Henry Posted January 26, 2006 at 06:14 AM Share Posted January 26, 2006 at 06:14 AM ich bin davon ausgegeangen, das der Erwerb und Besitz eines WS im gleichem Kaliber für einen WBK-Inhaber erlaubnisfrei ist ... mein SB sieht das anders ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted January 26, 2006 at 06:25 AM Share Posted January 26, 2006 at 06:25 AM Dann sieht er das falsch. http://www.gunboard.de/gb3/dload.php?action=file&file_id=8 Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs: 2. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); 2.2 Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind (Maßtafeln); 2.3 Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted January 26, 2006 at 06:26 AM Share Posted January 26, 2006 at 06:26 AM Abschnitt 2 - Erlaubnispflichtige Waffen Unterabschnitt 1 - Erlaubnispflicht Der Umgang, ausgenommen das Überlassen, mit Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1 bis 4) und der dafür bestimmten Munition bedarf der Erlaubnis, soweit solche Waffen oder Munition nicht nach Unterabschnitt 2 für die dort bezeichneten Arten des Umgangs von der Erlaubnispflicht freigestellt sind. In Unterabschnitt 3 sind die Schusswaffen oder Munition aufgeführt, bei denen die Erlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen erteilt wird. Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs 1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz ... 2. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); 2.2 Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind (Maßtafeln); 2.3 Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted January 26, 2006 at 06:28 AM Share Posted January 26, 2006 at 06:28 AM Mist, Ruger war schneller. Meines ist aber schöner! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted January 26, 2006 at 06:31 AM Author Share Posted January 26, 2006 at 06:31 AM ... das kenne ich alles ... ich werde aber vom SB meinens Vertauens :mrgreen: (Spässle g`macht) aufgefordert, die Eintragung nachzuholen, da die Werkstatt den Erwerb des WS beim O-Amt gemeldet hat ... ... soll ich mich als Referent zur Nachschulung von O-Amt MA anbieten ??? :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted January 26, 2006 at 06:37 AM Share Posted January 26, 2006 at 06:37 AM ich werde aber vom SB meinens Vertauens :mrgreen: (Spässle g`macht) aufgefordert, die Eintragung nachzuholen, da die Werkstatt den Erwerb des WS beim O-Amt gemeldet hat ... Erlaubnisfrei erworben hast Du es ja schon, nun lass es eintragen und gut. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted January 26, 2006 at 06:38 AM Share Posted January 26, 2006 at 06:38 AM Es hilft wahrscheinlich sehr, wenn ein Anwalt das dem SB mal in einem Brief etwas genauer auseinandersetzt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted January 26, 2006 at 06:44 AM Author Share Posted January 26, 2006 at 06:44 AM ... Fehler liegt bei mir, ich war der Meinung, braucht nicht eingetragen werden ...(Asche auf mein Haupt ) ... ... mal sehen, was SB trinkt ... :mrgreen: ....geht aber nicht, Beamte dürfen nichts annehmen ... :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted January 26, 2006 at 06:44 AM Share Posted January 26, 2006 at 06:44 AM Bela warum sollte er, das Affg sieht es nicht vor! Nur wenn Du Munition haben willst, dann ist der Eintrag des WS, verbunden mit dem Munitionserwerb sinnvoll Ausser du hast noch eine andere Waffe im Kaliber deines WS....... 8) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted January 26, 2006 at 06:47 AM Share Posted January 26, 2006 at 06:47 AM ... Fehler liegt bei mir, ich war der Meinung, braucht nicht eingetragen werden ...(Asche auf mein Haupt ) ... Nein, der Fehler liegt eindeutig beim SB. Ansonsten: Sh. Rugerclub. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted January 26, 2006 at 06:50 AM Share Posted January 26, 2006 at 06:50 AM Bela warum sollte er, das Affg sieht es nicht vor! Erlaubnisfrei erwerben und besitzen bedeutet nicht, dass das Wechselsystem nicht in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden muss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted January 26, 2006 at 06:53 AM Author Share Posted January 26, 2006 at 06:53 AM Erlaubnisfrei erwerben und besitzen bedeutet nicht, dass das Wechselsystem nicht in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden muss. das ist die Frage ... ... ich habe kein Problem, mich beim SB zu entschulödigen und das WS eintragen zu lassen ... usw. .... aber jetzt möchte ich es doch schon genau wissen ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted January 26, 2006 at 06:58 AM Share Posted January 26, 2006 at 06:58 AM Erlaubnisfrei erwerben und besitzen bedeutet nicht, dass das Wechselsystem nicht in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden muss. Ja Herr Sachbearbeiter, werde ich machen Herr Sachbearbeiter, natürlich haben sie Recht Herr Sachbearbeiter - oh Schande über mich unwürdigen. @ Henry Du musst nicht und damit basta! Ausser du willst - weil du ein treuer deutscher Staatsbürger bist und das macht was die Obrigkeit von dir verlangt - obwohl du nicht musst. Ähm Frage, wenn du es "Freiwillig" eintragen lässt, wer bezahlt die Gebühren? Dein SB vielleicht?! :v: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted January 26, 2006 at 07:02 AM Share Posted January 26, 2006 at 07:02 AM Ruger hat recht! Was Erlaubnisfrei erworben werden kann, wird nicht auf die WBK eingetragen. Oder lasst ihr eure Lupis auch eintragen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted January 26, 2006 at 07:08 AM Author Share Posted January 26, 2006 at 07:08 AM ... natürlich bin ich ein treuer deutscher Staatsbürger ... und bezahlen werde ich natürlich, weil ich so treu (und deutsch) bin ... :mrgreen: ... das Bezahlen ist ja das Entscheidende ... ... ich habe den Eindruck, das mit dem Eintragen wird ein längeres Unterfangen, vor alllem dem SB nachzuweisen, dass es nicht eingetragen werden braucht bzw. muss, da können Welten zusammenbrechen ... :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted January 26, 2006 at 07:13 AM Share Posted January 26, 2006 at 07:13 AM Das Wechselsystem enthält wesentliche Teile, für die man nach dem deutschen Recht eine Erwebsberechtung benötigt. Es ist nun mal so, dass man den Erwerb von Waffen oder Waffenteilen dem Ordnungsamt binnen 14 Tagen anzeigen muss. Dann trägt man auch die Verantwortung dafür, was aus diesem Lauf verschossen wird und zwar solange, bis man den Verkauf an das Ordnungsamt meldet. Andernfalls hätten wir in kurzer Zeit eine große Anzahl illegaler Läufe am Markt. Du musst nicht und damit basta!! Meinetwegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted January 26, 2006 at 07:19 AM Share Posted January 26, 2006 at 07:19 AM Bela, du bist ja auch WOanders unterwegs: Nicht mal "Sachbearbeiter" ist der Meinung, dass das WS eingetragen werden muss, war sogar der Meinung, dass es nicht eingetragen werden darf, wenn ich mich recht erinnere. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted January 26, 2006 at 07:24 AM Author Share Posted January 26, 2006 at 07:24 AM @Bela ... der Erwerb ist erlaubnisfrei nach WaffG, wenn ich WBK-Inhaber bin ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted January 26, 2006 at 07:31 AM Share Posted January 26, 2006 at 07:31 AM Nicht mal "Sachbearbeiter" ist der Meinung, dass das WS eingetragen werden muss, war sogar der Meinung, dass es nicht eingetragen werden darf, wenn ich mich recht erinnere. Okey, wenn man den Kauf oder Verkauf eines Pistolen- oder Gewehrlaufes nicht beim Ordnungsamt anzeigen muss, weshalb gibt es die Dinger dann nicht gleich im Supermakt? Niemand ist nach deutschen Recht verpflichtet, einen Kaufvertrag aufzuheben. Wenn Hernry den Pistolenlauf verkauft und den Kaufvertrag danach wegwirft, dann wird das Ding praktisch illegal. Und illegale Läufe zu legalen Waffen, das ist ein ernstes Problem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted January 26, 2006 at 07:38 AM Author Share Posted January 26, 2006 at 07:38 AM ... ich werde mich mal vertauensvoll an Sachbearbeiter wenden, wenngleich es für sie sicher nervend ist ... ich habe keine Lust, mich mit der Behörde in einen Rechtsstreit zu begeben ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted January 26, 2006 at 07:42 AM Share Posted January 26, 2006 at 07:42 AM Okey, wenn man den Kauf oder Verkauf eines Pistolen- oder Gewehrlaufes nicht beim Ordnungsamt anzeigen muss, weshalb gibt es die Dinger dann nicht gleich im Supermakt? Niemand ist nach deutschen Recht verpflichtet, einen Kaufvertrag aufzuheben. Wenn Hernry den Pistolenlauf verkauft und den Kaufvertrag danach wegwirft, dann wird das Ding praktisch illegal. Und illegale Läufe zu legalen Waffen, das ist ein ernstes Problem. Wieso soll der Lauf/WS illegal werden??? Als Legitimation zum Kauf muss der Käufer die zugehörige Waffe in einer WBK eingetragen haben. Wenn man also den Lauf an einen Berechtigten verkauft, ist er nicht illegal. Wenn er natürlich den Lauf an einen nicht Berechtigten verkauft, dann wäre er illegal. Dann macht er sich aber des überlassens an einen Unberechtigten schuldig, was den Verlust der Zuverlässigkeit nach sich zieht. Glaubst Du ernsthaft, das ein WBK Inhaber so blöd ist? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted January 26, 2006 at 07:51 AM Share Posted January 26, 2006 at 07:51 AM Gleiches Kaliber? Dann hast du ja beim Munitionskauf durch das Eintragen keinerlei Vorteil. Zu "Sachbearbeiter" aus WO - Wer einen Account dort hat, folge folgenden Links: Selbstzensur auf Belas Wunsch hin - Wer will, möge selber nachschauen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted January 26, 2006 at 08:08 AM Share Posted January 26, 2006 at 08:08 AM Wenn er natürlich den Lauf an einen nicht Berechtigten verkauft, dann wäre er illegal. Dann macht er sich aber des überlassens an einen Unberechtigten schuldig, was den Verlust der Zuverlässigkeit nach sich zieht. Glaubst Du ernsthaft, das ein WBK Inhaber so blöd ist? Wieso nicht? Wenn der Kauf oder Verkauf eines Wechselsystemes nicht beim Ordnungsamt angezeigt werden muss, kann ich es verkaufen, an wen ich will. Ich bin weder verpflichtet mir seine Adresse zu merken noch den Kaufvertrag bis St. Ultimo aufzuheben. Juristisch ist das Geschäft sogar per Handschlag legal. Wenn Hernry den Lauf per Handschlag weiterverkauft, meinetwegen an einen Berechtigten und irgendwann wird damit von irgendwem eine Straftat begangen, was dann? @califax: würdest Du bitte diese Crossposts auf Waffen-Online unterlassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ViperM Posted January 26, 2006 at 08:12 AM Share Posted January 26, 2006 at 08:12 AM @Bela Willst du das das AaffG wieder verschärft wird? Link to comment Share on other sites More sharing options...
MSM Posted January 26, 2006 at 08:26 AM Share Posted January 26, 2006 at 08:26 AM ... Fehler liegt bei mir, ich war der Meinung, braucht nicht eingetragen werden ...(Asche auf mein Haupt ) ... ... mal sehen, was SB trinkt ... :mrgreen: ....geht aber nicht, Beamte dürfen nichts annehmen ... :mrgreen: bring ihm einfach zucker mit ... und dazu sagst ihm den spruch auf "gib dem affen zucker" ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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