Medizinmann Posted April 17, 2016 at 09:28 AM Share Posted April 17, 2016 at 09:28 AM Ein Schrittchen in die richtige Richtung. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 17, 2016 at 07:40 PM Share Posted April 17, 2016 at 07:40 PM Wichtig ist, dass sich die Innenminister auf eine Verwaltungsanweisung einigen, die gleiches aussagt. Das Landwirtschaftsministerium hat sich ja schon geäußert, diesem unterstehen aber die Waffenbehörden nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 19, 2016 at 04:44 AM Share Posted April 19, 2016 at 04:44 AM Verbände-Allianz nimmt Bundesminister Schmidt beim Wort: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/20160415bmel.html 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted April 19, 2016 at 11:42 AM Share Posted April 19, 2016 at 11:42 AM 19.04.16 10:24: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 39895,08 € (zzgl. 900,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 40796,08 €) 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted April 19, 2016 at 12:43 PM Share Posted April 19, 2016 at 12:43 PM immerhin geht das spenden recht flott. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 19, 2016 at 01:16 PM Share Posted April 19, 2016 at 01:16 PM Viele Betroffene, viele Spenden! Damit dürfte die Klage kein Problem mehr sein. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted April 19, 2016 at 02:13 PM Author Share Posted April 19, 2016 at 02:13 PM vor 14 Stunden, Hollowpoint sagte: Damit dürfte die Klage kein Problem mehr sein. Wenn die Klage erfolgreich ist, bekommt der Kläger dann sein eingesetztes Geld zurück? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Deckard Posted April 19, 2016 at 05:05 PM Share Posted April 19, 2016 at 05:05 PM Nein. Zumindest auf den Anwalts und Gutachten kosten bleibt man wohl sitzen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted April 19, 2016 at 05:49 PM Author Share Posted April 19, 2016 at 05:49 PM vor 10 Stunden, Deckard sagte: Nein. Schade.... Zumindest auf den Anwalts und Gutachten kosten bleibt man wohl sitzen. Auch dumm... War mir schon klar nur in dem speziellen Fall ist das echt Scheixxe, den hier wurde imho aus ideologischen Gründen " Recht" gesprochen. Jetzt kann der angeschissene zusehen wie er 50K zusammenbekommt um ein Unrechtsurteil aus der Welt zu schaffen. ps. das nächste Mal schreibe ich in Grün, versprochen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted April 19, 2016 at 05:50 PM Share Posted April 19, 2016 at 05:50 PM Just now, Mike57 sagte: War mir schon klar nur in dem speziellen Fall ist das echt Scheixxe, den hier wurde imho aus ideologischen Gründen " Recht" gesprochen. Jetzt kann der angeschissene zusehen wie er 50K zusammenbekommt um ein Unrechtsurteil aus der Welt zu schaffen. Mit dem Rest der Spende auf "Schadenersatz" klagen 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted April 19, 2016 at 07:54 PM Share Posted April 19, 2016 at 07:54 PM Aber persönlich gegen die Personen, die das Urteil zu verantworten haben. Hier muss es in NRW ein Gerichtsurteil geben, dass bei persönlicher Zurechenbarkeit der Schuld bei einer Entscheidung , die Beamten persönlich zu Schadensersatz verpflichtet. Möglicherweise in zweiter Instanz ergangen. Es ging um die persönliche Haftung eines Schulleiters wegen angemaßtem Direktionsrecht in Verbindung mit einem rechtswidrigen Arbeitszeitmodell und den daraus resultierenden Betrag. der für geleistete Überstunden zu zahlen gewesen wäre, da Freizeitausgleich unmöglich war. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thommy Posted April 20, 2016 at 09:42 AM Share Posted April 20, 2016 at 09:42 AM 50 Eurönchen sind auf dem Weg 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted April 20, 2016 at 11:57 AM Share Posted April 20, 2016 at 11:57 AM Berliner Posse:http://www.jawina.de/?p=10692 Ob man jetzt die Berliner darauf festnagelt, das die wieder "das Magazin" statt "ein Magazin" schreiben? Dann würde ja eine Vorführung mit einem 2er Magazin ausreichen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Eiulius Posted April 20, 2016 at 01:25 PM Share Posted April 20, 2016 at 01:25 PM (edited) vor einer Stunde, greyman sagte: Ob man jetzt die Berliner darauf festnagelt, das die wieder "das Magazin" statt "ein Magazin" schreiben? Dann würde ja eine Vorführung mit einem 2er Magazin ausreichen. Darum geht es doch die ganze Zeit: Wenn ein ANDERES Magazin funktioniert, das mehr Patronen aufnimmt, ist die WAFFE nicht mehr zur Jagd einsetzbar und es besteht daher folgerichtig KEIN Bedürfnis. Die bayrischen Behörden handeln dementsprechend richtig: - keine Eintragung, bis das geklärt ist - erstmal keine Enteignung/Widerruf, ebensolange - bis dahin: besser kein solches Gerät auf der Jagd führen Und als Anmerkung: sowohl Revolver als auch Repetierer können mit Magazinen (oder Trommeln ), auch wechselbaren, betrieben werden, die mehr als zwei Patronen aufnehmen können. Eine Mossberb MVP kann man also samt Beta-C Magazin zur nächsten Jagd auf Rehwild mitbringen. Damit sind die Tiere endlich geschützt. Danke liebes BVerwG, jetzt weiß ich endlich, daß die PPS mit 6 Patronen viel, viel böser ist, als der 629 mit 9 Schuss. Trotz gleicher Patrone.... Edited April 20, 2016 at 01:30 PM by Eiulius Anhang zum Vergleich Repetierer/Halbautomat 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post greyman Posted April 20, 2016 at 03:35 PM Popular Post Share Posted April 20, 2016 at 03:35 PM Du kannst mir durchaus glauben das mir das klar ist. Genau deshalb stolpere ich aber über die Formulierung in dem Berliner Schreiben. Im Gegensatz zu dem BVerwG Urteil ist hier wieder von DAS Magazin die Rede, und damit nur das gerade in der Waffe befindliche relevant. Wäre diese Behörde noch für mich zuständig würde ich da mit einem zweischüssigen Magazin auftauchen und auf das Schreiben verweisen. 4 Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted April 21, 2016 at 09:50 AM Share Posted April 21, 2016 at 09:50 AM Zitat 13.04.16: Hintergrund zur HA-Verfassungsklage von Katja Triebel 13.04.16 12:34: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 5086,34 € 13.04.16 21:47: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 6771,34 € (zzgl. 4600,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 11371,34 €) 14.04.16 10:56: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 15184,34 € (zzgl. 3350,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 18534,34 €) 14.04.16: 15:57: NEUER AUSHANG FÜR DAS VEREINSHEIM / ZUM VERTEILEN! 15.04.16 9:52: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 22763,01 € (zzgl. 3110,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 25873,01 €) 17.04.16 9:02: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 27213,53 € (zzgl. 4260,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 31473,53 €) 18.04.16 10:15: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 31.538,53 € (zzgl. 4060,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 35598,53 €) 19.04.16 10:24: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 39895,08 € (zzgl. 900,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 40796,08 €) 20.04.16 12:30: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 42680,08 € (zzgl. 500,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 43180,08 €) 21.04.16 10:52: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 43.755,08 € (zzgl. 900,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 44655,08 €) von GRA Homepage 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted April 21, 2016 at 10:33 AM Share Posted April 21, 2016 at 10:33 AM Aktuell sind die 50.000 fast voll. Hoffe mal das geht so weiter. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted April 21, 2016 at 05:42 PM Share Posted April 21, 2016 at 05:42 PM Zitat PIRSCH: Wie könnte der bis zur Entscheidung des BVerwG rechtlich unproblematische Zustand für Jäger wieder hergestellt werden? Alexander Eichener: a) Von einer Verfassungsbeschwerde und von einer eventuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in ein bis zwei Jahren ist nicht viel zu erwarten. Im Bereich der juristischen Methodik (insbesondere der Frage, was noch Auslegung, was schon Gesetzesfortbildung und was unzulässige Richtergesetzgebung ist) hält es sich traditionell sehr zurück. Es korrigiert in aller Regel keine Entscheidungen, weil es sie für falsch hielte; denn es ist keine Superrevisionsinstanz. Die sehr hoch liegende verfassungsrechtliche 'Willkürschwelle' ist hier noch nicht erreicht. b ) Das wichtigste ist es, jetzt deutlich und mit Nachdruck in das anhängige Gesetzesnovellierungsverfahren beim BMEL einzugreifen. Gegenwärtig soll damit ja u.a. genau der § 19 BJG geändert werden, um den es in diesem Rechtsstreit zentral geht. Dort muss der Gesetzgeber nun korrigierend eingreifen. c) Im aktuellen Stadium müssen parellel zum Dialog mit dem BMEL vor allem die obersten Jagdbehörden der einzelnen Bundesländer von den jeweiligen LJVs und ÖJVs angegangen werden - aber auch von einzelnen Jägerinnen und Jägern. d) Sparen Sie sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein ungezieltes Brief-, Fax- oder E-Mail-Sperrfeuer gegenüber Abgeordneten, die mit der Sache nichts zu tun haben. Im Augenblick sind wir noch im Stadium der internen Abstimmung unter den Bundesländern und dann der Ressortabstimmung der verschiedenen Bundesministerien über den Referentenentwurf. Danach erst kommt die Erstellung des förmlichen Kabinettsentwurfs zur Kabinettsvorlage, und danach wiederum kommt der Regierungsentwurf. Damit ist die Exekutive unser aktueller Ansprechpartner, nicht die Legislative. e) Wer unbedingt unter weiterem Tätigkeitsdrang leidet, der sollte sich an den Agrarausschuss des Bundestages wenden. Und zwar an den Ausschussvorsitzenden Alois Gerig (CDU) und an die Fraktionsobleute (Katharina Landgraf, CDU und Dr. Wilhelm Priesmaier, SPD). Der Ausschuss wird zwar noch nichts aktiv tun. Er wird aber merken, dass das kein 'unwichtiges' und 'rein technisches' Routine-Gesetzgebungsverfahren wird, das man einfach so durchwinken kann wie 90 % aller Gesetze, sondern dass und warum es sehr umstritten ist. Und eine solche frühzeitige politische Sensibilierung kann einen Sinn haben. http://www.jagderleben.de/bgh-urteil-zu-halbautomaten-expertenrat 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted April 21, 2016 at 06:06 PM Share Posted April 21, 2016 at 06:06 PM das Thema wird uns wohl noch eine längere Zeit begleiten. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 21, 2016 at 06:37 PM Share Posted April 21, 2016 at 06:37 PM vor 29 Minuten, xhbkx sagte: das Thema wird uns wohl noch eine längere Zeit begleiten. Ich befürchte, das perfide Köpfe gerade darüber grübeln, wie man das Thema sogar noch ausweiten könnte... 