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FB Post zur Begrenzung bei HA 2 Schuss für Jäger


Mike57

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vor 10 Stunden, Deckard sagte:

Nein.

Schade....

Zumindest auf den Anwalts und Gutachten kosten bleibt man wohl sitzen.

Auch dumm...

War mir schon klar :D nur in dem speziellen Fall ist das echt Scheixxe, den hier wurde imho aus ideologischen Gründen " Recht" gesprochen. Jetzt kann der angeschissene zusehen wie er 50K zusammenbekommt um ein Unrechtsurteil aus der Welt zu schaffen.

ps. das nächste Mal schreibe ich in Grün, versprochen!

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Just now, Mike57 sagte:

War mir schon klar :D nur in dem speziellen Fall ist das echt Scheixxe, den hier wurde imho aus ideologischen Gründen " Recht" gesprochen. Jetzt kann der angeschissene zusehen wie er 50K zusammenbekommt um ein Unrechtsurteil aus der Welt zu schaffen.

Mit dem Rest der Spende auf "Schadenersatz" klagen

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Aber persönlich gegen die Personen, die das Urteil zu verantworten haben.

 

Hier muss es in NRW ein Gerichtsurteil geben, dass bei persönlicher Zurechenbarkeit der Schuld bei einer Entscheidung , die Beamten persönlich zu Schadensersatz verpflichtet. Möglicherweise in zweiter Instanz ergangen.

Es ging um die persönliche Haftung eines Schulleiters wegen angemaßtem Direktionsrecht in Verbindung mit einem rechtswidrigen Arbeitszeitmodell und den daraus resultierenden Betrag. der für geleistete Überstunden zu zahlen gewesen wäre, da Freizeitausgleich unmöglich war.

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vor einer Stunde, greyman sagte:

Ob man jetzt die Berliner darauf festnagelt, das die wieder "das Magazin" statt "ein Magazin" schreiben? Dann würde ja eine Vorführung mit einem 2er Magazin ausreichen.

Darum geht es doch die ganze Zeit: Wenn ein ANDERES Magazin funktioniert, das mehr Patronen aufnimmt, ist die WAFFE nicht mehr zur Jagd einsetzbar und es besteht daher folgerichtig KEIN Bedürfnis. Die bayrischen Behörden handeln dementsprechend richtig:

- keine Eintragung, bis das geklärt ist

- erstmal keine Enteignung/Widerruf, ebensolange

- bis dahin: besser kein solches Gerät auf der Jagd führen

Und als Anmerkung: sowohl Revolver als auch Repetierer können mit Magazinen (oder Trommeln :tease:), auch wechselbaren, betrieben werden, die mehr als zwei Patronen aufnehmen können. Eine Mossberb MVP kann man also samt Beta-C Magazin zur nächsten Jagd auf Rehwild mitbringen. Damit sind die Tiere endlich geschützt. Danke liebes BVerwG, jetzt weiß ich endlich, daß die PPS mit 6 Patronen viel, viel böser ist, als der 629 mit 9 Schuss. Trotz gleicher Patrone....:knasti:

Edited by Eiulius
Anhang zum Vergleich Repetierer/Halbautomat
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Zitat
  • 13.04.16: Hintergrund zur HA-Verfassungsklage von Katja Triebel
  • 13.04.16 12:34: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 5086,34 €
  • 13.04.16 21:47: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 6771,34 €
    (zzgl. 4600,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 11371,34 €)
  • 14.04.16 10:56: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 15184,34 €
    (zzgl. 3350,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 18534,34 €)
  • 14.04.16: 15:57: NEUER AUSHANG FÜR DAS VEREINSHEIM / ZUM VERTEILEN!
  • 15.04.16 9:52: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 22763,01 €
    (zzgl. 3110,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 25873,01 €)
  • 17.04.16 9:02: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 27213,53 €
    (zzgl. 4260,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 31473,53 €)
  • 18.04.16 10:15: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 31.538,53 €
    (zzgl. 4060,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 35598,53 €)
  • 19.04.16 10:24: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 39895,08 €
    (zzgl. 900,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 40796,08 €)
  • 20.04.16 12:30: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 42680,08 €
    (zzgl. 500,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 43180,08 €)
  • 21.04.16 10:52: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 43.755,08 €
    (zzgl. 900,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 44655,08 €)

von GRA Homepage

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Zitat

PIRSCH: Wie könnte der bis zur Entscheidung des BVerwG rechtlich unproblematische Zustand für Jäger wieder hergestellt werden?

