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"mein" waffengesetz!


omegahunter

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wollte dies eigendlich in einem anderen thread als antwort posten. der thread ist aber voll aus dem ruder gelaufen.

deshalb hier:

wenn ich ein waffengesetz entwerfen müßte sähe es (in groooben zügen)folgendermaßen aus:

1. jedem mündigen bürger der nicht vorbestraft ist wird nach antrag und bestandener sachkunde und der angabe er möchte damit sportschießen,eine gelbe sportschützen-wbk ausgestellt.

hierauf kann er schußwaffen aller art und die passende munition erwerben.außer serienfeuerwaffen!

das gleiche gilt wenn er angibt "zur heimverteidigung"-allerdings dann nur für eine waffe- und nach bestandenem lehrgang wie sie auch die waffenträger machen müssen.

2. jedem waffenbesitzer wird nach einem "speziell dafür ausgerichteten" lehrgang auf antrag -und der angabe "zum selbstschutz"ein waffenschein ausgestellt in dem festgehalten ist welche "kurzwaffen" zu führen sind. langwaffen zu führen macht zur verteidigung keinen sinn.

3.aufbewahrung ist grundsätzlich ein tresor der alten stufe B ausreichend, wenn kein platz mehr drin ist muß noch einer gekauft werden,usw.

munition kann im gleichen schrank aufbewahrt werden.

4. die punkte 1-3 gelten für personen über 21 jahre unter 21 jahren ist eine mpu erforderlich.ausnahme sportschützen welche kleinkaliber-lang waffen und vorderlader-waffen aller art und einzellader-glattrohrwaffen erwerben möchten,wird vom "verein"(nicht vom verband)ein bedürfnis bescheinigt und dann können sie auf antrag diese waffen ohne zahlenbegrenzung erwerben.

5.alle legal besessenen schußwaffen müssen innerhalb 14 tagen bei der behörde mit seriennummer registriert werden.

im prinzip wars das schon.wie gesagt in groben zügen!

die ganzen sachen mit messern und so will ich jetzt mal nicht aufgreifen das führt zu weit. ich will hier mal nur grundsätzliches zu schußwaffen sagen!

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eine MPU? dafür?

nein! über 21 und guter leumund MÜSSEN reichen. es gibt (in meiner rechtsauffassung) einen sog."vertrauensvorschuß".

die praxis hat gezeigt (auch z.b.in östereich) daß das sehr gut funktioniert hat.

um dummheiten damit anzustellen kann mann immer den "leichteren" weg der illegalen waffenbeschaffung gehen!

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Man seit Ihr von Eurer Umwelt beeinflusst!

Bei mir gaebe es keinen Waffenschein, denn wer eine Waffe besitzen darf, der sollte diese auch fuehren koennen.

Uebrigens, wieviele Maedchen zwischen 18-21 wuerde es durchaus helfen, wenn Sie eine Waffe auf dem Weg nach Hause fuehren koennten um nicht vergewaltigt zu werden!

MPU ist sowieso ein Schlag ins Gesicht!

Nee, simpel und einfach:

Jede Person gegen Die nichts vorliegt, einschliesslich Gerichtsanordnungen und 18 Jahre alt sind koennen nach Nachweis der Fachkunde jegliche Waffen kaufen.

Eine Registur vom Staatswegen gibt es nicht, der Haendler muss vom Kunden ein Formular ausgefuellt haben und dieses aufbewahren.

Waffen koennten bei mir aussehen wie sie wollen, egal ob MG/MP oder welcher Funktionsweise auch immer entsprechen.

Zur Aufbewahrung muessten Waffen entsprechend angemessen verschlossen sein.

Sollte eine Waffe gestohlen werden, ist der Besitzer zivilrechtlich fuer alle Schaeden verantwortlich, hat er die Waffen nicht angemessen verschlossen aufbewahrt.

Wiederladen und der Erwerb von Triebmitteln waere nicht geregelt und somit koennte Jeder so wie er wollte.

End of story!

Uebrigens, in Amerika hat sich in der Praxis gezeigt, dass wenn man dem Buerger traut und Ihm erlaubt Waffen zur Selbstverteidigung zu fuehren, dann geht das Verbrechen insgesammt rapide zurueck.

Allerdings gibt der Staat damit einer seiner groessten Rechte zumindestens teilweise auf: Das Machtmonopol waere keins mehr.

Das darf in DE natuerlich nicht sein und dafuer geht der DE Staat lieber ueber Leichen als da nachzugeben!

