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FB Post zur Begrenzung bei HA 2 Schuss für Jäger


Mike57

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vor 4 Minuten, Immerbadisch sagte:

Quelle all4shooters-->

Jo, war klar. Super Unterstützung (für den Firmenumsatz):

Zitat

Die Sofort-Lösung: SAUER 303 FM (Fixed Magazine)

...

Die unverbindliche Preisempfehlung für die SAUER 303 FM entspricht der UVP der derzeitigen SAUER 303 Modelle und startet bei 2.423,- Euro.

Umrüstung des Selbstladebüchsen SAUER 303

Eine Lösung für Jäger und Händler die bereits Selbstladebüchsen des Typs SAUER 303 besitzen, ist vom Unternehmen bereits in Arbeit. SAUER möchte den Umbau von SAUER 303 Modellen in die Version SAUER 303 FM anbieten. Das Unternehmen arbeitet mit Hochdruck daran, die notwendigen Teile bereit zu stellen. Möglicherweise können Sie also bald Ihre Selbstladebüchse SAUER 303 zum Büchsenmacher Ihres Vertrauens bringen und mit Originalteilen umrüsten lassen.

 

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Zitat" Umrüstung des Selbstladebüchsen SAUER 303

Eine Lösung für Jäger und Händler die bereits Selbstladebüchsen des Typs SAUER 303 besitzen, ist vom Unternehmen bereits in Arbeit. SAUER möchte den Umbau von SAUER 303 Modellen in die Version SAUER 303 FM anbieten. Das Unternehmen arbeitet mit Hochdruck daran, die notwendigen Teile bereit zu stellen. Möglicherweise können Sie also bald Ihre Selbstladebüchse SAUER 303 zum Büchsenmacher Ihres Vertrauens bringen und mit Originalteilen umrüsten lassen."

Eigentlich könnte man das für einen verspäteten Aprilscherz halten, wenn es nicht so dämlich wäre..Verzeihung..wollte sagen so clever wäre zum absolut richtigen Zeitpunkt...meine Meinung.

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Am 5. April 2016 at 22:35 , BlaserR8 sagte:

Ich besitze eine S303, die sehr zickig bzgl. Mun ist und nur mit wiedergeladener Munition gut schießt.

"Sauer", der Name ist hoffentlich spätestens ab heute Programm für alle, denen dank Sauer dieser Begrenzungsmist Sorgen bereiten wird.

Nebenbei bemerkt: für DEN Preis sollte das teil abereinwandfrei funktionieren und vor allem treffsicher sein...

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Oha-->

Sehr interessante Klarstellung-->

https://www.all4shooters.com/de/Jagd/Buechsen/SAUER-303-Fixed-Magazin-Verbot-BVerwG/

Es mag ja sein,  dass Sauer an einer Lösung für die Problematik der unseligen Rechtssprechung bezueglich der 2Schussmagazinbegrenzung für SL-Büchsen arbeitet, doch ich habe ganz andere SL-Büchsen jagdlich in meinem Besitz, wo das eben nicht so einfach mit dem Klappdeckelmagazin funktioniert.

Das geht bei diesen so bauarttechnisch gar nicht...Es geht hier um die Signalwirkung und offensichtlich hat ein Waffenhersteller SOFORT eine Interimslösung parat, so hoffen diese jedenfalls.

Überspitzt gesagt, damit es auch Sauer kapiert:

Dass eine Behörde mir dann rät, doch meine bisherigen SL-Büchsen abzugeben und dafür eine Büchse wie z.Bsp, die Sauer 303  zu kaufen, kann ja wohl nicht der Ernst sein und das verkauft man dann als Klarstellung.

1. meine anderen Büchsen sind dann wertlos, weil ich sie abgeben muss.Wer erstattet mir den Schaden?Sauer etwa?

2. ich kann mir dann auch keine SL-Büchse für ca. 3.000.- € Grundpreis!!! leisten. 

Vielen Dank an Sauer !

 

Edited by Immerbadisch
Stinksauer!
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vor 5 Minuten, Jägermeister sagte:

Naja, all4s hat den Beitrag verfasst, nicht Sauer. Insofern haben die wohl erst bei der Klarstellung mitgeholfen zu formulieren.

Für mich ist das keine Klarstellung, sondern ein "eigensinniges Geschwurbel um den heissen Brei herum", welches letztendlich die Büchse der Pandora (besser der Enteignung durch die Hintertür)öffnen könnte, welche wir Jäger ja genau befürchten.

Und da ist mir egal, ob das all4s verbreitet oder direkt dann über die Sauer-Homepage verbreitet wird . Das macht keinen Unterschied zumindest für mich.

Gruss

 

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vor 8 Minuten, Jägermeister sagte:

Naja, Sauer wird das BVerwG ja nicht unterstützt haben beim Urteil. Und die haben die modifizierten Knarren eben für die Leidensgenossen in Frankreich schon entwickeln müssen. Deswegen verkaufen die ja nicht mehr davon.

