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Neuregelung des Waffenrechts?


Larsolf

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Hallo,man hört ja immer wieder auch im Wo Forum,das es bald änderungen im Waffenrecht geben soll,gerade eben auch mit dieser Beitler-Geschichte :x .

Ich als Anfänger im Schießssport bin nun etwas verunsichert,habe auch keine Ahnung wie sowas ausgehen könnte.

Mich ärgert es nur das ich nicht weiss worauf ich mich in einem jahr freuen kann/darf.

Kann es sein das es dann mein geliebtes xr15 net mehr gibt? :cry:

Hoffentlich nicht. :evil:

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Für das XR 15 gibt es Feststellungsbescheide nach § 2 Abs. 5 WaffG i.V. m. § 48 Abs. 3 WaffG des BKA vom 06.12. und 07.12.2005 worin im Ergebnis der Beurteilung bestätigt wird, dass es keine Kriegswaffen im Sinne des KWKG sind.

Lediglich die XR - Modelle mit einschiebbarer Schulterstütze sind vom Verbot zur schießsportlichen Anwendung nach § 6 Abs. 1 AWaffV erfasst.

soo, ich hoffe dass sich jetzt hier kein Tipfehler eingeschlichen hat.

soweit mir bekannt ist hatte das BWT 3, um welches hier grösstenteils geht, diesen Feststellungsbescheid noch nicht ...

wenn nicht lasse ich mich gern korrigieren

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Auch wuerde ich mich vom Geruechten nicht abhalten lassen meinem Hobby nachzugehen.

Völlig richtig :!:

Larslof hat wahrscheinlich von dem Theater um die Waffenverordnung oder wie dat Ding heißt ,erfahren.

Es wird vieles herumgedichtet und eine Horrormeldung jagt die nächste.

Aber das WaffG steht nicht zur Diskussion.

Ich würde mir auch nicht den Tag versauen lassen mit Gerüchten, denn nicht nur zum Thema Waffen gibt es schlechte Nachrichten.

Es gibt ja auch ein Gerücht ( "BILD" :mrgreen: ) , daß angeblich 2012 oder so in etwa ein großer Asteroid einschlägt.

Entweder man resigniert und macht gor nix mehr .. lohnt ja doch nichts mehr .

Oder man macht erst recht um noch soviel wie möglich zu erleben.

Zumindest beim Schießsport mach ich es so ( im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten )

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Lediglich die XR - Modelle mit einschiebbarer Schulterstütze sind vom Verbot zur schießsportlichen Anwendung nach § 6 Abs. 1 AWaffV erfasst.

wo soll das so stehen? wenn lauflänge >42cm, hülsenlänge >40mm (also bei .223rem), magazin vor dem abzug ist die waffe zwar eine anscheinwaffe, aber vom schießsport NICHT ausgeschlossen.

ein xr15, das dem ar15 optisch sehr nahe kommt aufgrund von mfd, tragegriff, magazin, pistolengriff ist dann vom schießsport ausgeschlossen, wenn die lauflänge unter 42cm beträgt. so z.b. bei der m4-variante. das ist sie dann allerdings mit und ohne schiebeschaft...

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wo soll das so stehen? wenn lauflänge >42cm, hülsenlänge >40mm (also bei .223rem), magazin vor dem abzug ist die waffe zwar eine anscheinwaffe, aber vom schießsport NICHT ausgeschlossen.

im Feststellungsbescheid vom 07.12.2006

AZ: KT 21/ZV 25 - 5164.01 Z 92 - B

unter Ergebnis der Beurteilung :

...

...

IX. Die oben unter den Nr. 4, 5 und 6 genannten Schußwaffen sind von dem Verbot zur schießsportlichen Verwendung nach § 6 Absatz 1 AWaffV erfasst.

dabei geht es aber nicht um die einschiebbare Schulterstütze vordergründig (sorry, habe ich unterschlagen) sondern in dem Falle um die Lauflängen der Modelle Standard 14,5 , Compact in .223 und Conpact in 9 mm Luger .

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aber das ist doch genau das, was ich geschrieben habe:

die vom schießsport ausgeschlossenen waffen sind anscheinwaffen. anscheinwaffen sind dann vom schießsport ausgeschlossen, WENN:

1. lauflänge unter 42cm

oder

2. hülsenlänge unter 40mm

oder

3. magazin hinter dem abzug

ansonsten sind anscheinwaffen vom schießsport nicht ausgeschlossen - egal ob einschiebare schulterstütze oder nicht. eigentlich ist der §6 der vo hier ziemlich eindeutig. das ist nun wirklich nix neues - übrigens hat schumacher und auch oa in allen anzeigen schon weit vor veröffentlichung der bka-bescheide darauf hingewiesen, daß diese vom schießsport ausgeschlossenen waffen durch sportschützen nicht zu erwerben sind.

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Um vielleicht noch einmal auf das Eingangsthema zurück zu kommen.

Es ist in der Tat geplant, nach der Verabschiedung der allg. Verwaltungsvorschrift zum WaffG eine weitere Novellierung des WaffG in Teilen in Angriff zu nehmen. Konkrete Aufforderungen und Maßgaben sind zu diesem Zwecke von Seiten der Innen-Minister-Konferenz an das BMI weiter gegeben worden.

