El Marinero Posted February 7, 2016 at 12:02 PM Share Posted February 7, 2016 at 12:02 PM Darf ein Asylbewerber Mitglied in einem Schützenverein werden ? Bin mal gespannt, wie Ihr hier dazu steht. http://www.merkur.de/bayern/schuetzenverein-gars-bedenken-fluechtling-aufzunehmen-6096251.htmlhttp://www.rosenheim24.de/bayern/sollen-asylbewerber-schuetzenvereinen-aktiv-waffe-6073934.html Auf Facebook gibt es die abenteuerlichsten Argumente. Manche merken dabei gar nicht, wie sehr sie der Argumentationskette rot-rot-grüner Ideologen folgen und sich dabei selbst ins Knie schießen. Für die User mit FB-Account:https://www.facebook.com/groups/waffenlobby/permalink/992702527442000/ Man beachte den Kommentar von Katja 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anthrax Posted February 7, 2016 at 12:08 PM Share Posted February 7, 2016 at 12:08 PM Kurzform: Ja. Zusatz: Kommt drauf an. Worauf? Den Grad der Integration. Als Beispiel gibt es bei uns im Ort 3 Asylbewerber aus dem Balkan. Feine Kerlchen, alle drei. Haben darum gebeten in der Gemeinde aushelfen zu dürfen weil ihnen langweilig war. Ergebnis: Wenns gehen würde, würde ich unsere Gemeindearbeiter auf den Balkan schicken und die 3 behalten, die arbeiten nämlich fleißig, sprechen ausreichend deutsch und freundlich sind sie auch noch. Hätte ich ein Problem damit, einen der Jungs mit auf die Bahn zu nehmen? Nein, wieso denn auch... 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Gatopardo Posted February 7, 2016 at 12:24 PM Popular Post Share Posted February 7, 2016 at 12:24 PM Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort und ein uneingeschränktes "Ja" für mich schon gar nicht . Natürlich ist das immer individuell zu sehen und man muß erst mal klar definieren, daß ein Asylbewerber (nach dem hier gefragt wird) etwas ganz anderes ist, als ein anerkannter Asylant. Ein Asylbewerber, über dessen Bleiberecht nicht entschieden ist, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, hat m.E. in einem Schützenverein ganz einfach noch nichts zu suchen. Anschließend und für eine wirklich gaaaaanz lange Zeit sollte ein Asylant andere, vordringlichere Sorgen und Verwendungsmöglichkeiten für sein Geld haben, als im Schützenverein aktiv zu werden. Schießen ist längst (falls es das überhaupt jemals war) kein Sport mehr für Leute, die nicht finanziell einigermaßen solide dastehen. Kommt also ein Asylant mit diesbezüglichem Interesse müßte es schon sehr spezielle Gründe geben um mein ganz persönliches Mißtrauen zu beruhigen. Deswegen, kein grundsätzliches Nein, aber doch sehr viel Zurückhaltung in dieser Frage ! GP 4 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted February 7, 2016 at 12:25 PM Share Posted February 7, 2016 at 12:25 PM (edited) vor 17 Minuten, Anthrax sagte: Kurzform: Ja. Zusatz: Kommt drauf an. Hätte ich ein Problem damit, einen der Jungs mit auf die Bahn zu nehmen? Nein, wieso denn auch... Bedenklich finde ich nur die "Rumeierei" des Landratsamtes. Da möchte keiner die Verantwortung übernehmen und will sie auf den SchV abwälzen. Geht es schief heißt es dann "Wie konnten sie bloß, sie hätten doch damit rechnen müssen, daß...." Die Aussage "Die Überprüfung obliegt dem SchV" ist der nächste Witz - was soll denn ein SchV wohl überprüfen können? - den Nasenfaktor? Edited February 7, 2016 at 12:26 PM by Der Reservist 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anthrax Posted February 7, 2016 at 12:28 PM Share Posted February 7, 2016 at 12:28 PM Naja was anderes als den Nasenfaktor kann man wohl kaum prüfen. Und dabei steht der örtliche Schützenverein noch in einer besseren Position als irgendein Amt.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted February 7, 2016 at 12:32 PM Share Posted February 7, 2016 at 12:32 PM Just now, Anthrax sagte: Naja was anderes als den Nasenfaktor kann man wohl kaum prüfen. Und dabei steht der örtliche Schützenverein noch in einer besseren Position als irgendein Amt.... Nu ja, das Amt kann sich zumindest klar positionieren, wenn es um die Frage geht, ob Asylberwerber grundsätzlich aufgenommen werden sollten (wenn der Aufnahmewille bekundet wurde), ob und welche Bedenken seitens des Amtes bestehen und vielleicht einige grundsätzlich zu bedenkende Kriterien erarbeiten o. ä. Es könnte z. B. sagen, daß eine Ablehnung nicht mit dem Antidiskriminierungsgesetz kolidiert, es könnte . . . . . einfach mal Verantwortung übernehmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anthrax Posted February 7, 2016 at 12:34 PM Share Posted February 7, 2016 at 12:34 PM vor 1 Stunde, Der Reservist sagte: Es könnte z. B. sagen, daß eine Ablehnung nicht mit dem Antidiskriminierungsgesetz kolidiert, es könnte . . . . . einfach mal Verantwortung übernehmen. In der Hinsicht Handlungssicherheit zu schaffen stimme ich dir 100% zu. Nur Verantwortung übernehmen in Deu? Neeee, niemals nimmer. