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FB Post zur Begrenzung bei HA 2 Schuss für Jäger


Mike57

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vor einer Stunde, greyman sagte:

weil ich mindestens eine Behörde kenne, die bei der angekündigten Weigerung die Jagd auszuüben ein Glänzen im Augenwinkel bekommt.

Kannst ja gegen klagen ... bis zum BVerwG.

Wie schon Gunfire geschrieben hat:

Es müssen sich einfach viele Jäger weigern...dann wird aus dem Einzelfall der Kollektivfall.

Umgekehrt schafft es eine Justizbehörde(BVerWG) ja fast aus dem Stand heraus, aus einer "Einzelbestrafung"(ja, ich schreibe das bewusst so)

eine "Kollektivbestrafung" abzuleiten.

Wir sollten dazu doch auch in der Lage sein oder findet Ihr nicht?

Es reicht ja schon völlig aus, nur mal bei verunfalltem Schwarzwild als zuständiger Jäger im Revier sich zu weigern, mit meiner "unhandlichen Kipplauflangwaffe den Fangschuss anzutragen"...

Die Polizei hat MP. Da klappt das schon mit der angeflickten Wildsau am Strassenrand...

Vor dem Hintergrund  dieses offenbar kaum vorkommenden Szenarios sehe ich schon überdeutlich das Glänzen in den Augenwinkeln manches linksindoktrinierten Behördenmitarbeiters...

 

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vor einer Stunde, Immerbadisch sagte:

Es reicht ja schon völlig aus, nur mal bei verunfalltem Schwarzwild als zuständiger Jäger im Revier sich zu weigern, mit meiner "unhandlichen Kipplauflangwaffe den Fangschuss anzutragen"...

Die Polizei hat MP. Da klappt das schon mit der angeflickten Wildsau am Strassenrand...

Das wäre ein Verstoß gegen die Waidgerechtigkeit und das Tierschutzgesetz und damit könnte die Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden. Dumme Idee!

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"Das wäre ein Verstoß gegen die Waidgerechtigkeit und das Tierschutzgesetz und damit könnte die Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden. Dumme Idee!"

Nein, dieses Szenario wurde doch schon mehrfach von diversen MdEP`s artikuliert, sinngemäss:

"Jäger verwenden  in der Regel zur Jagdausübung nur Repetierbüchsen bzw. Kipplaufwaffen".

Kurzwaffen, zumindest im ersten Schritt die halbautomatischen  sind ja vorerst ad acta gelegt, weil nun Jagdausübung damit verboten gemäss BVerWG...ich rede somit von der Zeit danach.

NOCH habe ich meine Pistole zur Jagdausübung zur Hand...somit bin ich fast schon in der Situation und die Waidgerechtigkeit bleibt schon auf der Strecke usw.usw. wie von Dir beschrieben und Du hast ja absolut recht damit.

Insgesamt geht einem doch mittlerweile das Jagdmesser in der Tasche auf! 

 

Edited by Immerbadisch
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München hat seine Waffenerwerbsanzeige für Jäger "modifiziert": http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/fachspezifisch/HA-I/Jagen-Fisch-Waffen/Dokumente/antrag-erteilung-waffenbesitzkarte-jagd/antrag%20erteilung%20waffenbesitzkarte%20jagd.pdf

Mal abgesehen davon, dass es heute in Zeiten von WORD schon eine Frechheit ist, so ein kacke kopierten Wisch als Behördenantrag zu verkaufen.

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von: GunNews - das Newspaper von GunBoard.de
Link: Verunsicherung hält an

Ende April trafen sich die für Waffenrecht zuständigen Experten aus der Bundes- und Landespolitik zu einer Dringlichkeitssitzung: Beendet werden sollte die Hängepartie um den Einsatz halbautomatischer Langwaffen mit Wechselmagazin für die Jagd, den das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verursacht hat. Bedauerlicherweise sind…

Author: Deutscher Jagdverband e.V.

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Den Jägern werden derzeit aufgrund des BVerwG-Urteils keine halbautomatischen Langwaffen (und teilw. auch keine Kurzwaffen) mit Wechselmagazin mehr in ihre Waffenbesitzkarten eingetragen. Wir hatten bereits orakelt, dass sich dieses Urteil auch auf die Sportschützen auswirken wird, obwohl das Urteil nur Jäger betrifft. Leider hatte unsere Glaskugel früher Recht als angenommen.

Die Waffenbehörde in Kiel hat einem Vereinskameraden (Sportschütze) heute mit Hinweis auf die unsichere Rechtslage einen Voreintrag für eine Selbstladebüchse .223Rem verweigert. Ob sich das ganze in den 8 Wochen in denen die Bedürfnisbescheinigung Gültigkeit besitzt klärt bezweifele ich doch stark.

Quelle:
https://www.facebook.com/groups/waffenlobby/permalink/1047232815322304/

Und genau deswegen ist es auch so wichtig zusammen zu stehen und gemeinsam zu agieren – egal ob man nun Sportschütze, Sammler, Jäger, Airsoftler, Paintballer, oder einfach nur Bürgerrechtler ist.

