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FB Post zur Begrenzung bei HA 2 Schuss für Jäger


Mike57

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vor 3 Stunden, xhbkx sagte:

Aber wie weiter oben schon steht gerade mit Feststellungsbescheid sind einige Waffen ja ausdrücklich für das Jagen bzw sportliche schießen freigegeben.

Das ist ja der Witz! Das Richterkollektiv hat dem BKA doch mitgeteilt, dass es scheiße und grundlegend falsch gearbeitet hat, und zwar jahrzehntelang. Das Richterkollektiv ist zudem der Ansicht, dass das BKA keine Ahnung hat, nur das Kollektiv hat die einzig korrekte Meinung und propagiert die Wahrheit, und nichts als DIE reine Wahrheit...

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vor 7 Minuten, Medizinmann sagte:

Wenn das Waffenrecht für uns schon kompliziert ist, wieso glaubst du ein Richter könne........

Weil die ja nicht den Teil mit dem Besitzverbot aus dem Hut zaubern! Das erfordert einen ganzen Haufen Recherche und sich mit dem Thema Befassens. Die Sache mit der Berner Konvention war selbst mir nicht bekannt, und ich möchte einmal behaupten, dass ich mich stets auf dem Laufenden halte und auch aufmerksam und intensiv seit mehr als 15 Jahren die Jagdpresse verfolge. Trotzdem habe ich davon im Zusammenhang mit Waffenrecht noch nie gehört!

Die Cui Bono-Frage muss hier einfach gestellt werden. Da muss was im Busch sein, anders kann ich mir das nicht erklären.

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vor 55 Minuten, Jägermeister sagte:

Die Cui Bono-Frage muss hier einfach gestellt werden. Da muss was im Busch sein, anders kann ich mir das nicht erklären.

wird wohl, man generiert Urteile, die beim ersten Blick nur ein bestimmtes Klientel betreffen. In der Gesamtheit wird daraus wohl irgendwann ein Konglomerat von Urteilen werden, die einen privaten Waffenbesitz fast unmöglich machen.Irgendwann hat man den Hexenkreis geschlossen und dann kann der Tanz beginnen.

Zur Zeit kann ich aber auch noch keine richtige Linie/Richtung erkennen, bin mir aber ziemlich sicher, daß es einen "roten Faden" gibt

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vor 13 Stunden, Jägermeister sagte:

Nein, auch wenn z.B. Herr Schöps das behauptet. Das spricht nicht gerade für seine Qualitäten als Anwalt.

Wir geben den Verbotsfanatikern ja aktuell eine Reihe von Argumenten an die Hand.Falls das so weitergeht und ich ein Anschreiben meiner Behörde bekommen sollte, alle meine Halbautomaten entschädigungslos abzugeben, dann weiss ich ja jetzt jedenfalls, wer hier eifrig mitliest.Vielen Dank auch an die Grabschaufler in den eigenen Reihen,Trotzdem kam hier gestern das hier bei mir rein:

Quelle: GRA

"In den letzten Tagen wurde das Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts zu halbautomatischen Waffen mit der Möglichkeit das Magazin zu wechseln heiß diskutiert. Die Angst war groß, dass die Behörden das Urteil zum Anlass nehmen könnten, um diese Art von Waffen für Jäger zu verbieten. Heute können die Jäger mit AR15 Derivaten aufatmen, denn für diese liegt ja meist ein Feststellungsbescheid des BKA vor, in dem ausdrücklich die jagdliche Zulassung bestätigt ist.

Weitere Tipps vom Rechtsanwalt Lindner, der sich im Waffenrecht sehr gut auskennt, findet man im Artikel.

Aus Sicht der Redaktion und des Fachanwalts Peter Lindner ist die Entscheidung des BVerwG verfehlt. "Das Gericht übersieht, dass eine halbautomatische Waffe, die mit einem 2-schüssigen Magazin ausgestattet ist, auch nicht mehr als 2 Patronen im Magazin aufnehmen kann. Die Entscheidung widerspricht somit dem Wortlaut des Gesetzes, das auf die Begrenzung der Kapazität des Magazins, nicht aber die technische Begrenzung der Waffe abstellt", so Lindner.

