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Asylbewerber und Schützenvereine


El Marinero

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Darf ein Asylbewerber Mitglied in einem Schützenverein werden ?
Bin mal gespannt, wie Ihr hier dazu steht.

http://www.merkur.de/bayern/schuetzenverein-gars-bedenken-fluechtling-aufzunehmen-6096251.html

http://www.rosenheim24.de/bayern/sollen-asylbewerber-schuetzenvereinen-aktiv-waffe-6073934.html

Auf Facebook gibt es die abenteuerlichsten Argumente. Manche merken dabei gar nicht, wie sehr sie der Argumentationskette rot-rot-grüner Ideologen folgen und sich dabei selbst ins Knie schießen.

Für die User mit FB-Account:

https://www.facebook.com/groups/waffenlobby/permalink/992702527442000/

Man beachte den Kommentar von Katja

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Kurzform: Ja.

Zusatz: Kommt drauf an. Worauf? Den Grad der Integration. Als Beispiel gibt es bei uns im Ort 3 Asylbewerber aus dem Balkan. Feine Kerlchen, alle drei. Haben darum gebeten in der Gemeinde aushelfen zu dürfen weil ihnen langweilig war.

Ergebnis: Wenns gehen würde, würde ich unsere Gemeindearbeiter auf den Balkan schicken und die 3 behalten, die arbeiten nämlich fleißig, sprechen ausreichend deutsch und freundlich sind sie auch noch.

Hätte ich ein Problem damit, einen der Jungs mit auf die Bahn zu nehmen? Nein, wieso denn auch...

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vor 17 Minuten, Anthrax sagte:

Kurzform: Ja.

Zusatz: Kommt drauf an.

Hätte ich ein Problem damit, einen der Jungs mit auf die Bahn zu nehmen? Nein, wieso denn auch...

Bedenklich finde ich nur die "Rumeierei" des Landratsamtes. Da möchte keiner die Verantwortung übernehmen und will sie auf den SchV abwälzen. Geht es schief heißt es dann "Wie konnten sie bloß, sie hätten doch damit rechnen müssen, daß...."

Die Aussage "Die Überprüfung obliegt dem SchV" ist der nächste Witz - was soll denn ein SchV wohl überprüfen können? - den Nasenfaktor?

Edited by Der Reservist
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Just now, Anthrax sagte:

Naja was anderes als den Nasenfaktor kann man wohl kaum prüfen.

Und dabei steht der örtliche Schützenverein noch in einer besseren Position als irgendein Amt....

Nu ja, das Amt kann sich zumindest klar positionieren, wenn es um die Frage geht, ob Asylberwerber grundsätzlich aufgenommen werden sollten (wenn der Aufnahmewille bekundet wurde), ob und welche Bedenken seitens des Amtes bestehen und vielleicht einige grundsätzlich zu bedenkende Kriterien erarbeiten o. ä. Es könnte z. B. sagen, daß eine Ablehnung nicht mit dem Antidiskriminierungsgesetz kolidiert, es könnte . . . . .  einfach mal Verantwortung übernehmen.

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vor 4 Stunden, Gatopardo sagte:

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort und ein uneingeschränktes "Ja" für mich schon gar nicht .

Ich hätte jedenfalls ein Problem damit wenn auf dem Schießstand ein Mohammedaner hinter mir mit einer Waffe rumhantiert.

Von daher: Christliche Asylanten - kein Problem, mohammedanische Asylanten oder was auch immer NEVER!

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vor 37 Minuten, lukas-h sagte:

Ich hätte jedenfalls ein Problem damit wenn auf dem Schießstand ein Mohammedaner hinter mir mit einer Waffe rumhantiert.

Von daher: Christliche Asylanten - kein Problem, mohammedanische Asylanten oder was auch immer NEVER!

Genau so macht man aus den Integrationswilligen verbitterte Fanatiker und liefert obendrein rot-grünen Verbietern Steilvorlagen, Schützenvereine als Horte nationalistischer Deutschtümelei darzustellen. Und das dann sogar zu Recht.

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vor einer Stunde, lukas-h sagte:

Ich hätte jedenfalls ein Problem damit wenn auf dem Schießstand ein Mohammedaner hinter mir mit einer Waffe rumhantiert.

