Jägermeister Posted March 16, 2016 at 11:33 AM Share Posted March 16, 2016 at 11:33 AM Die Europäische Druchführungsverordnung 2015/2403 zur Deaktivierung von Feuerwaffen ist jetzt auch auf Deutsch erschienen. Diese Richtlinie kann man beruhigt als eine Feuerwaffen-Verschrottungsvorschrift bezeichnen. Sie geht in vielen Punkten sogar weit über dem hinaus, was in Deutschland bisher als allgemein übliche Praxis beim sicheren deaktivieren von Feuerwaffen üblich war. Fraglich ist, mit welcher Begründung z.B. muss in Zukunft das Einführen von Magazinen durch einen Stahlstift oder Schweißpunkte im Magazinschacht verhindert werden oder warum darf der Verschlussfang bei halbautomatischen Feuerwaffen nicht mehr funktionieren? Beides Elemente, die bei der Ausbildung unter Verwendung von Deko-Waffen für Sportschützen und Jägern zum sicheren Umgang mit Feuerwaffen von großer Bedeutung sind. Werden die Ausbilder halt in Zukunft gezwungen sein ihren Unterricht mit scharfen Feuerwaffen durchführen müssen. Die Vorschrift kann hier eingesehen werden: Klick zur Seite von EUR-Lex PDF zum herunterladen: Klick zum Download Quelle: http://www.prolegal.de/ 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
edegrei Posted March 16, 2016 at 03:12 PM Share Posted March 16, 2016 at 03:12 PM 2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted March 16, 2016 at 03:58 PM Share Posted March 16, 2016 at 03:58 PM vor 43 Minuten, edegrei sagte: 2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht. Bedeutet in Klartext Bestandsschutz ohne die Möglichkeit den Kernschrott in seiner jetzigen Form später zu veräußern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
edegrei Posted March 16, 2016 at 04:21 PM Share Posted March 16, 2016 at 04:21 PM vor 22 Minuten, Mike57 sagte: Bedeutet in Klartext Bestandsschutz ohne die Möglichkeit den Kernschrott in seiner jetzigen Form später zu veräußern. ....und damit sind die Dinger wertlos! 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted March 16, 2016 at 04:27 PM Share Posted March 16, 2016 at 04:27 PM vor 3 Minuten, edegrei sagte: ....und damit sind die Dinger wertlos! Richtig, darum erfolgt ja jetzt der Ausverkauf bei diesen Händlern, der Umbau ist zu kostspielig!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post edegrei Posted March 16, 2016 at 04:42 PM Popular Post Share Posted March 16, 2016 at 04:42 PM Bin jetzt über 30 Jahre Sammler. Zwar werde ich zu Lebzeiten die Sammlung nicht veräußern, aber meine Witwe natürlich. Dürfte ein Schaden von über 30.000€ sein. Vor allem ist der Verlust der Freiheit schmerzhaft. Niemand hat mehr das Recht so eine Sammlung aufzubauen! Freiheit stirbt zentimeterweise...... 5 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted March 16, 2016 at 09:21 PM Share Posted March 16, 2016 at 09:21 PM Zählt Vererben auch zum "in Verkehr bringen"? Wenn nicht, muß man seine Dekosammlung halt einem geeigneten Nachfolger testamentarisch vermachen. GRUß 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post edegrei Posted March 16, 2016 at 10:11 PM Popular Post Share Posted March 16, 2016 at 10:11 PM Kurioser Weise haben die Lang- und Kurzwaffen auf roter WBK nie Probleme bereitet. Die vollkommen ungefährlichen Dekos haben aber schon mehrfach ihren Status geändert: Vom Teilesatz zum verbotenen Gegenstand, dann Sondergenehmigung vom BKA...... Nach Wegfall des Anscheins-Paragraphen war dann alles egal und man durfte sie sogar zusammen setzen.... Und jetzt sind sie so "gefährlich", dass man sie nicht mehr verkaufen kann..... .........und die Krimminellen bekommen das Grinsen nicht mehr aus dem Gesicht!!! Politiker und Intelligenz- zwei Welten begegnen sich.... 4 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted March 16, 2016 at 10:32 PM Share Posted March 16, 2016 at 10:32 PM Je länger ein Politiker in Amt und "Würden" ist, desto mehr Gehirn verliert er. Normalerweise ist nach 2 Jahren nichts mehr davon vorhanden. Bei einigen geht das aber auch innerhalb von