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brauche ich einen Schein, wenn ich Schießtraining geben will


MSM

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mal wieder eine rechtliche frage:

in unserer firma gibts einen gruppe objektschützer, die dienstlich waffen führen, aber nicht so besonders fit im schießen sind. da mein "chef" mich nun gebeten hat, mit den jungs regelmäßig (also 1x monatlich) schießtraining zu machen, frage ich mich, ob ich das einfach so machen kann/darf, oder ob ich dazu so eine art ausbildung wie eine standaufsicht haben muß?

hintergrund zu mir: ich bin selbst waffenträger (also firmenwaffenschein), dazu ist darüber komplett für alle angestellen (eben auch für die objektschützer, die ja selbst einen waffenschein haben) einen firmenhaftpflicht abgeschlossen. die "auszubildenen" haben also selbst einen waffenschein.

p.s. und nun noch abschließend - wie verhält es sich, wenn so ein schießtraining nicht mit personen durchgeführt, die selbst einen waffenschein oder einen wbk haben, sondern "zivilisten" sind, die einfach gern mal schießen lernen wollen? standtechnisch ist das dort sowieso, daß auch gäste sich einmieten können, und dann eben neben der standmiete auch einen versicherung abschließen müssen. darf ich als "schütze" und "waffenträger" denn einfach so das schießen beibringen. wie ist es insbesondere mit dem "verteidigungsschießen"?

ich weiß - viele fragen - aber ich weiß ja auch, daß ihr hier gerne helft ;-)

danke!

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@ MSM

Also ich kann dir jetzt nur mal schildern, wie das bei uns im Verein aussieht (ich vermute jetzt mal, dass das auch die korrekte Vorgehsnweise ist, auch wenn es sich um sportliches Schiessen handelt).

Man darf grundsätzlich kein Training alleine auf dem Stand machen, es muss grundsätzlich eine Person anwesend sein, die ausgebildeter Schiessleiter ist. Dieser Schiessleieter darf während dem Training der anderen Schützen nicht selbst schiessen und hat eine eine entsprechende Ausblidnung mit Prüfung absolviert.

Ich hoffe das hilft dir wenigstens ein bißchen weiter.

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dem ist nicht ganz so, wenn man sicherstellen kann dass man allein auf dem Stand ist und bleibt dann darf man auch allein schiessen.

Sobald sich zwei Schützen auf dem Stand befinden muss einer die Aufsicht haben.

Und der kann vom Standbetreiber eingesetzt werden, und derjenige muss lediglich sachkundig sein.

Ich glaube, diese Sachkundigen müssen jeweils der Behörde vorher gemeldet werden.

Im Endeffekt entscheidet immer der Standbetreiber, was bei ihm passiert.

Wobei ein altes Sprichwort sagt : ..." die Aufsicht steht immer mit einem Bein im Schuldturm und mit dem anderen im Gefängnis.. " !

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@ Roterriese:

Ich melde Zweifel an an Deiner Aussage.

man kann sehr wohl allein und ohne Aufsicht schießen, ich mach das sehr häufig.

Sobald aber noch eine zweite Person dabei ist, bedarf es einer Standaufsicht, denn hier kann durch Fehlverhalten jemand anders gefährdet werden was die Aufsicht ja unterbinden soll, während ich mich im ersten Fall " nur " selber gefährde.

Zur Schießausbildung:

ich weiß nicht wie das im gewerblichen Bereich ist, aber als Schütze kann ich sehr wohl Gästen die sichere Handhabung von Waffen erklären - im Gegenteil - es muß sogar so sein.

was ich als Privatman und Sportschütze nicht darf ist Anleitung und Training zum Verteidigungsschießen,also kampfmäßigen Schießen.

das dürfen wohl nur behördlich zugelassene Ausbilder insbesondere für Polizei und andere bewaffnete Dienste.

Wer das ist und welche Lizenzen dafür erforderlich sind und wer die Zulassung für solche Lehrgänge bekommt, weiß ich nicht, bin aber sicher, daß sich hier noch User melden die mehr wissen.

Das Beibringen von Schießfertigkeiten - außer kampfmäßiges Schießen - allso das richtige Abziehen, Zielen,Waffenhaltung, Atemtechnik usw gegenüber Kollegen würde ich auch als unproblematisch sehen.

Es kann mir ja keiner verbieten meinem Standnachbarn meine Erfahrungen weiterzugeben, inwieweit das gewerbliche Firmen in Sachen Haftung was zu beachten ist weiß ich nicht, aber der Auftrag des Chefs müßte eigentlich reichen.

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Die bessere Frage hier ist, was fuer Ziele werden benutzt und welche Schiesstechniken beigebracht werden sollen.

Wenn Ihr nur auf eine 10ner Ringscheibe schiesst ist das alles einfach.