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Also das Wichtigste wäre meinerseits den faktischen Vereinszwang aufzuheben im Verbund mit Waffen auf grüner WBK. So das ein jeder wie in der Schweiz auch von sich aus entscheiden kann, ob er mit seiner Waffe in den Schützenverein geht oder nur freiwillig in den Schützenkeller, als letzte Option evt. sogar gar nie schiessen möchte, da er/sie die Waffe als ungeschossenes Exemplar sprich Sammlerwaffe erhalten will.

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Man muß sich doch wenigstens noch einen Rest von Realitätssinn bewahren! :roll:

Mein Vorschlag mit den Vollautomaten und sonstigen verbotenen Waffen für WaffenSAMMLER hat vielleicht einmal eine winzige Chance auf Realisierung.

Das "sämtliche Waffen aller Art für jeden, der nicht vorbestraft ist", hat in D für die nächsten 500 Jahre KEINERLEI Chancen!!!

Das finde ich nicht unbedingt gut, ist aber Fakt in diesem Land. :? :(

Übrigens tun sich auch die USA in Sachen Vollautomaten schwer. Neue Vollautomaten können vom gemeinen Volk auch in den liberalsten Bundesstaaten nicht erworben werden. Und viele Bundesstaaten verbieten ganz einfach den Besitz von Vollautomaten. Zuvörderst The People's Republic of Kalifornicata, Boo Jersey, Massholestan, Disconnecticut, Killthenoise, usw............

GRUß

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Naja, aber grundsätzlich hat Mark doch Recht. Wenn ich mündig genug bin um ein Auto, eine Axt oder ein Haus zu kaufen dann bin ich auch mündig genug eine Waffe zu besitzen. Das Tragen von Waffen (Führen) halte ich allgemein für bedenklich.

das tragen und führen von waffen setzt auch eine gute vorbereitung voraus. deswegen meine gedankengänge!

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jaja, in den Köpfen hätten wir´s schon....

aber mal Spass bei seite, wer hätte bis vor kurzem schon geglaubt daß eine solche erleichterung wie die neue gelbe denkbar wäre.

Allen unkenrufen zum trotz war das ein Quantensprung, Waffenrechtlich gesehen.

Also,es gibt auch in Germany noch Hoffnung.

so long

Reloader

von erleichterung würde ich hier nicht reden. das war nur ein "leckerli" was sie uns hingeworfen haben damit die anderen unsinnigkeiten und verschärfungen nicht so viel groll erzeugen.

alleine die tatsache das wir de fakto einen vereins-und verbandszwang haben ist schon eine frechheit sondergleichen.

dann die tatsache das bedürfnisse "nur" noch vom verband bescheinigt werden-jämmerlich!

aber hier hätten die verbände schlauer sein müssen und dezentralisieren. was hindert einen verband denn daran in "jedem" ihm angeschlossenen verein einen "vertreter" zu haben der bedürfnisse bescheinigen kann.

dafür müßte mann nur einen benennen und ihm die stempelvollmacht übertragen, that`s it.

aber so weit können (oder wollen) unsere verbandsfunktionäre wohl nicht denken.

aus einer sache die vorher wenige tage dauerte sind jetzt mehrere wochen geworden.-TOLL

die freigabe der anscheinswaffen wäre `ne echte erleichterung gewesen. aber siehe BWT3- hier sind wir wieder der willkür und "fachkenntnis" des BKA ausgesetzt, die gelinde gesagt, machen was sie wollen!

dann die messer-geschichten! würg! butterflymesser und faustmesser könnte mann höchstens wegen ihrer "unnützheit" verbieten :D

mich hat mal ein straftäter mit einem langen schraubenzieher abzustechen versucht.erfolglos natürlich!(da ich schußwaffenträger war)

- da hab ich hinterher sofort nach einem "schraubenzieherverbot" geschrien! :wink:

wenn`s nicht so traurig wäre sollte mann echt laut über die ganze sch...lachen! und das tun ja auch fast alle anderen länder über unser waffengesetz.

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Hi omegahunter

So lebt denn jeder in seiner eigenen Hölle

Ich glaub nicht daß die Italiener über uns lachen (Verbot von Kalibern die militärisch genutzt werden wie die 9x19)

Ich glaub nicht daß die Briten über uns lachen ( oder Hollowpoint ?)

Ich glaub nicht daß die Japaner über und lachen ( Verbot jeglicher Waffen für Privatleute)

und die Liste liese sich noch bis morgen verlängern.

