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FB Post zur Begrenzung bei HA 2 Schuss für Jäger


Mike57

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vor 1 Minute, Immerbadisch sagte:

Warum nur gefällt mir das so sehr?

Gefällt mir auch. Nur ist das leider nicht immer so der Fall. Siehe Verfassungsbeschwerde der FvLW damals. Die wurde nicht einmal angenommen, da angeblich nicht relevant. Warum soll das bei diesem Waffenthema anders sein? Der Inhalt wäre ähnlich bis auf die Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss.

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vor 1 Minute, Jägermeister sagte:

Gefällt mir auch. Nur ist das leider nicht immer so der Fall. Siehe Verfassungsbeschwerde der FvLW damals. Die wurde nicht einmal angenommen, da angeblich nicht relevant. Warum soll das bei diesem Waffenthema anders sein? Der Inhalt wäre ähnlich bis auf die Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss.

Ja, es ist traurig, dass wir demokratisch so tief gesunken sind.

-->Ist zwar Off Topic, passt aber wunderbar zu dem verzerrten Selbstwahrnehmungsbild der Politiker hierzulande und auch in Brüssel:

"Quelle Spiegel online von heute

EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) übt scharfe Kritik am Verhalten des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Schulz sagte der "Bild am Sonntag": "Es ist nicht hinnehmbar, dass der Präsident eines anderen Landes verlangt, dass wir in Deutschland demokratische Rechte einschränken, weil er sich karikiert fühlt. Wo kommen wir denn da hin? Das ist absolut unhaltbar, ein starkes Stück! Wir müssen Erdogan klarmachen:

In unserem Land gibt es Demokratie. Ende."

Den von mir fettmarkierten Satz muss ich immer wieder durchlesen..."Wer mit dem Finger auf andere zeigt" fällt mir dazu spontan ein.

 

 

 

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vor 50 Minuten, Immerbadisch sagte:

EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) übt scharfe Kritik am Verhalten des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Schulz sagte der "Bild am Sonntag": "...In unserem Land gibt es Demokratie. Ende."

Er sollte öfter einmal t-online besuchen, dann würde er sehen wieviel Demokratie es gibt.

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vor 2 Stunden, Der Reservist sagte:

Er sollte öfter einmal t-online besuchen, dann würde er sehen wieviel Demokratie es gibt.

Das leitet zu der Frage über, ob einige "Medien" nicht sogar fest in SPD-Hand sind... 

Hier ein interessanter link-->

Quelle Metropolico

http://www.metropolico.org/2015/12/14/spd-die-medienmogulin/

Gruss

 

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Das ist nix wirklich neues, das gibts schon alles seit Jahrzenten.

 

Was sich geändert hat das eigentlich alle anderen Massenmedien mit denen nun gleichgeschaltet sind.  Die SZ ist jetzt irgendwo auf nem Level links von der Taz.... die FAZ ist von der Frankfurter Rundschau nicht mehr zu unterscheiden... und wenn die Springerpresse dir ansiehst stellt man sich Fragen warum man früher deren Verlagshäuser angezündet hat ^^
 

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Um nochmal auf weitere Rechts-Instanzen zurückzukommen:

Für Verwaltungssachen ist hier Schluss beim BVerwG, nur falls durch das Urteil verfassungsmäßige Rechte verletzt werden sollten, könnte weiter geklagt werden. Der Kläger ist zur Einreichung einer solchen Klage nicht berechtigt, weil er ja genau wie alle Anderen Menschen in seiner Lage beurteilt wird. Ein Mitglied des Parlaments könnte seine Rechte durch die Änderung der Rechtslage per Urteil verletzt sehen, aber das ist unwahrscheinlich.

Meiner Auffassung nach ist nun die Politik gefragt, um Heilung zu schaffen. Aber welcher Politiko wird nach Paris und Brüssel jetzt eine Änderung des WaffG machen wollen, die im Kern den Inhalt hat: wir wollen es unseren LWB's ermöglichen, beliebig große Magazine in ihre Waffen zu stopfen...Eher nicht

Edited by Eiulius
Zwischenposts reißen das sonst aus dem Zusammenhang
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Eine kleine Änderung im Bundesjagdgesetz würde für Rechtssicherheit reichen:

Zitat

§19 (2)
c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;

 hinzufügen:

Zitat

e) Die Verbote a-d gelten nur für den tatsächlichen Schuss auf Wild, nicht für andere befugte Formen der Jagdausübung. 

Das Waffengesetz ist davon erstmal garnicht betroffen.