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted February 7, 2016 at 12:35 PM Share Posted February 7, 2016 at 12:35 PM Ein paar mehr schwule Schützenkönige und Jungschützen mit Migrationshintergrund und den Grünen wäre das Maul gestopft. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anthrax Posted February 7, 2016 at 12:44 PM Share Posted February 7, 2016 at 12:44 PM vor 8 Minuten, bopper sagte: Ein paar mehr schwule Schützenkönige und Jungschützen mit Migrationshintergrund und den Grünen wäre das Maul gestopft. Fragt sich nur was einfacher ist: Einen Schwulen zum Schützenkönig zu machen oder einen Schützenkönig schwul zu machen.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted February 7, 2016 at 12:57 PM Share Posted February 7, 2016 at 12:57 PM Wenn schon jeder Deutsche Staatsbürger mit einer EWB als potentieller Straftäter angesehen wird ist eine Aufnahme aus Sicherheitsgründen selbstverständlich ausgeschlossen. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted February 7, 2016 at 12:57 PM Share Posted February 7, 2016 at 12:57 PM vor 14 Minuten, Anthrax sagte: Fragt sich nur was einfacher ist: Einen Schwulen zum Schützenkönig zu machen oder einen Schützenkönig schwul zu machen.... Das Dümmste ist jedenfalls, einen schwulen Schützenkönig zum Politikum zu machen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted February 7, 2016 at 01:26 PM Share Posted February 7, 2016 at 01:26 PM Das macht aber auch nur ein homophober Verband in Zusammenarbeit mit der Politik. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted February 7, 2016 at 01:35 PM Share Posted February 7, 2016 at 01:35 PM Ich frag mich bis heute weshalb schwule überhaupt so eine Aufmerksamkeit bekommen, das ist doch nichts neues? Schlimmer finde ich das heute Leute die sich damit nicht identifizieren können diskriminiert werden. 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
lukas-h Posted February 7, 2016 at 03:23 PM Share Posted February 7, 2016 at 03:23 PM vor 4 Stunden, Gatopardo sagte: Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort und ein uneingeschränktes "Ja" für mich schon gar nicht . Ich hätte jedenfalls ein Problem damit wenn auf dem Schießstand ein Mohammedaner hinter mir mit einer Waffe rumhantiert. Von daher: Christliche Asylanten - kein Problem, mohammedanische Asylanten oder was auch immer NEVER! 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted February 7, 2016 at 04:03 PM Share Posted February 7, 2016 at 04:03 PM vor 37 Minuten, lukas-h sagte: Ich hätte jedenfalls ein Problem damit wenn auf dem Schießstand ein Mohammedaner hinter mir mit einer Waffe rumhantiert. Von daher: Christliche Asylanten - kein Problem, mohammedanische Asylanten oder was auch immer NEVER! Genau so macht man aus den Integrationswilligen verbitterte Fanatiker und liefert obendrein rot-grünen Verbietern Steilvorlagen, Schützenvereine als Horte nationalistischer Deutschtümelei darzustellen. Und das dann sogar zu Recht. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted February 7, 2016 at 04:28 PM Share Posted February 7, 2016 at 04:28 PM vor einer Stunde, lukas-h sagte: Ich hätte jedenfalls ein Problem damit wenn auf dem Schießstand ein Mohammedaner hinter mir mit einer Waffe rumhantiert. Von daher: Christliche Asylanten - kein Problem, mohammedanische Asylanten oder was auch immer NEVER! Und Muslime mit deutschem Pass? Und konvertierte Christen? Und konvertierte Muslime? Und Atheisten? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted February 7, 2016 at 04:42 PM Share Posted February 7, 2016 at 04:42 PM (edited) vor 15 Minuten, Zylinderbohrung sagte: Und Muslime mit deutschem Pass? Und konvertierte Christen? Und konvertierte Muslime? Und Atheisten? Löst es das eigentliche Problem, wenn wir jetzt anfangen, alle Kombinationsmöglichkeiten aufzulisten? Das Problem bleibt: 1. Wenn wir Asylanten in den Schützenvereinen aufnehmen und ein "derartiges Mitglied" ermordet jemanden - möglichst noch mit einer legal erworbenen Waffe (das wäre nämlich dann das nächste Problem), heißt es doch "Wir wußten ja schon immer, daß in den SchV das Morden trainiert wird" (bei Tim K. reichten 1 - 2 Besuche im Verein) 2. Lehnen wir Asylanten (ohne Rückendeckung durch die entsprechenden Ämter) ab, trifft uns der Bannstrahl des Antidiskriminierungsgesetzes. Insofern bin ich froh in einer RAG zu schießen, weil dort meist nur "Soldaten" den Zutritt haben. 