Anaconda.44 Posted January 26, 2006 at 08:29 AM Share Posted January 26, 2006 at 08:29 AM Bela, als WBK Inhaber darf ich genau wie ein Händler Waffen und erlaubnispflichtige Teile nur an Berechtigte überlassen und nicht an wen ich will. Wenn ich dagegen verstoße, mache ich mich strafbar. Also lasse ich mir von dem Käufer natürlich die WBK mit der dazugehörigen Waffe zeigen und notiere mir die Adresse. Warum sollte ein WBK Inhaber einen Lauf oder WS an einen nicht Berechtigten verkaufen? Wegen der paar Euro die so ein Ding bringt? Meinst Du, dass das Sinn machen würde? Sagen wir, dass so ein WS 500 € bringt und der Ek war 250 €. Für 250 € Gewinn würdest Du deine Zuverlässigkeit aufs Spiel setzten? Ich denke, eher nicht. Wenn ich so ein Teil verkaufen würde, würde ich natürlich die Adresse des Käufers notieren und verwahren. Wenn der Käufer dann Mist baut, ist er eben dran. Natürlich bin ich nicht dazu verpflichtet, aber das ist mir lieber wie die Gebühren für die Ein- und Austragung und es ist einfacher für mich und die Behörde. :!: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted January 26, 2006 at 08:43 AM Author Share Posted January 26, 2006 at 08:43 AM ... ich habe den Eindruck, es wid lustig, wenn ich auf`s Amt gehe ... ...wo gibt`s eigentlich das WaffG günstg zu kufen ... :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted January 26, 2006 at 08:46 AM Share Posted January 26, 2006 at 08:46 AM Mit einem WS kann sowieso nur ein "Berechtigter" was anfangen - nämlich einen KW- oder HA-Eintrag auf der WBK sparen. Die Bösen Buben kaufen sich bestimmt keine WS, sondern fertige Waffen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted January 26, 2006 at 08:48 AM Author Share Posted January 26, 2006 at 08:48 AM Mit einem WS kann sowieso nur ein "Berechtigter" was anfangen - nämlich einen KW- oder HA-Eintrag auf der WBK sparen. Die Bösen Buben kaufen sich bestimmt keine WS, sondern fertige Waffen. ... Hautsache, der pensionsberechtigte Beamte sieht das auch so ... :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted January 26, 2006 at 08:51 AM Share Posted January 26, 2006 at 08:51 AM ...wo gibt`s eigentlich das WaffG günstg zu kufen ... :mrgreen: Affg: http://www.gunboard.de/gb3/dload.php?action=file&file_id=8 Verordnung: http://www.gunboard.de/gb3/dload.php?action=file&file_id=3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted January 26, 2006 at 08:56 AM Share Posted January 26, 2006 at 08:56 AM Wenn ich so ein Teil verkaufen würde, würde ich natürlich die Adresse des Käufers notieren und verwahren. Wenn der Käufer dann Mist baut, ist er eben dran. Dann pass auf, dass Du den Zettel in den nächsten Jahrzehnten nicht verbummelst, meine älteste Waffe stammt immerhin aus dem Jahre 1918. Ich würde den Verkauf eines Laufes bei meinem Ordnungsamt anzeigen und dann wäre es mir absolut egal, was irgendwer danach damit anstellt. Das ist übrigens der Grund, weshalb der Waffenhändler den Verkauf gemeldet hat und wenn Henry den Lauf irgendwann verkauft, wird er es ebenfalls tun, mein Wort darauf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted January 26, 2006 at 09:21 AM Share Posted January 26, 2006 at 09:21 AM ..meine älteste Waffe stammt immerhin aus dem Jahre 1918. Ich würde den Verkauf eines Laufes bei meinem Ordnungsamt anzeigen und dann wäre es mir absolut egal, was irgendwer danach damit anstellt. Das ist übrigens der Grund, weshalb der Waffenhändler den Verkauf gemeldet hat und wenn Henry den Lauf irgendwann verkauft, wird er es ebenfalls tun, mein Wort darauf. Naja, aber Du wirst sie ja wohl nicht direkt nach der Herstellung gekauft haben, oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted January 26, 2006 at 09:32 AM Share Posted January 26, 2006 at 09:32 AM Naja, aber Du wirst sie ja wohl nicht direkt nach der Herstellung gekauft haben, oder? Es ist eben ein zweischneidiges Schwert. In D ist es nun mal so, dass man Waffen und EWB-pflichtige Teile eintragen lassen muss. Dass es kaum Straftaten mit registrierten Waffen gibt, beruht auf diesem Prinzip. Und letztlich ist auch die Austragung der einzige brauchbare Nachweis dafür, dass man nicht mehr im Besitz des bereffenden Teiles ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted January 26, 2006 at 04:21 PM Share Posted January 26, 2006 at 04:21 PM Also benötigt man zum Kauf eines WS nicht mehr als eine Registrierte Waffe gleichen oder kleineren Kalibers und kann dieses dann ohne es beim OA vom SB eintragen zu lassen legal besitzen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted January 26, 2006 at 04:23 PM Share Posted January 26, 2006 at 04:23 PM Â dem ist korrekt :!: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted January 26, 2006 at 04:37 PM Share Posted January 26, 2006 at 04:37 PM Eine Waffe in einem kleineren oder gleichen Kaliber??? Muss es nicht "grösser oder gleich" heissen??