 

Alexander Eichener:

a) Von einer Verfassungsbeschwerde und von einer eventuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in ein bis zwei Jahren ist nicht viel zu erwarten. Im Bereich der juristischen Methodik (insbesondere der Frage, was noch Auslegung, was schon Gesetzesfortbildung und was unzulässige Richtergesetzgebung ist) hält es sich traditionell sehr zurück. Es korrigiert in aller Regel keine Entscheidungen, weil es sie für falsch hielte; denn es ist keine Superrevisionsinstanz. Die sehr hoch liegende verfassungsrechtliche 'Willkürschwelle' ist hier noch nicht erreicht.

b ) Das wichtigste ist es, jetzt deutlich und mit Nachdruck in das anhängige Gesetzesnovellierungsverfahren beim BMEL einzugreifen. Gegenwärtig soll damit ja u.a. genau der § 19 BJG geändert werden, um den es in diesem Rechtsstreit zentral geht. Dort muss der Gesetzgeber nun korrigierend eingreifen.

c) Im aktuellen Stadium müssen parellel zum Dialog mit dem BMEL vor allem die obersten Jagdbehörden der einzelnen Bundesländer von den jeweiligen LJVs und ÖJVs angegangen werden - aber auch von einzelnen Jägerinnen und Jägern.

d) Sparen Sie sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein ungezieltes Brief-, Fax- oder E-Mail-Sperrfeuer gegenüber Abgeordneten, die mit der Sache nichts zu tun haben. Im Augenblick sind wir noch im Stadium der internen Abstimmung unter den Bundesländern und dann der Ressortabstimmung der verschiedenen Bundesministerien über den Referentenentwurf. Danach erst kommt die Erstellung des förmlichen Kabinetts­entwurfs zur Kabinettsvorlage, und danach wiederum kommt der Regierungsentwurf. Damit ist die Exekutive unser aktueller Ansprechpartner, nicht die Legislative.

e) Wer unbedingt unter weiterem Tätigkeitsdrang leidet, der sollte sich an den Agrarausschuss des Bundestages wenden. Und zwar an den Ausschussvorsitzenden Alois Gerig (CDU) und an die Fraktionsobleute (Katharina Landgraf, CDU und Dr. Wilhelm Priesmaier, SPD). Der Ausschuss wird zwar noch nichts aktiv tun. Er wird aber merken, dass das kein ­'unwichtiges' und 'rein technisches' Routine-Gesetzgebungsverfahren wird, das man einfach so durchwinken kann wie 90 % aller Gesetze, sondern dass und warum es sehr umstritten ist. Und eine ­solche frühzeitige politische ­Sensibilierung kann einen Sinn haben.

http://www.jagderleben.de/bgh-urteil-zu-halbautomaten-expertenrat

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Zitat

e) Wer unbedingt unter weiterem Tätigkeitsdrang leidet, der sollte sich an den Agrarausschuss des Bundestages wenden. Und zwar an den Ausschussvorsitzenden Alois Gerig (CDU) und an die Fraktionsobleute (Katharina Landgraf, CDU und Dr. Wilhelm Priesmaier, SPD). Der Ausschuss wird zwar noch nichts aktiv tun. Er wird aber merken, dass das kein ­'unwichtiges' und 'rein technisches' Routine-Gesetzgebungsverfahren wird, das man einfach so durchwinken kann wie 90 % aller Gesetze, sondern dass und warum es sehr umstritten ist. Und eine ­solche frühzeitige politische ­Sensibilierung kann einen Sinn haben.  

Und zusätzlich noch an die Bundesminister de Maizière, Maas und Schmidt.

Sowie an die jeweiligen Landesinnen- justiz- und Landwirtschaftsminister.

Und selbstverständlich an die jeweils direkt zuständigen MdL und MdB.

Das sind elf Briefe.

Das sollte es jedem wert sein!

 

GRUß

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So ist es, die Sozen merken nichts mehr...leider mittlerweile auch einige aus der CDU ausser der Herr Thomas Strobl

Landesvorsitzender CDU Baden-Württemberg

-->

 

Sehr geehrter Herr XXXX,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Umgang mit Halbautomatischen Waffen.

 

Für mich ist es nachvollziehbar, dass Jäger, Behörden und Landespolitik durch das Urteil verunsichert sind, weil die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in der Begründung feststellten, dass halbautomatische Waffen mit Wechselmagazinen nach dem Bundesjagdgesetz verboten seien. Allerdings ging es in dem Verfahren gar nicht um das Verbot von Halbautomatischen Waffen, sondern vielmehr darum, ob eine Begrenzung der Magazinkapazität in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden darf.