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 21, 2016 at 06:42 PM Share Posted April 21, 2016 at 06:42 PM Zitat e) Wer unbedingt unter weiterem Tätigkeitsdrang leidet, der sollte sich an den Agrarausschuss des Bundestages wenden. Und zwar an den Ausschussvorsitzenden Alois Gerig (CDU) und an die Fraktionsobleute (Katharina Landgraf, CDU und Dr. Wilhelm Priesmaier, SPD). Der Ausschuss wird zwar noch nichts aktiv tun. Er wird aber merken, dass das kein 'unwichtiges' und 'rein technisches' Routine-Gesetzgebungsverfahren wird, das man einfach so durchwinken kann wie 90 % aller Gesetze, sondern dass und warum es sehr umstritten ist. Und eine solche frühzeitige politische Sensibilierung kann einen Sinn haben. Und zusätzlich noch an die Bundesminister de Maizière, Maas und Schmidt. Sowie an die jeweiligen Landesinnen- justiz- und Landwirtschaftsminister. Und selbstverständlich an die jeweils direkt zuständigen MdL und MdB. Das sind elf Briefe. Das sollte es jedem wert sein! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted April 21, 2016 at 06:49 PM Share Posted April 21, 2016 at 06:49 PM Maas? Wozu? Der ist doch schon sehr stark merkbefreit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted April 21, 2016 at 07:18 PM Share Posted April 21, 2016 at 07:18 PM vor 28 Minuten, Medizinmann sagte: Maas? Wozu? Der ist doch schon sehr stark merkbefreit. Na ja, wenn man von Beruf Kleiderständer ist. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 21, 2016 at 07:37 PM Share Posted April 21, 2016 at 07:37 PM vor 46 Minuten, Medizinmann sagte: Maas? Wozu? Der ist doch schon sehr stark merkbefreit. Wenn er seine traurige 20%-Partei auf 18% drücken will, kann er ja gerne dagegen sein............... GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted April 21, 2016 at 08:21 PM Share Posted April 21, 2016 at 08:21 PM So ist es, die Sozen merken nichts mehr...leider mittlerweile auch einige aus der CDU ausser der Herr Thomas Strobl Landesvorsitzender CDU Baden-Württemberg --> Sehr geehrter Herr XXXX, haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Umgang mit Halbautomatischen Waffen. Für mich ist es nachvollziehbar, dass Jäger, Behörden und Landespolitik durch das Urteil verunsichert sind, weil die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in der Begründung feststellten, dass halbautomatische Waffen mit Wechselmagazinen nach dem Bundesjagdgesetz verboten seien. Allerdings ging es in dem Verfahren gar nicht um das Verbot von Halbautomatischen Waffen, sondern vielmehr darum, ob eine Begrenzung der Magazinkapazität in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden darf. Vielen Jägern würde völlig unbegründet der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis und damit ihrer Waffe drohen. Der Jagdverband ist im Moment dabei, eine Sprachregelung in Absprache mit den Juristen zu finden, damit dieses Einzelurteil nicht allgemeine Anwendung findet. Mit freundlichen Grüßen Thomas Strobl Thomas Strobl MdB Landesvorsitzender CDU Baden-Württemberg Landesgeschäftsstelle Hasenbergstraße 49b 70176 Stuttgart Telefon 0711 66904-27 Telefax 0711 66904-28 thomas.strobl@cdu-bw.de www.cdu-bw.de Von: Gesendet: Samstag, 9. April 2016 10:01An: thomas.strobl@cdu-bw.dCc: Strobl Thomas <thomas.strobl@bundestag.de>; Thomas Strobl <thomas.strobl.wk@bundestag.de>Betreff: Verunsicherung bei Behörden und Jägern wächst /Drohendes Halbautomatenverbot für Jäger aufgrund einer Einzelfallentscheidung des BVWGWichtigkeit: Hoch Sehr geehrter Herr Strobl, hiermit wende ich mich an Sie mit einem Hilfeersuchen bzw. bitte Sie freundlichst um eine Anfrage beim Innenministerium in Baden-Württemberg zu dieser unerträglichen Rechtsunsicherheitssituation für mich als Jäger bei der Jagdausübung bzw. bezüglich meines Eigentums, meinen HA- Jagdwaffen, welche auf meiner WBK(Waffenbesitzkarte) eingetragen sind Ich zitiere