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#Jagd: Halbautomatische Büchsen mit Wechselmagazin verboten?


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Beim Bundesverwaltungsgericht hat es ein katastrophales Urteil gegeben, dass alle Jägerinnen und Jäger betrifft, die eine halbautomatische Büchse besitzen, die ein Magazin mit mehr als zwei Schuss Kapazität aufnehmen kann. Die Auswirkungen dieses Urteils in der Praxis sind noch unklar.

Hintergrund:

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 7. März (Az. BVerwG 6 C 60.14) Jägern das Recht abgesprochen, halbautomatische Waffen zu besitzen, die Magazine mit einer Kapazität von mehr als zwei Schuss aufnehmen können. „Mit diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Verwendbarkeit und den Erwerb von Selbstladern für die Jagd deutlich eingeschränkt“, meint der auf Jagdrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Jens Ole Sendke, „Und der Kläger hat sich selbst und der Jägerschaft einen Bärendienst erwiesen.“ Geklagt hatte ein Jäger und Sportschütze aus Nordrhein-Westfalen, der im Januar 2011 auf seinen Jagdschein eine halbautomatische Büchse erworben hatte und diese in seine WBK eintragen lassen wollte: „Diese Schusswaffe hat kein eingebautes Magazin; sie kann mit auswechselbaren Magazinen mit unterschiedlicher Patronenkapazität benutzt werden. Der Kläger begründete seinen Antrag damit, er wolle die Waffe unter Verwendung eines kleinen Magazins mit einer Kapazität von zwei Patronen für die Jagd benutzen. Für das jagdliche Schießtraining mit der Waffe auf dem Schießstand wolle er ein größeres Magazin einlegen“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Mehr lesen:
http://www.jawina.de/?p=10388

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