Mir wurde in diesem Zusammenhang von den zuständigen Mitarbeitern des BMI auf meine Nachfrage hin bestätigt, dass durch diese Neuregelung sogar Teile der dann gerade erst vorher erlassenen allg. Verwaltungsvorschrift wieder obsulet sein könnten.

Auf meine Frage warum man dann nicht erst das WaffG passend ändert und dann eine neue Verwaltungsvorschrift erlässt, bekam ich die Auskunft, dass man zuerst zumindest in den Bereichen, in denen derzeit eine Einigkeit besteht (im Bundestag bzw. Bundesrat) klare Regelungen haben wollte, da nicht klar ist, wie lange ein neues Novellierungsvorhaben dauern kann.

Grundsätzlich können bei einer erneuten Novellierung die Karten ganz neu gemischt werden.

Um aber auf die andere Eingangsfrage zurück zu kommen. Nur aufgrund dessen, dss ich nicht genau weiss, wie einzelne Regelungen in ein paar Jahren aussehen werden, würde ich mir mein Hobby nicht vermiesen lassen oder mich sonstwie einschränken lassen. Ansonsten wären die weiteren Entfaltungsmöglichkeiten bei den derzeitigen Zukunftsaussichten unseres Landes empfindlich eingeschränkt.

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Nur aufgrund dessen, dss ich nicht genau weiss, wie einzelne Regelungen in ein paar Jahren aussehen werden, würde ich mir mein Hobby nicht vermiesen lassen oder mich sonstwie einschränken lassen. Ansonsten wären die weiteren Entfaltungsmöglichkeiten bei den derzeitigen Zukunftsaussichten unseres Landes empfindlich eingeschränkt.

Gut gebrüllt, Löwe! :P :!:

Meine Rede! Leutz: KAUFEN, KAUFEN, KAUFEN was die WBK und der Geldbeutel hergeben (natürlich nur MIT BKA-Bescheid)!!!

Die Masse macht's! 8)

GRUß

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  • 3 months later...

Ich hatte wegen dieses und ähnlicher Threads auf WO meinen Bundestagsabgeordenten damals kontaktiert, ob er von irgendwelchen geplanten Änderung am Waffengesetz weiß. Damals Fehlanzeige.

Jetzt erhielt ich e-mail von ihm:

Sehr geehrter Herr ,

Herr Nitzsche hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des

Waffengestzes vorliegen und möchte Ihnen diesen gern zukommen lassen.

Bitte übermitteln Sie mir Ihre Anschrift, damit ich Ihnen diesen

Gesetzesantrag schicken kann.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Juliane Habel

Mitarbeiterin des MdB

Hätte nicht gedacht, dass der bzw. seine Sekretärin nach einem Vierteljahr noch an mich denkt. :!:

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wann werden wir denn einzelheiten darüber erfahren?

Vermutlich hätte ich schon den Text präsentieren können, wenn mein blödes Outlook bzw. der Exchange-Server nicht exakt an dem Tag ausgestiegen wäre, als die Nachricht kam.

Ich hoffe, dass das Dokument vorab ald pdf kommt, dann könnte ich es sofort hier reinstellen. Falls es in Papierform zu mir nach Hause geschickt wird, dauerts vermutlich bis nächste Woche.

Wenn das aber schon vor einer Woche an die Bundestagsabgeordneten ging, hat vielleicht schon jemand anderes nähere Informationen?!

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OK, ich habe mich auch missverständlich ausgedrückt.

Ich meinte, du solltest bei der Antwort (Entschuldigung für Verzögerung wegen blablabla) reinschreiben - oder eben sagen -, dass du dich auch über eine maschinenlesbare Kopie freuen würdest. Frau Habel meint sicher eine Zusendung per Snailmail (darum die Frage nach deiner Adresse).

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Ey, Alte!

Viel Danke für die voll krasse Mail von die letzte Woche. Mein Scheisserechner hat leider elektro-aids gehabt, so dasse die Kacke erst heute aus die Drucker geflogen ist.

Voll krass Alde. Jetzt fragen mich meine Kumpelz natürlich, ob ich schwul im Hirn bin oder was.

Zieh mir aber nie rosa Hemden an, ey ...

Deswegen nochmal die voll konkrete Frage: Kannze die Chaisse nochemal mit die normahle Brief an meine Oma schikke??

Wäre echt gail, ey. Dröhn Dir auch gern mal einen rein.

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OK, ich habe mich auch missverständlich ausgedrückt.

Ich meinte, du solltest bei der Antwort (Entschuldigung für Verzögerung wegen blablabla) reinschreiben - oder eben sagen -, dass du dich auch über eine maschinenlesbare Kopie freuen würdest. Frau Habel meint sicher eine Zusendung per Snailmail (darum die Frage nach deiner Adresse).

Ach so. Keine Bange, das ist schon lange erledigt, hätte ich vielleicht gleich posten sollen:

Sehr geehrte Frau Habel,

entschuldigen Sie bitte die späte Reaktion, dies ist meine dienstliche e-mail-Adresse und ich war im Urlaub.

Mein Adresse lautet:

xxx

xxx

xxx

Falls das Dokument auch als pdf-Datei vorliegt, können Sie natürlich auch diese senden.

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichem Gruß

xxx

P.S.: Vielen Dank auch an Hr. Nitzsche, ich bin echt positiv überrascht!!!

Das mit dem Urlaub stimmt nicht, aber ich weiß nicht ob Frau Habel weiß, was ein Exchange-Server ist.

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