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Eintrag WS


Henry

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Bela, als WBK Inhaber darf ich genau wie ein Händler Waffen und erlaubnispflichtige Teile nur an Berechtigte überlassen und nicht an wen ich will. Wenn ich dagegen verstoße, mache ich mich strafbar. Also lasse ich mir von dem Käufer natürlich die WBK mit der dazugehörigen Waffe zeigen und notiere mir die Adresse.

Warum sollte ein WBK Inhaber einen Lauf oder WS an einen nicht Berechtigten verkaufen? Wegen der paar Euro die so ein Ding bringt?

Meinst Du, dass das Sinn machen würde? Sagen wir, dass so ein WS 500 € bringt und der Ek war 250 €. Für 250 € Gewinn würdest Du deine Zuverlässigkeit aufs Spiel setzten? Ich denke, eher nicht.

Wenn ich so ein Teil verkaufen würde, würde ich natürlich die Adresse des Käufers notieren und verwahren. Wenn der Käufer dann Mist baut, ist er eben dran. Natürlich bin ich nicht dazu verpflichtet, aber das ist mir lieber wie die Gebühren für die Ein- und Austragung und es ist einfacher für mich und die Behörde. :!:

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Wenn ich so ein Teil verkaufen würde, würde ich natürlich die Adresse des Käufers notieren und verwahren. Wenn der Käufer dann Mist baut, ist er eben dran.

Dann pass auf, dass Du den Zettel in den nächsten Jahrzehnten nicht verbummelst, meine älteste Waffe stammt immerhin aus dem Jahre 1918. Ich würde den Verkauf eines Laufes bei meinem Ordnungsamt anzeigen und dann wäre es mir absolut egal, was irgendwer danach damit anstellt. Das ist übrigens der Grund, weshalb der Waffenhändler den Verkauf gemeldet hat und wenn Henry den Lauf irgendwann verkauft, wird er es ebenfalls tun, mein Wort darauf.

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..meine älteste Waffe stammt immerhin aus dem Jahre 1918. Ich würde den Verkauf eines Laufes bei meinem Ordnungsamt anzeigen und dann wäre es mir absolut egal, was irgendwer danach damit anstellt. Das ist übrigens der Grund, weshalb der Waffenhändler den Verkauf gemeldet hat und wenn Henry den Lauf irgendwann verkauft, wird er es ebenfalls tun, mein Wort darauf.

Naja, aber Du wirst sie ja wohl nicht direkt nach der Herstellung gekauft haben, oder? :wink:

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Naja, aber Du wirst sie ja wohl nicht direkt nach der Herstellung gekauft haben, oder? :wink:

Es ist eben ein zweischneidiges Schwert. In D ist es nun mal so, dass man Waffen und EWB-pflichtige Teile eintragen lassen muss. Dass es kaum Straftaten mit registrierten Waffen gibt, beruht auf diesem Prinzip. Und letztlich ist auch die Austragung der einzige brauchbare Nachweis dafür, dass man nicht mehr im Besitz des bereffenden Teiles ist.

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stimmt, die Ente hat aufgepasst

es muss heissen :

"Also benötigt man zum Kauf eines WS nicht mehr als eine Registrierte Waffe gleichen oder grösseren Kalibers und kann dieses dann ohne es beim OA vom SB eintragen zu lassen legal besitzen?"

das WS muss gleiches oder kleineres Kaliber haben (Glöckchen hat es aber bestimmt so gemeint)

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  • 4 weeks later...

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