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Die "Gelbe" als Toilettenpapier!


omegahunter

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ein bakannter von mir hat jetzt seine "gelbe" bekommen! heureka!

jetzt kommt der kracher: die behörde hat ihm auf der letzten seite eingetragen daß er "nur" langwaffen mit gezogenen läufen im kaliber 8x57 IS erwerben darf.

jetzt ist es ja so: wenn wir vom LV4 des BDS eine gelbe beantragen muß immer die sog.erstwaffe im antrag erwähnt werden. da hat er dann reingeschrieben das er eben die vorgangs erwähnte waffe kaufen will.

dieses formblatt muß für den BDS immer ausgefüllt werden:

auszug:

Name des Vereins

     _______________________________ ______________________

Name des Vereins, Vereinsnummer Ort und Datum

Antrag auf Ausstellung einer Verbandsbescheinigung durch den BDS

als Nachweis eines Bedürfnisses gem. § 14 Abs. 2 WaffG

als Nachweis eines Bedürfnisses gem. § 14 Abs. 2 und 3 WaffG

als Nachweis eines Bedürfnisses gem. § 14 Abs. 2 und 4 WaffG

I. Herrn / Frau

Name, Vorname

Geburtdatum

Straße, Haus-Nr., PLZ, Wohnort

Geburtsort

wird hiermit bescheinigt, dass er / sie

a) seit

Mitglied des

ist und

Waffenart und Kaliber

     

Disziplin nach BDS Sporthandbuch

      Kennziffer

     

B) die beantragte Waffe

für Waffen gem. § 14 Abs. 4 WaffG für Disziplinen lt. gültiger Sportordnung des BDS benötigt

( neue Sportschützen WBK )

laut auskunft des BDS beauftragten ist auch für die gelbe immer waffenart und kaliber anzugeben.

dieses geht natürlich an unsere behörde und die legt es so aus das der antragsteller ja nur die waffenart genehmigt bekommt die auch in der BDS bescheinigung steht.

vom BDS kommt hier nur achselzucken.

diese gelbe ist ein klarer verstoß gegen die gesetze. der gesetzgeber hat ausdrücklich gewollt das sportschützen einen "erleichterten zugang" zu den nachfolgend genannte waffen zu schaffen.

auszu § 14

(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von

§ 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die

zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und

gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen

Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen

für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und

Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)

berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund

dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die

Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei

Wochen zu beantragen.

meiner meinung nach steht es doch nich unbedingt fest welche waffe gekauft wird, bei ausstellung der WBK.warum soll mann es also eintragen und einer behörde futter geben.

wenn die verbandsbescheinigung so zu den behörden zurückgeschickt wird, wundert mich gar nichts mehr.

da sollte nur drinstehen "gelbe wbk" für disziplinen nach BDS sporthandbuch und sonst nix.

diese gelbe die mein bekannter da hat ist die tinte nicht wert mit der sie bedruckt wurde. wenn ich sie so bekommen hätte, würde ich sofort klagen. aber ich habe auch rechtschutz,er nicht.

aber wie gesagt der BDS hat hier eine große mitschuld zu tragen.

eine solche "aushöhlung" des waffg ist schon echt starker tobak und grenzt an rechtsbeugung! PFUI :x

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Das ist ehrlich ein ungeheuerlicher Fall....hoffe dein Bekannter hat den Rechtsschutz über das FWR.

nein.hat er wie oben bereits erwähnt nicht!

aber mein antrag wird nächste woche ausgefüllt.

vorher wird noch rechtsberatung eingeholt und sollte meine wbk auch so einen eintrag bekommen, werde ich sofort widerspruch und ggf.klage einreichen.