Tagen. Grüße Gunfire 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lengrüsser Posted March 18, 2016 at 02:10 PM Share Posted March 18, 2016 at 02:10 PM Mal eine dumme Frage. Als Besitzer von Alt-Deko , wie beweist man das die Sachen Altbestand sind. Soll man die Sachen irgendwie regestrieren lassen oder melden ? Und als Reenecter darf man Alt-Deko weiter verwenden ? Gruß Lengrüsser Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 18, 2016 at 02:39 PM Author Share Posted March 18, 2016 at 02:39 PM "Neu-Deko" hat entsprechende Stempel. Manche Alt-Dekos auch, aber bei weitem nicht alle. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 3, 2016 at 07:55 AM Author Share Posted April 3, 2016 at 07:55 AM Wie sieht die Deaktivierung in Österreich im Vergleich zu Deutschland aus? Sind die Rechtsvorschriften deckungsgleich? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Alter Fritz Posted April 3, 2016 at 09:21 AM Share Posted April 3, 2016 at 09:21 AM vor einer Stunde, Jägermeister sagte: Wie sieht die Deaktivierung in Österreich im Vergleich zu Deutschland aus? Sind die Rechtsvorschriften deckungsgleich? Eine EU-Verordnung ist quasi ein Gesetz der EU ... also ein Gesetz, dass EU-weit Gültigkeit besitzt und nicht in nationales Recht umgesetzt wird (Durchgriffswirkung und Umsetzungsverbot). Ab 08.04.2016 gelten EU-weit die gleichen Regelungen für die Deaktivierung von Schusswaffen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Alter Fritz Posted April 3, 2016 at 09:28 AM Share Posted April 3, 2016 at 09:28 AM (edited) Am 17.3.2016 at 15:10 , Lengrüsser sagte: Mal eine dumme Frage. Als Besitzer von Alt-Deko , wie beweist man das die Sachen Altbestand sind. Soll man die Sachen irgendwie regestrieren lassen oder melden ? Und als Reenecter darf man Alt-Deko weiter verwenden ? Gruß Lengrüsser Bei der Deaktivierung nach der neuen EU-Deaktivierungsverordnung werden alle Teile dauerhaft gekennzeichnet und ein Zertifikat ausgestellt. Ist eine Dekowaffe nicht nach den neuen Regelungen der EU-Deaktivierungsverordnung unbrauchbar gemacht, handelt es sich um Altbestand, den du - sofern es sich nach bisherigem Recht ordnungsgemäß unbrauchbar gemachte Schusswaffen handelt - (vorerst) weiter besitzen darfst aber nicht in "Verkehr bringen" darfst. "In Verkehr" bringen ist jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung ... du darfst sie also auch nicht verschenken, vererben usw. Wenn du die nach altem Recht unbrauchbar gemachten Dekos nicht mehr haben willst, kannst du sie wohl nur bei einer Polizeidienststelle/Waffenbehörde zur Vernichtung abgeben. Edited April 3, 2016 at 09:36 AM by Alter Fritz Link to comment Share on other sites More sharing options...
Alter Fritz Posted April 3, 2016 at 09:32 AM Share Posted April 3, 2016 at 09:32 AM (edited) Am 16.03.2016 fand im Innenministerium (BMI) eine Besprechung bezüglich der EU-Deaktivierungsverordnung statt, an der neben dem BMI die Beschussämter, das BKA und das Wirtschaftsministerium (zuständig für Kriegswaffen) teilgenommen haben. Die Ergebnisse dieser Besprechung wurden am 24.03.2016 in einem Schreiben den BMI niedergeschrieben. Dieses Schreiben soll den Exekutivorganen vorerst als "Handreichung" (also eine Art "Arbeitsanweisung") bei der Anwendung der EU-Deaktivierungsverordnung dienen, da es dem BMI zeitlich nicht möglich war, ergänzende Rechtsvorschriften zu erlassen. Einige Zitate daraus: "Es ist nicht abschließend geklärt, wie der Umgang mit nach altem Recht unbrauchbar gemachten Waffen nach dem 08.04.2016 insgesamt rechtlich zu behandeln ist." "Es ist offensichtlich, dass diverse Bestimmungen insbesondere des Anhangs I der EU-Deaktivierungsverordnung zu den technischen Spezifikationen tatsächlich nicht durchführbar sind." "Die EU-Deaktivierungsverordnung selbst verzichtet auch eine Aussage zur Rechtsnatur (waffenerechtlichen Klassifikation dieser Gegenstaände, als auch auf ein Sanktionsregime. Diese Gegenstände dürfen jedenfalls nicht wie scharfe Waffen behandelt