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#EUgunban: Waffenrichtlinie soll zur Terrorabwehr durchgedrückt werden!


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Jo, Karlsruhe sagt dann ist nicht zuständig, weil bei "Verbotsanweisung" ist Auslegung ja klar, und von wegen was die Kommission in Brüssel macht hat man eh nix zu melden.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte wo Türkei und Russland etc. auch mit dabei ist sagt: "ist Verwaltungskram, sind wir nich zuständig für"  von "Waffen" steht nix bei den Rechten der Konvention... Von "Privateigentum" und so Firlefanz übrigens auch nicht... Hat der Mordwaffen-Grafe da übrigens auch schonmal versucht und auf Granit gebissen. :P

Und der normale Europäische Gerichtshof der zuständig wäre haben Privatpersonen  noch weniger Klagerecht, defakto gar keins, selbst das Klagerecht fürs Europäische Parlament ist eingeschränkt. Wenn bettelst und betroffen bist, dann könnte man evtl. mit einem großen großen "Vielleicht" so gnädig sein deine Klage über ne Einzelfallentscheidung anzunehmen. Aber das passiert so gut wie gar nicht, Privatpersonen oder NGO dürfen im Prinzip gar nix außer Nichtigkeitsklagen einreichen oder wenn irgendeinem Mitgliedsland ein Vertragsverletzungsverfahren an den Hals wünschen möchtest.

In so nem Fall falls die Klage dann doch angenommen wird, dann gute Chancen das man das nur tut um den ganzen dann noch ein Urteil nachzuschieben der alles in Zement meiselt...

Ich wünscht zwar das wär anders, aber wen interessiert schon was ich mir wünsche?

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