Also, ich bin mit meinem Arselal zufrieden, und die 08 die ich noch gerne hätte, mal sehen....

so long

Reloader

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Also ich würde alles aus deinem Entwurf bezüglich Selbstschutz oder Heimverteidigung streichen.

Ich bin der Auffassung, dass das Gewaltmonopol, mit Ausnahme der Notwehr, ausschließlich beim Staat liegen sollte. Aber alleinig die Ausnahme der Notwehr begründet für mich keinen Waffenbesitz für jedermann mit dieser Begründung.

Die Begründung Sportschiessen finde ich natürlich passend für jedermann, natürlich müßten meiner Auffassung nach dann irgendwelche Mechanismen in so einen Entwurf eingebaut werden, damit diese Begrünung nicht mißbraucht wird. Nachgewiesene Teilnahme an Wettkämpfen vor Erteilung oder ähnliches.

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Also ich würde alles aus deinem Entwurf bezüglich Selbstschutz oder Heimverteidigung streichen.

Ich bin der Auffassung, dass das Gewaltmonopol, mit Ausnahme der Notwehr, ausschließlich beim Staat liegen sollte. Aber alleinig die Ausnahme der Notwehr begründet für mich keinen Waffenbesitz für jedermann mit dieser Begründung.

Die Begründung Sportschiessen finde ich natürlich passend für jedermann, natürlich müßten meiner Auffassung nach dann irgendwelche Mechanismen in so einen Entwurf eingebaut werden, damit diese Begrünung nicht mißbraucht wird. Nachgewiesene Teilnahme an Wettkämpfen vor Erteilung oder ähnliches.

Häh ??

Ich beantrage hiermit die Scheidung !!! :evil: :evil: :evil:

Bist wohl DSB Grünrockträger ?

Was heißt hier " Mißbrauch " und ab wieviel Ringe ist man " ernsthafter Sportschütze ? "

Es reicht mir als Sport aus , wenn ich gelegentlich auf Scheiben schieße, egal was dabei rauskommt und wie oft das gemacht wird.

Vereinsmitgliedschaft und gut ist das.

Wenn wir selber damit anfangen und "Ernsthaftigkeiten " definieren oder auch nur davon faseln, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn Politiker die Steilvorlage dankend annehmen.

Und das alles wegen die verkalkten DSB Frackträger, die als Sportschützen nur den sehen, der 5 mal die Woche mit Taucheranzug 5 Stunden Kleinkaliber trainiert.

Sport ist die Ausübung einer in der Freizeit zur Körperertüchtigung gemachte Tätigkeit und ob Leistung oder Spaß oder Breitensport , das spielt keine Geige !

Wenn ich aus finanziellen oder terminbedingten Gründen mal 3 Monate nicht schieße, bin ich immer noch Sportschütze , alles klar ?

Übrigens , das Gewaltmonopol liegt nur theoretisch beim Staat, denn erstens halten sich Kriminelle sowieso nicht daran und zweitens hat jeder Bürger das Recht sein eigenes Fell mit Gewalt zu verteidigen - Notwehrparagraph .

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Es reicht mir als Sport aus , wenn ich gelegentlich auf Scheiben schieße, egal was dabei rauskommt und wie oft das gemacht wird.

Vereinsmitgliedschaft und gut ist das.

Mir auch, was ich meinte bezog ich auf die erstmalige Erteilung.

Ansonsten respektiere ich deine Meinung, und hoffe das du bei anderen dazu auch i der Lage bist...

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Übrigens , das Gewaltmonopol liegt nur theoretisch beim Staat, denn erstens halten sich Kriminelle sowieso nicht daran und zweitens hat jeder Bürger das Recht sein eigenes Fell mit Gewalt zu verteidigen - Notwehrparagraph .

Wo hab ich denn letzteres bezweifelt?

Hm, zeig mir das doch bitte, wisrt du nicht finden.

Und so wie du Gewaltmonopol definierst funktioniert das nicht.

Gewaltmonopol per Definition kann immer nur "legale" Gewalt meinen...ansonsten erübrigen sich alle Definitionsversuche.

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Wenn ich mich auf Basis Notwehr verteidige, dann ist das Legal.

Der Staat hat in diesem Moment damit nichts mehr zu tun und ich benutzte Gewalt außerhalb des staatlichen Monopols.

Gewaltmonopol ist insofern ein irreführender Begriff.

Richtig ist daß der Staat die Aufgabe einer Ordnungsmacht ( Polizei,Justiz, ) hat und wir uns außerhalb der Notwehr dieser Ordnungsbefugnis unterwerfen.