zu Ihrem Verständnis den Sachverhalt von der Homepage des deutschen Jagdverbandes, welcher die aktuell geschaffene derzeitige rechtliche Gesamtsituation durch ein meiner Meinung nach fehlerhaft interpretiertes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes prägnant beschreibt: Die Relevanz dessen habe ich im Zitat fett markiert--> Quelle https://www.jagdverband.de/content/verunsicherung-bei-beh%C3%B6rden-und-j%C3%A4gern-w%C3%A4chst Zitat " Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einer Einzelfallentscheidung Anfang März 2016 zum Besitz von Halbautomaten mit wechselbarem Magazin durch Jäger dahingehend geäußert, dass diese nicht ohne besonderes Bedürfnis besessen werden dürfen. Damit geht das Gericht nach Auffassung des DJV weit über seine Kompetenzen hinaus und stellt die derzeitige, bislang unumstrittene Gesetzeslage in Frage. Dies führt zu Verunsicherung bei Jägern, Waffenbehörden, Polizei und anderen staatlichen Stellen. Bisher war die Fachwelt einhellig der Ansicht, dass diese Waffen für Jäger erlaubt seien. In einer ersten Überprüfung hat der DJV inhaltliche Mängel in der Argumentation des Gerichts festgestellt und schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium geäußert - insbesondere hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts und des Prinzips der Gewaltenteilung. Der DJV wird das Urteil so nicht hinnehmen und ist in intensiven Gesprächen mit den Bundesinnen- und Bundeslandwirtschaftsministerium. Der DJV hat in einem ersten Schritt Hinweise für Besitzer von jagdlichen halbautomatischen Waffen mit Wechselmagazin zusammengefasst und veröffentlicht. Demnach ist der Besitz bereits eingetragener Waffen weiterhin zulässig. Wegen der Verunsicherung, die das Urteil hervorgerufen hat, sollten Jäger, die eine betroffene Waffe besitzen, derzeit diese nicht auf der Jagd führen oder auf dem Schießstand verwenden, von Dritten erwerben sowie Dritten überlassen. Sollten Behörden die Erlaubnis zurücknehmen oder widerrufen, rät der DJV Widerspruch einzulegen oder dagegen zu klagen. Betroffene sollten außerdem unbedingt ihren Landesjagdverband oder den DJV informieren." Zitat Ende Für den möglicherweise durch dieses Urteil eintretenden Fall, dass meine zuständige Behörde meine waffenrechtlichen Erlaubnisse widerruft, bin ich gezwungen, rechtliche Mittel dagegen einzulegen, da ein Entzug dieser waffenrechtlichen Erlaubnisse mir einen beträchtlichen finanziellen Schaden zufügen würde. Desweiteren möchte ich meine Zuverlässigkeit behalten, denn ich MUSS mit meinen Halbautomaten Wildschadensbegrenzung betreiben.Dazu gehört auch meine jagdlich erworbene halbautomatische Kurzwaffe. Ich als Jagdpächter( in einer Jagdgemeinschaft) habe eine sehr hohe Schwarzwildpopulation im Revier mit erheblichen aufgetretenen Wildschäden u.a. auch durch Monokultur. Diese finanzielle Belastung muessen wir als Jagdpächter ebenfalls stemmen und da können wir uns schlichtweg nicht noch zusätzlich teure, langwierige und zeitraubende Rechtsstreite mit den Behörden leisten. Bitte wirken Sie darauf hin, dass wieder Rechtssicherheit in unserem Sinne geschaffen wird, so dass wir unserer Arbeit der Wildschadensbegrenzung nachkommen können und dazu gehört eben die Arbeit mit unseren jagdlich erworbenen Werkzeugen/Waffen, insbesondere unseren Halbautomaten mit Wechselmagazinen. Ich bedanke mich bereits schon jetzt im voraus für Ihre Bemühungen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer bevortehenden Arbeit als Vize von Herrn MP Kretschmann! XXXX, FDP-Mitglied Ortsverband Stutensee Link to comment Share on other sites More sharing options...
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