Jump to content

FB Post zur Begrenzung bei HA 2 Schuss für Jäger


Mike57

Recommended Posts

 

Zitat

Weil jeder enteignete Jäger ein todsicherer AfD-Wähler ist.

Ach iwo... CDU bis in den nahen Tod... weil wegen Adenauer und Helmut... und Europa und so..

Zitat

Unsere eh arg gebeutelten Großkoalitionäre werden sich sicher nicht ohne Not mit so einer Menge Wähler anlegen wollen.

Wer aufs ganze Land und Volk scheißt und einen Nerobefehl nach dem anderen ausgibt, was kratzen da paar 100.000 Grünröcke schon?  Die bekommen eh den hinter nicht hoch, und  sollen gefälligst froh und dankbar sein man ihnen ihre Drillinge lässt.  

"Ich mach alles mit, solang ihr mir die anderen Spielzeuge lasst"

Die Fangschuss Kurzwaffe kommt als nächstes.

Link to comment
Share on other sites

 

vor 30 Minuten, Hollowpoint sagte:

Einige wenige rühmliche Ausnahmen wie Karl-Heinz Florenz bestätigen leider nur die Regel.

Die Stimmen der Vernunft werden durch krakelende speichelleckende karrieregeile Pseudopolitiker niedergetreten und einer als EU-Ratspräsident ganz oben ist der selbsternannte Kaiser wie damals Napoleon Bonaparte...genau dem Herrn küssen diese Vögel die Füsse, eben aus Karrieregründen.

 

Link to comment
Share on other sites

vor 8 Minuten, Immerbadisch sagte:

Die Stimmen der Vernunft werden durch krakelende speichelleckende karrieregeile Pseudopolitiker niedergetreten und einer als EU-Ratspräsident ganz oben ist der selbsternannte Kaiser wie damals Napoleon Bonaparte...genau dem Herrn küssen diese Vögel die Füsse, eben aus Karrieregründen.

Ich meinte natürlich den Präsidenten der Europäischen Kommission seit dem 01.11.2014...

Link to comment
Share on other sites

Zitat

Sehr geehrte Kollegen und Waffenrechtsfreunde,

da ich aktuell mit Emails und Telefonanrufen bombardiert werde, habe
ich meine Meinung (bitte berücksichtigen, dass ich keine Juristin bin)
gebloggt.

Das BVerwG urteilte: Halbautomatische Waffen, die mehr als 2-Schuss-
Magazine aufnehmen können, seien grundsätzlich für die Jagdausübung verboten.

Diese Meinung teile ich nicht:
https://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2016/03/30/bverwg-verbot-von-jagdliche-halbautomaten/

Wir sollten aktuell die Kirche im Dorf lassen und warten, bis sich
JSM, VdB, DJV und Forum Waffenrecht äußern.

Da zudem gestern der Vorschlag der IMCO zur EU-Waffenrichtlinie
publiziert wurde, gehe ich mal davon aus, dass diese jetzt an oberster
Stelle für die o.g. Verbände steht.


Mit freundlichen Grüßen

Katja Triebel

Kam per Rundmail.

Link to comment
Share on other sites

vor 2 Stunden, Jägermeister sagte:

Sehr geehrte Kollegen und Waffenrechtsfreunde,

da ich aktuell mit Emails und Telefonanrufen bombardiert werde, habe
ich meine Meinung (bitte berücksichtigen, dass ich keine Juristin bin)
gebloggt.

Das BVerwG urteilte: Halbautomatische Waffen, die mehr als 2-Schuss-
Magazine aufnehmen können, seien grundsätzlich für die Jagdausübung verboten.

Diese Meinung teile ich nicht:
https://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2016/03/30/bverwg-verbot-von-jagdliche-halbautomaten/

Das Problem ist, daß das leider nicht nur eine Meinung, sondern ein Urteil ist.

Auch das kann man für falsch halten (es ist nicht nur falsch - es ist Müll), aber das Urteil ist erst einmal in der Welt und kann in der nächsten Zeit noch allerlei Unheil anrichten.

So, wie ich einige Behörden einschätze, werden die demnächst eine gewisse Hyperaktivität entfalten.