Sagen wir besser, die Bürger erlauben den Staat diese Ordnungsbefugnis auszuüben, indem sie über Wahlen die gesetztgeberischen Grundlagen vorgeben.

Über Sportschießen als Definition könnten wir uns ja verstanden haben.

Wenn Du meinst, daß die Absicht Freizeitgestaltung in Form von Sportschießen ( oder Jagd !!! oder sammeln !!! ) einigermaßen glaubhaft rüberkommt und Sportvereine nicht nur reine Waffenbeschaffungsinstitute sein sollen, dann wären wir uns einig.

Jeder Versuch aber eine Grenze zu ziehen, wie "ernsthaft " es sein muß, würde unsere Gegnern nur ermuntern weitere Hürden einzuziehen.

Wir sollten so eine Diskussion nicht noch von uns aus anzetteln.

Die Grenze der "Ernsthaftigkeit" verläuft fließend und ist für jeden individuell anders.

der eine hat Spaß daran, die Waffe einmal im Monat zu bewegen, paar Ladedaten auszuprobieren, paar Freunde begegnen ( nicht treffen :mrgreen: ) ein Bier trinken und der andere will partout Olympiasieger werden und traniert ( mit hohen Aufwand ) fünfmal die Woche und meint er treibt es "ernsthaft ".

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Wenn ich mich auf Basis Notwehr verteidige, dann ist das Legal.

Der Staat hat in diesem Moment damit nichts mehr zu tun und ich benutzte Gewalt außerhalb des staatlichen Monopols.

Jo, das ist eine Ausnahme vom staatlichen Gewaltmonopol, aber es bleibt ja legale Gewalt.

Hab ich das irgendwo bezweifelt?????

NÖ!

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Die Grenze der "Ernsthaftigkeit" verläuft fließend und ist für jeden individuell anders.

Das sehen wir beide schon so ziemlich gleich.

Bitte nicht falsch verstehen.

Für mich ist dieser Thread eine fiktive Diskussion über das Waffengesetz wie es jeder einzelne gerne hätte.

Mir ist es durchaus bewußt, dass es in der Realität gerade bei dieser Abgrenzung Probleme gäbe. Ein Nachweis über teilgenommene Wettkämpfe wäre halt aus meiner Sicht vor der ersten Erlaubnis (nicht mehr nachher) ein gangbarer Weg.

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Wenn ich mich auf Basis Notwehr verteidige, dann ist das Legal. Der Staat hat in diesem Moment damit nichts mehr zu tun und ich benutzte Gewalt außerhalb des staatlichen Monopols...

Attila, Du irrst. Der Staat hat absolut damit zu tun da er sowohl das Recht auf Notwehr gibt als auch die Kontrolle selbigens übernimmt. Wenn Notwehr, dann nur im Rahmen des staatlichen Gewaltmonopols, wenn nicht, dann viel Spass.

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Jo, das ist eine Ausnahme vom staatlichen Gewaltmonopol, aber es bleibt ja legale Gewalt.

Hab ich das irgendwo bezweifelt?????

NÖ!

nee haste nicht :!: ,

nur der Begriff "Gewaltmonopol " ist irreführend.

Monopol heißt, daß der Monopolist alles diktiert und alle Kompetenzen hat.

Sowie es eine Ausnahme gibt - eben Notwehr und Notstand - , ist es kein Monopol mehr.

Der Staat hat das Recht und die Pflicht mittels Gewalt für Recht und Ordnung zu sorgen ( Polizei, Justizvollzug ), aber er ist nicht der einzige, der das kann.

Ich und jeder mündige Bürger kann eben auch Recht durchsetzen ,mit Gewalt gegen einem Angreifer.

Ich kann sogar jemanden vorläufig festnehmen, wenn er eine Straftat begangen hat, ihn festhalten bis die Polizei eintrifft und der Staat die weitere Gewalt übernimmt.

Im Gegenteil, unter Umständen bin ich verpflichtet zumutbare Hilfe zu leisten !

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Ich kann sogar jemanden vorläufig festnehmen, wenn er eine Straftat begangen hat, ihn festhalten bis die Polizei eintrifft und der Staat die weitere Gewalt übernimmt.

Im Gegenteil, unter Umständen bin ich verpflichtet zumutbare Hilfe zu leisten !

Ich weiß...aber guck dir mal den Post über dir von fritzig an....der defniert Gewltmonopol wieder anders, sogar entscheidend anders.

@ fritzig

Könnte man auch so sehen, hab mir bei den Feinheiten nie sooo die Mühe gemacht, da für mich klar war was gemeint ist.

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