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FB Post zur Begrenzung bei HA 2 Schuss für Jäger


Mike57

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Zitat

Für die juristisch Interessierten noch ein Hinweis auf die Gesetzesbegründung zu § 13 WaffG:

BT-Drs. 14/7758, S. 61 f. 

"Zur Klarstellung bedurfte es der Bestimmung, dass auch bei Jägern das Bedürfnisprinzip für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen gilt, allerdings mit folgenden Besonderheiten: Jäger müssen eine anspruchsvolle und schwierige Prüfung unter staatlicher Aufsicht ablegen. Die Jagdausübung ist in den Jagdgesetzen des Bundes und der Länder detailliert reglementiert.

Vor diesem Hintergrund erscheint es vertretbar, den Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Jäger sowie den sonstigen Umgang mit Schusswaffen weniger strengen waffenrechtlichen Beschränkungen zu unterwerfen, zumal der Bedarf an Schusswaffen bei Jägern sich grundsätzlich auf die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit weniger gefährlichen Langwaffen (Flinten, Büchsen) beschränkt."

BT-Drs.: 14/8886, S. 111

"Durch die zweite Einfügung in Absatz 1 Nr. 1 wird das Bedürfnis des Jägers auf das Training und die Wettkämpfe im jagdlichen Schießen erweitert. Damit wird es den Jägern ermöglicht, sich spezielle Schusswaffen und Munition für das jagdliche Schießen zu beschaffen. Für das jagdliche Schießen, bei dem jagdbezogene Schießtechniken und -fertigkeiten unter Schießstandbedingungen geübt und perfektioniert werden, können häufig billigere Schusswaffen und Munition verwendet werden als in der freien Natur, in der aus Gründen des Tier- und Naturschutzes bestimmte Anforderungen hieran gestellt werden müssen."

Hieraus ergibt sich also, dass Jäger auch ein Bedürfnis für "reine" Trainingswaffen haben, die den Anforderung des Tier- und Naturschutzes nicht genügen.

Anders das BVerwG im jüngsten Urteil (Rn 11, 12 und 16):

"Das Besitzverbot für jagdgesetzlich verbotene Schusswaffen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG schließt auch aus, deren Besitz für das Training im jagdlichen Schießen im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 1 WaffG zu gestatten."

"Die inhaltliche Reichweite dieses Verbotstatbestands ist nicht darauf beschränkt, Jägern als Verhaltenspflicht aufzugeben, mit halbautomatischen Schusswaffen nur dann auf Wild zu schießen, wenn sie ein nur zwei Patronen fassendes Magazin eingelegt haben. Vielmehr dürfen sie mit halbautomatischen Waffen, die auch für ein größeres Patronenmagazin geeignet sind, die Jagd nicht ausüben."

"Um die Beachtung dieser jagdethischen Vorgabe mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, ist es geboten, für die Reichweite des Verbots auf die abstrakte Verwendungsmöglichkeit einer halbautomatischen Schusswaffe abzustellen. In diese Richtung weist auch der waffengesetzliche Grundsatz der Gefahrenvorsorge."

Wie man es auch dreht: Der Gesetzgeber hatte ein sachliches Verbot von Halbautomaten nicht im Sinne. Insoweit ist auch die langjährige Verwaltungspraxis zu beachten, in die der Gesetzgeber nicht eingegriffen hat. Es gibt zahlreiche Feststellungsbescheides BKA für Halbautomaten, in denen auch eine Erwerbsmöglichkeit für Jäger nach § 13 WaffG anerkannt wird. Welche HA in Frankreich verkauft werden, ist für die Auslegung eines deutschen Gesetzes ohne Belang.

Wir sollten uns darauf konzentrieren, dem BVerwG handwerkliche Fehler nachzuweisen, zumal es sicher Folgeprozesse geben wird. Der Verweis auf das Verfassungsrecht ist hingegen ein mühsamer und schwer prognostizierbarer Weg. Denn auch beim Verfassungsgericht gilt: "Kein Anwalt kann so dumm denken, wie ein Gericht entscheiden kann!"