Wir sind an dem Fall dran und haben über den Betroffenen einen rechtsmittelfähigen Bescheid angefordert (siehe Konversation auf Facebook).

Weiterlesen

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Der Deutsche Jagdverband (DJV) formuliert es in seiner Pressemitteilung netter:

Verunsicherung hält an
Eine Expertenrunde für Waffenrecht hat sich kürzlich zu einer Dringlichkeitssitzung getroffen. Eine Entscheidung darüber, wie nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit halbautomatischen Jagdwaffen umzugehen ist, gab es allerdings nicht.

Die für Waffenrecht zuständigen Experten aus der Bundes- und Landespolitik trafen sich zu einer Dringlichkeitssitzung und sind gesessen und sitzen nun in anderen Sitzungen und wenn sie nicht gestorben sind, so sitzen sie auch morgen. Nicht einmal Konsens für das übliche BlaBla gab es. Erst recht keinen Konsens, daß die legalen Waffenbesitzer vor einer Kriminalisierung geschützt werden müssen. Prost Mahlzeit!

Der Mitteilung kann aber entnommen werden:

Vereinzelt lehnen Behörden derzeit die Eintragung von Revolvern oder Pistolen mit Bezug auf das BVerwG-Urteil ab.

Wie denn das, frage nicht nur ich mich. Das Gesetz bestimmt, daß Revolver keine halbautomatischen Waffen sind und das BJagdG in § 19 Abs. 1 Nr. 2d ausdrücklich den Einsatz im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt, erlaubt. Da würde mich ja wirklich die Begründung interessieren, ich würde so eine Anhörung gerne einmal sehen.

Ideologie frißt Hirn!

Wir hier freuen uns immer über Hinweise. Das hat nichts mit Whistle-Blowing zu tun. Informieren Sie Ihren Verband über Anhörungen zum beabsichtigten Widerruf von waffenrechtlichen Genehmigungen und schicken Sie uns bitte eine Kopie, gerne auch anonymisiert: Hinweis@DeutschesWaffenrecht.de

Gesamten Artikel anzeigen

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vor 4 Stunden, GunBoard.de sagte:

Den Jägern werden derzeit aufgrund des BVerwG-Urteils keine halbautomatischen Langwaffen (und teilw. auch keine Kurzwaffen) mit Wechselmagazin mehr in ihre Waffenbesitzkarten eingetragen. Wir hatten bereits orakelt, dass sich dieses Urteil auch auf die Sportschützen auswirken wird, obwohl das Urteil nur Jäger betrifft. Leider hatte unsere Glaskugel früher Recht als angenommen.

Die Waffenbehörde in Kiel hat einem Vereinskameraden (Sportschütze) heute mit Hinweis auf die unsichere Rechtslage einen Voreintrag für eine Selbstladebüchse .223Rem verweigert. Ob sich das ganze in den 8 Wochen in denen die Bedürfnisbescheinigung Gültigkeit besitzt klärt bezweifele ich doch stark.

Quelle:
https://www.facebook.com/groups/waffenlobby/permalink/1047232815322304/

Und genau deswegen ist es auch so wichtig zusammen zu stehen und gemeinsam zu agieren – egal ob man nun Sportschütze, Sammler, Jäger, Airsoftler, Paintballer, oder einfach nur Bürgerrechtler ist.

Wir sind an dem Fall dran und haben über den Betroffenen einen rechtsmittelfähigen Bescheid angefordert (siehe Konversation auf Facebook).

Weiterlesen

Hat sich als kompletter Unsinn herausgestellt.

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Das sehe ich genauso so. 

Es wird anscheinlich gezielt Stimmung von "Facebook-Trollen" gemacht, um einen Spalt zwischen die betroffenen Behörden und die betroffenen WBK-Eintragungs-Anwärter zu treiben.

Das gegenseitige Mißtrauen wächst damit, die eine oder andere Behörde wird komplett sauer gefahren, danach kippt bzw. gibt  es schlechte Stimmung, daraus resultierende Verweigerungshaltung der Behörden(Eintragungsverweigerung je nach Gusto), Streit, Anwälte, Ziel erreicht für die Verbotsfanatiker...

Wo diese Agitationen  her kommen bzw. von wem diese Trolle wohl gesteuert werden?

Vermutlich von den aktuell nach aussen hin unauffällig agierenden  Parteien, welche derzeit in der Wählergunst abkippen.

Diese Ideologen hoffen eben auf die Vergesslichkeit des Wahlvolkes.

Das bestätigt wieder einmal meine Aussage mit der vielzitierten Geisteshaltung dieser Herrschaften und deren Motto:

"Von hinten durch den Rücken durch die Brust". 

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Zitat

Gewaltenteilung in Deutschland: Auf dem Weg in den Richterstaat

Leider gerät zunehmend in Vergessenheit, dass die Justiz nach unserer Verfassung nur die dritte Gewalt ist und nicht die erste. Das Volk soll mittels Wahlen die Politik bestimmen, nicht ein gutes Dutzend Verfassungsrichter. Ein Kommentar.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/gewaltenteilung-in-deutschland-auf-dem-weg-in-den-richterstaat-14219354.html

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Zitat

Politische Justiz: Wie das Bundesverwaltungsgericht mit dem Halbautomaten-Urteil die private politische Agenda eines Richters umsetzt.