Schiesst Ihr auf etwas was wie ein Mensch aussieht, dann (es sei denn das hat sich zwischenzeitlich geaendert) muss Jeder der auf diese Ziele schiesst einen Waffenschein haben.

Das gilt natuerlich auch fuer jegliche Ausbildung von Taktiken, wie schiessen aus der Deckung usw.

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Einen Befähigungsnachweis fordert das WaffG nur von Ausbildern in der Kinder und Jugendarbeit, scheidet bei Dir wohl aus.

Die Bedingungen für Verteidigungsschießen sollte der Waffenträger eigentlich kennen, er kann sie aber auch im WaffG nachlesen.

Nur mit Erlaubnis möglich.

Karl

ich meine ich kenne das waffg eigentlich schon, zumal ich erst in diesem jahr nochmal die sachkunde für waffenträger abglegt habe. aber mir ist darin keine passage oder ein gesetz bekannt, daß es regelt.

entsprechend wäre ein link oder ein entsprechender paragraph von dir sehr hilfreich.

aber grundsätzlich glaube ich auch, daß es da irgendwas an regelung gibt oder zumindest gab, da mir sowas grob in erinnerung ist.

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was ich als Privatman und Sportschütze nicht darf ist Anleitung und Training zum Verteidigungsschießen,also kampfmäßigen Schießen.

das dürfen wohl nur behördlich zugelassene Ausbilder insbesondere für Polizei und andere bewaffnete Dienste.

Wer das ist und welche Lizenzen dafür erforderlich sind und wer die Zulassung für solche Lehrgänge bekommt, weiß ich nicht, bin aber sicher, daß sich hier noch User melden die mehr wissen.

heißt das nun, daß ich als jemand, der keinen ausbilderschein oder sowas in der art hat, aber eben selbst waffenschein, nun auch meinen kollegen, die selbst waffenscheine haben, kein verteidigungsschießtraining geben darf.

frage nur, weil du als privatmann und sportschütze geschrieben hast. in dem fall bin ich weder privatmann, noch "sportschütze".

und weißt du evlt. auch, wo das im waffengesetz steht?

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§15 (6) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig.

§27 (7) Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten ist nicht zulässig. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie von sonstigen Gefahren oder erheblichen Nachteilen für die Benutzer einer Schießstätte, die Bewohner des Grundstücks, die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit

...

2. Vorschriften über den Umfang der Verpflichtungen zu erlassen, die bei Lehrgängen zur Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen und bei Schießübungen dieser Art einzuhalten sind; darin kann bestimmt werden,

a) dass die Durchführung dieser Veranstaltungen einer Anzeige bedarf,

B) dass und in welcher Weise der Veranstalter die Einstellung und das Ausscheiden der verantwortlichen Aufsichtsperson und der Ausbilder anzuzeigen hat,

c) dass nur Personen an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen, die aus Gründen persönlicher Gefährdung, aus dienstlichen oder beruflichen Gründen zum Besitz oder zum Führen von Schusswaffen einer Erlaubnis bedürfen,

d) dass und in welcher Weise der Veranstalter Aufzeichnungen zu führen, aufzubewahren und der zuständigen Behörde vorzulegen hat,

e) dass die zuständige Behörde die Veranstaltungen untersagen darf, wenn der Veranstalter, die verantwortliche Aufsichtsperson oder ein Ausbilder die erforderliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung oder Sachkunde nicht oder nicht mehr besitzt.

[siehe AWaffV §§ 9 - 12]

Wenn ich das recht verstehe, bracht man für das kampfmäßige Schießen eine Sondererlaubnis. Solange ihr aber auf brave Ringscheiben schießt (die DSU hat für euer Training sehr praktische, ovale), kannst du deinen Jungs alles beibringen, solange ihr dincht beim schießen rumlauft/hüpft/etc.

--> Bring den Jungs alles an (statischer) Schießtechnik bei, was du auch kannst - und wenn die dann fit sind, kann ja euer Chef einen professionellen Trainer für 1-2 Tage engagieren. Dann lohnt sich das wenigstens.