Quelle: Dr. Reineke - https://forum.wildundhund.de/showthread.php?106789-Verbot-HA-mit-Magazinen-gt-2-Schuss&p=2419486&viewfull=1#post2419486

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Zitat

Verbot von halbautomatischen Jagdwaffen mit Wechselmagazin: Der Bayerische Jagdverband (BJV) protestiert gegen Bundesverwaltungsgerichtsurteil

Ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil (Az. BVerwG 6 C 60.14) vom 7. März 2016 spricht Jägerinnen und Jägern den Besitz von halbautomatischen Jagdwaffen mit wechselbaren Magazinen ab. Dieses Urteil löst bei den bayerischen Jägerinnen und Jägern Verwunderung und Empörung aus.

http://www.jagd-bayern.de/bjv-nachrichten-einzelanzeige.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=706&cHash=4539b0473178cf1a25f19f6eb20e7c47

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Ich muss meine Meinung zumindest teilweise revidieren, das Selbstladepsitolen nicht betroffen sind. Sie sind es wohl eher doch. Insofern ist die Gruppe der Betroffenen wesentlich größer, als bisher angenommen. Es wäre wichtig, das alle internetaffinen Jäger nun ihre Waidkameraden informieren über diesen Schwachsinn.

Und es empfiehlt sich ganz erheblich, weder SLP noch HA derzeit zur Jagd oder im Zusammenhang damit (Büchserbesuche, Schießstand, etc.) zu führen. Der Besitz scheint bis zum Wideruf der WBK gesichert, aber nicht der sonstige Umgang außerhalb des eigenen Wohnbereichs!

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Das war äusserst geschickt vom Bundesverwaltungsgericht gemacht oder soll ich besser sagen...perfide gemacht?

Während wir uns über den EU-Bulllshit zu den Verschärfungsvorschriften wegen der Kat.B7 HA`s ärgern, massive Aktionen seit November/Dezember 2015 starten, fällt(schiesst sage ich besser nicht) uns das BVWG in den Rücken und torpediert unsere Halbautomaten und Kurzwaffen in bester "David Cameron Manier."

Das war mit den Herrschaften von der EU abgestimmt, taktisches Ablenkungsmanöver meiner Meinung nach.

RAUS AUS DER EU und zwar SOFORT!!!

 

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vor einer Stunde, Immerbadisch sagte:

Das war mit den Herrschaften von der EU abgestimmt, taktisches Ablenkungsmanöver meiner Meinung nach.

RAUS AUS DER EU und zwar SOFORT!!!

Der Fisch stinkt wo anders. Ich glaube nicht, dass ein deutsches Gericht in vorauseilendem Gehorsam irgendwas aus der EU umsetzt ohne dafür 100% Rückendeckung von der Regierung erhalten zu haben.

Das Innenministerium weiß schon jetzt offensichtlich ganz genau welchen Mist aus dem Kommissionsvorschlag es umsetzen will. Ich habe heute mit jemandem vom TÜV telefoniert.

"Wir rechnen damit in Zukunft eine sehr große Anzahl von Untersuchungen durchführen zu können."

Mit nebulösem Hinweis, dass sich "hier sowieso bald was ändern wird", wurden Jungjäger schikaniert die eine Flinte zur Ausbildung wollten.

Irgendwo in den Amtsstuben kreist ein Papier. Das müsste man mal in die Finger kriegen......

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vor 8 Stunden, Zylinderbohrung sagte:

"Wir rechnen damit in Zukunft eine sehr große Anzahl von Untersuchungen durchführen zu können."

Genau das ist der Punkt!

Anstatt hier die Terrorismusbekämpfung voranzutreiben, terrorisiert diese Regierung die Bürger, in dem Fall Legalwaffenbesitzer.

Die grosse Frage lautet doch jetzt:

WARUM???Was soll das bringen???Wem nützt das???Stasi 2.0???

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Das nützt so gesehen keinem. Da geht es um mächtig viel Geld. Geld das die NGOs haben und deren Spender wollen Erfolge sehen. Wie man das hin kriegt ist völlig egal. Grundsätzlich ist es aber hilfreich wenn medienwirksam ein paar Menschen durch Schusswaffen zu Tode kommen.

Das hat nichts mit Vernunft zu tun und das wird auch nie aufhören, bis wir keine Waffen mehr haben. Deshalb ist es m.M.n. auch nicht mehr wichtig möglichst genaue Fakten zu liefern. Der Gegner wirft mit Dreck und irgendwas bleibt hängen, immer. Ginge es um Argumente würde denen doch längst keiner mehr zuhören.

Mittlerweile kriegen die MEPs auch soviele Zuschriften, dass keiner mehr persönlich antworten kann. Die werden nur noch grob gesichtet, ob irgendwas neues drinsteht. Geprüft werden kann das sowieso nicht. Das läuft eher nach dem Motto: Wenn mit 100 Leute das so schreiben wird wohl dran sein.