 

Vielen Jägern würde völlig unbegründet der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis und damit ihrer Waffe drohen. Der Jagdverband ist im Moment dabei, eine Sprachregelung in Absprache mit den Juristen zu finden, damit dieses Einzelurteil nicht allgemeine Anwendung findet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Thomas Strobl

Thomas Strobl MdB

Landesvorsitzender


CDU Baden-Württemberg

Landesgeschäftsstelle

Hasenbergstraße 49b

70176 Stuttgart

Telefon 0711 66904-27

Telefax 0711 66904-28

 

thomas.strobl@cdu-bw.de

www.cdu-bw.de

 

 

Von: Gesendet: Samstag, 9. April 2016 10:01
An: thomas.strobl@cdu-bw.d
Cc: Strobl Thomas <thomas.strobl@bundestag.de>; Thomas Strobl <thomas.strobl.wk@bundestag.de>
Betreff: Verunsicherung bei Behörden und Jägern wächst /Drohendes Halbautomatenverbot für Jäger aufgrund einer Einzelfallentscheidung des BVWG
Wichtigkeit: Hoch

 

Sehr geehrter Herr Strobl,

 

hiermit wende ich mich an Sie mit einem Hilfeersuchen bzw. bitte Sie freundlichst um eine Anfrage beim Innenministerium in Baden-Württemberg zu dieser unerträglichen Rechtsunsicherheitssituation für mich als Jäger bei der Jagdausübung bzw. bezüglich meines Eigentums,  meinen HA- Jagdwaffen, welche auf meiner WBK(Waffenbesitzkarte) eingetragen sind

 

Ich zitiere zu Ihrem Verständnis den Sachverhalt von der Homepage des deutschen Jagdverbandes, welcher die aktuell geschaffene derzeitige rechtliche Gesamtsituation durch ein meiner Meinung nach fehlerhaft interpretiertes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes prägnant beschreibt: 

 

Die Relevanz dessen habe ich im Zitat fett markiert-->

 

Quelle

 

Zitat

"

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einer Einzelfallentscheidung Anfang März 2016 zum Besitz von Halbautomaten mit wechselbarem Magazin durch Jäger dahingehend geäußert, dass diese nicht ohne besonderes Bedürfnis besessen werden dürfen. Damit geht das Gericht nach Auffassung des DJV weit über seine Kompetenzen hinaus und stellt die derzeitige, bislang unumstrittene Gesetzeslage in Frage. Dies führt zu Verunsicherung bei Jägern, Waffenbehörden, Polizei und anderen staatlichen Stellen. Bisher war die Fachwelt einhellig der Ansicht, dass diese Waffen für Jäger erlaubt seien. In einer ersten Überprüfung hat der DJV inhaltliche Mängel in der Argumentation des Gerichts festgestellt und schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium geäußert - insbesondere hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts und des Prinzips der Gewaltenteilung. Der DJV wird das Urteil so nicht hinnehmen und ist in intensiven Gesprächen mit den Bundesinnen- und Bundeslandwirtschaftsministerium. 

 

Der DJV hat in einem ersten Schritt Hinweise für Besitzer von jagdlichen halbautomatischen Waffen mit Wechselmagazin zusammengefasst und veröffentlicht. Demnach ist der Besitz bereits eingetragener Waffen weiterhin zulässig. Wegen der Verunsicherung, die das Urteil hervorgerufen hat, sollten Jäger, die eine betroffene Waffe besitzen, derzeit diese nicht auf der Jagd führen oder auf dem Schießstand verwenden, von Dritten erwerben sowie Dritten überlassen. Sollten Behörden die Erlaubnis zurücknehmen oder widerrufen, rät der DJV Widerspruch einzulegen oder dagegen zu klagen. Betroffene sollten außerdem unbedingt ihren Landesjagdverband oder den DJV informieren." 

 

Zitat Ende

 Für den möglicherweise durch dieses Urteil eintretenden Fall, dass meine zuständige Behörde meine waffenrechtlichen Erlaubnisse widerruft, bin ich gezwungen, rechtliche Mittel dagegen einzulegen, da ein Entzug dieser waffenrechtlichen Erlaubnisse mir einen beträchtlichen finanziellen Schaden zufügen würde.

Desweiteren möchte ich meine Zuverlässigkeit behalten, denn ich MUSS mit meinen Halbautomaten Wildschadensbegrenzung betreiben.Dazu gehört auch meine jagdlich erworbene halbautomatische Kurzwaffe.

Ich als Jagdpächter( in einer Jagdgemeinschaft) habe eine sehr hohe Schwarzwildpopulation im Revier mit erheblichen aufgetretenen Wildschäden u.a. auch durch Monokultur.

 Diese finanzielle Belastung muessen wir als Jagdpächter ebenfalls stemmen und da können wir uns schlichtweg nicht noch zusätzlich teure, langwierige und zeitraubende Rechtsstreite mit den Behörden leisten.

Bitte wirken Sie darauf hin, dass wieder Rechtssicherheit in unserem Sinne geschaffen wird, so dass wir unserer Arbeit der Wildschadensbegrenzung nachkommen können und dazu gehört eben die Arbeit mit unseren jagdlich erworbenen Werkzeugen/Waffen, insbesondere unseren Halbautomaten mit Wechselmagazinen.

Ich bedanke mich bereits schon jetzt im voraus für Ihre Bemühungen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer bevortehenden Arbeit als Vize von Herrn MP Kretschmann!

 

XXXX, FDP-Mitglied Ortsverband Stutensee

 

 

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