werden und die einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften des WaffG und BeschussG nicht demgemäß angewendet werden. Deshalb ist davon auszugehen, dass mit dem Besitzwechsel oder Verbringen von nach bisherigem Recht ordnungsgemäß unbrauchbar gemachten Schusswaffen keine Sanktionen ausgelöst werden. Das schließt allerdings im gewerblichen Umgang mit Waffen Schlüsse hinsichtlich der waffen- bzw. gewerberechtlichen Zuverlässigkeit nicht aus. Möglichkeiten der Sicherstellung von in Verkehr gebrachten bzw. verbrachten Gegenständen etwa nach Polizei- oder Zollrecht bleiben unberührt. Mit dem Erlass ergänzender nationaler Rechtsvorschriften wird ein einschlägiges Sanktionsregime für die genannten Rechtsverstöße geschaffen werden." Das BMI wird die Zweifelsfragen in Abstimmung mit der EU-Kommission klären. Edited April 3, 2016 at 09:37 AM by Alter Fritz Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 3, 2016 at 10:09 AM Author Share Posted April 3, 2016 at 10:09 AM vor 47 Minuten, Alter Fritz sagte: Eine EU-Verordnung ist quasi ein Gesetz der EU ... Ich meinte aktuell, nicht ab dem 08.04.2016. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Alter Fritz Posted April 3, 2016 at 12:06 PM Share Posted April 3, 2016 at 12:06 PM (edited) vor 1 Stunde, Jägermeister sagte: Ich meinte aktuell, nicht ab dem 08.04.2016. Den aktuellen Stand für Deaktivierungen in Österreich für die nächsten 5 Tage bis zum 08.04.2016 kannst du u.a. hier nachlesen: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008001 Edited April 3, 2016 at 12:07 PM by Alter Fritz 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 3, 2016 at 12:23 PM Author Share Posted April 3, 2016 at 12:23 PM Es fehlt bei Langwaffen also eine Bohrung im Lauf, der Stoßboden ist anders abgeändert und es fehlt der gehärtete Stahlbolzen vor der Laufmündung, wenn ich das richtig verstanden habe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lengrüsser Posted April 3, 2016 at 07:14 PM Share Posted April 3, 2016 at 07:14 PM Ich habe da mal einen Gedankengang. Dürfte ich denn Altdeko an einen offiziellen Waffenhändler abgeben , der diese dann gemäß den neuen Verordungen abändert und dann wieder in den Handel bringen kann. Also vergleichbar wie bei dem Erben von Waffen wenn man keine WBK im Zuge der Erbfolge bekommt. Also man ist nicht Jäger, Sportschütze etc. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 3, 2016 at 07:16 PM Author Share Posted April 3, 2016 at 07:16 PM Das müsste wohl ein Händler sein, der Dekos herstellen darf, vermute ich einmal. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lengrüsser Posted April 3, 2016 at 07:19 PM Share Posted April 3, 2016 at 07:19 PM Klar , gibt's ja einige. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 3, 2016 at 07:20 PM Author Share Posted April 3, 2016 at 07:20 PM Just now, Lengrüsser sagte: Klar , gibt's ja einige. Ob die neu zertifiziert werden müssen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted April 3, 2016 at 07:20 PM Share Posted April 3, 2016 at 07:20 PM vor 6 Minuten, Lengrüsser sagte: Ich habe da mal einen Gedankengang. Ich glaube, das kostet Dich zu viel Geld. Estens, er will Geld fürs Umbauen und nicht zu wenig, zweitens ist das Ding nach dem Umbau höchstens noch 1/10-tel wert. Du legst also drauf. Behalten, bis Du eingegraben wirst oder sich die Gesetzeslage ändern sollte, egal, in welche Richtung.. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lengrüsser Posted April 3, 2016 at 07:22 PM Share Posted April 3, 2016 at 07:22 PM Gehe ich mal von aus , welche Dekos erfüllen denn schon die extremen neuen Vorschriften. Habe eine 08 die in England deaktiviert wurde , bei der ist fast schon alles erfüllt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lengrüsser Posted April 3, 2016 at 07:24 PM Share Posted April 3, 2016 at 07:24 PM Gute Nacht Europa und Deutschland ! 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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