Also: Weiter schreiben!

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Zitat

Die grosse Frage lautet doch jetzt:

WARUM???

Was soll das bringen???

Wem nützt das???

Das nützt in erster Linie Verbrechern und Terroristen.   Das ist nur auf den ersten Blick "unlogisch" oder "absurd".

Wer hat die Verbrecher und Terroristen reingelassen?  Dieselben Politiker die die totale Entwaffnung der Bevölkerung als Ziel haben, warum? Damit sie logischerweise gegen die Terroristen, Verbrecher wehrlos sind.

Wer hat sie reingelassen, wer hilft ihnen?  Warum sollten die das denn machen? Du bist doch so wichtig und so...

Einfachste und logischste Erklärung:

Weil SIE DICH HASSEN, und das Land und die Gesellschaft zerstören wollen. Haben sie einen Grund dazu?  Nein! Die Erklärung ist das es sich um bösartige Irre und Psychopathen handelt..  Konsequenz?   Damit du begreifst wer dein Feind ist...

Was das bringt? Damit du lernst das es es Schwachsinn ist darauf zu Vertrauen das "Vater Staat" deine Sicherheit oder sonst irgendwas noch gewährleistet, er ist dein Feind und der Freund des Terrors und der Rechtslosigkeit, zumindest deiner Rechte.   Und das es absolut sinnlos ihm in den Hintern zu kriechen auf das er dir so Sachen wie "Waffenbesitz"  erlaube... Deine "Untertänigkeit" interessiert ihn nicht, für ihn bist du nur Abschaum "Je Suis Pack!"... du bist nur gut solang man Ressourcen zum Verschwenden und für geisteskranke Aktionen von dir abpressen kann, oder als Büttel und Kanonenfutter.

Capishe?

Hat jemand ne andere Erklärung?  Dieser Schluss ist ja etwas deprimierend, zwischendrin versuch ich mir noch einzureden ich bilde mir das nur ein und so... -_-

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Ich glaube nicht, dass zehntausende Politiker sich verschworen haben um den europäischen Genozid mit Hilfe islamistischer Verbrecher einzuläuten.

10.000ende?  Ach iwo...

 

Reicht doch wenn es nur ein paar sind,  und der Rest mitläuft oder erpresst wird bis er auf Linie läuft.  Verschwörung? Ach iwo... diese Leute kommen aus Parteien wo das ihre Ideologie ist und war, das ist alles völlig klar und offen kommuniziert, bloß weil die nen Krawattenknoten binden können vergisst man das gerne... der Kretschmann der macht ja auch nen guten Job und so.. und die Merkel ist ja plötzlich ganz lupenrein demokratisch geworden nachdem die ersten Steine aus der Mauer gebrochen sind... eine echte "mutti" und so.. :tease: Die müssen sich nichtmal absprechen oder verschwören, es ist völlig ausreichend wenn sie kongenial Irre sind.

In Deutschland haste auch ganz viele Behördenmitarbeiter und Ministerialbeamte die eigentlich im Dreieck hüpfen aufgrund der Fakten und Sachlage und die innere Sicherheit tatsächlich gewährleisten wollen weil sie tatsälich glauben das wäre ihr Job, es reicht aber wenn die Knüppel zwischen die Beine geworfen bekommen und Ressourcen entzogen damit sie ihren Entscheidungsrahmen nicht ausschöpfen können oder völlig andere kontraproduktive Dinge tun müssen. 
 

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Bekannter (Jäger und Sportschütze) von mir hat gerade einen Mini Ruger von einem anderen Bekannten jagdlich erworben. Durfte gleich bei der Behörde antanzen und den Knallstock mit 2er mag vorführen. Soweit so gut.

Spruch der bekannten SB westlich Hamburg: Na dann sehen Sie mal zu die Waffe schnell wieder zu verkaufen, so lange Sie noch Geld dafür kriegen.

Antwort: Ich kann sie ja auch noch sportlich nutzen ; wurde abgeblockt mit nicht nach jagdlichem Bedürfnis, obwohl die SB Kenntnis eines Schreibens des IM Kiel hat, nachdem Jagdwaffen auch sportlich genutzt werden dürfen.

 

Die gute Frau steht bereits in den Startlöchern zur Enteignung.

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