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Deko-Waffen - neue Deaktivierungsvorschrift


Jägermeister

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vor 1 Stunde, Lengrüsser sagte:

Ich habe da mal einen Gedankengang. 

Hierzu zitiere ich das BMI: "Da die EU-Deaktivierungsverordnung kein Aussage zur Zuständigkeit für die Deaktivierung trifft, gilt in diesem Punkt das geltende nationale Recht für die Unbrauchbarmachung. Die Deaktivierung darf deshalb nur durch Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis vorgenommen werden. Jede Deaktivierung ist im Waffenherstellungsbuch zu verzeichnen. Für die Zuständigkeit der Beschussämter als überprüfende Behörde gelten die bisherigen Zuständigkeitsvorschriften entsprechend. ... Ab dem 08.04.2016 dürfen keine Bauartzulassungen für die Unbrauchbarmachung mehr erteilt werden, weil sie sowohl gegen das Gebot der Einzelfallprüfung verstoßen als auch andere als die geforderten techn. Spezifikationen für die Unbrauchbarmachung zum Gegenstand haben."

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vor 38 Minuten, Lengrüsser sagte:

Gehe ich mal von aus , welche Dekos erfüllen denn schon die extremen neuen Vorschriften. Habe eine 08 die in England deaktiviert wurde , bei der ist fast schon alles erfüllt.

Das nützt dir recht wenig ... es muss exakt gemäß EU-Deaktivierungsverordnung abgeändert und jedes abgeänderte Teil markiert ... in Einzelfallprüfung abgenommen werden ... und ein Zertifikat gem. Muster der EU-Deaktivierungsverordnung vorhanden sein. 

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vor 6 Minuten, Alter Fritz sagte:

Das nützt dir recht wenig ... es muss exakt gemäß EU-Deaktivierungsverordnung abgeändert und jedes abgeänderte Teil markiert ... in Einzelfallprüfung abgenommen werden ... und ein Zertifikat gem. Muster der EU-Deaktivierungsverordnung vorhanden sein. 

Jetzt nimm doch mal diese besagte 08 und markier die Teile, die da schon verschweißt sind. Ich lach mich krank, weil die zuerst wieder augebaut werden müssen. Den Büma will ich sehen, der das macht.

Grüße

Gunfire

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vor 2 Stunden, Lengrüsser sagte:

War ja nur eine hypothetische Frage. Wie sieht es denn mit Erben und vererben von Altdekos aus ?

In der Einleitung der EU-Deaktivierungsverordnung steht, dass von dem Begriff "Inverkehrbringen" auch unentgeltliche Übertragung, Handels- oder Tauschgeschäfte erfasst werden.

Vererben geht demnach also auch nicht.

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vor 9 Stunden, Gunfire sagte:

Jetzt nimm doch mal diese besagte 08 und markier die Teile, die da schon verschweißt sind. Ich lach mich krank, weil die zuerst wieder augebaut werden müssen. Den Büma will ich sehen, der das macht.

Hierzu zitiere ich wieder das BMI: "In Fällen der objektiven Unmöglichkeit der Durchführung der einzelnen Deaktivierungsschritte und ihrer Überprüfung kann die Erteilung der Kennzeichnung und der Deaktivierungsbescheinigung nicht erfolgen."

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vor 32 Minuten, Medizinmann sagte:

Hm was ist denn mit Salutumbauten mit BKA Abnahme?

Die EU-Deaktivierungsverordnung befasst sich mit der Festlegung von Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden.

Im Anhang der EU-Deaktivierungsverordnung sind dann die Maßnahmen spezifiziert, die für eine solch "vollständige Unbrauchbarmachung" durchzuführen sind ... hier finden sich keine Maßnahmen zum Umbau zu einer "Salutwaffe".

Das eröffnet zwei Interpretationsmöglichkeiten:

1. Salutwaffen sind nicht von der Deaktivierungsverordnung betroffen, sondern unterliegen - bis zum Inkrafttreten der EU-Feuerwaffenrichtlinie und deren Umsetzung weiterhin den Regelungen der nationalen Gesetze.