Link to comment
Share on other sites

Nach der ersten Resignation durch dieses Unrechtsurteil, ist jetzt nur noch mehr mein Kampfeswille gegen dieses Urteil,  ohne Sachverstand, geweckt. Der DJV und die Politik muß an Protest ersticken, um hier den Unsinn der selbstherrlichen Richter wieder gerade zu biegen. Umso mehr überrascht es mich, das Einige hier und bei WuH schon wieder einknicken und nicht kämpfen wollen. Es gibt immerhin eine 40 Jahre bewährte Rechtspraxis bei Deliktrelevanz 0! Eine SLB ist für die Jagd bestens geeignet und nur ein Schwachkopf kann auf die Idee kommen, einen Halbautomaten zu kastrieren und alle Vorteile eines herausnehmbares Magazins durch ideologischen Halbwahrheit und bewußtes Weglassen von Gesetzespassagen zu verbieten. Nirgendwo im Gesetzestext steht eine Anforderung oder Einschränkung, das ein Magazin quasi nicht auswechselbar sein darf. Die > 2 Schuß sind weg, dumm gelaufen und genauso unverständlich, aber      Durch die Klage halt weg, aber das große Kino in Bezug auf Bedürfnisentfall nur weil ggf vielleicht ein größeres Magazin eingeführt und verwendet werden könnte und damit die implizite Unterstellung einer bewußten Straftat ist eine Unterstellung ohne Gleichen und sollte doch wohl Möglichkeiten der Zerpflückung geben. In was für einen achso tollen Rechtsstaat leben wir denn mittlerweile, wenn ein Gericht eine jahrelange bewährte Rechtspraxis mal einfach so umdefiniert, obwohl die Klage ganz anders gelautet hat. Was komm als nöchstes aus Leipzig, Autos dürfen nur noch Rot lackiert sein, damit auch jeder die Farbe gleich erkennen kann? Letzteres hört sich vielleicht lächerlich an, aber es ist nahezu der gleiche unsinnge Tenor.

Daher noch mal was kann man gegen dieses Urteil unternehmen? Wo kann man unterstützen, um ggf Gegenmaßnahmen zu finanzieren?

  • Like 3
Link to comment
Share on other sites

Ich würde auch gerne finanziell die Kläger auf Ihrem Weg durch eine Spende unterstützen(Bitte um IBAN/BLZ/ Kontonummern).

Ich bin  betroffen wie viele andere Jäger auch und werde mir meine Jagdwaffen nicht kampflos durch Behördenwillkür abnehmen lassen. 

Sind die Jagdwaffen erst mal einkassiert sind als Nächstes die Kurzwaffen fällig.

Deshalb sollte jeder/jede Jägerin den Rechtsstreit mit finanziell unterstützen, es geht nur so und nicht anders.  Wir sitzen alle in einem Boot und es ist fast 12.00Uhr Mittags.

 

Link to comment
Share on other sites

Zitat

Nichtsdestotrotz ist ebenso private Eigeninitiative an die MDB`s gefragt, denn "viel hilft viel" in dem Fall.

Ja sischa dat!

Heute habe ich keinen Nerv mehr dazu.

Morgen lese ich diese Fehlurteile nochmal gründlich durch und dann schreibe ich wieder nen Satz Briefe an die wichtigsten MdL, MdB, TdM und Mails an alle Anderen.

 

GRUß

  • Like 2
Link to comment
Share on other sites

vor 24 Minuten, Immerbadisch sagte:

Ich würde auch gerne finanziell die Kläger auf Ihrem Weg durch eine Spende unterstützen(Bitte um IBAN/BLZ/ Kontonummern).

Wie Du in dem von Dir selbst verlinkten Beitrag (http://www.fwr.de/was-gibt-es-neues/newsdetails/bundesverwaltungsgericht-verbietet-jaegern-halbautomaten-mit-wechselbaren-magazinen/) nachlesen kannst, gibt es derzeit keine weitere Klagemöglichkeit, da das BVerwG die höchste Instanz ist. Sinnvoll ist es, organisiert zu sein und seinen Verband anzuschreiben, was er zu tun gedenkt. Dort kann man auch seine (finanzielle) Unterstützung anbieten.

Link to comment
Share on other sites

Leutz.............verzettelt Euch hier nicht!

