen wenn sein Leben bedroht ist. Dieses Recht verliert ein Mensch natuerlich, wenn er kriminell wird, zusammen mit seiner Freiheit!

Also wie du Bürgerrechte und Geburtsrechte unterscheidest, würde mich gelegntlich schonmal interessieren. In meinen Augen bleibt das ein Bürgerrecht, denn das was du als Begründung heranziehst, ist reichlich weit hergeholt.

Klar hat jeder das Recht sich zu verteidigen, dass steht übrigens auch im Deutschen BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), und wenn du das Recht auf körperliche Unversehrheit dazu nimmst, dann steht es auch in unserem Grundgesetz. Aber wer sagt, dass man sich nur mit Waffen verteidigen kann? Niemand und genau da liegt die Krux bei dir. Sich verteidigen und Waffen haben, ist nämlich nicht ein und das selbe.

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In der CH kann bis jetzt ohne jegliche Papiere jeder dahergelaufenen eine Schrotflinte kaufen.

Haben wir ein Problem??? NEIN.

Soweit ich weiss gibt es in der CH weniger Gewalttaten als Deutschland. Wegen dem Waffengesetz oder vieleicht aus anderen Gründen?

@ Joker

Ich meinte in meinem Post, dass geplante schweizerische Gesetz, dass habe ich unklar ausgedrückt, daher danke für den Hinweis.

Ich persönlich sehe allerdings keine Verbindung zwischen dem Umstand, dass man in einem Land besonders liberal Waffen erwerben kann und dem Umstand das es wenige Gewalttaen gibt.

Ich denke, da sind andere Variablen wesentlich wichtiger als die des legalen Waffenerwerbs.

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