Jägermeister Posted March 13, 2016 at 06:51 AM Share Posted March 13, 2016 at 06:51 AM Zitat 20.02.2015 – Im Jahre 1993 beschloss die Europäisiche Union die Richtlinie 93/15 EWG, mit der zur Vollendung des Binnenmarktes eine Harmonisierung der sprengstoffrechtlichen Regelungen in den Länder der EU angestrebt wurde. Hierauf aufbauend erließ die Kommission der EU am 4. April 2008 eine Richtlinie zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke. http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/5773-Neues-zum-Sprengstoffgesetz/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Heikoweh Posted March 13, 2016 at 07:08 AM Share Posted March 13, 2016 at 07:08 AM mal ganz ketzerisch, was ist an der Meldung aus 2015 neu? Darf man das ungezeichnete Pulver jetzt endlich aufbrauchen oder wird man mit Besitz automatisch zum Schwerverbrecher? Link to comment Share on other sites More sharing options...
gerd12 Posted March 13, 2016 at 09:06 AM Share Posted March 13, 2016 at 09:06 AM Wenn ich richtig informiert bin, darf man das Pulver aufbrauchen und die "Rückverfolgung des Verbleibs" des Pulvers endet beim letzten Händler. Du, als "Endverbraucher", wirst nicht mehr "registriert/überwacht" als bisher. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren. Gruß Gerd12 Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted March 13, 2016 at 09:16 AM Share Posted March 13, 2016 at 09:16 AM Meine Behörde meinte zu mir, daß man es eben nicht aufbrauchen darf. Auf die Frage, wie sie das kontrollieren wollten, meinten sie: schwierig. Man könne ja schließlich nicht vorbeifahren und die verschiedenen Pulver abwiegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted March 13, 2016 at 10:07 AM Share Posted March 13, 2016 at 10:07 AM vor 6 Stunden, gerd12 sagte: Wenn ich richtig informiert bin, darf man das Pulver aufbrauchen und die "Rückverfolgung des Verbleibs" des Pulvers endet beim letzten Händler. Du, als "Endverbraucher", wirst nicht mehr "registriert/überwacht" als bisher. Ist auch falsch. Händler mussten bei Behörde eine Ansprechperson angeben, die immer erreichbar ist und Auskunft geben kann..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted March 13, 2016 at 10:08 AM Share Posted March 13, 2016 at 10:08 AM vor 50 Minuten, DirtyHarriett sagte: Meine Behörde meinte zu mir, daß man es eben nicht aufbrauchen darf. Auf die Frage, wie sie das kontrollieren wollten, meinten sie: schwierig. Man könne ja schließlich nicht vorbeifahren und die verschiedenen Pulver abwiegen. Naja...."könnte" schon....theoretisch Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted March 13, 2016 at 10:27 AM Share Posted March 13, 2016 at 10:27 AM Pssst. Bring die nicht auf neue dusselige Ideen. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted March 13, 2016 at 02:38 PM Share Posted March 13, 2016 at 02:38 PM Es gab (das aus der Erinnerung) eine zulässige Aufbrauchfrist die wohl im April 2015 (??) endete. Allerdings sehe ich bei unseren gesetzlich eingeschränkten Lagermöglichkeiten darin kein praktisches Problem, erinnert es mich doch an den Spruch meines Wiederlader - Lehrgangsveranstalters zu der Problematik Lagerung : " Männer Ihr macht keinen Lagerschein sondern einen Laderschein, Ihr sollt nicht Pulver lagern - Ihr sollte Pulver verladen bis die Pressen rauchen" Mein letztes "Altpulver" war deshalb schon lange vor Fristablauf Richtung Kugelfang verheizt ! GP 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted March 13, 2016 at 03:05 PM Share Posted March 13, 2016 at 03:05 PM Bei mir wird Pulver auch nicht alt. GRUß 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 13, 2016 at 03:23 PM Author Share Posted March 13, 2016 at 03:23 PM Alt wird es bei mir auch nicht, aber gleich aufbrauchen ist auch nicht. Ich kaufe meist 3kg der selben Charge. Wenn man dann nur 300 Hülsen hat, dauert es etwas, bis das Pulver aufgebraucht ist. Insofern sind die Lagermengen der Kleine Mengenregelung schon ein Witz. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted March 13, 2016 at 03:47 PM Share Posted March 13, 2016 at 03:47 PM vor 16 Minuten, Jägermeister sagte: Alt wird es bei mir auch nicht, aber gleich aufbrauchen ist auch nicht. Ich kaufe meist 3kg der selben Charge. Wenn man dann nur 300 Hülsen hat, dauert es etwas, bis das Pulver aufgebraucht ist. Insofern sind die Lagermengen der Kleine Mengenregelung schon ein Witz. Tja, weshalb bin ich wohl deutlich öfter bei meinem Pulverhändler als in meinem Lieblingsrestaurant ? Mit zwei Schützen im Haushalt, durchschnittlich 80 bis 100 Standterminen pro Jahr und 17 Kalibern zum Wiederladen, könnte ich über den Witz der kleinen Lagermengen wirklich lachen, wenn es nur keine 70 Kilometer zu meinem Pulverhändler wären GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted March 13, 2016 at 03:55 PM Share Posted March 13, 2016 at 03:55 PM Hmm. Ich hab hier noch MRP rumstehen - In Ermangelung eines 