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so ich habe nun nochmal massiv gesucht und bin auf eine regelung gestoßen:

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

§ 27 WaffG-neu i.fd.F. vom 11.10.2002

§ 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

7) Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten ist nicht zulässig.Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie von sonstigen Gefahren oder erheblichen Nachteilen für die Benutzer einer Schießstätte, die Bewohner des Grundstücks, die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit

1. die Benutzung von Schießstätten einschließlich der Aufsicht über das Schießen und der Anforderungen an das Aufsichtspersonal und dessen besondere Ausbildung für die Kinder- und Jugendarbeit zu regeln,

2. Vorschriften über den Umfang der Verpflichtungen zu erlassen, die bei Lehrgängen zur Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen und bei Schießübungen dieser Art einzuhalten sind; darin kann bestimmt werden,

a) dass die Durchführung dieser Veranstaltungen einer Anzeige bedarf,

B) dass und in welcher Weise der Veranstalter die Einstellung und das Ausscheiden der verantwortlichen Aufsichtsperson und der Ausbilder anzuzeigen hat,

c) dass nur Personen an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen, die aus Gründen persönlicher Gefährdung, aus dienstlichen oder beruflichen Gründen zum Besitz oder zum Führen von Schusswaffen einer Erlaubnis bedürfen,

d) dass und in welcher Weise der Veranstalter Aufzeichnungen zu führen, aufzubewahren und der zuständigen Behörde vorzulegen hat,

e) dass die zuständige Behörde die Veranstaltungen untersagen darf, wenn der Veranstalter, die verantwortliche Aufsichtsperson oder ein Ausbilder die erforderliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung oder Sachkunde nicht oder nicht mehr besitzt.

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

genaugenommen widerspricht sich das aber doch inhaltlich.

einmal heißt es, daß das "Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten ist nicht zulässig" ist. dann heißt es wiederum, daß vorschriften erlassen werden können, veranstaltungen angezeigt werden müssen u.s.w.

genaugenommen ist das widersprüchlich, denn entweder ist das kampfmäsige schießen auf schießstätten nicht zulässig, weshalb dann auch keine genehmigungen das aufheben. ansonsten hätte es ja heissen müssen, daß das kampfmäßige schießen einer genehmigung bedarf.

oder wie seht ihr das?

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Nein, das widerspricht sich nicht, denn das ist Juristendeutsch:

Grundsätzlich ist das kampfmäßige Schießen auf Schießständen verboten

Aber es gibt Ausnahmen. Und die regelt das BMI unter bestimmten Voraussetzungen.

Ist genauso wie die Altersgrenze von 18 in Bezug auf Umgang mit Waffen. Das ist die grundsätzliche Regel und dann folgen die Ausnahmen bzw. Spezialfälle - nach oben (z.B. 21 für Besitz von GK für Sportschützen) und nach unten (z.B. ab 12 schießen mit Lupi; Ausnahmen von der Alterserfordernis etc.).

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oki ... ich habe nun eine ausführliche mail ans kvr geschrieben. die vorsitzende des prüfungsausschusses für waffensachkunde ist dort in der entsprechenden abteilung tätig, und hatte mir angeboten, daß wenn ich rechtliche fragen habe, daß ich sie kontaktieren kann.

bin auf die antwort gespannt.

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Wenn mein Leben von der Waffe abhängen würde, mindestens einmal pro Woche, oder man läßt das Ding zu Hause. :o

Und nur mal Ringe lochen reicht dann auch nicht.

ist mir klar ... ich gehe privat auch öfters zu schießen. doch für unsere objektschützer brauchen das lt. chef nicht so oft.

gesetzlich ist auch nur vierteljährlich pflicht.

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Die deutsche Polizei geht wenn sie Glueck haben einmal im Jahr!

In den USA ist es mindestens 2 mal pro Jahr, die PD's die ich hier kenne, gehen mindestens einmal im Quatal.

Ich gehe einmal die Woche auf den Stahlplattenstand mit Holstertraining und schiesse obendrein auf meinem Grundstueck mehrmals die Woche, wobei das dann nicht mehr als so um die 100 Schuss sind.

Dann ist noch Nachttraining, MP und Praezisionschiessen.

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Mein naechster Nachbar ist 600 Meter zur einen Seite und 400 Meter zur anderen Seite. Aber der ist nur selten da und schiesst dann selber. Von Ihm ist der naechste Nachbar dann 200 Meter weg.

Meistens benutze ich dann sowieso einen SD.

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1 Stunde?? Sind die aber langsam geworden! :mrgreen:

Wie lange wird werden Die denn brauchen wenn ich das in DE machen wuerde: http://www.mdwguns.com/MP5k.wmv

Wie schon gesagt, beim Besuch Frueh Kolesch nicht vergessen! :!:

Das wiege ich dann gegen Mun auf! :twisted:

also beim schießen mit der mp5 brauchen sie dann 3 stunden ...

1 stunde zum davonlaufen

1 stunde zum überlegen

1 stunde bis sie die 100 mann angefahren haben ;-)

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Das Letzte Mal das ich in DE war, war im April 05 fuer 4 Tage fuer die Beerdigung einer meiner besten Freunde.

Ich hatte schon am Nachmittag des Ankunfttages die Nase voll von DE.

Merkel koennte mir persoenlich den Waffenschein aushaendigen und ich wuerde nicht mit den USA tauschen!

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