Deckard Posted March 24, 2016 at 04:34 PM Share Posted March 24, 2016 at 04:34 PM vor 5 Stunden, Rifle77 sagte: Wenn die Enteignung kommt, sollten wir klagen. Du bist lustig, vor was für einem Gericht denn? 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rifle77 Posted March 24, 2016 at 07:09 PM Share Posted March 24, 2016 at 07:09 PM Vor dem Menschengerichtshof in Dschibuti. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 24, 2016 at 07:20 PM Share Posted March 24, 2016 at 07:20 PM vor 2 Stunden, Deckard sagte: Du bist lustig, vor was für einem Gericht denn? So etwas klärt man vor dem Bundesverfassungsgericht. Bei Fehlschlag vor dem EU-Menschengerichtshof. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Deckard Posted March 25, 2016 at 02:07 AM Share Posted March 25, 2016 at 02:07 AM Jo, Karlsruhe sagt dann ist nicht zuständig, weil bei "Verbotsanweisung" ist Auslegung ja klar, und von wegen was die Kommission in Brüssel macht hat man eh nix zu melden. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte wo Türkei und Russland etc. auch mit dabei ist sagt: "ist Verwaltungskram, sind wir nich zuständig für" von "Waffen" steht nix bei den Rechten der Konvention... Von "Privateigentum" und so Firlefanz übrigens auch nicht... Hat der Mordwaffen-Grafe da übrigens auch schonmal versucht und auf Granit gebissen. Und der normale Europäische Gerichtshof der zuständig wäre haben Privatpersonen noch weniger Klagerecht, defakto gar keins, selbst das Klagerecht fürs Europäische Parlament ist eingeschränkt. Wenn bettelst und betroffen bist, dann könnte man evtl. mit einem großen großen "Vielleicht" so gnädig sein deine Klage über ne Einzelfallentscheidung anzunehmen. Aber das passiert so gut wie gar nicht, Privatpersonen oder NGO dürfen im Prinzip gar nix außer Nichtigkeitsklagen einreichen oder wenn irgendeinem Mitgliedsland ein Vertragsverletzungsverfahren an den Hals wünschen möchtest. In so nem Fall falls die Klage dann doch angenommen wird, dann gute Chancen das man das nur tut um den ganzen dann noch ein Urteil nachzuschieben der alles in Zement meiselt... Ich wünscht zwar das wär anders, aber wen interessiert schon was ich mir wünsche? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 25, 2016 at 07:35 AM Share Posted March 25, 2016 at 07:35 AM vor 5 Stunden, Deckard sagte: Jo, Karlsruhe sagt dann ist nicht zuständig, weil bei "Verbotsanweisung" ist Auslegung ja klar, und von wegen was die Kommission in Brüssel macht hat man eh nix zu melden. Das Recht auf Eigentum steht im Grundgesetz. Dafür zuständig ist das BVerG. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted March 25, 2016 at 09:48 AM Share Posted March 25, 2016 at 09:48 AM Der Fall mit den Grundstückseigentümer, der die Jagd auf seinem Eigentum verbieten wollten hat es bis zum Europäischen Gerichtshof Geschäft und wurde da auch eigentümerfreundlich entschieden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted March 25, 2016 at 11:37 AM Share Posted March 25, 2016 at 11:37 AM Am 24.03.2016 at 12:02 , Rifle77 sagte: Wenn die Enteignung kommt, sollten wir klagen. Vor dem obersten Narrengericht in Stockach?? Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
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