300m-Schießstandes. Außerdem hab ich ein anderes Problem. So nen 5kg-Ammoniumperchlorat-Motor verfeuerste nicht so mal eben. Das ist zwar nur ein einziger Start, aber da ich dafür eine 4 km Luftraumfreigabe brauche, geht das nicht so mal eben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted March 13, 2016 at 04:10 PM Share Posted March 13, 2016 at 04:10 PM vor 12 Minuten, DirtyHarriett sagte: Hmm. Ich hab hier noch MRP rumstehen - In Ermangelung eines 300m-Schießstandes. Außerdem hab ich ein anderes Problem. So nen 5kg-Ammoniumperchlorat-Motor verfeuerste nicht so mal eben. Das ist zwar nur ein einziger Start, aber da ich dafür eine 4 km Luftraumfreigabe brauche, geht das nicht so mal eben. Frag doch mal bei unserer Erprobungsstelle in Elpersbüttel (Wehrtechnische Dienststelle) an - die schießt so komische Dinger ins Watt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
gerd12 Posted March 13, 2016 at 04:30 PM Share Posted March 13, 2016 at 04:30 PM ... ist Peenemünde eigentlich noch eine Option? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted March 13, 2016 at 04:32 PM Share Posted March 13, 2016 at 04:32 PM vor 1 Minute, gerd12 sagte: ... ist Peenemünde eigentlich noch eine Option? Ich glaube, nur noch als Museum. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
gerd12 Posted March 13, 2016 at 04:43 PM Share Posted March 13, 2016 at 04:43 PM Dann bleiben also zum Abfeuern der "5kg-Ammoniumperchlorat-Motoren" nur noch lokale Kiesgruben übrig, schade. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Heikoweh Posted March 13, 2016 at 04:45 PM Share Posted March 13, 2016 at 04:45 PM Kannst bei mir in der Westpfalz machen, hat die Nato gleich noch ne schöne Radarübung in ihrem Übungsfluggelände Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 13, 2016 at 04:49 PM Author Share Posted March 13, 2016 at 04:49 PM vor einer Stunde, Gatopardo sagte: ..., wenn es nur keine 70 Kilometer zu meinem Pulverhändler wären Genau. Bei mir das gleiche Problem. Viel gefährlicher als das bißchen Pulver ist jede Campinggasflasche. Dafür kenne ich nur keine Höchstlagermengen im privaten Bereich. Und wenn es sie geben würde, kommen keine Schlapphüte zum Schnüffeln vorbei. Was wieder dafür spricht, dass wir für unsere Beherrscher eigentlich nur unwürdiger Abschaum sind. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted March 13, 2016 at 04:59 PM Share Posted March 13, 2016 at 04:59 PM vor 8 Minuten, Jägermeister sagte: Was wieder dafür spricht, dass wir für unsere Beherrscher eigentlich nur unwürdiger Abschaum sind. Aber unser Geld nehmen die Säcke ganz gerne, oder? Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted March 14, 2016 at 09:00 AM Share Posted March 14, 2016 at 09:00 AM Besonders lustig fand ich, das wir die Angaben zu Verantwortlichen Person im Sinne der Auskunftspflicht beim Gewerbeaufsichtsamt hinterlegen mussten. Dort kann, im Rahmen der Öffnungszeiten die Polizei die Daten erfragen. Hinterlegung bei der Polizei direkt wurde vom Amt abgelehnt. also, mit "Glück" kann die Polizei dann so 8:30-15:30 Auskunft erhalten....auusser ist Urlaub, Krank, Fortbildung! 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted March 14, 2016 at 09:59 AM Share Posted March 14, 2016 at 09:59 AM Jaja so ist das mit Notfällen in Deutschland. Krieg bitte nicht am Wochenende. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted March 14, 2016 at 10:46 AM Share Posted March 14, 2016 at 10:46 AM vor 17 Stunden, Jägermeister sagte: Genau. Bei mir das gleiche Problem. Viel gefährlicher als das bißchen Pulver ist jede Campinggasflasche. Dafür kenne ich nur keine Höchstlagermengen im privaten Bereich. Und wenn es sie geben würde, kommen keine Schlapphüte zum Schnüffeln vorbei. Was wieder dafür spricht, dass wir für unsere Beherrscher eigentlich nur unwürdiger Abschaum sind. Gibt sogar eine, nur kennen die die Wenigsten. Du darfst in einem bewohnten Gebäude nicht mehr als drei 11kg Flaschen haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted March 14, 2016 at 12:21 PM Share Posted March 14, 2016 at 12:21 PM vor 1 Stunde, Greenhawker sagte: Gibt sogar eine, nur kennen die die Wenigsten. Du darfst in einem bewohnten Gebäude nicht mehr als drei 11kg Flaschen haben. Und wer überprüft das mit welcher Begründung und wer sagt das dem Besitzer? Müssen die den Kontrolleti dann auch einfach in die Wohnung lassen? Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted March 14, 2016 at 12:22 PM Share Posted March 14, 2016 at 12:22 PM Bei "Gefahr im Verzug" ist doch eh alles ausgehebelt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted March 14, 2016 at 03:44 PM Share Posted March 14, 2016 at 03:44 PM vor 3 Stunden, Zylinderbohrung sagte: Bei "Gefahr im Verzug" ist doch eh alles ausgehebelt. Da ist die größte Gefahr doch "im Anzug". Grüße Gunfire 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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