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Zivilcourage auf der Achse des Guten!


Medizinmann

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Wieder mal ein lesenswerter Artikel auf der Achse zum Thema Zivilcourage und deren Folgen. Ich erlaube mir ausnahmsweise mal den Auszug eines größeren Teils.

Zitat

Ein paar Illustrationen zu meiner steilen These:

Uwe W. muss 600 Strafe zahlen, weil er sich in der U-Bahn-Station für zwei von einem Mann bedrängte Frauen eingesetzt hat. In der Nacht zum 10. November sitzt Uwe W. im U-Bahnhof Implerstraße. Zwei Frauen werden von einem Mann verfolgt. Der Mann schlägt mit einer Bierflasche einer Frau gegen die Schläfe. Die 48-Jährige sinkt zu Boden. … Der Schläger will sich aus dem Staub machen, aber Uwe W. hält ihn fest. Im Gerangel schlägt der Täter mit einer Faust gegen die Brust von Uwe W. In der anderen Hand hat er noch die Bierflasche. Uwe W. gibt dem Schläger einen Schubs und dieser fällt auf die Gleise. Uwe W. kümmert sich um die niedergeschlagene Frau, ein anderer Mann zieht den Schläger aus den Gleisen heraus.

Ingrid Kaps, Pressesprecherin des Münchner Amtsgerichts erklärt: „Man kann auf den Videoaufnahmen erkennen, dass es nicht notwendig war, den Kläger auf die Gleise zu stoßen". Dafür muss Uwe W. nun wegen gefährlicher Körperverletzung 600 Euro Strafe zahlen. …  "40 Tagessätze sind für eine solche Tat recht wenig", erklärt die Pressesprecherin. Denn die Zivilcourage des Münchners sei als "sehr löblich" berücksichtigt worden. Aber Uwe W. ist nun vorbestraft.

Das Amtsgericht hat einen 22-jährigen Ludwigsburger zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil dieser im Juni 2015 in der Ludwigsburger Innenstadt einen Menschen verletzt hat. Dass er dabei quasi in Notwehr handelte, ließ die Richterin unbeeindruckt, obwohl sogar die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer einen Freispruch gefordert hatte.

Der Helfer war Mitte Dezember sogar in Untersuchungshaft genommen worden. Vor dem Haftrichter hatte er betont, dass er nur eingeschritten sei, um Schlimmeres zu verhindern. „Auch er glaubte mir nicht.“ Der Helfer saß mehrere Wochen in Untersuchungshaft

Die Beweisaufnahme hat zweifelsfrei ergeben, dass der Angeklagte versucht hat, einem hilflosen Mann beizustehen, als dieser spätnachts von einer Gruppe stark alkoholisierter Jugendlicher attackiert wurde. Der Mann war vor der Gaststätte „Kanone“ niedergeschlagen und schwer verletzt worden. Während er auf dem Boden lag, wurde weiter getreten - woraufhin der Angeklagte einschritt, die Angreifer wegschubste und das Opfer aus der Gefahrenzone brachte. Bei dieser Aktion habe er um sich geschlagen und auch jemanden getroffen, erklärte er vor Gericht. „Aber das war nie meine Absicht. Ich wollte helfen und hatte Angst, dass der auf dem Boden stirbt, wenn die alle weiter auf ihn eintreten.“

Dem Angeklagten wurde zum Verhängnis, dass einer der Jugendlichen, die er bei seiner Rettungstat zur Seite gestoßen hat, dabei einen Kiefernbruch erlitt. Zahlreiche Zeugen stützen die Aussagen des Angeklagten. Auch das Opfer, der Mann aus Remseck, schilderte vor Gericht ausführlich, wie ihm der Angeklagte zur Hilfe geeilt sei. Die Staatsanwältin und die Verteidigerin kamen daher zu dem Ergebnis: Der 22-Jährige habe in einer Nothilfe-Situation gehandelt. Dass er dabei jemanden verletzte, sei nicht zu bestrafen.

Die Richterin kam zu einem anderen Schluss. Sie verurteilte den 22-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten und zwei Wochen Gefängnis auf Bewährung. Der Angeklagte ist somit vorbestraft, und es ist denkbar, dass er in einem Zivilprozess von den Tätern auf Schadensersatz verklagt wird. … 

Quelle und lesenswerter Restbeitrag

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vor einer Stunde, Der Reservist sagte:

Nein - auszuhalten

 

und das, ohne an unserer Justiz zu zweifeln (na ja, letzteres ist nicht wirklich ernst gemeint; wer heute noch Vertrauen in unsere Justiz hat, der....)

(@Medizinmann)

You got it.

Das steht ungeschrieben ....

Es ist sehr schwer, einen solchen Artikel "nur" zu lesen.....

ohne daß das Tasschenmesser in der Hose .... und das ist gefährlich.

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Meine Oma fragte mich, als ich etwa 8 Jahre alt war, Bub, was möchtest du später einmal werden. Ich sagte, Bürgermeister oder Politiker. Da meinte meine Oma, du nie im Leben. Dazu bist du nicht kriminell genug.

Und bei vielen Juristen muss man leider sagen, sie wären einmal besser in die Uni gegangen, anstatt nur daran vorbei zu laufen.

Grüße

Gunfire

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vor 7 Stunden, Medizinmann sagte:

Wieder mal ein lesenswerter Artikel auf der Achse zum Thema Zivilcourage und deren Folgen. Ich erlaube mir ausnahmsweise mal den Auszug eines größeren Teils.

Quelle und lesenswerter Restbeitrag

Ehrlich gesagt, ich musste mir erstmal die Augen reiben angesichts dieser "Justizposse" und dann habe ich nur noch laut gedacht:

Deutschland, wir sind am AR..H!!!

 

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Bin gespannt, was dabei herauskommt

http://www.t-online.de/regionales/id_77054240/mann-bedroht-ex-freundin-ihr-vater-schlaegt-ihn-zusammen.html

 

Einmal von der journalistischen Glanzleistung.

Aus der Überschrift abgeleitet, könnte man meinen, der Vater hat ihn so richtig nach allen Regeln der Kunst verdroschen. Liest man den Artikel, hat er ihm nur eine Flasche über den Kopf gezogen - damit eigentlich nur Nothilfe.

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