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die "neue gelbe" und kein ende!


omegahunter

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heute morgen war ich flintenschießen.- übrigens mehrfach 10/10 traptauben. selber schulter klopf!

da war ein vereinskumpel (diesmal aus einem nachbarkreis) welcher mir seine "gelbe" zeigte.

hinten drauf stand:

langwaffen mit gezogenen läufen, einzellader-kurzwaffen, mehrschüssige perkusionswaffen.....bla bla bla- also alles was der §14 auch für die gelbe vorsieht.

ich sagte ihm:"geht doch" und wollte ihn schon beglückwünschen da zeigte er mir:

DAS BEGLEITSCHREIBEN

da stand dann das er nur einzellader flinten nach bedürfnisnachweis vom soundsovielten kaufen darf. :o

ich sagte ihm das begleitschreiben habe so keine gültigkeit. nun, wußte er auch. allerdings hat die sachbearbeiterin auf der behörde ihm ganz klar gesagt:

"wenn sie andere waffen kaufen wollen, als in dem begleitschreiben angeführt, will ich einen weiteren bedürfnisnachweis sehen, sonst trage ich die waffe ihnen nicht ein. PUNKT"

als ich ihn fragte ob er eine rechtschutzversicherung habe sagte er: nein

TJA PECH GEHABT! - wohnt halt in NRW

SCHADE!!! :?

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Aber jetzt mal zu NRW. Das Bundesland NRW ist doch schon in der Vergangenheit des öfteren negativ in Sachen Waffenrecht aufgefallen und war schon mehrmals im Visier. Wieso bockt denn NRW immer so negativ? Haben die dort beim Waffenrecht etwas einen Sonderparagraphen à la möglichst Waffenbesitzer oder solche die es werden wollen besonders extra zu schikanieren?

Wer ist in NRW der Bundesinnenminister oder Ministrialrat? Könnte man dort nicht mal bei höchster Stelle reklamieren wieso in NRW es teilweise so schwierig ist Waffen auf gelber WBK oder was auch immer zu bekommen? Ich glaube langsam NRW ist das waffenunfreundlichste Bundesland in ganz DE oder ist dies nicht so? :?

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Die NRW-Schützen sollten mal dem IM Wolf (immerhin von der FDP) einen Haufen bitterböser Briefe über die Zustände in seiner Verwaltung schreiben! Und nicht zu vergessen, MdL Horst Engel (INNENpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion)! Der ist auf unserer Seite und dürfte sich sicherlich für unsere Sache einsetzen. Dann gibt es noch den Petitionsausschuß des NRW-Landtags.

Das sollte schon was fruchten!

Man muß halt was tun! Nur rumhocken und Maulen bringt garnix! Briefe schreiben, Dienstaufsichtsbeschwerden verfassen, klagen, richtig wählen und ordentlich auf den Putz hauen hingegen bringt schon was. Anscheinend haben manche Leutz vergessen, was wir (zumindest MANCHE von uns :roll: ) nach Erfurt bewirkt hatten!

GRUß

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Dann soll er eben ohne RSV klagen!

Erfolgsaussicht: 100%!!!

Sehe ich auch so.

Übrigens: Obs die Tante einträgt oder nicht, ist erstmal völlig belanglos.

Wichtig ist nur, die Meldefrist von 14 Tagen eingehalten zu haben.

Dann wird sie einen Bescheid erlassen, dass man die Plempe wieder veräussern muss - und mit dem Schreiben geht man gleich zum Anwalt seiner Wahl. Feddisch.

Axso: Dienstaufsichtsbeschwerde gleich mit einreichen.

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ich war zwar noch nicht in der mißlichen lage klagenzu müssen wegen waffg.

Ich hatte gegen 2/6 auf "Neugelb" geklagt.

Mit Erfolg!

Hat nur knapp 5 Monate gedauert.

Wer sehr bequem, da die RSV und der Anwalt mir sämtliche Arbeit, bis auf ein paar Unterschriften abgenommen hatte. 8)

Also bezeichne mich bittschön nicht als Maulhelden. :wink:

GRUß

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nee nee, bist kein maulheld!

klage gegen 2/6 ist okay,- in rheinland pfalz ja, in nrw ticken die uhren anders!

trotzdem, die rechtschutz muß sein. aber bei uns pennen irgendwie alle sportschützen.

ich werde jetzt anträge kopieren bis der arzt kommt. wenn sie das immer noch nicht fressen, können sie mir gestohlen bleiben!