3. In wieviel Gesetzen muß der Vereinsvorstand jetzt nachschlagen, wenn das Mitglied z. B. nach 1 Jahr Mitgliedschaft und regelmäßigem Training den Antrag auf Erwerb einer Waffe stellt? Ein solches Problem sollte wirklich nicht in Klein-Klein zerredet werden, sondern bis zum bitteren Ende "zu Ende gedacht" werden. Da mag die persönliche Einstellung es wollen oder ablehnen - in letzter Konsequenz baden alle LWB den Mist aus, wenn er auf dem Teller liegt Komisch - - ich hab da auch noch das Trojanische Pferd vor meinem geistigen Auge. Edited February 7, 2016 at 04:44 PM by Der Reservist 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted February 7, 2016 at 04:48 PM Share Posted February 7, 2016 at 04:48 PM WBK fällt definitiv aus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted February 7, 2016 at 04:52 PM Share Posted February 7, 2016 at 04:52 PM Ich sehe da überhaupt kein Problem, weil Zitat 2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. Darunter fällt keine Duldung und auch kein schwebendes Verfahren. Von daher geht es nur darum, ob jemand in einem Verein unter Aufsicht schießen darf oder nicht. (Ich glaube das meinte Medizinmann auch, oder?) 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted February 7, 2016 at 05:00 PM Share Posted February 7, 2016 at 05:00 PM Ist doch erst der zweite Schritt. Der erste Schritt, und das ist die Eingangsfrage, ist die Mitgliedschaft im SchV. Und da kommt es auf die Satzung und/oder den Nasenfaktor an, da kann keine Behörde helfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted February 7, 2016 at 05:01 PM Share Posted February 7, 2016 at 05:01 PM vor 5 Minuten, Zylinderbohrung sagte: 2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. Ich will jetzt nicht anfangen, dazu irgendwelche Kombinationen zu basteln - entscheiden muß das letztendlich die Behörde. Wenn die aber noch nicht einmal jetzt eine klare Entscheidung treffen kann, wird sie auch da windelweich reagieren - warten wir halt noch mal 5 Jahre. Die ersten beiden Punkte bleiben aber noch und sind aus meiner Sicht durchaus nicht unproblematisch Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted February 7, 2016 at 05:03 PM Share Posted February 7, 2016 at 05:03 PM Wird definitiv versagt wenn der Antragsteller kein deutscher oder EU Bürger ist. Kann Deutschen versagt werden, wenn.....Fünf Jahre... passt eher. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted February 7, 2016 at 05:08 PM Share Posted February 7, 2016 at 05:08 PM Sehe ich auch so. Also back to Topic: Mitgliedschaft! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pickett Posted February 7, 2016 at 05:21 PM Share Posted February 7, 2016 at 05:21 PM Bei uns sind bislang lediglich Türken und ein ibanesischer Kurde aufgeschlagen ; durchweg angenehme Zeitgenossen, die sich nur durch die Nichtteilnahme an den wöchentlichen Grillorgien von anderen Mitgliedern unterscheiden. Alle gut integriert und eine wirkliche Bereicherung der Vereinskultur ( jetzt komm auch mal was anderes auf den Tisch als immer nur Schwein) Kämen Asylanten, greift, automatisch die 5-Jahresregelung und die WBK würde in weite Ferne rücken. Mit Vereinswaffen gälten die gleichen Regeln wie für alle, nur mal "krass knallen lassen" ist nicht. Zeigt der Anwärter Fachwissen, Interesse und Einsatz, hat sich die Sicherheitsregeln angeeignet, leihe ich ihm auch gerne sofort meinen .44Magnum-Revolver , da steht dann auch nichts einem .357er als Einstiegswaffe im Weg 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anthrax Posted February 7, 2016 at 05:32 PM Share Posted February 7, 2016 at 05:32 PM vor 2 Stunden, lukas-h sagte: Ich hätte jedenfalls ein Problem damit wenn auf dem Schießstand ein Mohammedaner hinter mir mit einer Waffe rumhantiert. Von daher: Christliche Asylanten - kein Problem, mohammedanische Asylanten oder was auch immer NEVER! Kommste zur Bundeswehr, dann hantiert hinter dir nicht nur ein Mohammedaner am MG3 rum, sondern dann verlässt du dich auch darauf, dass der seine Arbeit richtig macht und dir soliden Feuerschutz gibt. Man kanns aber auch wirklich übertreiben mit der Angst vor dem Unbekannte Wesen.... 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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