Lengrüsser Posted June 7, 2016 at 08:46 PM Share Posted June 7, 2016 at 08:46 PM Ja aber auf welcher Rechtsgrundlage würde sich jedes Gericht gegen mich stellen. Ich weiß das wird jetzt eine müßige Sache. Es ging mir explezit um eine fundierte Juristische Einschätzung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted June 7, 2016 at 08:49 PM Author Share Posted June 7, 2016 at 08:49 PM So etwas gibt es nicht. Zwei Juristen, drei Meinungen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lengrüsser Posted June 7, 2016 at 08:53 PM Share Posted June 7, 2016 at 08:53 PM Warum meldet sich hier kein Jurist ? Ist doch die Rechtsecke. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted June 7, 2016 at 09:06 PM Share Posted June 7, 2016 at 09:06 PM vor 12 Minuten, Lengrüsser sagte: Warum meldet sich hier kein Jurist ? Ist doch die Rechtsecke. Juristen dürfen nur gegen Honorar Auskunft erteilen, sagen sie immer. Grüße Gunfire 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Alter Fritz Posted June 8, 2016 at 08:20 AM Share Posted June 8, 2016 at 08:20 AM Am 7. Juni 2016 at 20:58 , Lengrüsser sagte: Ich wollte das Thema noch mal aufgreifen obwohl es von offizieller Seite nichts neues gibt. Die EU-Deaktivierungsverordnung ist zwar EU-weit am 08.04.2016 in Kraft getreten, kann aber aufgrund der Unklarheiten bei den verwendeten Begriffen nicht angewandt werden. Denn entscheidende in der EU-Deaktivierungsverordnung verwendete Begriffe (wie z.B. Inverkehrbringen) werden weder in der EU-Deaktivierungsverordnung selbst, noch im EU-Recht definiert. Vielmehr variieren die Begriffe von EU-Verordnung zu EU-Verordnung. Auch sind einige der in der Verordnung vorgeschriebenen Deaktivierungs- und Markierungsvorschriften praktisch gar nicht umsetzbar. Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten dürfen die Regelungen einer EU-Verordnung grundsätzlich in keiner Weise interpretieren oder modifizieren, sondern müssen die Unklarheiten mit der EU-Kommission abklären. Eine Klärung ist seitens der EU-Kommission aber bisher nicht erfolgt. Das deutsche BMI hat sich in meinen Augen in seinen Durchführungshinweisen vom 24.03. zu weit aus dem Fenster gelehnt, indem es eigenmächtig die verwendeten Begriffe interpretiert hat ... u.a. den Begriff "Inverkehrbringen" einfach durch "Besitzwechsel" ersetzt hat. Wobei auch der Begriff "Besitzwechsel" aus juristischer Sicht unzutreffend ist, da eigentlich eine "Eigentumsübertragung" gemeint ist. Ich frage mich was für Juristen im BMI sitzen, die nicht wissen, dass sie eine EU-Verordnung nicht modifizieren dürfen und noch nicht einmal den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz kennen, was jedem Jurastudenten bereits im Grundstudium geläufig ist. Da man beim BMI genau weiß, auf welch dünnen Eis man sich bewegt, hat man dann schnell noch zugefügt, dass "bis zu einer endgültigen Klärung durch die EU-Kommission mit dem Besitzwechsel von nach bisherigem Recht ordnungsgemäß unbrauchbar gemachten Schusswaffen keine Sanktionen verbunden" sein sollen. Den WBK-Inhabern und Händlern hat man jedoch Angst gemacht, in dem man ihnen die "Aberkennung der waffen- bzw. gewerberechtlichen Zuverlässigkeit" angedroht hat. Eigentlich hätte die EU-Kommission nach Bekanntwerden der eigenen Unfähigkeit, ein verständliches und anwendbares Gesetz zu machen, die EU-Deaktivierungsverordnung wieder offiziell außer Kraft setzen müssen und erst nach einer gründlichen Überarbeitung wieder in Kraft setzen sollen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Alter Fritz Posted June 8, 2016 at 08:41 AM Share Posted June 8, 2016 at 08:41 AM vor 13 Stunden, Lengrüsser sagte: Bezüglich der Eigentumverhältnisse von Alt-Deko würde ich gerne mal Einschätzungen von juristisch bewanderten hier im Forum wissen was denn da zu erwarten ist. Fakt ist Alt-Deko bleibt legal. Verkauf , Vererben etc. ist nicht. Was ist das dann ? Enteignung eines legalen Gegenstandes ? Verstößt das nicht an dem Eigentumsrecht ? Grundsätzlich ist aus juristischer Sicht - wie vorher dargestellt - vollkommen unklar, was die EU-Kommission mit "Inverkehrbringen" eigentlich meint. Die deutschen