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Amoklauf von Winnenden: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung


Jägermeister

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Der VGH Mannheim hat die Entscheidung des VG Stuttgart, mit dem das Land Baden-Württemberg zur Zahlung von erhöhtem Unfallruhegehalt und einer Unfallentschädigung an eine vom Amoklauf in Winnenden betroffene Lehrerin verurteilt worden ist, bestätigt.

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA160300568&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

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Denn für die Annahme einer "Erreichbarkeit" des Opfers sei es in rechtlicher Hinsicht weder erforderlich, dass der vom Täter beabsichtigte Angriff zum Erfolg geführt habe noch dass beide auch nur in einem körperlichen Kontakt gestanden hätten. Maßgeblich sei vielmehr im vorliegenden Fall, dass der Täter sich einer Schusswaffe mit großer Reichweite bedient habe, mit deren Umgang gut vertraut gewesen sei, über eine Patronenzahl im dreistelligen Bereich verfügt habe, u.a. innerhalb des Schulgebäudes in hohem Maße mobil gewesen sei und am Tattag mit größtmöglichem Nachdruck die auch mehrfach umgesetzte Absicht verfolgt habe, Schüler/innen und Lehrer/innen zu töten. Die Klägerin habe sich in dieser Situation jedenfalls solange in der Reichweite des Täters befunden, solange dieser sich auf dem Schulgelände befunden habe und in der Lage gewesen sei, sich dort zu bewegen und Schüsse abzugeben.

 

Wenn ich nen Waffenschein beantrage werde ich auf dieses Urteil bezug nehmen. Man ist ja bereits gefährdet wenn man sich im Gebäude aufhält. :P 
 

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