[...] " usw.usw.

 

Grüsse und trotzdem Kopf hoch!

 

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Herr Lindner hat insoweit Recht, allerdings spricht das Gericht ja gerade die Wechselmöglichkeit des Magazins an. Waffen, die bauartbedingt nur zwei Patronen im Tank aufnehmen können, müssten insofern (in dieser verschrobenen rechtlichen Sicht) in Ordnung sein.

Spannend wird das aber zum Beispiel bei meinem jagdlich erworbenen Garand: Der hat kein Magazin, kann aber von einer (direkt im Patronenlager geladen) über zwei Patronen im Clip über fünf Patronen im Clip bis acht Patronen im Clip verschießen. Und nun?

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Tja, Du hast halt schlau gekauft und das sozusagen noch mit rechtlicher Garantie, denn "Ohne Garand Nie".

Man sieht halt mal wieder überdeutlich dass es diesen Herrschaften nur um Schikane geht!

...von wegen ""Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil"...

Das VOLK wurde nämlich offensichtlich gar nicht gefragt in dieser "Enteignungssache".

 

 

 

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vor 1 Stunde, Jägermeister sagte:

Worauf ich hinaus will: Das Urteil ist von technischen Laien gemacht worden, die zudem noch die rechtlichen Grundlagen dermaßen verbogen haben, um ihre Aufassung durchzudrücken, dass man nur noch erstaunt die Augen aufreißen kann.

Ist schwierig aus der Ferne zu erkennen. Wer weiß, vielleicht haben die Richter als Rechts-Profis einfach nur ein schlechtes Gesetz konsequent angewendet. Daß sich über Jahre und alle Korrekturen, Verschärfungen und Aktionismen der Politik im Gesetz schlechtes Handwerk breitgemacht hat, ist sicher unbestritten. Siehe Pumpflinten und SL-Flinten, bei gleicher Munition ist die Pumpe in Bezug auf Schaftform und Länge stärker reguliert als die wirkungsidentische und schneller schießende SL-Flinte. Oder siehe den §6 AWaffV, eine KK-Waffe mit dämonischem, schwarzen Aussehen ist aufgrund der Hülsenlänge verboten für Schützen, dieselbe Waffe in .223 Rem ist erlaubt.

Ich könnte mich in einen Richter hineinversetzen, der sagt: dieses Gesetz ist so krumm, daß ich als letzte Instanz jetzt endlich eine Heilung durch den Gesetzgeber verlange. Aber es ist bemerkenswert, wie sich eine jahrelange Anwendungspraxis ohne vernünftigen Grund in Trümmern wiederfindet. Spekulatius halt, wir müssen allesamt mit dem was kommt leben. Ich würde mal vorsorglich meine Entschädigungsansprüche bei meinem örtlichen Volksvertreter anmelden, vielleicht wacht er ja auf.

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vor 20 Minuten, Eiulius sagte:

Ist schwierig aus der Ferne zu erkennen. Wer weiß, vielleicht haben die Richter als Rechts-Profis einfach nur ein schlechtes Gesetz konsequent angewendet.

Diese Richter als Rechts-Profis zu bezeichnen, halte ich für eine sehr gewagte Aussage.

Dieses "Urteil" schafft meiner Meinung nach jetzt eine künstlich herbeigeführte Rechtsunsicherheit für den betroffenen LWB herbei, also uns/mich.

Eine nassforsche Behörde kann jetzt hergehen und mich als unzuverlässig einstufen, falls ich nicht meine HA`s zurückgebe...

Das leitet über zu den erwähnten "Entschädigungsansprüchen":

1. Es  wird dem SB vermutlich "völlig Latte sein" und er lacht mich aus(Entschädigung, Schadensersatz etc. kaum Chancen hierzulande).Nicht mal eine Altbesitzregelung ist im Urteil zu finden und das spricht ja wohl Bände bezüglich der Geisteshaltung dieses/dieser Richter

2.ich würde niemals solch eine Frage stellen, denn ich weiss,  dass hier Unrecht IM NACHHINEIN geschaffen wurde  für gesetzestreue Bürger.