Behörden sind nicht befugt, diesen Begriff zu interpretieren. Solange von der EU-Kommission keine Klarstellung erfolgt, braucht man sich (meiner persönlichen Meinung nach) keine Gedanken zu machen, wenn man Dekos, die nach alter Änderung vorschriftsmäßig abgeändert wurden, verkauft.Das Papier des BMI ist lediglich eine rechtlich unverbindliche Arbeitsanweisung an die nachgeordneten Behörden. Dass mit "Inverkehrbringen" auch der Verkauf von Privat an Privat gemeint sei, ist reine Vermutung des BMI, ohne rechtlich belastbaren Hintergrund. Daher hat man ja auch geschrieben, dass nicht sanktioniert werden soll. Weil man genau weiß, dass man eine solche Sanktionierung vor keinem Gericht Bestand hätte. Desweiteren scheint das im BGB geregelte Eigentumsrecht nicht gerade die große Stärke der Beamten des BMI zu sein. Wenn man ein Objekt verkauft, handelt es sich nämlich um eine Eigentumsübertragung und nicht um einen Besitzwechsel, wie das BMI schreibt. Besitz könnte man mit "Ausübung der tatsächlichen Gewalt" umschreiben. Insofern ist also auch das Schreiben des BMI juristisch unklar. Das Untersagen des Verlaufs stellt erst mal keinen enteignenden Eingriff dar. Bei der Unmöglichkeit der Vererbung sieht es da schon anders aus. Aber das BMI denkt ja eh nur an eine Übergangssituation bis zur Klarstellung der EU-Kommission. Mit Sicherheit wird die EU-Deaktivierungsverordnung noch (vermutlich bis Ende des Jahres) überarbeitet und dann kommt ja auch noch die EU-Feuerwaffenrichtlinie, die dann in deutsches Recht umgesetzt wird. Mit der Umsetzung der Richtlinie, wird dann ja auch das deutsche Waffenrecht geändert und verbindlich ergänzende Verwaltungsvorschriften erlassen. Damit werden dann wohl alle Unklarheiten beseitigt. Bis dahin muss einfach jeder selbst entscheiden, wie er sich verhält. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Alter Fritz Posted June 8, 2016 at 08:45 AM Share Posted June 8, 2016 at 08:45 AM Ich persönlich gehe davon aus, dass die nach bisherigem deutschen Recht abgeänderten Dekos zukünftig zumindest einer Anmeldepflicht und Aufbewahrungspflicht im Waffenschrank - analog zu scharfen Waffen - unterliegen werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Alter Fritz Posted June 8, 2016 at 08:56 AM Share Posted June 8, 2016 at 08:56 AM vor 11 Stunden, Gunfire sagte: Juristen dürfen nur gegen Honorar Auskunft erteilen, sagen sie immer. Das gilt laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für die individuelle Rechtsberatung im konkreten Einzelfall. Grundsätzlich dürfen Rechtsanwälte nach § 4 RVG bei außergerichtlichen Tätigkeiten aber die gesetzlichen Gebühren unterschreiten. Zu allgemeinen Rechtsfragen findet man fachkundige Experten in vielen Rechtsgebieten u.a. auf der Online-Beratungsplattform yourXpert.de: https://www.yourxpert.de/anwalt-online-fragen In manchen Bundesländern gibt es eine kostenlose Rechtsberatung beim Rechtspfleger des Amtsgericht. Wo es diese nicht gibt, können Bedürftige einen Beratungsschein beantragen, müssen dann aber trotzdem beim RA eine geringe Eigenbeteiligung bezahlen, meist etwa zehn Euro. Ganz kostenlos ist es zwar nicht, aber günstiger als ein normaler Gang zum Anwalt. https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe "Zwei Juristen Drei Meinungen" ist Quatsch (sorry) ... aber selbstverständlich gibt es Juristen mit unterschiedlichen Fachgebieten und unterschiedlichen Qualifikationen. Bei sehr speziellen Rechtsfragen ist man natürlich nur bei einem wirklich qualifizierten Fachanwalt gut aufgehoben ... dann reichen aber auch die Gebühren lt. RVG nicht aus, sondern man muss von Stundensätzen von 250 Euro aufwärts ausgehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted June 8, 2016 at 10:25 AM Share Posted June 8, 2016 at 10:25 AM Jo mei..........ein gutes Mietmaul ist nicht billig. Aber manchmal unverzichtbar. Zitat Zwei Juristen Drei Meinungen" ist Quatsch (sorry) ... Aha! Und wieso haben dann die Richter in einem Richterkollegium an obersten Gerichten in D und anderen Ländern (z.B. SCOTUS) eine unterschiedliche Rechtsauffassung zu einem Streitfall?!? Die urteilen nicht allzu oft einstimmig. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted June 8, 2016 at 09:34 PM Share Posted June 8, 2016 at 09:34 PM Alter Fritz: Bring unsere Volksverräter nicht noch auf dumme Gedanken. Die haben auch ohne dich bereits ausreichend Phantasie. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted June 9, 2016 at 03:39 AM Author Share Posted June 9, 2016 at 03:39 AM vor 6 Stunden, Califax sagte: Alter Fritz: Bring unsere Volksverräter nicht noch auf dumme Gedanken. Die haben auch ohne dich bereits ausreichend Phantasie. Erst einmal hat er die Sache gut zusammengefasst und erläutert. Und dumme Ideen haben die genug, keine Sorge. Wir bekommen immer nur die Spitze des Eisberges zu sehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Alter Fritz Posted June 9, 2016 at 07:37 AM Popular Post Share Posted June 9, 2016 at 07:37 AM Am 8.6.2016 at 12:25 , Hollowpoint sagte: Und wieso haben dann die Richter in einem Richterkollegium an obersten Gerichten in D und anderen Ländern (z.B. SCOTUS) eine unterschiedliche Rechtsauffassung zu einem Streitfall?!? Die urteilen nicht allzu oft einstimmig. In den allermeisten Fällen urteilen die schon einstimmig ... Meinungsverschiedenheiten unter Juristen kommen u.a. daher, dass einzelne Juristen den konkreten Sachverhalt eines Einzelfalls unterschiedlich werten ... der eine glaubt mehr der Schilderung des einen ... der andere der des anderen. "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" (war ein beliebter Spruch meiner Rechtsprofessoren), reicht aber oft alleine nicht aus. Denn es gibt durchaus auch bei einigen Gesetzen unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten ... neben dem Wortlaut des Gesetzes (und da gibt es u.a. auch sogenannte "kann"-Bestimmungen) sind auch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, die Systematik und der gesetzgeberische Zweck zu berücksichtigen. Daher werden von Juristen Kommentare zu Rate gezogen, wie z.B. der "Palandt" (ein Kurzkommentar zum BGB) , der "Münchner Kommentar zum StGB" oder der "Staudinger" ... und man schaut sich ähnlich gelagerte Urteile und deren Begründung an. In vielen Bereichen gibt es auch eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung. Aufgrund dieser vielfältigen Kriterien gibt es durchaus auch in wenigen Einzelfällen Meinungsverschiedenheiten unter Juristen, das betrifft aber nur einen ganz kleinen Prozentsatz. Für diese Fälle gibt es die verschiedenen Gerichtsinstanzen und es kommt vor, dass Entscheidungen durch die nächst höhere Instanz wieder aufgehoben werden. Selbst beim BGH gibt es Einrichtungen, wie den Großen Senat oder den Gemeinsamen Senat, die in Fällen von Meinungsverschiedenheiten angerufen werden, um eine einheitliche Rechtsprechung herzustellen. 5 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lengrüsser Posted June 9, 2016 at 04:15 PM Share Posted June 9, 2016 at 04:15 PM Die Außführungen vom "Alten Fritz" sind jetzt mal wirklich sinnvoll gewesen. Herzlichen Dank. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Deckard Posted June 9, 2016 at 05:34 PM Share Posted June 9, 2016 at 05:34 PM Ja hier posten zwischendrin auch Leute die ein bisschen Ahnung haben wovon sie reden... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lengrüsser Posted December 11, 2016 at 08:23 AM Share Posted December 11, 2016 at 08:23 AM Ich wollte mal hier nachfragen ob sich nach dem ganzen Hick Hack in Brüssel irgend etwas konkretes an neuem zu dem Thema Deko-Waffen entwickelt hat. Ich konnte da so nichts rechtes finden . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 11, 2016 at 10:59 AM Author Share Posted December 11, 2016 at 10:59 AM Die Dekowaffenrichtlinie ist meines Wissens nach verabschiedet worden. Bestandsschutz bei "Altdekos", ein in Verkehr bringen dieser ist nur erlaubt, wenn sie nach EU-Vorschrift deaktiviert sind. Im neuen DWJ dazu Ausführungen von Dr. Scholzen. Eine Sanktion bei Verstößen ist (erstmal) nicht vorgesehen. In Deutschland kann sich dies aber wohl nachteilig auf die Zuverlässigkeit auswirken, vermute ich mal. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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