Von daher: Christliche Asylanten - kein Problem, mohammedanische Asylanten oder was auch immer NEVER!

Und Muslime mit deutschem Pass? Und konvertierte Christen? Und konvertierte Muslime? Und Atheisten?

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vor 15 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

Und Muslime mit deutschem Pass? Und konvertierte Christen? Und konvertierte Muslime? Und Atheisten?

Löst es das eigentliche Problem, wenn wir jetzt anfangen, alle Kombinationsmöglichkeiten aufzulisten?

Das Problem bleibt:

1. Wenn wir Asylanten in den Schützenvereinen aufnehmen und ein "derartiges Mitglied" ermordet jemanden - möglichst noch mit einer legal erworbenen Waffe (das wäre nämlich dann das nächste Problem), heißt es doch "Wir wußten ja schon immer, daß in den SchV das Morden trainiert wird" (bei Tim K. reichten 1 - 2 Besuche im Verein)

2. Lehnen wir Asylanten (ohne Rückendeckung durch die entsprechenden Ämter) ab, trifft uns der Bannstrahl des Antidiskriminierungsgesetzes. Insofern bin ich froh in einer RAG zu schießen, weil dort meist nur "Soldaten" den Zutritt haben.

3. In wieviel Gesetzen muß der Vereinsvorstand jetzt nachschlagen, wenn das Mitglied z. B. nach 1 Jahr Mitgliedschaft und regelmäßigem Training den Antrag auf Erwerb einer Waffe stellt?

Ein solches Problem sollte wirklich nicht in Klein-Klein zerredet werden, sondern bis zum bitteren Ende "zu Ende gedacht" werden. Da mag die persönliche Einstellung es wollen oder ablehnen - in letzter Konsequenz baden alle LWB den Mist aus, wenn er auf dem Teller liegt

 

Komisch - - ich hab da auch noch das Trojanische Pferd vor meinem geistigen Auge.

Edited by Der Reservist
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Ich sehe da überhaupt kein Problem, weil

Zitat

2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

Darunter fällt keine Duldung und auch kein schwebendes Verfahren. Von daher geht es nur darum, ob jemand in einem Verein unter Aufsicht schießen darf oder nicht.

 

(Ich glaube das meinte Medizinmann auch, oder?)

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vor 5 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

Ich will jetzt nicht anfangen, dazu irgendwelche Kombinationen zu basteln - entscheiden muß das letztendlich die Behörde. Wenn die aber noch nicht einmal jetzt eine klare Entscheidung treffen kann, wird sie auch da windelweich reagieren - warten wir halt noch mal 5 Jahre.

Die ersten beiden Punkte bleiben aber noch und sind aus meiner Sicht durchaus nicht unproblematisch

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Bei uns sind bislang lediglich Türken und ein ibanesischer Kurde aufgeschlagen ; durchweg angenehme Zeitgenossen, die sich nur durch die Nichtteilnahme an den wöchentlichen Grillorgien von anderen Mitgliedern unterscheiden.
Alle gut integriert und eine wirkliche Bereicherung der Vereinskultur ( jetzt komm auch mal was anderes auf den Tisch als immer nur Schwein)

Kämen Asylanten, greift, automatisch die 5-Jahresregelung und die WBK würde in weite Ferne rücken. Mit Vereinswaffen gälten die gleichen Regeln wie für alle, nur mal "krass knallen lassen" ist nicht.
Zeigt der Anwärter Fachwissen, Interesse und Einsatz,  hat sich die Sicherheitsregeln angeeignet,  leihe ich ihm auch gerne  sofort meinen .44Magnum-Revolver , da steht dann auch nichts einem .357er als Einstiegswaffe im Weg

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vor 2 Stunden, lukas-h sagte:

Ich hätte jedenfalls ein Problem damit wenn auf dem Schießstand ein Mohammedaner hinter mir mit einer Waffe rumhantiert.

Von daher: Christliche Asylanten - kein Problem, mohammedanische Asylanten oder was auch immer NEVER!

Kommste zur Bundeswehr, dann hantiert hinter dir nicht nur ein Mohammedaner am MG3 rum, sondern dann verlässt du dich auch darauf, dass der seine Arbeit richtig macht und dir soliden Feuerschutz gibt. Man kanns aber auch wirklich übertreiben mit der Angst vor dem Unbekannte Wesen....

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