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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe mal ne Rechtsfrage... wieso ist der Teleskopschaft von Benelli verboten?

Bild

Erschließt sich mir nicht. An der Waffenlänge kann es nicht liegen, da dies generell der Fall ist in DE.

Geschrieben

Habe gerade eine Benelli M4 mit 36cm Lauflänge und Teleskopschaft bestellt...keine Aussage von Alberts das diese nicht bestellbar sei! Kann auch eigentlich nicht, da die 95cm Regel nur für VRF gilt...also vielleicht ist bei der Aussage wirklich die M3 gemeint.

Geschrieben

Sofern die Waffe eine Lauf-/Verschlusseinheit über 30cm und über eine kürzest mögliche Verwendungslänge von mehr als 60cm verfügt, spricht nichts gegen den Erwerb auf Grün mit Voreintrag. Darunter eigentlich auch nicht, da Selbstladepistolen im Kaliber 12 nicht verboten sind.

Geschrieben

ich hatte wegen der Benelli SuperNova IPSC angefragt.

also kanns nix anderes sein. Dann fährt der Schaft aber wirklch weit ein wenn das Gewehr schon so lang ist.

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