Ob eine Änderung in des einzelnen Landesjagdgesetzen ausreicht, da bin ich mir nicht sicher. Konkurrierende Gesetzgebung kann Scheisse sein.

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Der Schwachsinn gehört ganz weg. Wer mit vollauto auf Wild schießen will, der wird das tun. Das Gesetz hindert auch niemanden ein 10 Schußmagazin zu verwenden. Gesetze, deren Einhaltung man nicht kontrollieren kann sind per se schwachsinnig.

Es macht auch keinen Sinn unter dem Gesichtspunkt "Dauerfeuer auf Wild". Kann ich auch mit Strasser oder Blaser R8 relativ schnell.

Und wenn man sich dann noch überlegt, dass es schon explizite Ausnahmen zur Sauenjagd gab, war der Paragraph ja schon am kippen.

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Wieso hat eigentlich noch niemand diese Vollpfosten in Brüssel zum Teufel gejagt? Eigentlich sollte man den ganzen Schwachsinn aus Belgien ignorieren und sein eigenes Ding machen.

Grüße

Gunfire

 

 

 

Ich möchte mir nicht von Dänen/Belgiern/Italienern/Griechen vorschreiben lassen, was ich in Deutschland machen oder nicht machen darf.:dr:

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vor 12 Minuten, Medizinmann sagte:

Betrifft es. Alle die das ratifiziert haben sind betroffen .

Wenn es dabei um die im Urteil zitierte Berner Konvention handelt, da steht nichts drin über Magazine oder Halbautomaten. Da steht noch nicht mal was zur Jagd drin. Die Unterzeichner verpflichteten sich etwas zu Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zu unternehmen. Wie das gemacht wurde blieb den Staaten überlassen. Streng genommen, kann man also selbst wenn man es so drehen will, nur eine Begrenzung fordern für die Jagd auf gefährdete Tierarten.

Am aller wenigsten Sinn macht aber folgendes. Die Konvention wurde 1979 unterschrieben, trat 1982 in Kraft, wurde von Deutschland 1984 ratifiziert. Das Bundesjagdgesetz ist aber von 1953, geändert 1976 und nochmal geändert 2015. Die Magazinbegrenzung steht aber seit 1976 im Gesetz.

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Guggst Du hier rechts und rechts unten für die Anhänge und den Gesamttext http://www.bfn.de/0302_berner.html

Guggst Du hier Bundesjagdgesetz. Änderungen sowie original Wortlaute rechts als Links: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesjagdgesetz

Daten und Fakten zur Berner Konvention hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Berner_Konvention

 

Übrigens kam heute ein Brief von Sauer. Jetzt geht es der 303 doch an den Kragen. Komisch, dass das schon vor Monaten so veröffentlicht wurde und dann noch als Falschmeldung galt.....

 

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Na das man die geile 303 trotzdem an Jäger verkaufen kann. Halt als FM (fixed magazine) Version die ja sowieso, Achtung, jetzt kommt`s: SEIT JAHREN FÜR DEN FRANZÖSISCHEN MARKT HEGESTELLT WIRD.

Da gibt es aber bestimmt keinerlei Zusammenhang zwischen der Neukatz und ihrem tollen arrangement mit Guilliome Tell (Waffenlobby) und den EU-Forderungen und dem BVerG.

Alles große Verschwörung, ich schwör!

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Am 29. März 2016 at 14:23 , Snakecleaver sagte:

Das Urteil aus Leipzig ist da.

Zum Glück war der Kollege nicht dabei...

Zitat

Ab 1996 engagierte sich Harald Dörig zehn Jahre lang in der Schulgemeinde des Erfurter Gutenberg-Gymnasiums und war dort Vorsitzender des Fördervereins. Er initiierte Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer, Eltern und Schüler zum Thema Gewaltprävention. Nach dem Amoklauf von Erfurt am 26. April 2002 wurde sein Konzept für Antigewalt-Programme in ganz Thüringen aufgegriffen, seine Vorschläge zur Reform des Waffenrechts stellte er auch in zahlreichen Medien vor.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Harald_D%C3%B6rig

Zitat

"Töten kann man eben auch mit kleinkalibrigen Waffen"

Harald Dörigs Söhne überlebten den Amoklauf von Erfurt

Der Bundesverwaltungsrichter Harald Dörig sieht zehn Jahre nach dem Amoklauf von Erfurt noch Defizite bei der Waffengesetzgebung. Der Vater zweier Überlebender bemängelt , dass Waffen nach wie vor zuhause gelagert werden dürfen - und dadurch zugänglich sind.

Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/toeten-kann-man-eben-auch-mit-kleinkalibrigen-waffen.694.de.html?dram:article_id=71525

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Von einem User Namens Dr. Reineke aus dem W&H-Forum:

Zitat

Als Anwalt mit einiger Erfahrung vor dem Bundesverwaltungsgericht (und vor anderen Bundesgerichten) muss ich zu dem Urteil deutliche Worte finden. Hier war nicht der Unverstand am Werke, sondern das Vorurteil:

Soweit sich das BVerwG um eine Auslegung von § 19 Abs. 1 Nr. 2 c) BJagdG bemüht hat, hat es sämtliche Aspekte mit einseitiger Tendenz gewürdigt:

1. Bezgl. der eigentlichen Norm des § 19 Abs. 1 Nr. 2 c) BJagdG wird die Verwendung des Wortes „kann“ hervorgehoben, die Formulierung „in das Magazin“ (statt „in ein Magazin“) hingegen nicht einmal gesehen.

2. Auch die Bezugnahme auf die Berner Konvention übersieht, dass dort in Anhang IV eindeutig auf das Magazin abgestellt wird:

“Semi-automatic or automatic weapons with a magazine capable of holding more than two rounds of ammunition”

und nicht:

“Semi-automatic or automatic weapons capable of holding a magazine with more than two rounds of ammunition”.

Dass das BVerwG die verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten gar nicht sehen will, spricht Bände.

3. Das Gericht hat sich überhaupt nicht mit der Frage befasst, ob und mit welchem Marktanteil Halbautomaten verfügbar sind, die nur 2 Schuss in „ein“ Magazin aufnehmen könnten. Auch dies wäre erforderlich gewesen, um die vom Gesetzgeber gewollte Reichweite des Verbots festzustellen. Soweit ersichtlich, werden selbst für die jagdlichen Selbstlader (Sauer, Merkel & Co.) Magazine angeboten, die mehr als 2 Schuss fassen. Nach Auffassung des BVerwG sind auch diese Waffen als Jagdwaffen verboten. Damit bleibt die Frage, ob es überhaupt Selbstlader gibt, die nicht unter das Verbot fallen. Wenn nein, dann bedeutet die Norm ein Totalverbot. Für einen Willen zum Totalverbot lässt sich aber weder der Norm noch der Berner Konvention etwas entnehmen.

4. Geradezu abwegig sind die Ausführungen zum Grund der Beschränkung. Das BVerwG unterstellt, der Zweck der Norm diene der Vermeidung von „Dauerbeschuss“, um zu verhindern, „dass ein Tier ... unnötig leidet“. Das BVerwG übersieht, dass ein gezielter nicht-tödlicher Schuss schon aus anderen Gründen verboten ist (Tierschutzgesetz). Zudem ist bei einem (fahrlässig) nicht tödlichen Schuss der schnelle weitere Schuss sogar geboten, um das Leiden des Tieres zu verkürzen.

5. Die Ausführungen zum „Dauerbeschuss“ entsprechen auch nicht dem Zweck der herangezogenen Berner Konvention: Diese verbietet Automaten deshalb, um die Tötung einer Vielzahl von Tieren zu verhindern. Es geht als nicht um den mehrfachen Schuss auf dasselbe Tier, sondern um die Verhinderung der Erlegung einer großen Anzahl von Tieren.

6. Ohne jede Überleitung schließt sich dann folgender Satz an: „In diese Richtung weist auch der waffengesetzliche Grundsatz der Gefahrenvorsorge.“ Das BVerwG übersieht insoweit die Unterschiede zwischen Jagdrecht und Waffenrecht. Waffenrecht soll die Tötung von Lebewesen verhindern, Jagdrecht erlaubt und reguliert die Tötung von Lebewesen. Es ist also unsinnig, im Bereich des Jagdrechtes mit waffenrechtlicher Gefahrenvorsorge zu argumentieren.

Interessanterweise waren die Entscheidungsgründe gestern nur kurz auf der Homepage des BVerwG verfügbar. Es wird ordentlich Ärger gegeben haben... Üblicherweise informieren die Bundesgerichte die obersten Bundesbehörden rechtzeitig vorab vor der Veröffentlichung derartiger Entscheidungen. Das hat man hier wohl "vergessen" ;)

Quelle: https://forum.wildundhund.de/showthread.php?106789-Verbot-HA-mit-Magazinen-gt-2-Schuss&p=2418389&viewfull=1#post2418389

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