Glock21 Posted September 22, 2002 at 12:10 PM Share Posted September 22, 2002 at 12:10 PM :?: Wenn ich mir für eine schön vorhandene und genehmigte Waffe ein Wechselsystem des gleichen Kalibers kaufen möchte oder einen 2 Lauf, benötige ich einen Voreintrag in die WBK ? Ich liebäugel ganz konkret mit einem WS von Oberlandarms für meine 21er. Glock Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted September 22, 2002 at 01:21 PM Share Posted September 22, 2002 at 01:21 PM --- Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted September 22, 2002 at 02:16 PM Share Posted September 22, 2002 at 02:16 PM somit kanst Du nur 7 Waffen statt 8 Waffen auf eine WBK eintragen laßen. Ist bei mir auch immer so gelaufen. Als Wechselsystem mit einer neuen Zeile, aber z.Bsp als Waffe -------------------------------------------------------------------------- 3. Pistole Kal. .45 ACP berechtigt bis Walter P 88 6. WS 9 mm para berechtigt bis zu lfd. Nr. 3 -------------------------------------------------------------------------- Deshalb sind es im Laufe der Zeit ein paar "Grüne" geworden Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted November 3, 2002 at 10:40 PM Share Posted November 3, 2002 at 10:40 PM Wechsel-, oder Ersatzläufe gleichen Kalibers sind nicht voreintragungspflichtig, müssen aber gültige Beschußzeichen tragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted November 3, 2002 at 10:49 PM Share Posted November 3, 2002 at 10:49 PM Ein Voreintrag für ein GLEICHkalibriger Wechselsystem ist nicht erforderlich. Ich habe mir für meine Beretta 92 FS ein 6"-WS mit Laufgewicht und Leuchtpunktvisier gekauft. Gab keinerlei Probleme damit. Genauso lief es mit dem Kauf eines CIENER .22l.r.-WS. Aber nicht vergessen: Das neue WS innerhalb von 14 Tagen in die WBK eintragen lassen!!! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 13, 2006 at 10:10 AM Share Posted February 13, 2006 at 10:10 AM Das Ehrenzeichen der Bundeswehr wurde am 6. November 1980 in einem Erlass vom damaligen Bundesverteidigungsminister gestiftet. Es wird mit Genehmigung des Bundespräsidenten vom Bundesminister der Verteidigung "als sichtbare Anerkennung für treue Dienste und in Würdigung beispielhafter soldatischer Pflichterfüllung" verliehen. Das Ehrenzeichen der Bundeswehr wird in vier Stufen verliehen: Ehrenmedaille der Bundeswehr (Mindestdienstzeit 7 Monate) Ehrenkreuz der Bundeswehr in Bronze (Mindestdienstzeit 5 Jahre) Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber (Mindestdienstzeit 10 Jahre) Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold (Mindestdienstzeit 20 Jahre) Die Ehrenmedaille und das Ehrenkreuz werden zusammen mit einer Urkunde als Orden mit schwarz-rot-goldenem Band verliehen. Am Tag der Aushändigung wird das Ehrenzeichen in Originalgröße am Dienstanzug, Kampfanzug oder Gesellschaftsanzug getragen. Ansonsten wird es, da es mit Band verliehen wird, zum Dienstanzug nur an der Bandschnalle getragen. Bei besonderen dienstlichen Anlässen, Staatsempfängen/Staatsakten oder aus privaten Gründen bei besonderen gesellschaftlichen Veranstaltungen kann es in Originalgröße getragen werden. Bei besonderen Leistungen (z. B. Lebensrettung) kann das Ehrenzeichen nach Absprache mit dem Chef des Bundespräsidialamtes auch vor erreichen der Mindestdienstzeit verliehen werden. Die Verleihung einer niedrigeren Stufe ist keine Voraussetzung für die Auszeichnung mit einer höheren Stufe, so dass die Stufen des Ehrenszeichens auch nebeneinander getragen werden dürfen. In Ausnahmefällen dürfen auch Zivilpersonen und Soldaten ausländischer Streitkräfte damit ausgezeichnet werden, wenn sie sich um ?die Bundeswehr verdient gemacht? haben. Im Falle der Verleihung an Deutsche ist die Genehmigung des Chefs des Bundespräsidialamtes, bei Ausländern die des Bundesminister des Auswärtigen erforderlich. Verhält sich jemand, der bereits mit einem Ehrenzeichen ausgezeichnet wurde, als unwürdig, kann es nachträglich wieder entzogen werden Link to comment Share on other sites More sharing options...
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