Warum sollte ich das im letztendlich vorauseilenden Gehorsam tun?So wird es doch dann seitens der Behörde interpretiert werden, als ob ich Dreck am Stecken hätte?Dabei bestrafen  die Herrschaften doch mal wieder die Falschen.

Die Sache ist nicht verhandelbar, denn das ist ENTEIGNUNG ohne sachlichen,logischen bzw. denn kriminalstatistisch auffälligen Hintergrund.

Gruss

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Zitat

Diese Richter als Rechts-Profis zu bezeichnen, halte ich für eine sehr gewagte Aussage.

Dieses "Urteil" schafft meiner Meinung nach jetzt eine künstlich herbeigeführte Rechtsunsicherheit für den betroffenen LWB herbei, also uns/mich.

Natürlich sind das "Profis" vielleicht nicht im Recht haben, aber im Recht bekommen :P, die haben sämtliche möglichen sich externen Sachverstand zu holen.

Dasselbe Gericht hat den Rundfunkbeitrag als "rechtsmäßig und verfassungskonform" erst durchgewunken, das BVG fällt politische Urteile so z.B. "Berufsverbot" für nen Schornsteinfeger der auf ner NPD Demo war. Oder das Steuern z.B. für Hunderassen auch "Lenkungsfunktion" haben dürfen (neu und interessant) welche du gefälligst besitzen sollst...

Das ist das Bundesverwaltungsgericht, das Gericht soll zwischen den Belangen zwischen Staat und Bürgern Recht sprechen ist aber Teil dieses Staates, genau wie die Richter die dort rumhoppeln die auf Karrieren als Ministerialbeamte, Verfassungsschutz etc. zurückblicken können. Diese werden dann von Landespolitikern vorgeschlagen, der Bundesjustizminister hat dann ein Veto-Recht, was für Leute mit welcher Gesinnung diese Amt innehatten die letzten 17 Jahre kann man sich ja ansehen. 

Das ist wie wenn du nen VW kaufen würdest, und dich über Mängel beschweren willst, aber über deine Ansprüche entscheidet dann ein "Volkswagen-Gericht" mit Sitz in Wolfsburg und alle Richter gehören der Rechtsabteilung von VW die dann ein Urteil "Im Namen des Volkswagens" sprechen. :tease:

Von Verwaltungsgerichten "unparteiische" Urteile zu erwarten zeugt schon grundsätzlich von einer gewissen staatsbürgerlichen Naivität.

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vor 6 Stunden, Jägermeister sagte:

Nee, ich weiß nicht, ob der Garand schlau gekauft wurde. So weit ich weiß, funktioniert der technisch nicht mit im Schacht festgetackertem Clip. Und der 2-Schussclip ist genauso groß in der Außenabmessung wie der 5- und 8-Schussclip. Wie soll man diese Waffe auf nur 2-Schuss umbauen, so nötig?

Genau so wie man es auch auf 5 RD gemacht hat, als noch nötig. STEG einschweissen

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Anderes Sachgebiet, auch mit Urteil von einem Bundesgericht, das dann vom Verfassungsgericht gekippt wurde:

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-21395/unterhalt-richter-schaffen-ehefrauen-zweiter-klasse_aid_601002.html

Geht also, wenn die wollen.

Zitat

Die Verfassungsrichter hoben diese Entscheidung nun auf und ohrfeigten ihre Richterkollegen am Bundesgerichtshof in selten scharfer Weise. Der Familiensenat habe die Grenzen der zulässigen Rechtsauslegung überschritten, lautet der Vorwurf. Die BGH-Richter hätten sich vom Konzept des Gesetzgebers gelöst und stattdessen ein eigenes Modell der Unterhaltsberechnung geschaffen, das von Recht und Gesetz nicht gedeckt sei.

 

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vor 51 Minuten, greyman sagte:

Anderes Sachgebiet, auch mit Urteil von einem Bundesgericht, das dann vom Verfassungsgericht gekippt wurde:

Dann ist der Rechtsweg noch nicht ausgeschlossen, gut so für die 2 Kläger. Der Unfug/Irrweg der Richter am BVWG mit dem Passus dieser 2Schuss- Mag-Begrenzung für Jäger muss in der nächsten Instanz rausgefeuert  werden.

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