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"wenn sie andere waffen kaufen wollen, als in dem begleitschreiben angeführt, will ich einen weiteren bedürfnisnachweis sehen, sonst trage ich die waffe ihnen nicht ein. PUNKT"

Ein Bedürfnis kostet mich 5,-€, mein Anwalt nimmt für einen Brief 100,-€. Da bleibt zu überlegen, wofür ich meine Reccourcen verwende.

Eine ganz andere Frage ist, wie Euer Landesverband in NRW mit solchen "Begleitschreiben" umgeht, stehen die hinter ihren Schützen?

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[quote name='"Bela

Eine ganz andere Frage ist, wie Euer Landesverband in NRW mit solchen "Begleitschreiben" umgeht, stehen die hinter ihren Schützen?[/quote']

kurze frage, kurze antwort: nein,leider nicht!

die haben`s eher damit sich selbst noch ein paar zusatzverschärfungen einfallen zu lassen.

ein kleines beispiel: unser vorsitzender muß bei JEDEM befürwortungsantrag den er einreicht immer wieder, z.b. die standbescheinigungen einreichen. immer die selben und immer neu.dann muß er auch jedes mal neu nachweisen, anhand einer genau datierten liste, wann der antragsteller in den letzten 12 mon. trainiert hat! noch fragen?

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kurze frage, kurze antwort: nein,leider nicht!

die haben`s eher damit sich selbst noch ein paar zusatzverschärfungen einfallen zu lassen.

Genau darin besteht wohl das eigentliche Problem. Ich bekomme hier jederzeit ein Bedürfnis, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die im WaffG stehen. Notfalls sogar innerhalb einer Stunde, wenn ich persönlich zum Präsidenten fahre, solche Begleitschreiben würden mich nicht stören.

Anstatt das Geld dem blutsaugenden Anwalt in den Rachen zu werfen, solltet ihr Euren Landesverband auf Gesetzeslinie konditionieren.

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Hey ich versteh das net?? Ich hab ne neue Gelbe beantragt und hab die so bekommen wie ich sie wollte.

Mit dem 2/6 Paragraph kann ich ja noch leben.

Stellen sich die Leut so beim Antrag so an oder was läuft da?

Ich habe auch beim Antrag ein Ordonnanzgewehr bzw. Lever-Action reingeschrieben.... Bei mir lief das ohne Probleme. Obwohl mein Amt für Kuriositäten und strengste Auslegung der Gesetze bekannt ist.

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früher oder später schwappt die welle zu denjenigen die rechtschutz haben. und dann geht`s los!

bei uns wird gerade von mehreren inhabern der "kotzgelben karte", wie sie mitlerweile bei uns genannt wird, eine sammelklage geprüft.

anzeigen wegen amtsmisbrauch in tateinheit mit rechtsbeugung inklusive. :bite: :bite: :bite:

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Was mich wundert :

In NRW ist doch Rot/Grün nun weg und der Rückschritt, äh Rütgers mit gelben Pickeln an de Macht.

Wieso ist das nicht besser geworden,können die nicht oder wolle die nicht ??

Haben sich hier welche verkalkuliert ? :mrgreen:

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Man müßte halt mal den Herrn IM Wolf auf die Situation der waffenrechtlichen Amokläufe seiner Landesbehörden aufmerksam machen!!!

Vermutlich weiß er gar nix davon! Man(n) kann sich ja nicht um alles kümmern. :roll:

Also NOCHMAL gaaaaanz langsam zum Mitschreiben:

1.) Gegen ungerechte und ungesetzliche Verwaltungsakte der Behörden zu klagen hat immer oberste Priorität.

2.) Zusätzlich sollte gegen renitente Sachbearbeiter und deren Vorgesetzte eine wohlbegründete- und formulierte Dienstaufsichtsbeschwerde eingelgt werden (möglichst durch einen Rechtsanwalt verfaßt).

3.) DANEBEN sollten sachliche und höflich formulierte Beschwerdebriefe an den/die jeweilige MdL, den NRW-Innenminister und ggf. auch mal an den Ministerpräsidenten verfasst werden.

4.) Das Tüpfelchen auf dem i ist dann noch eine Beschwerde an den Petitionsausschuß des NRW-Landtags.

WENN das JEDE/R ungerecht behandelte Legalwaffenbesitzer/Legalwaffenbesitzerin genau so handhaben würde, wären diese unhaltbaren Zustände dort schnell vorbei!

Man muß halt in der Politik genug Rabatz machen um auf sein Anliegen aufmerksam zu machen. :o Wer schweigt, wird nicht gehört! :?

GRUß

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