Der Königsweg ist jetzt über die Politikschiene an den Gesetzgeber heranzutreten und eine SCHNELLE punktuelle Änderung von §19 Bundesjagdgesetz zu erreichen, bevor irgendwelche Behördenfuzzies Amok laufen.

Das BVerfG ist dann Plan B, falls Plan A nicht funktionieren sollte. Aber das ist ein paar Nummern zu groß für uns.

Da braucht es ein paar Spitzenanwälte und für die müssen alle Betroffenen dann richtig viel Geld in die Hand nehmen. Sonst wird das nix!

Wir können vorerst mal nur mit Protestbriefen- und Mails unterstützend tätig werden.

Hier sind in der Tat erst mal der DJV und das FWR zuständig.

 

GRUß

  • Like 2
Link to comment
Share on other sites

vor 59 Minuten, Der Reservist sagte:

So, wie ich einige Behörden einschätze, werden die demnächst eine gewisse Hyperaktivität entfalten.

Also der Beamte oder auch Sachbearbeiter wird nur dann Aktiv oder gar Hyperaktiv wenn Er/Sie von seinem Dienstherren dazu aufgefordert wird. Das ist Fakt, Oberster Dienstherr für Alle ist der jeweilige Innenminister... Ergo,,, Das Urteil ist vom 03.03.2016, letzte Woche dem Kläger zugestellt und am Dienstag nach Anfrage veröffentlicht. Also eine Behörde welche dann noch obwohl noch Ostern war Betroffene in dieser Woche anschreibt ( falls dies stimmt ) hat die Weisung schon wesentlich vorher erhalten!

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

vor 57 Minuten, Mike57 sagte:

Also der Beamte oder auch Sachbearbeiter wird nur dann Aktiv oder gar Hyperaktiv wenn Er/Sie von seinem Dienstherren dazu aufgefordert wird. Das ist Fakt, Oberster Dienstherr für Alle ist der jeweilige Innenminister...

Das muss so nicht stimmen. Bestimmte, ggf. involvierte Behörden haben den Prozeß mit Sicherheit verfolgt und nach Bekanntwerden des Urteils sofort vollstreckt. Auch gibt es nicht nur den obersten Chef sondern viele kleine Chefchen, die gerne Fleißpunkte sammeln oder ihren sexuellen Frust an den Kunden auslassen wollen. In Hessen sind in der Regel die Regierungspräsidien verantwortlich, hier können beispielsweise diverse andere Szenarien zum Zuge kommen. Und Hessen wird schnellstmöglich vollziehen wenn ich die Verantwortliche richtig einschätze.

Link to comment
Share on other sites

vor 7 Minuten, Medizinmann sagte:

Das muss so nicht stimmen. Bestimmte, ggf. involvierte Behörden haben den Prozeß mit Sicherheit verfolgt und nach Bekanntwerden des Urteils sofort vollstreckt. 

Stellt sich halt die Frage wieso diese gegebenenfalls ein Urteil in den Händen halten bevor es der Kläger hatte....

Auch gibt es nicht nur den obersten Chef sondern viele kleine Chefchen, die gerne Fleißpunkte sammeln oder ihren sexuellen Frust an den Kunden auslassen wollen.

Soll es auch geben, die letzten Anschreiben zwecks Nachweis Aufbewahrungen wurden auf Ansage des obersten Dienstherren rausgeschickt. ( RP )

In Hessen sind in der Regel die Regierungspräsidien verantwortlich, hier können beispielsweise diverse andere Szenarien zum Zuge kommen.

Darmstadt, da war doch was....

Und Hessen wird schnellstmöglich vollziehen wenn ich die Verantwortliche richtig einschätze.

Du wirst richtig schätzen

Die ganze Nummer stinkt zum Himmel, das ist politisch so gewollt und gedreht, von dem Gedanken bringt mich keiner ab.

  • Like 3
Link to comment
Share on other sites

vor 44 Minuten, Medizinmann sagte:

Das kann nicht sein, die deutsche Justiz ist unabhängig

Die ist schon seit 30 Jahren nicht mehr unabhängig. Die tun genau das, was (terroristisch veranlagte) Politiker verlangen. Wenn man die Urteile seit Entstehung der Grünen betrachtet, muss man sich fragen, in welcher Baumschule da Jura studiert wurde.

Grüße

Gunfire

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)