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted January 26, 2006 at 04:57 PM Share Posted January 26, 2006 at 04:57 PM Waffe muss grösser oder gleich sein, damit Wechselsystem gleich oder kleiner sein kann Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted January 26, 2006 at 04:57 PM Share Posted January 26, 2006 at 04:57 PM stimmt, die Ente hat aufgepasst es muss heissen : "Also benötigt man zum Kauf eines WS nicht mehr als eine Registrierte Waffe gleichen oder grösseren Kalibers und kann dieses dann ohne es beim OA vom SB eintragen zu lassen legal besitzen?" das WS muss gleiches oder kleineres Kaliber haben (Glöckchen hat es aber bestimmt so gemeint) Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted January 26, 2006 at 04:58 PM Share Posted January 26, 2006 at 04:58 PM ABER: wenn die Waffe kleiner ist braucht man dann noch ein kleineres WS? So von .22lfb auf 4mm20 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted January 26, 2006 at 05:00 PM Share Posted January 26, 2006 at 05:00 PM Ja, das war wohl ein Freudscher Versprecher ,,,,,, Schade .... ich hatte schon gehofft, was verpasst zu haben und nun meine sämtlichen 4 mm auf 50 AE hochrüsten zu können LOL Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted January 26, 2006 at 05:17 PM Share Posted January 26, 2006 at 05:17 PM Alles was zu sagen war wurde gesagt. Der blaue hat gute Augen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted January 27, 2006 at 05:47 AM Author Share Posted January 27, 2006 at 05:47 AM ... der Casus Knactus ist aber , kann mich mein SB kraft seiner Wassersuppe zwingen (durch Gesetz gedeckt, wie er fälschlicherweise meint) das WS kostenpflichtig eintragen zu lassen ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted January 27, 2006 at 08:17 AM Share Posted January 27, 2006 at 08:17 AM Nein, kann er nicht. Frag ihn doch einfach mal ganz unschuldig, wo es denn seiner Meinung nach im Gesetz steht. Dann kann man vielleicht seinen Irrtum mit ein paar Worten beseitigen. Ansonsten FWR. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted January 27, 2006 at 09:32 AM Author Share Posted January 27, 2006 at 09:32 AM werde ich machen und hoffen, das Einsicht vorhanden ist, wenngleich ich sehr skeptisch bin , wie die Aktion ausgeht ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted February 3, 2006 at 01:59 PM Author Share Posted February 3, 2006 at 01:59 PM ... heute Besuch SB .... Stirnrunzeln und Ungläubigkeit wegen meines Verweises auf die Erlaubnisfreiheit des Erwerbes und des Besitzes ... will sich kundig machen ... Ende Mai darf ich mich wieder melden ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted February 3, 2006 at 02:11 PM Share Posted February 3, 2006 at 02:11 PM Da hat er sich aber viel Zeit genommen nur um sich zu erkundigen 8) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted February 3, 2006 at 03:12 PM Share Posted February 3, 2006 at 03:12 PM ... heute Besuch SB .... Stirnrunzeln und Ungläubigkeit wegen meines Verweises auf die Erlaubnisfreiheit des Erwerbes und des Besitzes ... will sich kundig machen ... Ende Mai darf ich mich wieder melden ... Hat er das Jahr auch festgelegt? Nicht, dass Du nochmal umsonst hinfahren musst ...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted February 3, 2006 at 06:17 PM Share Posted February 3, 2006 at 06:17 PM . Ende Mai darf ich mich wieder melden ... Oh Herr hilf Wie lange wird er erst brauchen wenn du was eintragen lassen willst, drei Jahre :D:D:D:D:D:D:D:D Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted March 3, 2006 at 12:21 PM Author Share Posted March 3, 2006 at 12:21 PM ... habe Post vom SB erhalten ... WS braucht nach neuen WaffG nicht eingetragen werden ... :!: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted March 3, 2006 at 12:28 PM Share Posted March 3, 2006 at 12:28 PM Na siehste! :mrgreen: Da sach ma keener, bei de Behörde sind se nich lernfähich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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