Jump to content

Keine Pflicht, den Chef zu grüßen


Nasenbär

Recommended Posts

Die mehrfache Verweigerung des Grußes gegenüber dem Geschäftsführer nach dessen vorherigem Gruß stellt keine grobe Beleidigung dar, die eine Kündigung rechtfertigt. So urteilte jetzt das Landesarbeitsgericht Köln.

HB DÜSSELDORF. Der Fall betraf einen Außendienstmitarbeiter, dem nach mehr als zehnjähriger Beschäftigungszeit gekündigt worden war. Begründung: Kurz vor der Kündigung habe er bei zwei Begegnungen außerhalb des Betriebes den Geschäftsführer in Anwesenheit weiterer Personen nicht gegrüßt.

Der Arbeitnehmer verteidigte sich damit, der Geschäftsführer habe ihm zuvor zu verstehen gegeben, ihn wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten entlassen zu wollen (Az.: 9 (7) Sa 657/05).

Um auf diesen Artikel zu verweisen, benutzen Sie bitte folgenden Link:

http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1192126

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)