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Mal ne grundsätzliche Frage. Wieso ist es in DE nicht möglich eine einheitliche klare Praxis auf Bundesebene für die gelbe WBK zu vereinheitlichen. So das in allen Bundesländern die gleichen Bedingungen für die gelbe WBK gelten, damit es solche uneinheitlichen Interpretationsfragen schon von Anfang an nicht mehr geben kann. Sorry aber wenn ich sowas lese, ist das die reinste Behördenwillkür, die meiner Meinung nach, nicht möglich wäre, gebe es da eindeutige Regeln die länderübergreifend wären. Also für alle Bundesländer die gleichen Spielregeln beim Ausstellen der gelben WBK.

Wieso geht sowas in DE nicht, eine einheitliche Regelung, nach welchen Kriterien es eine gelbe WBK gibt, auf Bundesebene, national einzuführen, die für alle Bundesländer verbindlich wären. :?

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wie ihr sicherlich wisst war es den ländern, allen voran NRW, sowieso ein dorn im auge daß mit der "neuen gelben" eine eindeutige erleichterung für sportschützen geschaffen wurde an die bösen mehrlade langwaffen zu kommen.

wo das genau so raus war, war aus den innenministerien ein sturm der entrüstung zu vernehmen.

was liegt da näher als dieses so "lasche" gesetz mit allen mitteln zu untergraben und zu torpedieren.

das allerdings derart "gravierende" verstöße begangen werden, war auch mir neu.

mein blödes gesicht könnt ihr euch vorstellen als mir eine solche wbk von meinem bekannten vorgelegt wurde. :shock:

bei meinem antrag werde ich wohl jetzt umformulieren:

art der waffe und kaliber:

büchse xy, kaliber xy

dann darunter:

weitere repetier langwaffen nach BDS sporthandbuch und §14 des waffg.

an dieser formulierung gibts eigendlich nichts mehr zu deuteln.

so wies aussieht komm ich ja an der angabe für die "erstwaffe" nicht drumhin..da keult sich ja der BDS so einen drauf. :!:

hoffendlich kipp ich nicht noch um, denn ich bin sooo stinkwütent daß ich schon fast wieder keine lust mehr habe. :x

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Unter diesen Umständen bin ich echt froh nicht in DE wohnen zu müssen und eine gelbe WBK zu beantragen. Jetzt verstehe ich auch endlich, wieso soviele Waffenbesitzer bzw solche die es werden wollen, sich vorsorglich eine Rechtschutzversicherung abschliessen. Das ist ja ein Alptraum, mich schaudert schon wenn ich nur daran denke. da muss man Nerven haben echt bei sowas. Wenn es teils so schwierig ist ne gelbe WBK zu bekommen, wie schwierig wird es denn wenn es um die grüne WBK geht' Brrr Brrr darf gar nicht daran denken, so schauedert es mich. :007: :evild:

Da darf man ruhig mal fragen; Deutschland Deutschland wohin geht dein Weg-über die Bürger oder doch eher über die Gesteze und Erlasse.

oder anderes freie Interpretation nach mir;

Deutschland Deutschland deine Bürger schreien es schon aus der Not, weshalb diese Gesezte, Verordnungen all das Brot. Schenkst uns doch vertrauen zu, lass uns doch in ruh wir sind anständige Leut. Ist es das du uns nicht traust, ist es weil du uns nicht gerne hast, deshalb uns mit Verordnungen noch und nöcher quengeln magst. Weshalb du Deutschland hast Angst vor uns, dein Waffengesetz ist des Sprache rumms, ich nicht zu sagen wag, wieso weshalb du so hart mit uns rumspringt es aussieht als wären die Felder brach. Du Deutschland uns Bürger nicht zu fürchten hast, denn wir das Land gross gemacht. Lasse uns gemeinsam den Weg zusammen bestreiten das Pferd des Gerechten gemeinsam reiten und gib uns ein weniger Bürokratie und Obrichkeit. Denke das gibt nur soviel Streit, der unnötig erscheint, darum zeigt den Bürgern dass es auch anderes gehen kann, zolle uns deinen Bürgern Respekt und Vertrauen an. Deutschland Deutschland nun liegt es an dir, du die Bürger wir, ob du des Ratschlages es zu Herzen nimmst, oder es bleiben wirst.

