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Neues zum Sprengstoffgesetz


Jägermeister

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20.02.2015 – Im Jahre 1993 beschloss die Europäisiche Union die Richtlinie 93/15 EWG, mit der zur Vollendung des Binnenmarktes eine Harmonisierung der sprengstoffrechtlichen Regelungen in den Länder der EU angestrebt wurde. Hierauf aufbauend erließ die Kommission der EU am 4. April 2008 eine Richtlinie zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke.

http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/5773-Neues-zum-Sprengstoffgesetz/

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vor 6 Stunden, gerd12 sagte:

Wenn ich richtig informiert bin, darf man das Pulver aufbrauchen und die "Rückverfolgung des Verbleibs" des Pulvers endet beim letzten Händler.

Du, als "Endverbraucher", wirst nicht mehr "registriert/überwacht" als bisher.

Ist auch falsch.

Händler mussten bei Behörde eine Ansprechperson angeben, die immer erreichbar ist und Auskunft geben kann.....

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Es gab (das aus der Erinnerung) eine zulässige Aufbrauchfrist die wohl im April 2015 (??) endete.

Allerdings sehe ich bei unseren gesetzlich eingeschränkten Lagermöglichkeiten darin kein praktisches Problem, erinnert es mich doch an den Spruch meines Wiederlader - Lehrgangsveranstalters zu der Problematik Lagerung : " Männer Ihr macht keinen Lagerschein sondern einen Laderschein, Ihr sollt nicht Pulver lagern - Ihr sollte Pulver verladen bis die Pressen rauchen" :lol:

Mein letztes "Altpulver" war deshalb schon lange vor Fristablauf Richtung Kugelfang verheizt !

 

GP

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vor 16 Minuten, Jägermeister sagte:

Alt wird es bei mir auch nicht, aber gleich aufbrauchen ist auch nicht. Ich kaufe meist 3kg der selben Charge. Wenn man dann nur 300 Hülsen hat, dauert es etwas, bis das Pulver aufgebraucht ist. Insofern sind die Lagermengen der Kleine Mengenregelung schon ein Witz.

Tja, weshalb bin ich wohl deutlich öfter bei meinem Pulverhändler als in meinem Lieblingsrestaurant ?

Mit zwei Schützen im Haushalt, durchschnittlich 80 bis 100 Standterminen pro Jahr und 17 Kalibern zum Wiederladen, könnte ich über den Witz der kleinen Lagermengen wirklich lachen, wenn es nur keine 70 Kilometer zu meinem Pulverhändler wären :(

 

GP

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vor 12 Minuten, DirtyHarriett sagte:

Hmm. Ich hab hier noch MRP rumstehen - In Ermangelung eines 300m-Schießstandes.

Außerdem hab ich ein anderes Problem. So nen 5kg-Ammoniumperchlorat-Motor verfeuerste nicht so mal eben. Das ist zwar nur ein einziger Start, aber da ich dafür eine 4 km Luftraumfreigabe brauche, geht das nicht so mal eben. 

Frag doch mal bei unserer Erprobungsstelle in Elpersbüttel (Wehrtechnische Dienststelle) an - die schießt so komische Dinger ins Watt.

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vor einer Stunde, Gatopardo sagte:

..., wenn es nur keine 70 Kilometer zu meinem Pulverhändler wären

Genau. Bei mir das gleiche Problem. Viel gefährlicher als das bißchen Pulver ist jede Campinggasflasche. Dafür kenne ich nur keine Höchstlagermengen im privaten Bereich. Und wenn es sie geben würde, kommen keine Schlapphüte zum Schnüffeln vorbei.

Was wieder dafür spricht, dass wir für unsere Beherrscher eigentlich nur unwürdiger Abschaum sind. 

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Besonders lustig fand ich, das wir die Angaben zu Verantwortlichen Person im Sinne der Auskunftspflicht beim Gewerbeaufsichtsamt hinterlegen mussten. Dort kann, im Rahmen der Öffnungszeiten :lol::lol::lol: die Polizei die Daten erfragen.  Hinterlegung bei der Polizei direkt wurde vom Amt abgelehnt.

 

also, mit "Glück" kann die Polizei dann so 8:30-15:30 Auskunft erhalten....auusser ist Urlaub, Krank, Fortbildung!

 

 

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vor 17 Stunden, Jägermeister sagte:

Genau. Bei mir das gleiche Problem. Viel gefährlicher als das bißchen Pulver ist jede Campinggasflasche. Dafür kenne ich nur keine Höchstlagermengen im privaten Bereich. Und wenn es sie geben würde, kommen keine Schlapphüte zum Schnüffeln vorbei.

Was wieder dafür spricht, dass wir für unsere Beherrscher eigentlich nur unwürdiger Abschaum sind. 

Gibt sogar eine, nur kennen die die Wenigsten. Du darfst in einem bewohnten Gebäude nicht mehr als drei 11kg Flaschen haben.

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