Jump to content

FB Post zur Begrenzung bei HA 2 Schuss für Jäger


Mike57

Recommended Posts

vor 4 Minuten, Anthrax sagte:

Natürlich. Haste doch gelesen, geht ja nicht darum was du mit deiner Waffe machst, sondern was du damit machen könntest.

Wenn das so weitergeht, dürfen wir bald unsere Schwänze abgeben...

Wieso, das Erfolgsmodell "Betreutes Wohn..ähm Denken" wird noch auf ganz andere Objekte ausgedehnt werden, z.Bsp. auf Motorräder,Sportwagen usw.usw bis Dir am ende nur noch die Bierflasche vor dem TV-Gerät mit den GEZ-Programmen übrigbleibt....  

Link to comment
Share on other sites

Festverbolztes 2er für Jäger und festverbolztes 10er für Sportschützen. Wer beides ist braucht zwei.

Auszug von ProLegal.de:

Zitat

Demnach sind alle diese Schusswaffen, die von Jägern unter Vorlage ihres Jagscheines erworben und auch zur Jagd verwendet werden, im unerlaubten Besitz. 

http://www.prolegal.de/index.php/archiv/topmeldungen/207-prolegal-e-v-informiert-jaeger-und-halbautomaten

Wenn der SB zweimal klingelt .... morgen ist es soweit.

Oder halt für die mit zusätzlichem Bedürfnis als Sportschütze: Bedürfnisnachweis vom Verband vorlegen. Zumindest für die ersten drei.

Link to comment
Share on other sites

Meiner Meinung nach, solange der/die Kläger die Fristen einhalten, Beschwerde bzw.Revision dagegen einlegen, hemmt das erstmal die Rechtskraeftigkeit dieses Urteiles.Voraussetzung ist, dass die Revision zugelassen wird.welche Instanz waere darueber? Habe das jetzt nicht auf dem Schirm.Desweiteren ist doch bis heute ein Magazin  kein wesentlicher Bestandteil einer Waffe, ich kann meine Waffe auch von Hand befuellen.somit greift die  Argumentation des Richters gar nicht..

.man belehre mich bitte.

Link to comment
Share on other sites

vor 32 Minuten, Immerbadisch sagte:

Meiner Meinung nach, solange der/die Kläger die Fristen einhalten, Beschwerde bzw.Revision dagegen einlegen, hemmt das erstmal die Rechtskraeftigkeit dieses Urteiles.Voraussetzung ist, dass die Revision zugelassen wird.welche Instanz waere darueber?

völlig egal. Es geht hier um eine Bauart die generell von der Jagd ausgeschlossen wird. Das hat nix mit wesentlichen Teilen zu tun. 

Link to comment
Share on other sites

Leutz...........schiebt mal keine Panik!

Da wird was kommen um die Situation zu bereinigen.

Diese Juristenkacke betrifft nämlich nicht "nur" ein paar "Heavy Metal-Möchtegernrambo-Schießsportfreaks", sondern mindestens 100.000 honorige Jägersleut, die brave, voll zivile (Drück)Jagd-HA wie BAR & Co. besitzen (und nicht zu vergessen die vielen SL-Flinten mit 2-Schuss-Stöpsel), die sie auch brav mit 2-Schuss-Magazinen bestücken, die aber auch 4/5/10-Schuss-Magazine aufnehmen können, wenn's sein muß.

Die zu enteignen gäbe einen derartigen Stunk, daß dagegen unsere Briefe/Mail/Steineaktionen an die EU nur ein laues Lüftchen sind.

Unsere eh arg gebeutelten Großkoalitionäre werden sich sicher nicht ohne Not mit so einer Menge Wähler anlegen wollen.

Weil jeder enteignete Jäger ein todsicherer AfD-Wähler ist.

Ich schätze, bei der ohnehin anstehenden Novellierung des Bundesjagdgesetzes wird unter §19 Abs. 1 Nr. 2c eine klärende Formulierung kommen, die dieses BVG-Urteil obsolet machen wird.

Es ist absolut Usus, daß der Gesetzgeber unliebsame höchstrichterliche Urteile durch wasserdichte Gesetzesänderungen wieder aushebelt.

 

GRUß

Link to comment
Share on other sites

So auf FB gibt es schon die erste Äußerung, das eine Behörde in einem Anschreiben angekündigt hat KEINE HA mehr einzutragen bzw. zu genehmigen. Wenn die so zutrifft kann es nur ein Indiz dafür sein, das dieses Urteil im Vorgan VORHER ab/besprochen wurde und den politischen Willen darstellt, welches ich vermute. KEINE Deutsche Behörde ist jemals so schnell gewesen. Da steckt System dahinter.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)