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Deko-Waffen - neue Deaktivierungsvorschrift


Jägermeister

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Die Europäische Druchführungsverordnung 2015/2403 zur Deaktivierung von Feuerwaffen ist jetzt auch auf Deutsch erschienen.

Diese Richtlinie kann man beruhigt als eine Feuerwaffen-Verschrottungsvorschrift bezeichnen. Sie geht in vielen Punkten sogar weit über dem hinaus, was in Deutschland bisher als allgemein übliche Praxis beim sicheren deaktivieren von Feuerwaffen üblich war.

Fraglich ist, mit welcher Begründung z.B. muss in Zukunft das Einführen von Magazinen durch einen Stahlstift oder Schweißpunkte im Magazinschacht verhindert werden oder warum darf der Verschlussfang bei halbautomatischen Feuerwaffen nicht mehr funktionieren? Beides Elemente, die bei der Ausbildung unter Verwendung von Deko-Waffen für Sportschützen und Jägern zum sicheren Umgang mit Feuerwaffen von großer Bedeutung sind. Werden die Ausbilder halt in Zukunft gezwungen sein ihren Unterricht mit scharfen Feuerwaffen durchführen müssen. 

Die Vorschrift kann hier eingesehen werden: 

Klick zur Seite von EUR-Lex

PDF zum herunterladen: 

Klick zum Download

Quelle: http://www.prolegal.de/

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vor 43 Minuten, edegrei sagte:

2.   Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht.

Bedeutet in Klartext Bestandsschutz ohne die Möglichkeit den Kernschrott in seiner jetzigen Form später zu veräußern.

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  • 3 weeks later...
vor einer Stunde, Jägermeister sagte:

Wie sieht die Deaktivierung in Österreich im Vergleich zu Deutschland aus? Sind die Rechtsvorschriften deckungsgleich?

 

Eine EU-Verordnung ist quasi ein Gesetz der EU ... also ein Gesetz, dass EU-weit Gültigkeit besitzt und nicht in nationales Recht umgesetzt wird (Durchgriffswirkung und Umsetzungsverbot).

 

Ab 08.04.2016 gelten EU-weit die gleichen Regelungen für die Deaktivierung von Schusswaffen.

 

 

 

 

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Am 17.3.2016 at 15:10 , Lengrüsser sagte:

Mal eine dumme Frage. Als Besitzer von Alt-Deko , wie beweist man das die Sachen Altbestand sind. Soll man die Sachen irgendwie regestrieren lassen oder melden ? Und als Reenecter darf man Alt-Deko weiter verwenden ?

Gruß Lengrüsser

Bei der Deaktivierung nach der neuen EU-Deaktivierungsverordnung werden alle Teile dauerhaft gekennzeichnet und ein Zertifikat ausgestellt. Ist eine Dekowaffe nicht nach den neuen Regelungen der EU-Deaktivierungsverordnung unbrauchbar gemacht, handelt es sich um Altbestand, den du -  sofern es sich nach bisherigem Recht ordnungsgemäß unbrauchbar gemachte Schusswaffen handelt - (vorerst) weiter besitzen darfst aber nicht in "Verkehr bringen" darfst. "In Verkehr" bringen ist jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung ... du darfst sie also auch nicht verschenken, vererben usw.

Wenn du die nach altem Recht unbrauchbar gemachten Dekos nicht mehr haben willst, kannst du sie wohl nur bei einer Polizeidienststelle/Waffenbehörde zur Vernichtung abgeben.

Edited by Alter Fritz
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Am 16.03.2016 fand im Innenministerium (BMI) eine Besprechung bezüglich der EU-Deaktivierungsverordnung statt, an der neben dem BMI die Beschussämter, das BKA und das Wirtschaftsministerium (zuständig für Kriegswaffen) teilgenommen haben. Die Ergebnisse dieser Besprechung wurden am 24.03.2016 in einem Schreiben den BMI niedergeschrieben. Dieses Schreiben soll den Exekutivorganen vorerst als "Handreichung" (also eine Art "Arbeitsanweisung") bei der Anwendung der EU-Deaktivierungsverordnung dienen, da es dem BMI zeitlich nicht möglich war, ergänzende Rechtsvorschriften zu erlassen. 

Einige Zitate daraus:

"Es ist nicht abschließend geklärt, wie der Umgang mit nach altem Recht unbrauchbar gemachten Waffen nach dem 08.04.2016 insgesamt rechtlich zu behandeln ist."

"Es ist offensichtlich, dass diverse Bestimmungen insbesondere des Anhangs I der EU-Deaktivierungsverordnung zu den technischen Spezifikationen tatsächlich nicht durchführbar sind."

"Die EU-Deaktivierungsverordnung selbst verzichtet auch eine Aussage zur Rechtsnatur (waffenerechtlichen Klassifikation dieser Gegenstaände, als auch auf ein Sanktionsregime. Diese Gegenstände dürfen jedenfalls nicht wie scharfe Waffen behandelt werden und die einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften des WaffG und BeschussG nicht demgemäß angewendet werden. Deshalb ist davon auszugehen, dass mit dem Besitzwechsel oder Verbringen von nach bisherigem Recht ordnungsgemäß unbrauchbar gemachten Schusswaffen keine Sanktionen ausgelöst werden. Das schließt allerdings im  gewerblichen Umgang mit Waffen Schlüsse hinsichtlich der waffen- bzw. gewerberechtlichen Zuverlässigkeit nicht aus. Möglichkeiten der Sicherstellung von in Verkehr gebrachten bzw. verbrachten Gegenständen etwa nach Polizei- oder Zollrecht bleiben unberührt. Mit dem Erlass ergänzender nationaler Rechtsvorschriften wird ein einschlägiges Sanktionsregime für die genannten Rechtsverstöße geschaffen werden."

Das BMI wird die Zweifelsfragen in Abstimmung mit der EU-Kommission klären.

 

Edited by Alter Fritz
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vor 1 Stunde, Jägermeister sagte:

Ich meinte aktuell, nicht ab dem 08.04.2016.

Den aktuellen Stand für Deaktivierungen in Österreich für die nächsten 5 Tage bis zum 08.04.2016 kannst du u.a. hier nachlesen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008001

 

Edited by Alter Fritz
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Ich habe da mal einen Gedankengang. Dürfte ich denn Altdeko an einen offiziellen Waffenhändler abgeben , der diese dann gemäß den neuen Verordungen  abändert und dann wieder in den Handel bringen kann. Also vergleichbar wie bei dem Erben von Waffen wenn man keine WBK im Zuge der Erbfolge bekommt. Also man ist nicht Jäger, Sportschütze etc.

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vor 6 Minuten, Lengrüsser sagte:

Ich habe da mal einen Gedankengang. 

Ich glaube, das kostet Dich zu viel Geld. Estens, er will Geld fürs Umbauen und nicht zu wenig, zweitens ist das Ding nach dem Umbau höchstens noch 1/10-tel wert. Du legst also drauf. Behalten, bis Du eingegraben wirst oder sich die Gesetzeslage ändern sollte, egal, in welche Richtung..

Grüße

Gunfire

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