Noch immer reiben sich Jäger und Waffenhändler, aber wohl auch die Mitarbeiter von Waffenbehörden und Politiker verwundert die Augen über das Halbautomaten-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), das mit der jahrzehntelang von Behörden, Waffenhändlern und Gerichten vertretenen Rechtsauffassung bricht, der zufolge Jäger solche Waffen erwerben und besitzen und auf der Jagd mit einem zweischüssigen Magazin nutzen dürfen. Das Erstaunen nimmt noch zu, wenn man das spektakuläre Urteil mit der üblichen angepassten Rechtsprechung des Gerichts vergleicht, das beispielsweise die höchst umstrittene und ungerechte GEZ-Zwangsgebühr vor kurzem so brav wie erwartungsgemäß und politisch gewünscht abgenickt hat. Ein der JAWINA-Redaktion bekannter Jurist mutmaßte, dass die Prädikationsjuristen am BVerwG infolge langjährigen und ausschließlichen Rechtstexte-Büffelns derart weltfremd geworden wären, dass sie gar nicht mehr begriffen, was sie mit diesem Urteil anrichteten. Ein anderer vermutet, dass die BVerwG-Richter äußerst karrierebewusst seien und infolgedessen ein feines Gespür dafür entwickelt hätten, was die Politik von ihnen erwartet. Schließlich kann ein BVerwG-Richter es durchaus noch zum Justizminister oder Staatssekretär bringen. Doch es gibt einen weitaus beunruhigenderen Verdacht.

http://www.jawina.de/?p=10444

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vor 2 Stunden, Jägermeister sagte:

und leider ist auch die FDP scheinbar vollkommen ungebildet.

Zitat

Die meisten auf dem Markt verfügbaren voll- und halbautomatischen Waffen, die bislang auch für jagdliche Zwecke eingesetzt wurden, sind nicht so konstruiert, dass sichergestellt werden kann, dass nur Magazine mit zwei Schuss Munition verwendet werden können.

Meine Fresse, gibt es unter zehntausenden FDPlern nicht EINEN den man mal drüber schauen lassen kann, bevor man so einen Mist einreicht?

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Sehr geehrter Herr Jägermeister,

das Bundesverwaltungsgericht hatte im März dieses Jahres, unter kreativer Verwendung des
Gesetzestextes und der Fehlinterpretierung von europäischen Abkommen zur Jagd, ein Urteil
gesprochen, das de Facto den Besitz von halbautomatischen Langwaffen für Jäger verbietet,
weil diese entgegen des sachlichen Verbotes nach §19 BJagdG trotzdem Magazine mit einem
größeren Fassungsvermögen als zwei Patronen beim Schießen auf Wild verwenden könnten!
(Wir berichteten)

Wie wir soeben erfahren haben, will das BMEL im Zuge der Novellierung des BJagdG genau
diesen Punkt mit aufgreifen und „eine gesetzliche Regelung der bisherigen Verwaltungspraxis
unverzüglich herbeizuführen.
" Das BMI hat hierzu seine Unterstützung zugesagt.
Minister Christian Schmidt (CSU) hält hiermit sein Wort gegebenes Wort.
Bleibt jetzt nur noch abzuwarten, wie genau der Gesetzestext aussehen wird. Der DJV hatte
hierzu bereits einen sinnvollen Vorschlag unterbreitet: 

Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen unter Verwendung eines Magazins,
das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, zu schießen. Davon ausgenommen sind die
Nachsuche auf krank geschossenes oder verletztes Wild und das jagdliche Übungsschießen,
wobei Magazine größerer Kapazität verwendet werden dürfen. Die untere Jagdbehörde kann
weitere Ausnahmen zulassen. 


Wichtiger Hinweis noch am Ende:
Bis zur endgültigen Regelung sollten Jäger ihre halbautomatischen Langwaffen nicht zur Jagd
führen. So lange gilt noch die Rechtsprechung (und hiermit das Quasi-Verbot) durch das
BVerwG.  

Ein schönes Pfingstwochenende wünscht Ihnen 
Das prolegal-Team

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Just now, Jägermeister sagte:

Bleibt jetzt nur noch abzuwarten, wie genau der Gesetzestext aussehen wird. Der DJV hatte
hierzu bereits einen sinnvollen Vorschlag unterbreitet: 

Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen unter Verwendung eines Magazins, das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, zu schießen.

Tut mir leid, liebes ProLegal-Team, aber das ist weder sinnvoll, noch eine Verbesserung. Das ist der selbe Bull Shit wie vorher! 

Wirklich sinnvoll wäre folgende Formulierung:

Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen zu schießen, sofern sich mehr als zwei Patronen im Magazin befinden. Ausnahmen können Untere Jagdbehörden erlassen, Blafasel...

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