Und dieses Gedicht schreibt ausgerechnet ein Schweizer tss tss.-kriege ich jetzt einen Orden? :mrgreen: :D

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Jetzt paß aber mal auf, du Kleinlandbewohner, in einem Land, in dem mehr Kühe als Leute registriert sind. Bei euch läuft eben alles anders. Meine Gelbe hat keinerlei Beschränkungen, so wie es sich gehört.

Basta.

Und nun geh hin und sage euren Banken, sie sollen die Kohle, die sie zwischen 1938 und 1945 eingefroren haben, wieder an die Erben rausrücken.

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@hemo

Ist da jemand neidisch auf die Schweiz. :mrgreen: Es läuft ja allermeistens richtig mit der gelben WBK. Trotzdem hört man immer wieder Fälle von Problemen mit gelber WBK. Was ich dazu schon alles im Visier gelesen habe, kann man teilweise nicht Glauben-scheint aber zu stimmen. Solche Fälle wie der oben geschriebene dürfte es eigentlich gar net geben, wenn es endlich eine einheitlcihe Regelung gebe, bzw. die Bundesländer und die jeweiligen Ordnungsämter die Regelung sowie sie im Gesetz steht 1:1 umsetzen würde. Aber wieso passieren denn diese Fälle, wieso macht dann so ein Amt sowas, wenn das Amt ja wissen müsste, dass es falsch ist bzw. handelt wie der beschrieben Fall mit den Langwaffen? Ja Behörden machen auch mal Fehler aber dann sollten sie anstandlos korrigiert werden wenn etwas offensichtlich wirklich falsch war.

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jawoll hemo, meine hat auch keinerlei Beschränkungen - weder in der Art und Weise noch in der Anzahl    :x

 

und wenn ihr das nich hinkriecht seit ihr selber dran Schuld und habt es nich anders verdient   :wallb:

 

und dazu ist man organisiert    http://www.fwr.de   und RS-versichert

 

 

 

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jawoll hemo, meine hat auch keinerlei Beschränkungen - weder in der Art und Weise noch in der Anzahl    :x

 

und wenn ihr das nich hinkriecht seit ihr selber dran Schuld und habt es nich anders verdient   :wallb:

 

und dazu ist man organisiert    http://www.fwr.de   und RS-versichert

 

 

 

tja,schön für euch!

ich werde es bestimmt auch hinkriegen! wird aber wohl noch viel wasser den rhein runter gehen bis dahin! :cry:

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aber wie gesagt der BDS hat hier eine große mitschuld zu tragen.

Was hat der BDS damit zu tun. Ich habe mir das Formblatt gerade noch mal angesehen. Im grossen und ganze identisch mit dem des DSB muss jemand der NUR ein Gelbe WBK möchte auf der ersten Seite lediglich

Ich beantrage eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen (§14 Abs. 4 WaffG)

ankreuzen

Auf Seite 2 (Punkt 3.1 des aktuellen Antrags) bei

Bedürfnisbescheinigung des Verbandes zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen nach § 14 Abs. 4 (vom Landessachbearbeiter auszufüllen)

Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V., vertreten durch seinen Beauftragten / seine Beauftragte, hält die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen zur Ausübung des Schießsports durch den Antragsteller für erforderlich. Für die, mit der Waffenbesitzkarte für Sportschützen zu erwerbenden Waffen sind

die Disziplinen in der Sportordnung des BDS maßgebend.

..................................................................................

(Unterschrift des Landessachbearbeiters) Stempel des Landesverbandes

unterschreibt eben dieser jener/jene und das wars.

Aus, sonst nix :?: :?:

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bevor wir uns falsch verstehen: nicht die behörde bei uns verlangt eine eingangswaffe, sondern der BDS.

unser vorsitzender hat schon mal beim BDS angerufen und denen gesagt das sie sich darüber gedanken machen sollten die bescheinigung umzuformulieren, weil unsere beörde sie sonst in abfall verwandelt.

ohne erfolgt. das scheint die dort nicht zu stören.

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