Das hat Sauer sicherlich nicht.

Vergessen wir jedoch bitte den Ursprungsgedanken nicht, als wir uns über diese Nachricht von all4s/Sauer geärgert haben, zumindest dahingehend, was die Salamitaktik der stufenweisen Enteignung der LWB`s, in dem Fall der Jäger  durch die Behörden betrifft.

Warum halten Waffenhersteller jetzt nicht mal die Füsse still ?Oder ist das der Startschuss für die anderen Hersteller von SL-Büchsen?

Wenn keiner aufschreit, dann wohl ja...obwohl wenn ich die Bewertung des Artikels auf c4s sehe, dann gibt es da sehr wohl zumindest ein grosses kollektives "dislike" für diese "Ankündigung" von Sauer.

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Just now, Jägermeister sagte:

Auch andere Hersteller haben die Frankreichversionen im Angebot. Und sonst fordern wir doch immer, dass die Hersteller endlich mal die Ärsche hochkriegen sollen. Nach der Klarstellung bin ich mit Sauer im Reinen.

Das ist mir nicht bekannt mit den Frankreichversionen, interessiert mich aber auch nicht, weil für mein AR15-Derivat gibt es keine Frankreichversion.

Dass die Hersteller endlich mal die Ärsche hochkriegen sollen und die dauerhafte 2-Schuss-Magazinbegrenzung "salonfähig " machen sollen ist sicherlich nicht so von dir gemeint.

Wir echauffieren uns hier seit ca. 269 Beiträgen und wollen eigentlich das Gegenteil dessen erreichen, selbst wenn die Gesetzgebung erst mal einen Pflock gesetzt hat.

Wenn Du im Reinen bist mit Sauer, ist das Deine Sache.

Ich ärgere mich weiterhin über deren Vorgehensweise, weil sie meinem Waffenbesitz schaden könnte und der ist eben nicht von Fa.Sauer.

Gruss

 

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Zitat

Es kann nur immer wieder betont werden, dass selbst die Behörde nicht von einem Verbot der Waffe ausging, sondern die 2 Schuss Begrenzung in die WBK eingetragen hatte. Die hiergegen gerichteten Klagen hatten vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg.

Sodann hat das BverwG ohne mündliche Verhandlung entschieden. Ich vermute, dass die beteiligten Kollegen nicht ansatzweise damit gerechnet haben, dass eine solche Entscheidung ergeht. Anderenfalls hätten sie sicher eine Verhandlung verlangt.

Man müsste die Verfahrensakten kennen. Bei einer derart weitreichenden Entscheidung hätte das BverwG auf die Möglichkeit der jetzt getroffenen Entscheidung hinweisen müssen. Alles andere wäre wohl eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör. Aber all das ist ohne Aktenkenntnis reine Spekulation...

Quelle: Dr. Reineke - https://forum.wildundhund.de/showthread.php?106789-Verbot-HA-mit-Magazinen-gt-2-Schuss&p=2420347&viewfull=1#post2420347

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Soeben erhielt ich folgende Nachricht vom Sekretariat der Berner Übereinkunft (auf die das BVerwG maßgeblich abstellt):

Zitat

"To us, in the Secretariat of the Bern Convention, Appendix IV only lists means of capture and killing of species in Appendix III. It is Article 8 that asks Contracting parties to prohibit “the use” of some means of capture and killing, in particular those in Appendix IV. Article 8 does not mention the possession of such means.

Article 8

In respect of the capture or killing of wild fauna species specified in Appendix III and in cases where, in accordance with Article 9, exceptions are applied to species specified in Appendix II, Contracting Parties shall prohibit the use of all indiscriminate means of capture and killing and the use of all means capable of causing local disappearance of, or serious disturbance to, populations of a species, and in particular, the means specified in Appendix IV.

To us Article 8 (linked to Appendix IV) says what it says: it prohibits the use, in particular, of “Semi -automatic or automatic weapons with a magazine capable of holding more than two rounds of ammunition”. Thus if the weapon has a magazine capable of holding two rounds of ammunition, the weapon is fine for hunting species in Appendix III. If the weapon has a magazine capable of holding more than two rounds of ammunition, it cannot be used and should be prohibited for hunting species in Appendix III by all states having ratified the Bern Convention without notifying exceptions in that respect."

Quelle: Nochmal Dr. Reineke - https://forum.wildundhund.de/showthread.php?106789-Verbot-HA-mit-Magazinen-gt-2-Schuss&p=2420127&viewfull=1#post2420127

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vor 2 Minuten, Jägermeister sagte:

Soeben erhielt ich folgende Nachricht vom Sekretariat der Berner Übereinkunft (auf die das BVerwG maßgeblich abstellt):

Quelle: Nochmal Dr. Reineke - https://forum.wildundhund.de/showthread.php?106789-Verbot-HA-mit-Magazinen-gt-2-Schuss&p=2420127&viewfull=1#post2420127

Wie kann eine Übereinkunft ein Sekretariat haben???  :unsure:

 

GRUß

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