2. Falls man die Salut-Abänderung als eine Art der "vollständige Unbrauchbarmachung" ansehen würde, müsste man zu dem Schluss kommen, dass eine Salutabänderung nach der Deaktivierungsverordnung nicht mehr möglich ist, weil ein derartiges Veränderungsverfahren in den Spezifikationen der Anlage nicht aufgeführt ist. Davon gehe ich aber eher nicht aus.

Ich gehe aber eher davon aus, dass man Regelungen bezüglich der Salutwaffen der EU-Feuerwaffenrichtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht überlässt.

Das deutsche WaffG spricht im Zusammenhang mit "Salutwaffen" nicht von "deaktivierten Schusswaffen".

Laut deutschem WaffG (§ 9 Abs.1 Nr.1 BeschG i.V.m. Anlage 2 Abschitt 2 UA 2 Nr. 1.5 zum WaffG) sind Salutwaffen veränderte Langwaffen für Zier-, Sammler, Theater- oder Filmzwecke, die nur Kartuschenmunition verschießen können. Die technischen Voraussetzungen für Salutwaffen ergeben sich aus der Anlage 1 Abschn.1 UA 1 Nr.1.5 zum WaffG. 

Da Salutwaffen (zumindest nach deutschen Recht)  nicht als vollständig deaktiviert sondern lediglich als "veränderte Langwaffen zum Verschießen von Kartuschenmunition" gelten, fallen sie m.E. auch nicht unter die EU-Deaktivierungsverordnung und sie unterliegen weiterhin nationalem Recht.

Edited by Alter Fritz
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vor 19 Minuten, Medizinmann sagte:

Definitiv sind Salutwaffen keine vollständige Unbrauchbarmachung, sie sind der Umbau in eine PTB Waffe. Hier soll es ja ebenfalls neue Regelungen geben.

Das sehe ich auch so ... folglich sind Salutwaffen von der EU-Deaktivierungsverordnung nicht betroffen sondern werden erst mi der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationale Rechtsvorschriften weiter reglementiert.

Edited by Alter Fritz
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Der Zoll tickt da ziemlich komisch. Afrikajägern zum Beispiel wird geraten, sich von der Waffenbehörde eine Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigung für die Waffe ausstellen zu lassen, um beim Zoll bei der Wiedereinreise keine Probleme zu bekommen. Die WBK als Eigentumsnachweis zählt beim Zoll nämlich nicht. Sic!

Das wird bei Dekos wohl ähnlich sein.

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vor 47 Minuten, JuergenG sagte:

Dazu brauchst Du ein INF3-Papier und musst IIRC die Knifte vor der Mitnahme zur Nämlichkeitsfeststellung beim Zollamt vorlegen. Dito bei der Wiedereinreise.

INF3-Papier empfiehlt sich für alle Wertgegenstände. Ich hatte das für meine Kameraausrüstung gemacht, als ich nach Texas zur Priesterweihe eines Freundes geflogen bin. Der deutsche Zoll hat sich sehr darüber gefreut. Rückreise mit INF3 ohne Probleme. Ohne hätte ich für die Ausrüstung erst mal Zoll und Steuer bezahlen müssen.

Grüße

Gunfire

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  • 2 months later...

Ich wollte das Thema noch mal aufgreifen obwohl es von offizieller Seite nichts neues gibt. Ich habe mich beim Zoll mal genauer schlau gemacht. Da gibt es ein internes Info- Schreiben in dem bezüglich der Alt-Dekos nichts unternommen werden soll so lange es keine Nationale Implementierung von Sanktionsvorschriften gibt. Bezüglich der Eigentumverhältnisse von Alt-Deko würde ich gerne mal Einschätzungen von juristisch bewanderten hier im Forum wissen was denn da zu erwarten ist. Fakt ist Alt-Deko bleibt legal. Verkauf , Vererben etc. ist nicht. Was ist das dann ? Enteignung eines legalen Gegenstandes ? Verstößt das nicht an dem Eigentumsrecht ?

Mfg P.Lengrüsser

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