omegahunter Posted February 5, 2006 at 10:47 AM Share Posted February 5, 2006 at 10:47 AM ich habe gesehen das im februar eine bezirksmeisterschaft in mönchengladbach stattfindet. um die 3.kurzwaffe zu beantragen muß ich mit meinen beiden waffen jeweils an zwei meisterschaften teilnehmen. jetzt habe ich gesehen das ich mit beiden meiner waffen in jeweils zwei disziplinen auf dieser meisterschaft antreten kann. das hieße ich hätte mit jeder waffe dann zweimal an meisterschaften teilgenommen. frage: reicht dies als nachweis aus,oder nicht? ich werde zwar auch den BDS nochmals direkt fragen, aber vieleicht weiß ja hier schon einer mehr darüber. geschossen wird dort 25m, mehrdistanz und speed und bei 25m und mehrdistanz kann ich mit beiden meiner waffen antreten Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted February 5, 2006 at 10:52 AM Share Posted February 5, 2006 at 10:52 AM Du müßtest schon eine andere Disziplin schießen, denn für die, die du schießst haste ja schon Waffen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted February 5, 2006 at 10:57 AM Share Posted February 5, 2006 at 10:57 AM jetzt habe ich gesehen das ich mit beiden meiner waffen in jeweils zwei disziplinen auf dieser meisterschaft antreten kann. Dann mache es, wenn Du es zeitlich hinbekommst. Ein Bekannter startet beim BDS gleich in 17 Disziplinen plus 4 Disziplinen DSB. Ich schieße dieses Jahr in (nur) 4 Disziplinen BDS, 2 Disziplinen DSB plus Rundenwettkämpfe und Pokal. Link to comment Share on other sites More sharing options...
omegahunter Posted February 5, 2006 at 11:03 AM Author Share Posted February 5, 2006 at 11:03 AM @hemo häääh....also das ist jetzt unlogisch! klar hab ich für die disziplin waffen. aber wofür beantrage ich sie denn? um diziplinen dabei zu bekommen und/oder zur leistunssteigerung! steht auch so nicht in den bestimmungen. auszug verbandsbefürwortung: für mehrschüssige Kurzwaffen und für eine Disziplin lt. gültiger Sportordnung des BDS benötigt halbautomatische Langwaffen für Patronenmunition gem. § 14 Abs. 2 WaffG für mehrschüssige Kurzwaffen und zur Ausübung einer weiteren Disziplin oder halbautomatische Langwaffen für Patronenmunition gem. § 14 Abs. 2 und 3 WaffG zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist auszug aus den richtlinien für die verbandsbescheinigung: Kurzwaffen Für den Erwerb weiterer Kurzwaffen wird die Teilnahme mit allen bereits vorhandenen KW gefordert. 3. KW mindestens Teilnahme an 2 anerkannten Pokalschießen Link to comment Share on other sites More sharing options...
de50ae Posted February 5, 2006 at 02:14 PM Share Posted February 5, 2006 at 02:14 PM Du müßtest schon eine andere Disziplin schießen, denn für die, die du schießst haste ja schon Waffen Entschuldigung Hemo, das ist Unsinn. Wie soll man eine Disziplin an der Meisterschaft mitschießen, für man keine eigene Waffe hat? Das verlangt niemand beim BDS. Man soll die vom BDS genehmigten Waffen bei den Meisterschaften innerhalb der letzen 2 Jahre eingesetzt haben. Mehr nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
omegahunter Posted February 5, 2006 at 02:44 PM Author Share Posted February 5, 2006 at 02:44 PM [quote name='"de50ae Das verlangt niemand beim BDS. Man soll die vom BDS genehmigten Waffen bei den Meisterschaften innerhalb der letzen 2 Jahre eingesetzt haben. Mehr nicht.[/quote'] also müßte es doch gehen, wenn ich mit beiden waffen in jeweil 2 disziplinen antrete,oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
de50ae Posted February 5, 2006 at 02:47 PM Share Posted February 5, 2006 at 02:47 PM Frag Deinen Ansprechpartner beim BDS. Beim LV5 würde es genügen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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